Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21. Februar 2017

„Wir stellen den Antrag, den Tagesordnungspunkt 3 zu vertagen. Wir haben noch Beratungsbedarf.“, so die CDU auf der Haupt- und Finanzausschusssitzung am Dienstag, dem 21. Februar. Dieser Antrag hatte zum Inhalt, über die zusätzliche Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende zu beraten, die mit der Neufassung der Gemeindeordnung NRW am 29.11.2016 in § 46 Satz 1 Nr. 2 in Kraft getreten ist, aber auf Beschluss des Rates in seiner letzten Sitzung am 03.12.2016 bis auf weiteres ausgesetzt wurde. Und so wurde bei drei Enthaltungen (FORUM) und einer Gegenstimme (Bürgermeisterin) mit sieben Stimmen für den Antrag gestimmt. Da dieser Sachverhalt somit auch nicht auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 2. März aufgenommen wird, kann die weitere Beratung erst nach der Landtagswahl im Mai stattfinden. So ein Zufall aber auch!

Einstimmig fiel der Beschluss, die Friedhofssatzung zu ändern. Neben verschiedenen Änderungen durch die Novellierung des Bestattungsgesetzes NRW im Jahr 2014, die die generelle Neufassung der städtischen Friedhofssatzung erforderlich macht, soll auf dem Friedhof in Kalkar am dortigen Aschestreufeld eine Ablagefläche mit einer Gedenkstele errichtet werden. Dort können dann Verstorbene, die dies schriftlich verfügt haben, namentlich benannt werden. Vorausgegangen war ein Antrag des FORUM Kalkar, der bereits am 04.02.2015 gestellt worden war.

Einstimmig fiel auch der Beschluss über die Verordnung über das „Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass“ auf Antrag des Werberings Kalkar aKtiv e. V.:

  • Sonntag, 09.04.2017 – Frühlings- und Zweitradmarkt
  • Sonntag, 02.07.2017 – Veranstaltung „Sommer in der Stadt“
  • Sonntag, 08.10.2017 – Händler-, Trödel- und Büchermarkt
  • Sonntag, 03.12.2017 – Nikolausmarkt

Ein Wehrmutstropfen bleibt: Das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes NRW hat mit Runderlass vom 07.09.2016 u. a. klargestellt, dass „eine Freigabe nur zulässig ist, wenn die prägende Wirkung des Marktes (Stadtfest) für den öffentlichen Charakter des Tages gegenüber der typisch werktäglichen Geschäftigkeit der Ladenöffnung überwiegt, weil sich letztere lediglich als Annex zum Markt darstellen darf. Weiterhin muss ein räumlicher Bezug zum konkreten Markt- oder sonstigem Geschehen bestehen. Nachvollziehbare Prognosen über Besucher des Marktes und der geöffneten Verkaufsstellen sind zu erheben.“ D. h., dass nur in einem festgelegten Bereich im direkten Umfeld des Marktes an diesen Sonntagen die Geschäfte geöffnet werden dürfen. Das Fachmarktzentrum und Geschäfte in den Stadtteilen bleiben somit geschlossen.

Ebenfalls einstimmig wurde beschlossen, den Sperrvermerk in der Haushaltssatzung 2016/17 aufzuheben, so dass die bislang gesperrten 20.000 € für die Vergabe des Auftrags zur „Unterstützung der Stadt Kalkar bei der Optimierung des Bau- und Betriebshofes durch eine Organisationsuntersuchung“ zur Verfügung stehen.  Stadtoberbaurat Frank Sundermann erläuterte vor der Abstimmung den Sachverhalt. Die Verwaltung bzw. der Bauhof kann nicht mit eigenem Personal die betrieblichen Strukturen hinterfragen und optimieren. Bedburg-Hau hat die Untersuchung bereits durchführen lassen. Nun ist es auch im Hinblick auf eine eventuelle kommunale Zusammenarbeit notwendig, in diesem Sinne nachzuziehen. Skeptisch äußerte sich Willibald Kunisch (Grüne), der dem Braten nicht traut. In der Vergangenheit sei schon viel Geld für später nicht genutzte Gutachten ausgegeben worden. Wilhelm Wolters (CDU) verwies ebenfalls auf die Vergangenheit, aber „vielleicht kann eine Änderung im Bauhof etwas bewirken“. Dirk Altenburg (FORUM) wies auf die absolute Notwendigkeit hin, den Bauhof nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten zu führen. Bislang mangelt es generell an strukturierten Arbeitsabläufen.

Und wiederum einstimmig wurde beschlossen, die Testphase mit sogenannten Hohlkammerplakaten zu verlängern. Die SPD hatte den Antrag zur Änderung der Plakatverordnung der Stadt Kalkar gestellt, um zukünftig diese Art der Plakatierung zuzulassen. Da die Plakatverordnung noch um weitere Sachverhalte, wie Entfernung und Entsorgung ergänzt werden muss und die Landtagswahl ansteht, können somit weitere Erfahrungswerte im Umgang mit dieser zeitgemäßen Plakatierungsform gesammelt werden.

In den Fragen nach § 17 der Geschäftsordnung wurde nach der einheitlichen Gestaltung der Freiflächen auf den Friedhöfen gefragt. Die Verwaltung ist bereits in der Umsetzung, in den Bereichen wird Rasen eingesät.

Leider wurden keine Einwohnerfragen gestellt.

Ihr FORUM Kalkar

Kommentar verfassen