Den Appell der CDU, dass zumindest die Eltern in Appeldorn ihre Kinder an der dortigen Grundschule anmelden sollen, um so den Erhalt der Heinrich-Eger-Schule zu sichern, unterstützt das FORUM – nach wie vor – voll und ganz. Unverständlich ist für uns jedoch die Äußerung der CDU, dass die Schulschließung „politisch“ gewollt ist. Daher unsere Frage an die CDU: Welche politische Gruppierung in Kalkar möchte die Grundschule schließen? Soweit uns bekannt ist – keine!!! Auch und gerade das FORUM Kalkar nicht! Was also, liebe CDU-Kollegen, heißt in diesem Zusammenhang eigentlich „politisch“ gewollt?
Wenn die Verwaltung, wie z. B. der Kämmerer Herr Jaspers in seiner Rede zur Einbringung des Doppelhaushaltes 2016/2017 erwähnt, dass die Grundschule Appeldorn u. a. aufgrund sinkender Anmeldezahlen und hoher Kosten für absehbar anstehende Sanierungsmaßnahmen möglicherweise geschlossen werden muss, so ist dies eine Aussage der Verwaltung und nicht die der „Politik“ in Kalkar!
Wer mitreden möchte und zu gegebener Zeit Entscheidungen treffen muss, sollte sich erst einmal intensiv mit der Faktenlage vertraut machen.
Auf der letzten Sitzung der Fraktion FORUM am 12. April wurden Fakten zum Themenbereich „Schule“ gesammelt. Lutz Kühnen hatte in seiner Funktion als Fraktionsvorsitzender zu diesem Thema den zuständigen Fachbereichsleiter Herrn Stechling von der Verwaltung eingeladen.
In der Presse war in den letzten Wochen mehrfach zu lesen, dass die Heinrich- Eger-Grundschule in Appeldorn auf der „Abschussliste“ stehen soll. Angeblich wird die vom Land vorgeschriebene Mindestanzahl an Schülern zum Betrieb einer Grundschule aufgrund der absehbaren Anmeldungen in den nächsten Jahren dauerhaft unterschritten. Außerdem sei der Immobilienbestand der Stadt Kalkar zu hoch. Diese Fakten treffen zu und in der Folge liegt eine Schließung – zumindest auf einen ersten Blick hin – nahe. Doch die alleinige Betrachtung dieser beiden Umstände wäre deutlich zu oberflächlich.
Wie so häufig, kommt es auch hier auf die Sichtweise des Betrachters an. Die Anmeldezahlen und die räumlichen Gegebenheiten ermöglichen derzeit einen ordentlichen Schulbetrieb. Kritisch wird es erst, wenn die Schülerzahl dauerhaft unter die gesetzlich festgelegte Grenze von 92 Grundschülern sinkt. Dann wird die Bezirksregierung auf Basis der nordrheinwestfälischen Schulgesetzte tätig werden müssen und die Verwaltung auffordern, per Ratsbeschluss die Grundschule zu schließen. Denn das Land NRW stellt die Lehrkräfte ein und bezahlt sie, nicht die Kommune. Die Stadt – in ihrer Funktion als Schulträger – ist für die Bereitstellung der Schulgebäude, deren Betrieb und Ausstattung zuständig. Und genau dort liegt neben der bereits erwähnten Schülerzahl eine weitere Herausforderung.
In der Vergangenheit wurden sträflicherweise für keine der zahlreichen städtischen Immobilien Betriebskostenaufstellungen (Strom, Wasser, Heizkosten, Versicherungen, etc.), geschweige denn ein Investitionsplan für absehbar notwendig werdende Reparaturmaßnahmen an den Gebäuden erstellt.
Für nachhaltige und begründete Entscheidungen ist es aber für den Entscheidungsträger, den Rat der Stadt, unabdingbar zu wissen, was der Unterhalt der einzelnen Immobilien, darunter auch die Schulen, kostet. Auch die absehbar erforderlichen Investitionen für den Erhalt der Gebäude und die Höhe der Abschreibungen sind eine sehr wesentliche Entscheidungsgrundlage. Zudem müssen die Folgekosten nach dem Nutzungsende einer städtischen Immobilie berücksichtigt und Pläne für die weitere Verwendung des jeweiligen Gebäudes erarbeitet werden. Diese Argumentation ist die emotionslose Seite der Betrachtung. Die populäre Formulierung „Kurze Beine, kurze Wege!“ zeigt die emotionale Seite. Auch infrastrukturell ist eine (Grund-)Schule eine sehr wesentlich Komponente für die Attraktivität und Zukunftssicherheit eines Stadtteils.
Zwangsläufig kommen auch noch die Kosten für die Beförderung der Schüler ins Spiel, die von der Stadt Kalkar bezahlt werden müssen. Und auch hier wäre es zu oberflächlich betrachtet, nur die Kosten für die sogenannten „Schulbusse“ zu berücksichtigen. Reine „Schulbusse“, die ausschließlich Schüler befördern, gibt es in Kalkar schon lange nicht mehr. Die Busse sind Teil des öffentlichen Nahverkehrs, die jeder Bürger nutzen darf! Eine Stadt hat auf der einen Seite die Pflicht, die Schüler zu den Schulen zu transportieren, ist auf der anderen Seite aber gesetzlich auch dazu verpflichtet, den allgemeinen Personennahverkehr in einem gewissen Umfang zu gewährleisten. Die Stadt bezahlt die NIAG für die Bereitstellung der Leistung und zwar unabhängig davon, ob und in welchem Umfang das Angebot genutzt wird. Zudem muss die Kommune auch für die Fahrtkosten aufkommen, die für Schüler aus benachbarten Gemeinden anfallen, die Kalkarer Schulen besuchen.
Hier kommt die freie Schulwahl zum Tragen und schon sind wir wieder bei der Grundschule in Appeldorn. Ob der Schulstandort gesichert werden kann, liegt in erster Linie an den Anmeldezahlen, also dem Anmeldeverhalten der Eltern. Wenn immer mehr Eltern aus Appeldorn und benachbarten Stadtteilen ihre Kinder an den Grundschulen in Wissel, Kalkar, Marienbaum oder Xanten anmelden, kann die Grundschule in Appeldorn nicht erhalten werden.
Politik und Verwaltung haben die Pflicht, verantwortungsvoll mit den Bedürfnissen, aber auch mit den Steuergeldern und Gebühren der Bürgerinnen und Bürger umzugehen. Dafür ist u. a. ein effizientes Gebäudemanagement erforderlich, damit auch die Schulgebäude betriebswirtschaftlich bewertet und sinnvoll unterhalten werden können.
Kein Verantwortlicher, weder in der Verwaltung noch in der „Politik“ will „mal eben schnell“ eine Schule schließen! Allerdings darf die Problematik auch nicht verschwiegen werden. Wir halten es daher für sinnvoll, mit allen Beteiligten einen „Zukunftsplan Kalkarer Schulen“ zu entwickeln, der die Ausrichtung der Schullandschaft für die nächsten 5 bis 10 Jahre festlegt.
Ihr
FORUM Kalkar