Parken für Fortgeschrittene

„Hand aufs Herz“, hast Du in Erinnerung, dass auch innerorts auf dem Grünstreifen nicht gehalten und geparkt werden darf und sogar ein Überfahrverbot dieser Grünfläche besteht? … Aber wenn dieser sichtbar befestigt ist, das Verbot nicht gilt? Die „älteren Semester“ mit dem ehemals „grauen Lappen“ wohl kaum. Aber Unwissenheit schützt bekanntermaßen vor Strafe nicht. Mindestens 55 € drohen auch dem unwissenden Verkehrssünder!

 

So auch an der Hellendornstraße entlang des Grünstreifens an der Wisseler Düne. Dort nutzten z. B. Besucher der „Sackgasse Hasenweg“ oder des Dünencafes seit über 40 Jahren die nahe und vermeintlich legale Parkmöglichkeit, ohne dass ein Knöllchen hinter dem Wischerblatt vorzufinden war. Und ohne Corona hätte diese tolerierte Situation voraussichtlich bis zum bekannten „Sankt Nimmerleinstag“ weiterbestanden. Jedoch kontrollierte die Stadt die Quarantänepflicht der Infizierten und seit Anfang des Jahres in einem „Abwasch“ zusätzlich den ruhenden Verkehr.

 

Vertrauensvoll wandten sich die „gebeutelten und irritierten Verkehrssünder“ an ihre politischen Vertreter. Ein entsprechender „Antrag auf Legalisierung“ der oben genannten Teilbereiche mittels einer klimaangepassten Befestigung folgte. Die Verwaltung zeigte sich in ihrer Stellungnahme wenig begeistert und verwies unter anderem auf die Parkmöglichkeit an der Düne und des Dünencafés.

 

Auf der Sitzung des Bau-, Planungs- Verkehrs- und Umweltausschusses am 9. Juni 2022 wurde nun unter anderem dieser FORUM-Bürgerantrag beraten. Allerdings hielt sich die Zustimmung der Ausschussmitglieder in überschaubaren Grenzen. Mit 4:4 Stimmen und 4 Enthaltungen wurde dieser abgelehnt. Entscheidend in dem Zusammenhang war, dass sich ein FORUM-Ausschussmitglied zum Zeitpunkt der Abstimmung auf dem „stillen Örtchen“ befand. Die vier CDU-Ausschussmitglieder beurteilten die ca. 10.000 € Kosten unisono für unangemessen hoch und „befürchteten“ weitere entsprechende Antragstellungen.

 

Der Hinweis vom FORUM, dass die klimaangepasste Befestigung in einer kostengünstigeren Alternative ausgeführt werden könnte wurde ebenso ignoriert wie der, dass unter anderem der Schotterplatz am Düneneingang kein legaler Parkplatz ist und – durch die geringen Straßenbreiten – auch in Wissel – bedingt das Parken auf der Fahrbahn überwiegend verboten ist. Jeder Verkehrsteilnehmer muss nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) gewährleisten, dass immer mindestens 3 m Fahrbahnbreite für die ungehinderte Zu- und Durchfahrt z. B. der Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge verbleibt – ansonsten droht wiederum ein Bußgeld. Unter diesem Gesichtspunkt sollte jeder einmal in „seiner Straße“ auf der Höhe seines oder des vom Besuch geparkten Fahrzeugs Maß nehmen. Nicht dass unverhofft ein „geldwerter Gruß von der Stadt“ hinter dem Wischerblatt klemmt!!!

 

In der Hoffnung auf ein wenig mehr Toleranz im ländlichen Raum und bleibt gesund!

Ihr FORUM Kalkar