Rheinische Post vom 14.06.2014: Steuervorteil für das Denkmal

Stadtkern von Kalkar, denkmalgeschützte Häuser Markt 11 bis Markt 16 (v.l.n.r.) Foto: Pieter Delicaat
Stadtkern von Kalkar, denkmalgeschützte Häuser Markt 11 bis Markt 16 (v.l.n.r.)
Foto: Pieter Delicaat
Kleve. Bei Sanierungs- und Restaurierungsmaßnahmen an Denkmälern können die Mehrkosten steuerlich geltend gemacht werden. Die RP sprach mit der Steuerberatungsgesellschaft Willemsen & Hubert in Weeze über die Voraussetzungen. Von Matthias Grass

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