Oybaum-Bewohner sehen Chance auf Legalisierung ihrer Häuser

NRZ vom 28.06.2018: Die Bürgerinitiative Oybaum fordert den Erhalt von dringend benötigtem Wohnraum. Die Abgabe von Stellungnahmen ist möglich.

Die Bürgerinitiative Oybaum weist darauf hin, dass sie vielleicht doch noch Einfluss nehmen könne in Bezug auf die Legalisierung des Dauerwohnens in bestehenden Wochenendhaus- und Ferienhausgebieten. Am 17. April 2018 wurde die Einleitung des Änderungsverfahrens für den Landesentwicklungsplan (LEP) NRW („Entfesselungspaket II“) auf den Weg gebracht. Demnach solle gemäß dem zugehörigen „Erlass zur Konkretisierung des LEP NRW – Wohnen, Gewerbe und Industrie“ u.a. dort geeigneter Wohnraum geschaffen werden, wo er aufgrund der akuten Wohnungsnot in den Städten und Gemeinden und auch auf dem Land dringend benötigt wird.

Noch bis zum 15. Juli 2018 haben jetzt Bürger, Kommunen und Behörden in ganz NRW die Möglichkeit, im Rahmen des „Beteiligungsverfahrens für die Öffentlichkeit und die Planungsbehörden“ Stellungnahmen zur geplanten Änderung des Landesentwicklungsplanes NRW abzugeben (www.beteiligung-online.nrw.de, Punkt „Landesentwicklungsplan für Nordrhein-Westfalen“ oder per Mail an landesplanung@mwide.nrw.de).

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