Zusammenfassung der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 5. Juli 2018

Wasser kommt aus dem Wasserhahn, aber bis dahin ist es ein weiter Weg. Wasser ist unersetzlich und das sehen wir besonders in solch einem trockenen Sommer, wie wir ihn gerade erleben. Für die „Sonnenhungrigen und Wasserratten“ ein großes Vergnügen, für die Natur aber eine harte Zeit. Und damit das Wasser auch weiterhin in der Stadt Kalkar verlässlich aus den Wasserhähnen fließt, „durften“ sich die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses am Donnerstag, dem 5. Juli 2018, u. a. mit dem Wasserversorgungskonzept für die Jahre 2018 bis 2023 beschäftigen.

Zur langfristigen Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung hat die Stadt Kalkar für ihr Stadtgebiet ein Konzept über den Stand und die zukünftige Entwicklung der Wasserversorgung („Wasserversorgungskonzept“) aufzustellen. Dieses beinhaltet unter anderem die derzeitige Versorgungssituation und deren Entwicklung, die Darstellung der Wassergewinnungsgebiete mit dem zugehörigen Wasserdargebot, die Wassergewinnungs- und -aufbereitungsanlagen, die Beschaffenheit des Trinkwassers, die Verteilungsanlagen sowie die Wasserversorgungsgebiete und deren Zuordnung zu den Wassergewinnungsanlagen. All dies mit besonderem Blick auf die zu erwartenden Auswirkungen des Klimawandels.

Die Firma GELSENWASSER AG hat sich kostenlos dieser Aufgabe angenommen. Das ist allerdings ganz nicht so uneigennützig, wie es auf den ersten Blick den Anschein hat, denn die GELSENWASSER AG hält 49 % der Anteile an den Stadtwerken Kalkar. Nach der erstmaligen Vorlage des Konzeptes im März 2018 haben die Verwaltung und die GELSENWASSER AG abschließend über den Entwurf abgestimmt, so dass dieser nun zur Entscheidung vorliegt und nach einer kurzen Vorstellung durch die GELSENWASSER AG und einer ebenso kurzen Beratung auch beschlossen wurde.

Kurz und knapp:

Unser „Kraneburger“ ist eine qualitativ hochwertige Mixtur, zusammen gemischt aus den Trinkwasserbrunnen in Niedermörmter, Marienbaum und Goch. Die Versorgungssituation ist gesichert! Im Zusammenhang mit dem „Dauerbrenner“ Nitratbelastung sind die Verantwortlichen in ständigem Kontakt mit den Landwirten.

Link: https://www.kalkar.de/C1257BB10044F2D4/html/009D5903B6A81D20C12582AC0027231B/$file/Anlage%20Wasserversorgungskonzept_1.pdf

Als weiterer Tagesordnungspunkt wurde die Änderung und Neufassung der Elternbeitragssatzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der „Offenen Ganztagsschule im Primarbereich“ und im Rahmen des Betreuungsangebotes „Schule von acht bis eins im Primarbereich“ der Stadt Kalkar beschlossen. Ursächlich für die Erhöhung war ein Fehlbetrag bei der Kath. Waisenhausstiftung in Emmerich, mit der ein Kooperationsvertrag besteht. Die Personalkosten sind wegen der Tariferhöhungen durch die festgeschriebenen Zuschüsse der Stadt Kalkar für die Stiftung nicht mehr auskömmlich. Diese Anpassung der Elternbeiträge wurde auch von der Gemeindeprüfungsanstalt NRW in ihrem Bericht zur überörtlichen Prüfung der Schulen der Stadt Kalkar im Jahr 2017 vorgeschlagen.

Willibald Kunisch (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) beantragte den Höchstbetrag erst ab 75.000 € Jahreseinkommen geltend zu machen (zuvor 70.000 €) und Dirk Altenburg (FORUM) verwies auf eine „Ungerechtigkeit“ bei einer Herabstufung auf 61.000 € statt einer Anhebung der Bemessungsgrenze auf 62.000 €.

Die ab dem 1. August 2018 geltende Höhe des monatlichen Beitrages richtet sich nach folgenden Einkommensgrenzen:

  • Jahreseinkommen bis 13.000 €, monatlicher Beitrag 10 €
  • Jahreseinkommen bis 25.000 €, monatlicher Beitrag 20 €
  • Jahreseinkommen bis 37.000 €, monatlicher Beitrag 40 €
  • Jahreseinkommen bis 50.000 €, monatlicher Beitrag 50 €
  • Jahreseinkommen bis 62.000 €, monatlicher Beitrag 100 €
  • Jahreseinkommen bis 75.000 €, monatlicher Beitrag 150 €
  • Jahreseinkommen über 75.000 €, monatlicher Beitrag 180 €

Des Weiteren wurde ein Antrag der CDU zur Veröffentlichung der schriftlichen Antworten der Verwaltung auf Einwohnerfragen beraten, die bei Rats- und Ausschusssitzungen gestellt werden. Willibald Kunisch (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) hatte bereits in der vergangenen Ratssitzung die Bürgermeisterin auf diese Thematik angesprochen, worauf Dr. Britta Schulz auf eine Satzungsänderung verwies, die nun so beschlossen wurde.

In den „Mitteilungen“ teilte die Verwaltung u. a. mit, dass die Ausschreibungen für die Umbauarbeiten am Schulzentrum alle bis zur nächsten Woche so wörtlich „raus gehen“.

In den „Fragen nach § 17 der Geschäftsordnung“ wurde nach der „Beschlagnahmung“ zweier Parkplätze an der Straße „Kirchplatz“ vor der St. Nicolai Kirche durch das Restaurant „Marco Polo/De Gildenkamer“ gefragt. Das Restaurant hat probeweise die Genehmigung für eine Außengastronomie auf den Parkplätzen erhalten. Im Falle einer dauerhaften Nutzung müssten die Parkplätze entwidmet werden.

Eine weitere Frage bezog sich auf die Ausweitung des freien Eintritts in die Schwimmbäder für die Mitglieder der Kinderfeuerwehr. Andreas Stechling (Fachbereichsleiter) verwies auf die Unterstützung der aktiven Feuerwehrkameraden zur körperlichen Ertüchtigung. Eine Ausweitung der Zielgruppe ist nicht zweckdienlich und könnte „ausufern“.

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