Faktencheck

Was soll’s – doppelt hält besser!

„Stimmenfang gewürzt mit einer Prise Effekthascherei…“, sind so die letzten Anträge der CDU Kalkar zu verstehen? So wie der Antrag zur Einführung digitaler Bebauungspläne, ist auch der neueste Antrag zur Einführung einer sofortigen Haushaltsdisziplin lediglich eine Verdoppelung eines bereits bestehenden Sachverhaltes. Und so konnte die CDU ihren vermeintlich sicher geglaubten „Coup“ auf der 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am Donnerstag, dem 07.05.2020, auch wieder nicht landen.
Nur die „Koalition“ aus CDU und Bündnis90/Die Grünen stimmten für den eingebrachten Antrag. Auf das „Veto“ der Bürgermeisterin Dr. Britta Schulz hin echauffierte sich der Fraktionsvorsitzende der CDU, Ansgar Boßmann, regelrecht: „Sie sind also gegen die Einhaltung der Haushaltsdisziplin? Ja das ist aber interessant, ja das ist …“, so Boßmann mit raumgreifender Körpersprache zur zusätzlichen Unterstreichung seiner Worte. Die Bürgermeisterin äußerte ihr Unverständnis für diese unhaltbaren Unterstellungen und erklärte zum wiederholten Mal, dass sie selbstverständlich für die Haushaltsdisziplin ist, aber nicht für den Antrag stimme, da der sorgsame Umgang mit dem Haushalt nun einmal ein genereller Bestandteil in der Verwaltungsarbeit ist. Dirk Altenburg (FORUM) verwies in seinem Wortbeitrag unter anderem auf die Haushaltssatzung und das seit Jahren bestehende freiwillige Haushaltssicherungskonzept. „Letztendlich bestimmt der Rat über die Ausgaben. Die Ausgaben in Bezug auf das Integrierte Handlungskonzept (InHK) für das Jahr 2020 beinhalten überwiegend Planungskosten“, so Altenburg weiter.
Der Kämmerer erklärte unter anderem zur Frage nach den Gewerbesteuereinnahmen, dass zur Zeit Gewerbesteuerherabsetzungen und Stundungen in der Höhe von ca. 325.000 € vorliegen. Die Gewerbesteuereinnahmen sind in der Haushaltssatzung in Bezug auf die erfreuliche Entwicklung der Vorjahre moderat eingeplant. Selbstverständlich hat die Verwaltung einen sorgsamen Blick auf die Entwicklung und wird den Rat entsprechend informieren.

Faktencheck:
Auszug aus dem Freiwilligen Haushaltsicherungskonzept der Stadt Kalkar:
Die Stadt Kalkar hat nach § 75 Abs. 1 S. 1 GO NRW ihre Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist. Der Haushalt muss in jedem Jahr in Planung und Rechnung ausgeglichen sein (§ 75 Abs. 2 S. 1 GO NRW).
Und aus der Gemeindeordnung des Landes NRW:
§ 75 GO NRW – Allgemeine Haushaltsgrundsätze
(1) Die Gemeinde hat ihre Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist. Die Haushaltswirtschaft ist wirtschaftlich, effizient und sparsam zu führen. Dabei ist den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts Rechnung zu tragen.
(2) Der Haushalt muss in jedem Jahr in Planung und Rechnung ausgeglichen sein. Er ist ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der Erträge die Höhe des Gesamtbetrages der Aufwendungen erreicht oder übersteigt.

Definition der Haushaltsdisziplin

:
Der Begriff der Haushaltsdisziplin im weiteren Sinne ist definiert als die konsequente und dauerhafte Einhaltung der haushaltsrechtlichen Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit im Umgang mit öffentlichen Geldern durch öffentliche Gebietskörperschaften. Dies gilt sowohl im Rahmen der Haushaltsplanung als auch im Kontext des Haushaltsvollzugs.

Die Definition des Begriffs der Haushaltsdisziplin im engeren Sinne verlangt zusätzlich die stetige Erreichung eines ausgeglichenen Haushalts (Grundsatz des Haushaltsausgleichs).

Die Kontrolle der Haushaltsdisziplinerfolgt durch verschiedene interne und externe Kontrollorgane. Kontrollorgane sind insb. die Aufsichts- und Rechnungsprüfungsbehörden (z.B. Rechnungshof, Kommunalaufsicht) sowie die Organe der jeweiligen Volksvertretung.

