Zusammenfassung BPVU – Sitzung vom 12.3.2019

„Das ist kein Konzept. Ich bin enttäuscht. Das kann nur der Anfang sein“, so Dirk Altenburg (FORUM) nach der Vorstellung des Tagesordnungspunktes 8 „Blühwiesen in Kalkar, Vorstellung der Flächen und Beschluss zur Umsetzung“ durch die Verwaltung auf der 28. Sitzung des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses am Dienstag, dem 12. März, im historischen Ratssaal. Denn das versprochene „Konzept“ bestand lediglich aus einer Auflistung von 8 Flächen in der Innenstadt, die nun im Frühjahr „bestellt“ werden sollen.

Die Flächen haben eine Größe von insgesamt ca. 12.000 m² und lassen sich wie folgt benennen:

  1. Grünfläche an der Straße Bovenholt/Ortseingang „Baugebiet Tillerfeld“ (groß 1.761 m²)
  2. Grünfläche zwischen dem Parkplatz am Sportplatz und Leybach (groß 1.307 m²)
  3. Grünfläche neben dem Spielplatz im Schwanenhorst (groß 1.709 m²)
  4. Grünfläche vor den Friedhof Kalkar an der Altkalkarer Straße (groß ca. 300 m²)
  5. Teilbereiche des Uferrandes und weiterer Grünflächen im Stadtpark (groß ca. 500 m²)
  6. Grünfläche südlich des Spielplatzes am Stadtpark (groß 1.787 m²)
  7. Grünflächen am Schulzentrum; vor der Zweifach-Turnhalle und angrenzend an den südlich gelegenen Teich (groß insgesamt ca. 2.700 m²)
  8. Ehemaliges Gartenland neben dem Alleenradweg an der Talstraße (groß ca. 1.500 m²)

Des Weiteren haben sich ca. 20 Landwirte bereit erklärt, an einem „Blühstreifenprojekt“ teilzunehmen und etwa 5,3 ha Land für die Anlage von Blühstreifen bereitzustellen.

So weit, so gut?!

Ausschlaggebend für die Überlegungen war der Antrag des FORUM Kalkar, eine Arbeitsgruppe einzurichten, die ein Blühflächenkonzept für Grünflächen in allen Stadtteilen erarbeiten und umsetzen sollte. Dieser Antrag, der u. a. auch die Einbindung der Bürgerinnen und Bürger vorsah, wurde am 2. Mai im Bauausschuss sowie am 3. Mai 2018 im Rat der Stadt beraten und abgelehnt. Als „Alternative“ erging nachfolgender Beschluss:

Die Verwaltung und der städtische Bau- und Betriebshof werden beauftragt, geeignete Außenflächen für die Umsetzung eines Blühflächenkonzeptes zu ermitteln; Umsetzungsstrategien aufzuzeigen und dem Fachausschuss darüber zu unterrichten; verbunden mit der Zielsetzung, dass spätestens bis zum Frühjahr 2019 die Maßnahmen umgesetzt werden.

Jedoch waren die Erwartungen resultierend aus diesem Beschluss, nach fast einem Jahr des Wartens, deutlich höher als das nun von der Verwaltung präsentierte Ergebnis. Walter Schwaya (SPD) fühlte sich gar „verarscht“, da er vermutete, dass die Verwaltung die veranschlagten Kosten in Höhe von 3.250 € als Begründung für einen Nachtragshaushalt hernehmen wollte.

Daraufhin verbat sich Stadtoberbaurat Frank Sundermann den in „Fäkalsprache“ eingeschlagenen Ton. Die Bürgermeisterin zeigte sich ob des Beratungsverlaufes zunehmend genervt und wies in gewohnt energischer Art und Weise darauf hin, dass die Gelder nun einmal zur Verfügung gestellt werden müssten und eine entsprechende Kostenstelle bisher nicht vorhanden sei. „Wir müssen nun auch endlich einmal mit dem Projekt anfangen!“

Der Beschlussvorschlag wurde dahingehend ergänzt, dass die Verwaltung auch in den „äußeren“ Stadtteilen nach geeigneten Flächen Ausschau hält und in einer der folgenden Ausschusssitzungen vorstellt.

