„Dunkle Wolken“ über Burg Boetzelaer !

„Dunkle Wolken“ über Burg Boetzelaer in Appeldorn! Auf der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am Donnerstag, dem 14. September, verlas die Bürgermeisterin der Stadt Kalkar, Dr. Britta Schulz, den Ausschussmitgliedern und Zuhörern einen Sachstandsbericht zum Thema „Sicherung und Wiedernutzbarmachung Burg Boetzelaer in Kalkar-Appeldorn“.

„Die im Eigentum des Freiherrn von Wendt befindliche ehemalige Ruine der Burg Boetzelaer sollte wieder aufgebaut werden. Das Land Nordrhein Westfalen (NRW) hat hierfür Fördermittel bewilligt, die jedoch nur von der Stadt Kalkar als Kommune abgerufen werden konnten. Um die Förderung zu Sicherung und Nutzbarmachung der Burg Boetzelaer dennoch zu erhalten, wurde mit Zustimmung des Landes NRW der Verein Burg Boetzelaer e. V. gegründet Die Stadt schloss mit dem Verein im Jahr 2000 einen Vertrag ab, in dem die Modalitäten der Förderangelegenheit geklärt werden sollten. So hat die Stadt bei der Bezirksregierung die entsprechenden Fördermittel (insgesamt 2.949.083,49 €) und direkt an den Verein weitergeleitet. Den Eigenanteil an den Baukosten hat der Verein getragen. Da auf die Stadt keinerlei finanzielle Belastungen zukommen sollten, wurde die Vereinbarung getroffen, dass der Verein die Stadt von eventuellen Rückzahlungen der Fördermittel freistellt – etwa für den Fall, dass eine dem Förderzweck zuwiderlaufende Nutzung der Burg Boetzelaer festgestellt werde. Für diesen Zweck sollte der Verein eine entsprechende Versicherung abschließen. Im Jahr 2003 waren die Baumaßnahmen für das Projekt weitgehend fertig gestellt.

Das Staatliche Rechnungsprüfungsamt führte im Jahr 2008 eine Prüfung der Förderangelegenheit durch und stellte ein Überfinanzierung in Höhe von 185.553,07 € fest, die im Jahr 2011 auch aufgrund des Rückforderungsbescheides der Bezirksregierung Düsseldorf überwiesen wurde. Wegen einer drohenden kompletten Rückforderung wurde ein angepasstes Nutzungskonzept mit einer verlängerten Zweckbindungsfrist (bis 2029) erstellt, so dass das Staatliche Rechnungsprüfung- samt von einer Gesamtrückforderung absah. In dem neuen Nutzungskonzept sind zur öffentlichen Zweckbindung verschiedene generelle Kriterien genannt: Öffentlichkeit bewahren, neue Zielgruppen gewinnen, Denkmalschutz am Objekt präsentieren, (Bau-)Geschichte erfahrbar machen. Alle anschließenden Versuche, diesen Betrag vom Verein aufgrund der entsprechenden vertraglichen Regelung zurückzuerhalten, scheiterten.

Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vereins Burg Boetzelaer Kalkar Appeldorn e. V. am 01.09.2017 und die darüber hinausgehende Beteiligung des Eigentümers, des Vereins, des Insolvenzverwalters und weiteren Beteiligten haben verschiedene Konsequenzen, über die der Rat der Stadt Kalkar vertraulich zu beraten und zu beschließen hat. Die Öffentlichkeit wird weiterhin in angemessener Weise über die Angelegenheit informiert.“

Der Sachstandsbericht wurde von den Ausschussmitgliedern zur Kenntnis genommen. Die weitere Beratung musste aufgrund gesetzlicher Vorgaben im nichtöffentlichen Teil der Sitzung geführt werden.

 

Vor der Verlesung des Sachstandberichtes fragte ein Bürger nach dem Einsatz von „Ein-Euro-Jobbern“ im Bauhof. Der Fachbereichsleiter Andreas Stechling verwies auf die sprachlichen Defizite der Migranten und in dem Zusammenhang auf die Verpflichtung zur Einweisung der Mitarbeiter an den Gerätschaften. Die Verständigung sei beinahe unmöglich. Da die Mitarbeiter u. a. an oder sogar teilweise auf den öffentlichen Verkehrsflächen beschäftigt sind, können diese in Gefahrensituationen auf Zuruf nicht sicher auf die Gefahr aufmerksam gemacht werden. Aus diesen Gründen werden Migranten nicht mehr für Arbeiten des Bauhofs eingesetzt.

Weiter fragte der Bürger die Verwaltung nach der Herausgabe der Verträge zwischen der Stadt und dem Verein Burg Boetzelaer Kalkar Appeldorn e. V.. Bürgermeisterin Dr. Britta Schulz verwies darauf, dass eine Herausgabe rechtlich unzulässig sei.

