Errichtung von Windenergieanlagen im Stadtgebiet von Kalkar

Am Donnerstag, den 4. Dezember 2014, 18:00 Uhr findet die nächste Sitzung des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses im Rathaus statt.

Drei von vier Tagesordnungspunkten behandeln den Ausbau der Windenergie im Stadtgebiet von Kalkar.

1.     Vorstellung der 57. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kalkar – Planungsrechtliche Steuerung von Windenergieanlagen (DS-Nr. 10/60).

2.     Antrag zur Errichtung und zum Betrieb einer Windkraftanlage gem. §4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vom 22. Oktober 2014 für den Standort Flurstück 22, Flur 3, Gemarkung Neulouisendorf (DS-Nr. 10/61).

3.     Antrag zur Errichtung und zum Betrieb einer Windkraftanlage gem. §4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vom 22. Oktober 2014 für den Standort Flurstück 92 und 160, Flur 3, Gemarkung Neulouisendorf (DS-Nr. 10/62).

Die in 2014 vom Planungsbüro WoltersPartner überarbeitete 57. Änderung des Flächennutzungsplanes weist nun Konzentrationszonen für Windenergieanlagen in Neulouisendorf (ehemals Suchraum VI), zwischen Kalkar und Hönnepel (Suchraum III, nördlich und südlich der Rheinstraße), zwischen Niedermörmter und dem Werk von Pfeiffer & Langen (Suchraum X), sowie östlich von Appeldorn (Suchraum VIII), in der Nähe der Ende 2013 neu errichteten Windenergieanlage.

Die beiden neu beantragten Standorte in Neulouisendorf liegen zwischen Berg- und Hochstraße, jeweils rechts und links der Neulouisendorfer-Straße.

Die Drucksachen werden voraussichtlich in den nächsten Tagen auf der Website der Stadt Kalkar (www.kalkar.de) zum Herunterladen zur Verfügung stehen.

Die ehemals bestehende Abstandsregelung in NRW (1500 m von der nächstgelegenen Wohnbebauung) wurde im Rahmen des Windenergieerlasses der Landesregierung NRW vom 11.07.2011 gestrichen und durch eine Prüfung nach BImSchG ersetzt, die deutlich geringere Abstände zur nächstgelegenen Wohnbebauung erlaubt, z.B. ca. 450 m für eine 150 m hohe Windenergieanlage.

Alle Kalkarer Bürger, insbesondere die Bürger, die von der Errichtung der Windenergieanlagen betroffen sind, können sich in der Sitzung des Bauausschusses informieren und in der folgenden Ratssitzung am 18. Dezember Fragen dazu stellen.

Dr. Ewald Mörsen

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