Schöner soll auch der Marktplatz im Stadtteil „Grieth am Rhein“ werden. Barbara Arntz und Felix Sohnrey von der Hochschule Rhein-Waal stellten in einer Präsentation u. a. die Ergebnisse einer Bürgerbefragung vor. 180 Fragebögen wurden ausgewertet und zeigten auf, dass durch sämtliche Altersschichten die Wünsche in die gleiche Richtung gehen. Diesem Prozess ging ein Bürgerantrag des Fördervereins „Hansestadt Grieth e. V.“ voraus, der im November 2017 gestellt wurde.

Nachfolgend die „Wunschliste“ der Griether Bürgerinnen und Bürger für ihren Marktplatz:

  • Entfernung des Brunnendaches
  • Verlagerung der Trafostation (nicht förderfähig!)
  • Ergänzung der Möblierung
  • Änderung der Parkplatzsituation/Schaffung eines zentrumsnahen Alternativangebotes
  • Einbezug der Flächen vor Museum und Hanselädchen in die Platzgestaltung/Überprüfung des Pflasterbelages
  • Überprüfung der den Marktplatz querenden Verkehrsführung für den Kfz-Verkehr

Ohne die Verlagerung der Trafostation schätzt die Verwaltung die Kosten auf ca. 160.000 €. Um in den Genuss von Zuschüssen in der Höhe von 65 % aus dem Landesförderprogramm „Dorferneuerung 2019“ zu kommen, muss eine Entwurfsplanung durch ein geeignetes Ingenieursbüro erstellt und der Förderantrag bis zum 30. September 2019 eingereicht werden. Bei einer Enthaltung wurde die Verwaltung beauftragt, ein entsprechendes Büro im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung zu ermitteln.

Und selbstverständlich wird in Kalkar auch gebaut. Jan Bertram von der StadtUmBau Ingenieurgesellschaft mbH aus Kevelaer stellte das Bauprojekt „Calcarberg“ (Biesemann-Gelände) in Altkalkar vor. Dort sollen 35 Wohneinheiten, bestehend aus Einzel- und Doppelhäusern, entstehen. Und das soll nun „zügig“ auf den Weg gebracht werden. Eine weitere Präsentation zeigte die Sanierung und Umnutzung der ehemaligen Molkerei in Grieth auf. Der Investor möchte mit der Maßnahme insgesamt 21 Wohneinheiten schaffen. Dirk Altenburg fragte nach dem Bedarf an Wohnraum in Grieth und äußerte die Sorge, dass dort ggf. Leiharbeiter untergebracht werden könnten. Die Verwaltung wird diesbezüglich den Investor ansprechen. Beide Bauvorhaben wurden entsprechend ihres Verfahrenstandes einstimmig beschlossen.

Die Realisierung des neuen (alten) Bolzplatzes innerhalb der historischen Graben- und Wallzone am Schwanenhorst ist wieder einen Schritt vorangekommen. Zu den zwei Anregungen von Bürgern in Bezug auf das bereits seit geraumer Zeit vorliegende Schallgutachten hat die Stadt Stellung genommen und mit den einstimmigen Beschlüssen wird das Verfahren nun weitergeführt.

Im Tagesordnungspunkt „Mitteilungen“ teilte die Verwaltung mit, dass die Bemühungen zur Legalisierung des Dauerwohnens im Oybaum einen Rückschlag hinnehmen mussten. Der ablehnende Beschluss der Landesregierung in Bezug auf das dauerhafte Wohnen in Wochenend- und Ferienhausgebieten im Rahmen der Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP) NRW widerspricht den Stellungnahmen u. a. der Stadt Kalkar und der Bürgerinitiative Oybaum. Das Verfahren wird nun zur weiteren Beratung und endgültigen Beschlussfassung an den Landtag verwiesen.

Die Straße „Bovenholt“ wird nun doch nicht im Jahr 2019 saniert. Die Stadt möchte für die Maßnahme Fördergelder beantragen. Im Rahmen der Antragstellung stellte sich heraus, dass kein Grundbuchblatt für die Straße vorhanden war. Im Zuge des Antragsverfahrens wurden nun die Anwohner vom Amtsgericht Kleve angeschrieben, was für einige Verwirrung gesorgt hat. Das Anschreiben ist lediglich als Info zu verstehen.

In den „Fragen nach § 17 der Geschäftsordnung“ fragte Dirk Altenburg nach der Realisierung eines Zebrastreifens zur Querung der Dorfstraße in Wissel und nach der Schadensbehebung an den Kanaldeckeln. Die Verwaltung leitet die Anfragen entsprechend der Zuständigkeit weiter.

Ihr FORUM Kalkar

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