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Definiere Wendeanlage: „Eine Wendeanlage, auch Wendeplatz genannt, kann als Wendekreis oder Wendehammer ausgebildet werden und ist eine rechteckige, trapezförmige oder runde Verbreiterung am Ende einer Sackgasse für das Wenden von Fahrzeugen. Sie sind dann anzulegen, wenn keine Flächen von Gehwegen oder Garagenvorplätzen für das Wenden mitbenutzt werden können. Die Größe und Ausgestaltung des Wendehammers ist abhängig von dem Bemessungsfahrzeug und dessen Schleppkurve. Üblicherweise handelt es sich dabei um kommunale Müllfahrzeuge, Gelenkbusse oder Fahrzeuge der Feuerwehr“ (Quelle: Wikipedia).

 

Und eine Wendeanlage wollen die meisten Anwohner des Giltjesweges in Wissel nicht, denn sie ist mit dem von der Verwaltung geplanten Radius von ca. 6 Metern viel zu klein für die LKW der Müllabfuhr und somit ohne Mehrwert für die Bürger. Zudem schlägt der Bau zusätzlich mit gut 2 € pro Quadratmeter Grundstücksfläche zu Buche. Und da der Bürger, der 90 % der Kosten tragen muss, „König“ ist, wurde die Beschlussvorlage der Verwaltung auf der 23. Sitzung des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses am Donnerstag, dem 22. Februar, „gekippt“. Sechs Ausschussmitglieder stimmten bei TOP 10 „Erstmalige Herstellung der Straßen „Bienemannsweg“ und „Giltjesweg“ im Sinne der Bürger gegen den Bau der Wendeanlage, fünf Ausschussmitglieder enthielten sich. Vorausgegangen war eine intensive Beratung, in der sowohl der Sprecher der Anwohner, die gegen den Bau der Wendeanlage sind, als auch ein Befürworter des Wendehammers in einer Sitzungsunterbrechung ihre Ansichten vortrugen. Der Ausbau der beiden Wege wurde von den Ausschussmitgliedern beschlossen.

 

Dass den Wünschen der Bürger nicht immer entsprochen werden kann, wurde im Zusammenhang mit dem Ausbau der Rosenstraße in Niedermörmter deutlich. Dort wünschten sich die Anwohner, dass ein Teil der Straße in eine Einbahnstraße umgewandelt werden sollte. Dieses Anliegen wurde jedoch von der Polizei- und der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Kleve abgelehnt, da aus ihrer Sicht keine besondere Gefahrenlage in der Tempo-30-Zone besteht. Und somit waren den Ausschussmitgliedern die Hände gebunden, so dass der Antrag zur Umwandlung der Rosenstraße in eine Einbahnstraße mit neun Ja-Stimmen bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung abgelehnt wurde.

 

Demgegenüber stimmten sechs Ausschussmitglieder bei vier Ja-Stimmen und einer Enthaltung gegen die Aufnahme des Gebäudes „Jan-Joest-Straße 50“ in die Denkmalliste der Stadt Kalkar. Die Eigentümerin möchte das Gebäude abreißen lassen, da die Standfestigkeit nicht mehr gewährleistet ist und nur mit einem hohen finanziellen Aufwand gesichert werden kann. Jedoch ist an dieser Stelle nachweislich der Gebäudekern um das Jahr 1830 errichtet worden, so dass für den Erhalt städtebauliche und wissenschaftliche Gründe vorliegen.

Siehe hier.

Im Gestaltungsbeirat, der den Bauausschuss in denkmalrechtlichen Angelegenheiten berät, hatten sich die Mitglieder mehrheitlich für einen Status dieses Gebäudes als „erhaltenswerte Bausubstanz“ und somit für den Erhalt des Gebäudes ausgesprochen.

 

Die 37. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 023 – Niedermörmter-West wurde einstimmig auf den Verfahrensweg gebracht. Die Eigentümer des Grundstückes Gemarkung Niedermörmter, Flur 5, Flurstück 213 planen den südwestlichen Teil ihres Grundstückes im Bereich der Einfahrt der Straße „An der Woy“ auf die Rheinstraße zu bebauen.

 

Ebenso einstimmig wurde die 22. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 027 – Erholungsgebiet Oybaum beschlossen. Die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Anregungen wurden zur Kenntnis genommen. Überwiegend bezogen sich die Anregungen der Anwohner, darunter eine Liste mit den Unterschriften von 101 Personen, auf die Legalisierung des dauerhaften Wohnens. Dieses Thema war jedoch nicht Gegenstand der aktuellen Änderung des Bebauungsplans. Die 22. Änderung bezieht sich auf die Anpassung von baulichen Abweichungen bei Grundflächen, Dachneigungen, Nebenanlagen, Garagen und Carports, die nicht den Bestimmungen des bisherigen Bebauungsplans entsprechen.

 

Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 076 – Niedermörmter-Mitte (Realisierung eines allgemeinen Wohngebietes an der Rheinstraße / Ewald-Scholten-Straße) wurde vertagt. Der Investor soll auf der nächsten Sitzung des Bauausschusses seine Planungen vorstellen. Die Ausschussmitglieder möchten eventuelle „optische Verfehlungen“ ausschließen.

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 088 – Kirchstraße/Altkalkar wurde einstimmig beschlossen. Die geplante Bebauung wird um zwei Baufenster verkleinert, auf denen ein sogenanntes „Verkehrsabstandsgrün“, ein Grünstreifen zwischen stark befahrener Straße und Wohnbebauung, realisiert werden muss. Ein Versickerungsgutachten muss noch erstellt werden.

