Kriegerehrenmal soll Denkmalstatus erhalten

Formsache oder doch mehr? … Die Abstimmung zum Antrag des LVR-Amtes für Denkmalpflege im Rheinland, „das Kriegerehrenmal in den Denkmalstatus zu erheben“, fiel mit 7 Ja-Stimmen bei 5 – Nein-Stimmen auf der Sitzung des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses am Donnerstag, den 07.10.2021 denkbar knapp aus. Letztendlich kann der Beschluss auch von „Oben“ auferlegt werden.

Allerdings hat diese Entscheidung keinen Einfluss auf die Arbeit des Arbeitskreises, der sich mit der Zukunft des Ehrenmals beschäftigt. Denn prinzipiell ist weiterhin alles möglich, auch der Abriss, allerdings fällt die Entscheidung durch den Denkmalstatus nun auf einer höheren Ebene.

Auszug aus der Drucksache:
Das Kriegerehrenmal in Kalkar ist gemäß dem Denkmal-Wertgutachten des LVR-Amtes für Denkmalpflege im Rheinland ein Denkmal im Sinne des § 2 DSchG, so dass durch den Landschaftsverband ein entsprechender Antrag auf Eintragung gemäß § 3 DSchG bei der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Kalkar eingegangen ist (s. Anlage 1 zur Drucksache). Gemäß § 3 Abs.1 DSchG sind Denkmäler in die Denkmalliste einzutragen.

Aus der Unterschutzstellung des Gebäudes ergibt sich für die Stadt Kalkar als Eigentümerin die rechtliche Verpflichtung, das Denkmal instand zu halten, instand zu setzen, sachgemäß zu beSeite 33 von 64 – Bekanntmachung 7.10.2021 Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss Beschlussvorlage 11/180 Seite 2 von 2 handeln und vor Gefährdung zu schützen. Zudem unterliegen die Beseitigung, Veränderung und Nutzungsänderung des Baudenkmals der denkmalrechtlichen Erlaubnispflicht gemäß § 9 DSchG. Ein Anhörungsverfahren erübrigt sich aufgrund der Eigentumsverhältnisse, so dass nun das Kriegerehrenmal als Denkmal gemäß § 3 DSchG unter Schutz zu stellen ist.

Einigkeit herrschte zur Abstimmung des Antrags vom FORUM, die Gestaltungssatzungen für „Alt-Wissel“ und Appeldorn zeitnah zu überprüfen, an aktuelle Belange anzupassen und redaktionell zu überarbeiten. Der Beschluss wurde sogar auf sämtliche Gestaltungssatzungen erweitert, außer auf die denkmalgeschützten Bereiche.  Die Gestaltungssatzungen von „Alt-Wissel“ und Appeldorn sind veraltet und von der Realität „überlebt“. So ist es z. B. in dem Geltungsbereich in Wissel nicht erlaubt Dachflächenfenster zur Straßenseite hin einzubauen. Diese Vorgabe ist nicht mehr nachvollziehbar, da mittlerweile vielerorts entsprechende Fenster verbaut sind. Und das nicht nur in „Schwarzbauweise“, sondern auch in legalen Genehmigungsverfahren. In der Satzung für Appeldorn werden sogar noch Asbest haltige Werkstoffe genannt. Die Verwaltung ist nun beauftragt im ersten Quartal 2022 eine für alle Stadtteile „zugeschnittene“ Variante vorzustellen.

Alle weiteren Tagesordnungspunkte wurden ebenfalls mehrheitlich beschlossen.

Bleibt gesund!

Ihr FORUM Kalkar