Denkmalschutz versus Barrierefreiheit

Zwei „Welten“ treffen aufeinander, zum einen die Belange des Landeskonservators bezüglich des Denkmalschutzes und zum anderen die Bedürfnisse aller – insbesondere aber die der seh- und mobilitätseingeschränkten – Bürgerinnen und Bürger der Stadt Kalkar in Bezug auf die Barrierefreiheit. Die Unvereinbarkeit dieser „Welten“ wurde den Mitgliedern des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses in der 2. Ausschusssitzung am Donnerstag, den 3. November bei der Vorstellung der Entwurfsplanung zur Umgestaltung des Marktplatzes sehr deutlich vor Augen geführt.

Unkritisch ist der Umbau der Hanselaerstraße und der Altkalkarer Straße. Der Landeskonservator, als „Beschützer“ der Denkmäler, zeigte jedoch wenig Begeisterung für die Maßnahmen zur barrierefreien bzw. barrierearmen Gestaltung des Marktplatzes in Kalkar im Rahmen des Integrierten Handlungskonzeptes (InHK). Das Planungsbüro und die Verwaltung verwiesen auf die kontroversen Verhandlungen mit dem Denkmalschützer, der am liebsten alle Eingriffe in das sogenannte „historische Geläuf“ untersagt hätte. Das niederrheinische Rheinkieselpflaster auf dem Marktplatz ist für den Landeskonservator nahezu eine unantastbare „heilige Kuh“.

Die Verwaltung hatte im Vorfeld vier Musterflächen mit unterschiedlichem Kieselbelag und in verschiedenen Verlegearten auf dem Markt anlegen lassen. Ausschließlich die Variante mit geschnittenen Kieselsteinen zur Schaffung einer ebenen Oberfläche konnte die Mindestanforderung zur Barrierearmut erfüllen. Allerdings war die Ausführung so mangelhaft, dass die Ausschussmitglieder diesbezüglich massiv Handlungsbedarf einforderten. Die Verwaltung verwies auf den Zeitdruck, in der diese „optischen“ Muster erstellt wurden. Und so wurde nach einer intensiven Beratung zu diesem Thema vereinbart, dass die Verwaltung u. a. möglichst barrierefreie Ausführungen eruiert, als „technische“ Muster anlegen lässt und diese mit dem Landeskonservator ins sogenannte Benehmen setzt.

Dirk Altenburg (FORUM) wies u. a. darauf hin, dass es bei der geplanten Breite der querenden Wege von 1,50 m, gleichwohl der DIN entsprechend, bei einem gegenläufigen Passieren z. B. von Rollator Nutzern und / oder Rollstuhlfahrern zu Konflikten kommen kann. Eine breitere Wegführung wäre daher zu bevorzugen, so Altenburg. Dem Denkmalschützer musste schon die Normbreite „abgerungen“ werden und daher wären weitere Forderungen aussichtslos, so das Planungsbüro und die Verwaltung unisono auf den Einwand.

Da u. a. die Präzisierung weiterer gestalterischer Aspekte, wie z. B. die Auswahl einer Baumart und die Ausführung von erhöhten Sitzgelegenheiten mit Rückenlehnen den Beschlussvorschlag nicht berührten, wurden diese Beratungen auf einen späteren Zeitpunkt der Projektierung vertagt.

Die Eigentümerinnen und Eigentümer der beitragspflichtigen Grundstücke am Markt (Südseite Marktplatz), der Altkalkarer Straße und der Hanselaerstraße werden nun in einer Anliegerversammlung umfassend über Planungen und Kosten informiert. Lediglich die CDU-Ausschussmitglieder haben gegen den Beschlussvorschlag gestimmt, da mit dem Verweis auf die im Wahlkampf gesammelten Gegenstimmen zur geplanten Reduzierung der Parkplätze auf dem Marktplatz, eine weitere Beratung in der Angelegenheit mehrheitlich abgelehnt wurde.

Neben diesem Top wurde zuvor die Umgestaltung des Marktplatzes in Grieth vorgestellt und beraten. Die Planung zeigte sich stimmig. Die „Feinheiten“ mögen die GrietherInnen bestimmen, so der einstimmige Tenor. Die Verwaltung wurde u. a. beauftragt, die dritte Infoveranstaltung durchzuführen und auf Basis der Ergebnisse auch dieser Öffentlichkeitsbeteiligung den Förderantrag gegenüber der Bezirksregierung zu präzisieren.

 

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