Schneller Weg zum stillen Örtchen?

„Müssen müssen – ich muss mal“, jeder weiß sofort was gemeint ist und schon geht es aufs „stille Örtchen“. Ganz klar, man GEHT auf die Toilette! Aber was ist mit den Menschen, die nun nicht (mehr) gehen können, sondern rollen müssen! Mal eben einen Kaffee oder ein Bierchen trinken und der Blick auf die historischen Fassaden am Markplatz in Kalkar kann für einen Rollstuhlfahrer oder Nutzer eines Rollators schnell „getrübt“ werden. Der VDK Ortsverband Kalkar hat nun den Antrag gestellt, dass die Stadt Kalkar eine barrierefreie, behindertengerechte öffentliche Toilette einrichten soll. Dieser und ein weiterer Bürgerantrag wurden am Dienstag, dem 14. Mai, in der Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung und Gemeinwesen eingehend beraten.

Die Verwaltung wollte nach dem Beschlussvorschlag eine Ausschilderung mit dem Hinweis auf die barrierefreie Toilette im St. Nikolaus Hospital und am Backhaus an der Mühle vornehmen, da bislang nicht ersichtlich ist, wo die Betroffenen ihre Toilette finden können. Aber mit dieser „Minimallösung“ wollte sich der Vorsitzende des VDK Ortsverbandes, Dietmar Hohmt, nicht zufriedengeben. „Eine Frechheit…, ein Armutszeugnis…, sei für ihn die Beschlussvorlage“, so Hohmt u. a. in seiner „Schelte“ in Richtung Verwaltung. Diese ließ keinen Zweifel an der Notwendigkeit für eine Nachbesserung. Und so waren sich alle Ausschussmitglieder einig, denn unter Berücksichtigung des demographischen Wandels und der großen Bedeutung von Tourismus für Kalkar und auch in Hinblick auf das Image der Stadt muss hier nachgebessert werden. Auch die Bürgermeisterin wollte den Anregungen gerne nachkommen und so wurde die Beschlussvorlage nach einer intensiven Beratung um die zügige Ausschilderung mit dem Hinweis auf die barrierefreien Toiletten und die Installation eines Euroschlüsselschließsystems am Backhaus sowie die Prüfung eines weiteren Standortes (bevorzugt am Schwanenhorst) ergänzt.

Weniger zufriedenstellend für die Antragsteller verlief die Beratung des Bürgerantrages zur Einrichtung von Anliegerparkplätzen in der Kesselstraße – Klosterstege bis Nauenstege. Seit Juli 1997 gilt im historischen Stadtkern eine Begrenzung der Geschwindigkeit auf 30 km. Zeitgleich wurde vom Straßenverkehrsamt des Kreises Kleve für bestimmte Straßen in dieser 30 km Zone ein Zonenhalteverbot mit dem Zusatz „Parkscheibe 1,5 Std. werktags von 8.00 – 18.00 Uhr“ angeordnet. Seit dieser Zeit hat es immer wieder Anträge von Anwohnern auf Anwohnerparkausweise gegeben. Auch wurde wiederholt beantragt, das angeordnete Zonenhalteverbot, wie auch jetzt wieder, aufzuheben bzw. zu erweitern. In einer aktuellen Stellungnahme vom 25.04.2019 teilte das Straßenverkehrsamt des Kreises Kleve mit, dass ein weiterer Antrag voraussichtlich abgelehnt werden würde. Damit wollten sich die Antragsteller jedoch nicht zufriedengeben, da sich die Gegebenheiten vor Ort seit geraumer Zeit geändert haben. Daher forderten sie die Verwaltung auf, die Straßenverkehrsbehörde entsprechend in Kenntnis zu setzen. Dr. Britta Schulz erinnerte an die im Rahmen des Integrierten Handlungskonzeptes (InHK) anstehende Änderung der Verkehrsführung und machte auf die ebenfalls bestehenden Einschränkungen, z. B. in der Monrestraße,  aufmerksam. Sie hat absolutes Verständnis für die erschwerte Situation der betroffenen Anwohner, jedoch wäre es mit Bezug auf die gleichermaßen betroffenen Anwohner anderer Straßen ein verkehrtes Signal.

Allgemein gilt: „Generell ist die Möglichkeit der Anordnung von Bewohnerparkrechten nur dort zulässig, wo die Bewohner mangels privater Stellflächen und auf Grund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung (max. 1.000 m) einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden.“

Die Verwaltung wird nochmals Kontakt zum Straßenverkehrsamt aufnehmen und eine ausführliche Darstellung abgeben. Der Stadt Kalkar ist es nicht erlaubt, das Zonenhalteverbotsschild einfach zu „verschieben“, so wie es eine Anwohnerin forderte.

Im Tagesordnungspunkt „Mitteilungen“ teilte die Bürgermeisterin mit, dass sich die Einnahmen aus der Vermietung der Stellplätze für Altkleidercontainer voraussichtlich reduzieren werden. Hauptgrund sind die Folgekosten durch den zunehmenden Vandalismus an den Containern. „Es ist anzunehmen, dass hier nicht gerade Rentner am Werk waren. Und dass bei einer Maßnahme, die den Jugendlichen zugute kommt.“, äußerte Dr. Britta Schulz ihr Unverständnis über die wiederholten Brandstiftungen.

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