Die Tagesordnung beinhaltete im öffentlichen Teil neben den Standard-Tops, wie z. B. die Einwohnerfragen, noch den unterjährigen Finanzbericht, der lediglich zur Kenntnis genommen wurde. Einwohnerfragen wurden nicht gestellt.

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Fakten, Fakten, Fakten…

„Wahlgeschenk an die Bürgermeisterin“, so die Kritik zum Haushaltsplan für das Jahr 2020 auf der Internetseite der CDU Kalkar in Anlehnung an die Haushaltsrede vom CDU-Fraktionsvorsitzenden Ansgar Boßmann.

Definition Kritik nach Wikipedia:
Neben der Bedeutung der prüfenden Beurteilung und deren Äußerung in entsprechenden Worten bezeichnet die Kritik – insbesondere in der Verbform kritisieren ebenso wie monieren und die Monierung – auch eine Beanstandung oder Bemängelung. In früheren sozialistischen Staaten laut Duden auch „Fehler und Versäumnisse beanstandende [öffentliche] kritische Stellungnahme als Mittel zur politischen und gesellschaftlichen Weiterentwicklung“.

Wir fühlen uns als direkt kritisierte Wählergemeinschaft aus voller Überzeugung dem Bürger gegenüber verpflichtet, die „dicksten Brocken“ dieser CDU-Veröffentlichung transparent aufzuarbeiten. Wir stehen zu einer kritischen Betrachtung unseres Handelns, jedoch sollte diese im Sinne aller Bürger fair und ehrlich sein.

Die CDU kritisiert den fünf Jahre währenden Schulumzug statt einer Umsetzung der gesamten Maßnahme in einem knappen Jahr und die in der Tat nicht erwartete Kostensteigerung, die alle überrascht hat. Ungeachtet der Versäumnisse aus der Vergangenheit, auf Grund der unterlassenen Investitionen in das Hauptschulgebäude, hätte die Kostenschätzung aus den nun vorliegenden Erfahrungen deutlich höher ausfallen müssen und daraus müssen die Lehren gezogen werden. In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.05.2019 äußerte sich Dirk Altenburg (FORUM) in dem Zusammenhang / Auszug aus der Niederschrift:

RM Altenburg…erklärt, dass alle beim Ringtausch von ganz anderen Zahlen ausgegangen seien. Seiner Meinung nach, habe das Planungsbüro nicht zur Zufriedenheit „geplant“. Daraus müsse man für die Zukunft lernen und sich, falls nötig, auch frühzeitig von einem Planungsbüro wieder trennen.  

In den Ausschusssitzungen und Begehungen der Baustelle sind die politisch Verantwortlichen fortwährend informiert worden und die Maßnahme befindet sich in dem vorliegenden Bauzeit- und Kostenplan. Und das Ergebnis kann sich sehen lassen.

Der Verkauf des „Wisseler Sees“ ist nicht abgeschossen. Die Bürgermeisterin hat zu dem Thema in den nicht öffentlichen Sitzungen fortwährend auf die Verhandlungen mit dem Interessenten und die Steuerproblematik hingewiesen. Erst wenn das unterschriftsreife Vertragswerk vorliegt, kann dieses zur Beurteilung an die Finanzbehörde weitergeleitet werden. Dr. Britta Schulz hat ebenso mehrfach erklärt, dass der Rat der Stadt Kalkar vor der finalen Unterzeichnung selbstverständlich mit einbezogen wird. In der Ratssitzung am 12.12.2019 wies die Bürgermeisterin, als auch der Kämmerer darauf hin, dass die Zahlen zum angenommenen Verkauf nun einmal in den Haushalt einfließen müssen. Wenn es nicht zum Verkauf kommt, dann fällt das Defizit entsprechend aus.

Die Aussage, dass die Einnahmen aus der Steuererhöhung verpuffen ist rein pauschal, denn die Einnahmen fließen schließlich in den Haushalt ein. Die Aussage zur Zweitwohnsteuer ist eine Annahme von Seiten der CDU. Der Kämmerer hat bereits mehrfach zu Thema den relativ geringen Aufwand in Bezug auf die Einnahmen in der Höhe von ca. 100.000 € geäußert. Ebenso ist die Aussage zur Verfassungswidrigkeit eine Fehlinterpretation der CDU.

Auszug aus der Drucksache 10/740:
Die Stadt Kalkar erhebt seit dem Jahr 2018 eine Zweitwohnungssteuer. Ihre grundsätzliche Zulässigkeit ist durch Urteile des Bundesverfassungsgerichts bestätigt.

