Licht und Schatten

Ins rechte Licht soll sie gerückt werden, bzw. fachlich korrekt ausgedrückt, in ein funktionales und brillantes, die schöne Stadt Kalkar mit dem historischen Stadtkern.

Und dafür ist die Entwicklung eines Lichtkonzeptes zwingend notwendig, welches ein Bestandteil von insgesamt 26 im Zuge der Umsetzung des Integrierten Handlungskonzeptes (InHK) ist. Der Startschuss wurde nun auf der 31. Sitzung des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses am Donnerstag, dem 12. September, nach der zweimonatigen (Sommer)Sitzungspause gegeben.

Licht ist nicht gleich Licht, mal warm oder kalt, streuend oder gar brillant. In einer Präsentation der Grundlagenermittlung sowie konzeptioneller Ansätze durch das Wuppertaler Planungsbüro licht|raum|stadt|planung gmbh konnten sich die Ausschussmitglieder und Besucher ein erstes Bild über die angedachten Veränderungen in Sachen Beleuchtung machen. Aus dem Blickwinkel eines „Beleuchtungsfachmannes“ betrachtet, bietet der historische Stadtkern spezielle Sichtachsen, Wege und Objekte, die mit einer zielgerichteten Aus- und Beleuchtung eine besondere und einzigartige Atmosphäre schaffen. Hierzu müssen auch die Geschäftsleute mit ihren Schaufensteranlagen mit einbezogen werden. Wie an Beispielen dargestellt, ist es auch eine „Kunst“, seine Waren ins rechte Licht zu setzen. Die Beleuchtung muss funktional sein, die sogenannte Lichtverschmutzung ausgeschlossen werden. Selbstverständlich soll in der Stadt die neueste LED-Technik zum Einsatz kommen. Eine Energieersparnis von 40 % geht mit der Maßnahme einher. Der Wehrmutstropfen liegt – wie eigentlich immer – in den Kosten. Im Rahmen des InHK wird eine 60 % Förderung des Landes in Anspruch genommen. Bevor jedoch alle Lichtquellen in den Stadtteilen entsprechend angepasst sind, werden noch viele Jahre vergehen. Die Aufwendungen dafür betragen insgesamt etwa 1 Mio. €.

Eine erfreuliche Entwicklung für die Bewohner der Wisseler Ferien- und Wochenendhausgebiete „Im Pappelwäldchen“ und „Heienberg“ nimmt das Erarbeitungsverfahren der 1. Änderung des Regionalplanes Düsseldorf – „Mehr Wohnbauland am Rhein“. Aufgrund der Stadtteilgröße von mehr als 2.000 Einwohnern und der bestehenden Infrastruktureinrichtungen soll im Zuge der 1. Änderung des Regionalplans der bauliche Bestand (einschl. der bestehenden Ferienhäuser) als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt werden. In diesem Prozess würde die baurechtliche Legalisierung des Dauerwohnens vorbereitet werden.

In einem weiteren Tagesordnungspunkt wurde für das Gewerbegebiet Talstraße ein Bauleitverfahren auf den Weg gebracht und mit dem Ziel beschlossen, die zulässigen Nutzungsarten im Gewerbegebiet zu ändern und Beherbergungsbetriebe auszuschließen. Das Plangebiet soll als „funktionaler Ergänzungsstandort des zentralen Versorgungsbereiches mit nicht zentrumsrelevanten Kernsortimenten“ entwickelt werden. Heißt übersetzt, dass dort z. B. keine Geschäfte für Bekleidung, Nahrungs- und Genussmittel, Blumen oder Schuhe usw. angesiedelt werden können.

Alle weiteren Tagesordnungspunkte, wie die Aufstellung des Bebauungsplanes an der Kirchstraße, am Swartkopweg in Wissel und die Aufstellung einer Satzung in Verbindung mit einem Bauvorhaben an der Talstraße/ Vossegatweg wurden einstimmig beschlossen.

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