Gestaltungshandbuch soll überarbeitet werden

„Makellos“ ist es noch nicht, das nigelnagelneue Gestaltungshandbuch für die Innenstadt von Kalkar. Dennoch wurde es in der 33. Sitzung des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses am Donnerstag, dem 27. 02.2020, beschlossen und zur „Überarbeitung“ an den Gestaltungsbeirat verwiesen. Denn die Innenstadt besitzt aufgrund ihrer zentralen Funktion und hohen städtebaulichen Qualität eine besondere Bedeutung für die gesamte Stadt.

Und in der Innenstadt darf nicht einfach so am Häusle „herumgewerkelt“ werden, wie man gerne möchte. Mit den drei bereits vorhandenen Steuerungsinstrumenten – 1. der Denkmalbereichssatzung, 2. der Erhaltungssatzung und 3. der Gestaltungssatzung – wird die städtebauliche Qualität gesichert. Das aus dem integrierten Handlungskonzept „geborene“ Gestaltungshandbuch baut darauf auf und soll den eingeschlagenen Weg der behutsamen Innenstadtentwicklung fortführen. In den anschaulichen Erklärungen und Darstellungen wird der „Akteur“ für die Einhaltung der Satzungen „sensibilisiert“. Wir leben in einer dynamischen Zeit, und so müssen nach Auffassung der Ausschussmitglieder z. B. in die Dachlandschaft integrierte Photovoltaikanlagen, moderne Materialien und insbesondere Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit berücksichtigt werden. Daher soll die Gestaltungssatzung in dem zuständigen Gremium, dem Gestaltungsbeirat, entsprechend beraten und ggf. angepasst werden.

Des Weiteren ist in der Ausschusssitzung eine Förderrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen aus dem „Hof- und Fassadenprogramm“ einstimmig beschlossen worden. Förderfähig sollen unter Beachtung der Förderrichtlinien Stadterneuerung des Landes z. B. die Renovierung und Restaurierung von Außenwänden und die Gestaltung von Hof- und Abstandsflächen sein. Diese Maßnahme basiert ebenfalls auf dem „Integrierten Handlungskonzept für die Innenstadt von Kalkar“ (InHk). Die Laufzeit beträgt 3 Jahre und eine Fördersumme mit einem Volumen von insgesamt 190.000 € (60% Bund/Land und 40 % Stadt) steht zur Verfügung. Die Förderquote für den Antragsteller beträgt max. 50 % der gesamten Maßnahme und in Summe nicht mehr als 15.000 €. Vorhaben, bei denen ein Zuschuss geringer als 1.000 € beantragt wird, sollen nicht berücksichtigt werden.

Hintergrund:

Hauptziel des InHk ist es, die Stadt Kalkar nachhaltig als Wirtschafts- und Wohnstandort zu stärken und entgegenstehende städtebauliche Missstände und Entwicklungsdefizite dauerhaft zu beheben.

Die Stärkung des Wirtschaftsstandortes wird auch mit der Einleitung des Verfahrens zur Neuausweisung von weiteren Gewerbeflächen im Plangebiet „Wesselsbruch / St. Hubertus Weg“ im Stadtteil Kehrum verfolgt. Der Ausschuss beschloss, wie auch bei den weiteren Tagesordnungspunkten, einstimmig dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen.

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