Richtlinie für besseres Straßenaufbruchmanagement

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser! Das „wilde Aufreißen“ der Straßen, Wege und Plätze in Kalkar wird in der nahen Zukunft mit der Einführung einer Aufgrabungsrichtline der Vergangenheit angehören. Denn diese wurde auf der 3. Sitzung des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses am Donnerstag, den 4. März, von der Verwaltung vorgestellt.

Wer hat sich nicht schon gewundert und geärgert, wie augenscheinlich unkoordiniert und unkontrolliert „vor der Haustüre“ die Straße aufgebrochen wurde und wochenlang den Verkehrsfluss behinderte oder zumindest als störend wahrgenommen wurde? Und das Ergebnis des wiederhergestellten Aufbruchs selbst für ein ungeschultes Auge das „handwerkliche Versagen“ offenbarte? Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW und die politischen Vertreter haben schon länger auf das Erfordernis zur Einführung eines entsprechenden Straßenaufbruchsmanagements hingewiesen.

Auszug aus der Drucksache:

„Zu diesem Aufbruchsmanagement gehört es, dass die Stadt einen Überblick über Maßnahmen hat, die seitens Dritter im städtischen Straßenvermögen erfolgen. Die Verkehrsflächen sind v.a. betroffen, wenn Baumaßnahmen an der Ver- und Entsorgungsstruktur durchgeführt werden. Hierzu zählen die Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Energie und die Telekommunikation.

Die Richtlinie soll dazu dienen, die Abwicklung, technische Ausführung, Abnahme und Gewährleistung der Vorhaben zu optimieren und somit einen verbindlichen Rahmen für die Vorgehensweise bei Aufgrabungsarbeiten im Bereich städtischen Verkehrsinfrastruktur darstellen.

Die Kontrolle der Baumaßnahme, die Abnahme nach gemeldeter Fertigstellung sowie die Gewährleistungsabnahme nach fünf Jahren erfolgt durch einen städtischen Bediensteten des Bau- und Betriebshofes.

Im Vorfeld der verbindlichen Wirksamkeit der Abgrabungsrichtlinie sind die berührten Versorgungsträger und Tiefbaufirmen rechtzeitig über die geänderten Rahmenbedingungen zu informieren. …“

Und diese müssen mit Wirksamkeit der Aufgrabungsrichtlinie einen Antrag stellen, bevor gebuddelt werden darf. Der Verwaltungsaufwand darf selbstverständlich auch etwas kosten: Die Stadt rechnet mit ca. 6.000 € Gebühreneinnahmen pro Jahr.

In der Ausschusssitzung ist als Top-Tagesordnungspunkt die Planung zur Errichtung des neuen Standortes für den Bau- und Betriebshof vorgestellt worden. Das Architekturbüro versicherte eine seriöse Kostenplanung in der Höhe von ca. 4,3 Mio. €. Allerdings werden die Kosten aller Voraussicht steigen, da in der Kostenplanung z. B. die Ausstattung mit einer Photovoltaikanlage noch nicht berücksichtigt wurde. Wünschenswert wäre in dieser Hinsicht die Generierung von Fördergeldern. Außerdem muss darauf geachtet werden, dass die architektonische Gestaltung der Gebäude, insbesondere deren Dachlandschaft, nicht schön, sondern vor allem zweckmäßig ausgeführt wird und somit zukünftige Unterhaltskosten möglichst gering ausfallen.

Der Beschluss zum weiteren Vorgehen wird auf der nächsten Ausschusssitzung am 22. April oder auf einer vorgezogenen Sondersitzung gefasst werden, denn die Zeit drängt. Mit Bezug auf die seit vielen Jahren untragbaren und wiederholt von offiziellen Stellen deutlich und ausdrücklich gerügten Zustände am aktuellen Standort ist der Verwaltung der „heiße Atem“ der Unfallkasse NRW allgegenwärtig.

Die Verwaltung teilte mit, dass im Rahmen des Verfahrens zum dauerhaften Wohnen im Ferienhausgebiet „Am Pappelwäldchen“ und im Wochenendhausgebiet „Am Heienberg“ in Wissel eine wichtige Hürde genommen wurde. In der 1. Änderung des Regionalplanes wurde das Anliegen bestätigt. Das Verfahren wird nun auf der kommunalen Ebene weiterverfolgt.

Bleibt gesund!

Ihr FORUM Kalkar

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