Die zusätzliche Aufwandsentschädigung für die Vorsitzenden der Ausschüsse für Bau, Planungs, Verkehr und Umwelt, Sondervermögen Abwasser, Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung, als auch für Schule, Jugend und Sport wurden mit 5 Ja-, 5 Nein-Stimmen und einer Enthaltung abgelehnt (Erklärung: bei Stimmengleichheit gilt ein Beschlussvorschlag als abgelehnt!). Wilhelm Wolters (CDU) verwies auf die Zusammenfassung des Kreises Kleve und der damit einhergehenden Verbindlichkeit. Dirk Altenburg (FORUM) sieht in der Ausarbeitung des Kreises keine Rechtsverbindlichkeit gegeben, da es sich um eine „Einschätzung“ von Landrat Spreen handelt. Zudem steht der zusätzliche Aufwand der Ausschussvorsitzenden für die Vorbereitung der Sitzungen in keinem Verhältnis zu der zusätzlichen monatlichen Vergütung in Höhe von 219,10 € (= 2.629,20 € pro Jahr). Die Tagesordnung wird überwiegend vollständig von der Verwaltung erstellt, so dass diese lediglich vom Ausschussvorsitzenden unterschrieben werden muss. Bei einer zusätzlichen Vorbereitungszeit zwischen ein und zwei Stunden und üblicherweise zwei Sitzungen pro Jahr ergäbe sich ein Stundenlohn von mehr als 650 €! Dann müsse der Kreis / das Land auch die nötigen finanziellen Mittel zur Verfügung stellen, so Dirk Altenburg. Der Antrag des FORUM, nur den Vorsitzenden des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses zu berücksichtigen, wurde von der Bürgermeisterin wegen rechtlicher Unzulässigkeit „kassiert“.

Der Nachtragshaushalt wurde mit 5 Ja-Stimmen bei 3 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen beschlossen und zur finalen Abstimmung an den Rat verwiesen. Wilhelm Wolters (CDU) sieht den Nachtragshaushalt schon als überholt an, da die absehbar anfallenden Aufwendungen für die Burg Boetzelaer nicht berücksichtigt sind. Der Kämmerer Stefan Jaspers verwies auf eine gesicherte Finanzierung. Der Stadtoberbaurat gab eventuelle Verzögerungen durch eine Ablehnung in Bezug auf die Baumaßnahmen im Schulzentrum zu bedenken. Dirk Altenburg (FORUM) verwies auf die Verantwortung, die Umbaumaßnahmen in Angriff nehmen zu müssen. Die Kostensteigerungen für die Baumaßnahmen resultieren überwiegend aus den Versäumnissen in der Vergangenheit, die bis in die 1970er Jahre reichen.

Diese Mehrkosten, wie kürzlich von der CDU in der Presse dargestellt, der amtierenden Bürgermeisterin anzulasten, ist einfach schäbig, so Altenburg.

Die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Kalkar wurde mit 10 : 1 Stimmen beschlossen. Die Dauercamper sind davon ebenfalls betroffen. Der Aufwand für die Erhebung ist im „laufenden Verwaltungsgeschäft unerheblich“, so der Kämmerer. Er erhofft Mehreinnahmen in der Höhe von ca. 102.000 € pro Jahr ab 2018 (rückwirkend in 2019 zu erheben).

Einstimmig wurde die Aufhebung der bisher zinslosen Stundungen auf den Anschlussbeitrag an das Kanalnetz beschlossen. Beginnend mit der Realisierung des Druckentwässerungsnetzes in Kalkar-Niedermörmter und der 1. Änderung der Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung im Juli 2004 wurde den Eigentümern von – überwiegend landwirtschaftlich – genutzten Gebäuden bzw. Gebäudeteilen, in denen kein Abwasser anfällt, auf Antrag und Nachweis eine zinslose Stundung der Kanalanschlussbeiträge gewährt. Die Finanzbehörden veranschlagen einen Zinssatz in Höhe von 6 %, der auf die nunmehr nachzuzahlenden Beiträge erhoben wird.

Der Antrag des FORUM, die Kosten für die Erstellung eines ländlichen Wegenetzkonzeptes abzuschätzen (vgl. FORUM-Antrag Nr. 0032), wurde einstimmig beschlossen. Falls das Konzept realisiert würde, wäre es eine sinnvolle unterstützende Maßnahme zur Erstellung des bereits beschlossenen „Verkehrsflächenkatasters“ (vgl. FORUM-Antrag Nr. 0021).

Ebenso einstimmig wurde der Antrag des FORUM beschlossen, die Aufstellung der Haushaltssatzung für das Jahr 2018 sowie alle nachfolgenden unter Einbezug des vom Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW im Rahmen der Umstellung von der Kameralistik auf das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) vorgehaltenen Kennzahlensets vorzunehmen (vgl. FORUM-Antrag Nr. 0031). Durch die Darstellung mit Kennzahlen können in einfacher Art und Weise Vergleiche mit anderen Kommunen in Bezug auf z. B. Personalintensität und Zinslastquote vorgenommen werden.

In den Fragen nach § 17 der Geschäftsordnung fragte Dirk Altenburg nach der Definition der „organisatorischen Gründe“, warum das Laub der städtischen Bäume, dass die Anwohner zusammenharken und verpacken, nicht mehr abgeholt wird. Die Bürgermeisterin verwies auf vereinzelte Anrufe in der Vergangenheit, auf die hin der Bauhof tätig wurde. Dieser ist aber derzeit nicht in der Lage, solch einen Service zu leisten. Nach der gültigen Satzung war eine derartige Abholung nie für das gesamte Stadtgebiet vorgesehen.

Ihr FORUM Kalkar

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