 

Der Antrag eines Bürgers aus dem Wohngebiet „Auf dem Behrnen“ zum Zweck der Aufhebung von Bauverboten für Nebenanlagen auf den Pflanzstreifen wurde mit neun Ja-Stimmen bei zwei Enthaltungen abgelehnt. Diese Thematik wurde bereits in einer vorangegangenen Sitzung im Rahmen einer „allgemeinen“ Antragstellung intensiv beraten und nicht befürwortet. Mit einer positiven Einzelfallentscheidung wäre diese Grundsatzentscheidung ad absurdum geführt worden.

 

Die Aufstellung einer Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 BauGB für das Gebiet der Innenstadt von Kalkar wurde ebenfalls beschlossen. Diese Erhaltungssatzung ist eine Voraussetzung für die Beantragung von Fördermitteln des Landes für das Integrierte Handlungskonzept (IHK). Betroffen sind Änderungen an Gebäuden und Anlagen in dem festgelegten Fördergebiet. Siehe Anlage 1 zur Erhaltungsatzung Innenstadt.

 

Der Antrag des FORUM Kalkar zur Erstellung eines ländlichen Wegenetzkonzeptes wurde mit vier Gegenstimmen und vier Enthaltungen abgelehnt. Der Ausschussvorsitzende Carsten Naß (CDU) argumentierte gegen den Antrag und bezog sich die mittlerweile zahlreichen Konzeptanträge. Dirk Altenburg (FORUM) hielt dagegen, dass Konzepte selbstverständlich nur in Abhängigkeit von ihrer Finanzierbarkeit umgesetzt werden können. Für viele wichtige Projekte muss vorab eine aussagekräftige Bewertungsgrundlage erarbeitet werden. Stadtoberbaurat Sundermann verwies darauf, dass die Erfassung und Bewertung der landwirtschaftlich genutzten Wege bereits in zahlreichen anderen Kommunen durchgeführt worden ist. Der Eigenanteil der Stadt Kalkar an der zu 75 % vom Land NRW geförderten Maßnahme hätte voraussichtlich 17.000 € betragen.

 

Der Antrag der FBK zur zeitnahen Errichtung eines Managements für Aufbrucharbeiten im Straßenraum wurde vertagt, bis das Ergebnis der Organisationsuntersuchung des städtischen Bauhofes vorliegt. Dirk Altenburg mahnte in dem Zusammenhang die dringend notwendige umgehende Kontrolle der Arbeiten der Deutschen Glasfaser an der städtischen Infrastruktur – insbesondere in Wissel – an. Der Straßenaufbau wird zerstört und die zu erwartenden Folgekosten müssen die Bürger tragen. „Es müssen umgehend Stichproben an den bereits fertiggestellten Bereichen durchgeführt werden“, so Altenburg. Der Stadtoberbaurat schlug vor, ein Ingenieurbüro für die Kontrollen zu beauftragen. Der Verwaltung steht zum jetzigen Zeitpunkt kein eigenes Personal zur Verfügung. Die Kosten würden sich auf circa 10.000 € belaufen. Carsten Naß (CDU) mochte das Geld nicht ausgeben. „Lieber jetzt 10.000 € für Kontrollen, als 100.000 € und mehr für die Folgekosten“, so hingegen Dirk Altenburg. Die Beratung wird in der kommenden Ratssitzung am Donnerstag, dem 8. März, weitergeführt, so der einstimmige Beschluss.

 

Der Antrag der FBK zur Umgestaltung der Verkehrsinseln wurde mit zehn Nein- gegen eine Ja-Stimme abgelehnt. Zur Vereinfachung der Pflege sollten diese versiegelt werden. In Zeiten der zunehmenden „Versteinerung“ u. a. der Vorgärten und des Insektensterbens ist unserer Ansicht nach eine generelle Versiegelung von Verkehrsinseln nicht angebracht. Dirk Altenburg verwies in diesem Zusammenhang auf den neuesten Antrag des FORUM Kalkar zur Erarbeitung eines Blühflächenkonzeptes für die Stadt Kalkar.

 

Alle oben aufgeführten Beschlüsse werden zur Beschlussfassung an den Rat verwiesen.

 

In den Fragen nach § 17 der Geschäftsordnung fragte Dirk Altenburg unter anderem nach dem Status zur Beseitigung der Verlandung des Entwässerungsgrabens unterhalb der Grundschule in Kalkar entlang der Zweifachturnhalle des Schulzentrums. Die Zuständigkeit liegt beim Deichverband, wie die Verwaltung auf die erste Anfrage des FORUM Anfang 2017 mitteilte. Die Verwaltung nimmt sich der Angelegenheit nochmals an.

 

Weiter fragte Dirk Altenburg nach der Kennzeichnung zum Verbot der Nutzung durch LKW ab 7,5 t im Bereich der Mühlenstraße in Wissel. Lediglich die Kraftfahrer, die direkt am Anfang in die Mühlenstraße einbiegen, sehen das Verkehrsschild und erhalten Kenntnis von dem Verbot. Fahrer die eine andere Wegstrecke nehmen, werden durch kein weiteres Verkehrsschild im Verlauf der Mühlenstraße auf das Verbot hingewiesen. Die Verwaltung prüft den Sachverhalt.

 

Ihr FORUM Kalkar

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