Ob Verkehrswegekataster, Straßendatenbank oder Straßen- und Wegenetzkonzept, die Titulierung ist unerheblich, Hauptsache das Ergebnis stimmt überein!
Mit dem Beschluss des Straßen- und Wegenetzkonzepts der Stadt Kalkar gem. § 8a KAG (Kommunalabgabengesetz) NRW durch den Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss am Dienstag, den 24. November, erhält die Bürgerschaft endlich auf der Webseite der Stadt Kalkar einen Überblick über die geplanten Straßenausbaumaßnahmen der nächsten 5 Jahre. Durch die jährliche bzw. verpflichtende zweijährliche Fortschreibung des Konzepts ist eine Planungssicherheit garantiert. Diese ist absolut notwendig, da insbesondere die beitragspflichtigen Ausbaumaßnahmen zu erheblichen finanziellen Belastungen der Hauseigentümer führen können. Gleichermaßen erhält der Kämmerer Kenntnis über die Maßnahmen, so dass diese frühzeitig in den Haushaltsentwürfen berücksichtigt werden können.
Auszug aus der Drucksache:
„Das Konzept hat vorhabenbezogen zu berücksichtigen, wann technisch, rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll Straßenunterhaltungsmaßnahmen möglich sind und wann beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen an langfristig notwendigen kommunalen Straßen erforderlich werden können.“
Bereits Ende 2015 hatte die Fraktion des FORUM Kalkar die Erstellung eines Verkehrswegekatasters beantragt. Die Umsetzung „dümpelte“ seitdem vor sich hin, bis der Landtag mit der fünften Änderung des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG NRW) vom 01.01.2020 ergänzende Vorschriften beschlossen hat und in der Folge keine „Ausreden“ mehr die weitere Verzögerung entschuldigen konnten.
Neben den positiven Beschlüssen zur Änderung des Flächennutzungsplanes zum Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Wissel und des Bebauungsplanes in Kehrum für die Betriebserweiterung der Firma Silesia, beschloss der Ausschuss noch die Aufhebung und Neufassung der Satzung über die Ablösung von Stellplätzen in der Stadt Kalkar. Falls der Kauf eines „fiktiven Kfz-Stellplatzes“ notwendig wird, müssen im historischen Stadtkern in Zukunft jeweils 3.900 € berappt werden, im übrigen Stadtgebiet sind es „kostengünstige“ 3.300 €. Gründlich wie der Gesetzgeber ist, hat dieser auch an die Fahrradfahrer gedacht: Wer auf seinem Grundstück keinen Fahrradabstellplatz einrichten kann, darf analog für jeden fiktiven Fahrradstellplatz 500 € bzw. 400 € „hinblättern“.
Ihr FORUM Kalkar