Am 18. Juli 2019 hat das Bundesverfassungsgericht jedoch beschlossen, die Grundlage einer Zweitwohnungsbesteuerung anhand des überkommenen Steuermaßstabs ab April 2020 zu entziehen. Die Verfassungswidrigkeit wird dabei zwar bereits für den Zeitraum seit Beginn des Jahres 2009 festgestellt, ähnlich wie im Falle der Grundsteuer wird allerdings eine Fortgeltungsanordnung für das bestehende Satzungsrecht getroffen, das daher übergangsweise noch Anwendung finden darf. Im Tenor ist ausdrücklich festgehalten, dass auch bestandskräftige Steuerbescheide ab Ende der Fortgeltungsfrist (d. h. für die Zukunft) ihre Wirkung verlieren.

Auf dieses Ergebnis war durch eine Anpassung der Zweitwohnungssteuersatzung zu reagieren. Die aktuelle Fassung basiert auf Regelungen der geänderten Mustersatzung des nordrhein-westfälischen Städte- und Gemeindebundes und…

Durch die maßgebliche Intervention der CDU und den Grünen entgeht der Stadt Kalkar nun eine Einnahme in der Höhe von ca. 90.000-100.000 €, da die notwendig gewordenen Satzungsänderung zur Erhebung der Zweitwohnsteuer auf der Sitzung des Rates mit 13 Gegen- bei 12 J-Stimmen und 7 Enthaltungen abgelehnt wurde.

Die Einschätzung von der CDU zum Bauhof ist nicht nachvollziehbar. Der Bauhof muss umfangreich saniert werden, was allerdings am aktuellen Standort nicht realisiert werden kann. Durch die über die Jahrzehnte unterlassenen Investitionen in die Substanz sind die erforderlichen Maßnahmen so umfangreich, dass ein neues Schallschutzgutachten erforderlich sein wird.

Auszug aus der Niederschrift von der Haupt- und Finanzausschusssitzung vom 05.12.2019:
… Architekt Böhning erklärt, dass der Bau- und Betriebshof zurzeit aufgrund des Bestandschutzes noch betrieben werden könne. Sollte es am jetzigen Standort zu umfangreichen Sanierungen und Baumaßnahmen kommen, müsse ein Schallschutzgutachten vorgelegt werden, welches die Stadt Kalkar an dieser Stelle nicht bekommen werde. …

Das Gebäudemanagement befindet sich im Aufbau. Der CDU ist weiterhin bekannt, dass gerade in Bezug auf das Gebäudemanagement dringend weiteres Personal benötigt wird, welches allerdings u. a. die CDU der Verwaltung nicht zugestehen möchte.

Die Verwaltung befindet sich auf der Basis der Ergebnisse aus der Erfassung der Organisationsuntersuchung im „Strukturwandel“. Der Umbau wird mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Es besteht ein grundsätzliches Misstrauen, insbesondere in den Reihen der CDU, in Bezug auf die Glaubwürdigkeit der Verwaltung. So hat der zuständige Fachbereichsleiter, als auch der Kämmerer in den Sitzungen die Zahlen auf Nachfrage der CDU erläutert.

Auszug aus der Niederschrift von der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05.12.2019:
RM Wolff äußert sich dahingehend, dass er die Notwendigkeit der Stellen, die die Stellenbedarfsanalyse seinerzeit ergeben habe, einsehe. Allerdings würde dies, laut seiner Aussage, die Stadt jährlich 650.000,00 €, auf einen Zeitraum von zehn Jahren somit 6,5 Mio. €, mehr kosten und dieses Geld würde den Bürgern fehlen. Weiterhin vermisse er auch die Bemühungen der Verwaltung, durch interkommunale Zusammenarbeit oder durch Outsourcen von Aufgaben Gelder einzusparen. RM Wolff erklärt, dass die Bedarfsanalyse nur den Ist-Zustand erfasst habe. Seiner Meinung nach gebe es Ingenieurbüros, die Modelle erarbeiten, wie mit dem „Ist“ an Mitarbeitern die Aufgaben zu schaffen seien. 

