Umsetzungskonzept zur Sanierung der Straßenbeleuchtung

Welches „G“ darf es sein?! … Egal, Hauptsache eines von den „3-en“, denn ohne „G“ geht nichts, auch nicht im historischen Ratssaal in Kalkar. Und so wurde den Besuchern der Sitzung des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss am 02.09.2021 sowie dessen Mitgliedern vor der 7. Sitzung erst nach der „G-Kontrolle“ (geimpft oder genesen oder getestet) Einlass gewährt.

Das Top-Thema beinhaltete die energetische Sanierung der Straßenbeleuchtung von Kalkar und möglicher Betreibermodelle. 1630 Straßen- bzw. Wandleuchten bedürfen einer technischen „Überholung“. Durch die Umrüstung auf LED-Technologie würde eine Ersparnis von ca. 70.000 jährlich möglich. Das Investitionsvolumen ist jedoch gewaltig. Gut 1,2 Mio. € wären für die reine Umstellung fällig. Allerdings müssen noch Ausgaben für neue „Laternen“ und die Bauarbeiten mit eingerechnet werden, so das SKEIDE Ingenieurbüro auf die Nachfrage von Johannes Kösters (FORUM). Und die Entscheidung muss schnell fallen, denn nur bei einer Antragstellung im Jahr 2021 können Fördergelder in der Höhe von 30 % generiert werden – im Jahr 2022 wären es nur noch 20 %. Willibald Kunisch (Grüne) mochte noch Bedenkzeit eingeräumt bekommen, Dirk Altenburg (FORUM) hingegen befürwortete den Beschlussvorschlag, dass die Verwaltung den Prozess weiter „vorantreibt“. Bei diesem Einsparvolumen und den derzeit günstigen Finanzierungskonditionen, bevorzugt über die KfW Bank, würde die Maßnahme „sich selbst tragen“. Zudem würde eine Verzögerung mit Blick auf die Auslastung der Handwerksbetriebe und der Materialbeschaffung zwangsläufig zu einer Preissteigerung führen, so Altenburg. Kai-Uwe Ekers (SPD) schloss sich dieser Auffassung an, bemängelte allerdings den „Überfall“ der Verwaltung zu der Thematik und dem damit verbundenen Zeitdruck. Dennoch wurde die Verwaltung mit einem einstimmigen Beschluss beauftragt ein Umsetzungskonzept zu präzisieren.

„Aufatmen“ in den Ferienhausgebieten am Heienberg und im Pappelwäldchen in Wissel. Mit der 1. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Düsseldorf (RPD) – Mehr Wohnbauland am Rhein – sind neben dem Stadtteil Kalkar-Wissel auch die bisher als Sondergebiete mit der Zweckbestimmung „Erholung“ dargestellten Bereiche der Wochenend- und Ferienhäuser als „Allgemeine Siedlungsbereiche“ (ASB) anerkannt worden. Dadurch ist der Stadt Kalkar die Möglichkeit offeriert worden, auf den nachgelagerten Planungsebenen der vorbereitenden und verbindlichen Bauleitplanung planerische Anpassungen vorzunehmen, die dauerhafte Wohnnutzung in den Wochenend- und Ferienhausgebieten zu legalisieren, was bisher durch regionalplanerische Vorgaben verwehrt wurde. So fiel auch der Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans erwartungsgemäß einstimmig aus.

Demgegenüber muss im Wochenendhausgebiet am Oybaum weiter „gezittert“ werden. Die Verwaltung teilte mit, dass die Bezirksregierung dem angestrebten Zielabweichungsverfahren eine Absage erteilt hat. So verbleibt nur der Klageweg. Das ist für den „normalen Bürger“ nicht nachvollziehbar. Unabhängig von dem Werdegang der Misere und den planerischen Vorgaben, die lediglich ein „Wochenendwohnen“ erlauben, Fakt ist:

Es liegt eine voll erschlossene und bebaute Fläche vor. Die Banken haben die Häuser finanziert. Alles was das „Herz begehrt“. Unabhängig von der teils existenzbedrohenden Lage für die Betroffenen und der ohnehin angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt, durch die „Klimabrille“ betrachtet ist es geradezu fahrlässig, dass hochwertiger Wohnraum nur temporär bewohnt werden darf. Aus der aktuellen Diskussion um den Klimaschutz drängt sich förmlich die Frage auf, welche Menge an CO² emittiert wurde, um dieses Gebiet entstehen zu lassen.

Wir hoffen und drücken die Daumen, dass die Rechtsprechung über den „planerischen Tellerrand“ hinausschaut und die „Weichen“ neu stellt.

Bleibt gesund!

Ihr FORUM Kalkar