Sitzung des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses am 9. Juni 2016

Zuweilen ging es heiter zu auf der Sitzung des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses am 9. Juni. „Die Akte rutscht langsam nach oben“, so Stadtoberbaurat Frank Sundermann auf die Frage von Dirk Altenburg (FORUM)  im Tagesordnungspunkt 11 (Fragen nach § 17 der Geschäftsordnung), wann die Änderung der Friedhofssatzung zu erwarten sei. Der FORUM-Antrag zur Aufstellung von Gedenkstelen am Aschestreufeld auf dem Kalkarer Friedhof, an denen bei einer nicht anonymen Verstreuung Namensschilder angebracht werden können, stammt vom 3. Februar 2015. „Nach der Sommerpause wird der Vorgang ganz oben angekommen sein“, so schmunzelnd der Stadtoberbaurat.

  • TOP 1: Einwohnerfragen – keine Meldung
  • TOP 2: Dr. Ewald Mörsen (FORUM) hatte eine Einwendung mit Bezug auf die Niederschrift der vergangenen Sitzung. Eistimmig wurde festgestellt, dass das Protokoll in den bemängelten Punkten falsch bzw. unvollständig ist.
  • In TOP 3 und TOP 4 standen die eigentlich „abgehakten“ Windenergieanlagen in Neulouisendorf / Teilbereich 1 (Bereich nordwestlich der Bergstraße) wieder zur Beratung an. Der Bebauungsplan Nr. 089 / Teil 1 sieht in diesem Teilbereich der Neulouisendorfer Konzentrationszone zwei Anlagen vor, von denen eine bereits errichtet und eine zweite sich in Bau befindet. Dem Kreis Kleve als zuständiger Genehmigungsbehörde liegt jedoch ein weiterer Bauantrag für eine dritte Anlage in diesem Bereich vor. Die Stadt Kalkar hat dieser Anlage bisher ihr Einvernehmen verweigert, da sich diese ungünstig auf das dem Bebauungsplan zugrunde gelegte städtebauliche Konzept für Neulouisendorf auswirken würde. Da der Standort jedoch innerhalb der im Flächennutzungsplan festgelegten Konzentrationszone liegt, hat der Antragsteller Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eingereicht. Eine Überprüfung des Kreises Kleve ergab nun, dass der Bebauungsplan nicht – wie vorgeschrieben – vollständig aus dem Flächennutzungsplan abgeleitet wurde. Der Kreis Kleve hat der Stadt Kalkar daraufhin empfohlen, den fehlerhaften Bebauungsplan aufzuheben und einen neuen aufzustellen. Die Verwaltung der Stadt Kalkar legt daher zeitgleich Beschlussvorschläge für die Aufhebung des alten Bebauungsplans und zur Aufstellung eines neuen Plans vor, der aus dem Flächennutzungsplan abgeleitet ist und nun die Vorgaben für die gesamte Konzentrationszone festlegen soll. Der neu aufzustellende Bebauungsplan Nr. 094 verfolgt das bisher vorgesehene Konzept mit insgesamt vier Anlagen weiter. Für zwei von der Stadt gewünschte Anlagenstandorte südöstlich der Bergstraße konnte jedoch noch keine abschließende Klärung mit der Bundeswehr herbeigeführt werden. Der Bebauungsplan liegt daher nur als Entwurf vor und geht noch nicht in die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung. Beide Beschlussvorlagen wurden einstimmig beschlossen. Auch für die Aufhebung des alten Bebauungsplanes Nr. 089 müssen nun zwei Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen durchgeführt werden.
  • In TOP 4, 5 und 6 wurden Änderungen an Bebauungsplänen im Bereich der Gocher Straße, in Grieth-West und im Gewerbegebiet „Auf dem großen Damm“ beschlossen. Letzterer mit einer Enthaltung. Allgemeine Zustimmung fand die Anmerkung von Walter Schwaya (SPD), die Verwaltungsarbeit zu vereinfachen. Lutz Kühnen (FORUM) hatte bereits mehrfach die Aufstellung weiträumigerer Bebauungspläne vorgeschlagen, um weniger Einzelverfahren und zeitgleich mehr Planungssicherheit zu gewährleisten. Beides könnte die Mitarbeiter der eingebundenen Fachbereiche entlasten.
  • In TOP 8 wurde der Antrag vom FORUM (Nr. 0025, 25.4.2016) einstimmig beschlossen, die Eigentümer der denkmalgeschützten Gebäude im Stadtgebiet anzuschreiben, damit diese eine landesweit einheitliche Baudenkmal-Plakette kostenfrei von ehrenamtlich tätigen Mitbürgern an ihrem Baudenkmal montiert bekommen. Es wurde zudem beraten, ob es nur die vom Land NRW kostenlos zur Verfügung gestellten Plaketten mit dem Landeswappen und / oder diejenigen aus Kunststoff sein sollen, die in der Vergangenheit für einige wenige Baudenkmäler von der Stadt Kalkar zur Verfügung gestellt wurden. Lutz Kühnen merkte an, dass die landesweit einheitliche Kennzeichnung der Baudenkmäler lediglich ein erster Schritt hin zur touristischen Belebung sein soll.
  • In TOP 9 stellte Herr Sundermann den Bericht der Straßen- und Wegekommission vor, in dem u. a. aufgelistet ist, welche Maßnahmen zur Ertüchtigung der Infrastruktur in 2014 / 15 abgeschlossen wurden. Ebenso werden die Maßnahmen aufgeführt, die noch nicht durchgeführt worden sind sowie weitere, die während der letzten Sitzung der Straßen- und Wegekommission am 6. Juni 2016 neu aufgenommen wurden.
  • In den Mitteilungen unter TOP 10 wies Herr Sundermann darauf hin, dass für den Bereich des neuen Baugebietes an der Kirchstraße ein Antrag auf Freistellung bei Straßen.NRW gestellt wurde, da das Gebiet hinter der offiziellen Ortsausfahrt (nicht identisch mit der Position des Ortsschildes) liegt. Nach dem Fernstraßengesetz gilt eine Bauverbotszone von 20 m. Aus diesem Grund könnten mehrere Baugrundstücke nicht wie geplant von der SEG vermarktet werden.
  • Neben der bereits erwähnten, für allgemeine Heiterkeit sorgenden Bemerkung im TOP 11, fragte Lutz Kühnen nach der „unglücklichen Situation“ am Ententeich. Der Anblick sei „sehr unvorteilhaft“ für die Stadt. Auch die Verwaltung hat von den Mängeln bereits Kenntnis genommen und wird tätig werden. Eine weitere Frage von Lutz Kühnen bezog sich auf die innerhalb kurzer Zeit erneut zerstörte und in der Folge fehlende Verglasung an den beiden Bushaltestellen an der Altkalkarer Straße. Die Verglasung wird bis auf weiteres nicht ersetzt. Über eine alternative Ausführung wird nachgedacht.
  • Eine Bürgerin fragte im TOP 12 (Einwohnerfragen) warum sich häufig die Straßennamen im historischen Stadtkern ändern würden und nannte als Beispiel die Douvermannstege. Der Stadtoberbaurat bedankte sich für den Hinweis und wird in der Angelegenheit eruieren. Falls Änderungen erfolgt sind, die nicht an die Denkmalbehörde weitergegeben wurden, könnten falsche Informationen z. B. zu Baudenkmälern vorliegen. Ein anderer Bürger wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass er in der Vergangenheit kein Schreiben von der Verwaltung erhalten habe, obwohl er seit langem in einem Baudenkmal wohnt.

Ihr FORUM Kalkar

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