Der Leiter des Fachbereiches Verwaltungssteuerung und -service, Herr Lindau, revidiert die Aussage des RM Wolff und erklärt, dass es nicht 6,5 Mio. € in zehn Jahren seien, sondern im Haushaltsplan von 350.000,00 € plus eventueller Tariferhöhungen jährlich gesprochen werde. Herr Lindau führt aus, dass sich die Verwaltung ständig weiterentwickele und in einzelnen Projekten auch mit anderen Kommunen eng zusammenarbeite. Outsourcing sei auch immer eine Möglichkeit; man müsse aber bedenken, dass dabei im ersten Moment ggf. die Personalaufwendungen sinken, dafür aber an anderer Stelle Mehraufwendungen entstehen und möglicherweise auch die Qualität der Leistungserbringung leide.
Auch RM Boßmann verlangt eine Antwort auf die Frage, warum die Stadt Kalkar über dem Durchschnitt liege.
Herr Lindau erklärt, dass die von der GPA NRW ermittelte durchschnittliche Personalquote bereits knapp zehn Jahre alt und eine hoch aggregierte Kennzahl sei. Die GPA NRW habe im gleichen Zuge empfohlen, tiefergehende Stellenbedarfsanalysen durchzuführen. Diese Analysen seien nun von der KGSt erstellt worden. Bei dem Gutachten der KGSt seien aufgabenbezogene Vergleichszahlen herangezogen worden, um den tatsächlich benötigten Personalbedarf zu errechnen.

Diesbezüglich vergleicht die CDU in der Folge Äpfel mit Birnen und stellt die Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft der Verwaltung in ein schlechtes Licht.

Ebenso ist in den Niederschriften hinterlegt, dass die Bürgermeisterin sehr wohl mit den Nachbarkommunen nach Möglichkeiten zur interkommunalen Zusammenarbeit eruiert hat.

Auszug aus der Niederschrift von der Haupt- und Finanzausschusssitzung am 20.09.2018:
Im Zeitraum von Oktober 2016 bis Mai 2018 haben die Stadt Kalkar sowie die Gemeinden Bedburg-Hau (im Projektverlauf ausgestiegen), Uedem und Weeze ein von der Allevo Kommunalberatung begleitetes Projekt zur Konkretisierung bzw. Umsetzung der interkommunalen Zusammenarbeit für den Bereich IT und für den Bereich Finanzbuchhaltung durchgeführt.

Am 27.09.2018 wurde die Zusammenarbeit im Rat beschlossen. Ebenso wurde eine Zusammenarbeit mit dem Bauhof der Gemeinde Bedburg-Hau zur gemeinsamen Nutzung eines Friedhofbaggers vorgenommen; allerdings ohne Erfolg.

Auszug aus der Niederschrift des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.12.2018:
Der Leiter des Fachbereichs Bauen, Planen, Umwelt, Herr Sundermann, antwortet, …, dass im Rahmen der Organisationsuntersuchung am Bau- und Betriebshof eine Optimierung der Verwaltung der Friedhöfe durch den Bau- und Betriebshof mit betrachtet werden solle. Dies sei auch so geschehen. So sei beispielsweise im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit ein Friedhofsbagger ausgeliehen worden. Dieses Vorgehen habe sich dann allerdings als inpraktikabel und unwirtschaftlich dargestellt.

Es ist zudem eine ganze Liste von Vorschlägen zur interkommunalen Zusammenarbeit „abgeklopft“ worden, worauf die Bürgermeisterin Dr. Britta Schulz zuletzt in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05.12.2019 verwiesen hatte.

Auszug aus der Niederschrift:
Bürgermeisterin Dr. Schulz erwidert, dass die Beschäftigten zwar Geld kosten, dafür allerdings auch ausschließlich für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Dienstleistungen erbringen. Bezüglich der Aussage zur interkommunalen Zusammenarbeit verweist sie auf Drucksachen der Jahre 2018/2019, in welchen ausführlich die Möglichkeiten dargestellt wurden.

Ohne Zweifel werden bei den angestrebten Projekten und damit verbundenen Investitionen die liquiden Mittel der Stadt entsprechend schmelzen. Fakt ist zudem, dass kein politischer Vertreter die freiwilligen Leistungen der Stadt Kalkar kürzen oder gar eine Grundschule schließen möchte. Die Vorschläge sind bzw. sollten allen politischen Vertretern und politisch Engagierten bekannt sein.

Der kritische Bürger wird sich informieren und seine Meinung bilden. Wir werden weiterhin den fairen Umgang mit dem politischen Mitbewerber pflegen und den Bürgern nachvollziehbar und ggf.  anhand eines Faktenchecks transparent und in der Folge nachvollziehbar informieren.

Ihr FORUM Kalkar

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