Neubau Bau- und Betriebshof

Uneinigkeit beim Thema „Bauhofneubau“

Da konnte sich die Bürgermeisterin Dr. Britta Schulz nur noch die Haare raufen, auf der 4. Sitzung des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses am Donnerstag, den 22. April 2021. Der Ausschussvorsitzende Carsten Naß (CDU) wollte partout nicht darauf eingehen, über den vorliegenden Beschlussvorschlag zum Neubau des Bauhofs abstimmen zu lassen.

Naß wollte erst das Prüfungsergebnis über ein Outsourcing der Abteilung für Garten- und Landschaftspflege vorliegen haben sowie eine Prüfung zur Machbarkeit einer kleineren Variante des geplanten Bauhofneubaus. Das forderten neben der CDU auch die Ausschussmitglieder aus den Reihen der SPD und der Grünen. „Was wollt ihr denn noch, wir haben doch alle Fragen ausgiebig beantwortet“, so die Bürgermeisterin. In einer wenige Tage zuvor durchgeführten Sitzung der Fraktionsvorsitzenden mit der Verwaltung und der Geschäftsführerin der Firma REPPCO Architekten, Dipl.-Ing. Architektin Christiane Behrens, standen diese bereits Rede und Antwort. Der geplante Bauhof entspricht in seinen Ausmaßen lediglich den gültigen rechtlichen und technischen Vorgaben sowie dem aufgezeigten Aufgabenprofil. Außerdem unterstellte das „Parteienbündnis“ der Verwaltung gar eine kontinuierliche Verweigerungshaltung in Bezug auf die Ausgliederung von Aufgabenbereichen, obwohl der Bauhofleiter auf die vom Bauhof bereits praktizierte Kosten- und Leistungsrechnung und damit einhergehendes Outsourcing verwies. Dirk Altenburg (FORUM) betonte unter anderem die Notwendigkeit eines flexiblen und leistungsstarken Bauhofes und wies auf die ständig steigenden Handwerkerkosten hin. Und so führte das Abstimmungsergebnis von 7:6 nur zu einem weiteren Prüfungsauftrag, statt zu einer weiterführenden Planung zum unvermeidlichen Neubau des Bauhofs.

Faktencheck zu dem Bauvorhaben in der Höhe von 4,3 Mio. €:
Die Kreditfinanzierung erfolgt über 30 Jahre zu 0,5 % Jahreszins. Bei einer angenommenen Kostensteigerung auf 5 Mio. € wären 25.000 € Zins pro Jahr fällig und somit über 30 Jahre in der Summe 750.000 €. Die derzeit angemietete Halle schlägt mit 3.500 € pro Monat zu Buche und somit mit 42.000 € pro Jahr. Eine Anmietung über 30 Jahre ohne Mietsteigerung würde die Bürgerinnen und Bürger 1,26 Mio. € kosten.
Bei einer vollständigen Tilgung und einer angenommenen Kreditsumme in der Höhe von 5 Mio. € über 30 Jahre würde die Stadtkasse jährlich mit ca. 167.000 € belastet und somit pro Jahr incl. Zinsen mit 192.000 €. Viel Geld, jedoch mit Blick auf den Mietzins für eine einfache Halle geradezu „preiswert“! Die Baukosten berechnen sich nach festgelegten Parametern wie z. B. für einen Verwaltungstrakt, eine Werkhalle oder ein überdachter Unterstellplatz.

Die Fraktion der Wählergemeinschaft FORUM Kalkar unterstützt das Bauvorhaben in der vorgelegten Planung. Eine von der CDU, der SPD und den Grünen angedachte Verkleinerung der Räumlichkeiten ist aus unserer Sicht weder zukunftsorientiert noch nachhaltig. Für die Leistungen des Bauhofes muss keine Mehrwertsteuer abgeführt werden, so dass der vergleichbare Stundensatz eines kommerziellen Handwerksunternehmens bzw. Leistungsanbieters immer mindestens um diesen Prozentsatz (zzt. 19 %) teurer ausfällt!

Einigkeit hingegen herrschte bei der Vorstellung des ländlichen Wegenetzkonzepts und der Beschlussfassung zum weiteren Vorgehen. Das im Jahr 2019 vom FORUM beantragte Wegenetzkonzept trägt nun endlich erste „Früchte“. So wird in dem Konzept ein mögliches Einsparpotential bei den sogenannten entbehrlichen Wegen in der Länge von 12.726 m aufgezeigt, was bei einer Breite von 3 m einer Fläche von insgesamt 38.178 m² entspricht. Diese Wegflächen sollen nach der Beschlussfassung nicht pauschal veräußert, sondern unter dem Aspekt des Natur- und Klimaschutzes betrachtet und ggf. ökologisch aufgewertet werden. Dirk Altenburg (FORUM) regte an, diesbezüglich fachlichen Unterstützung (Hegering, IG Naturnahes Kalkar etc.) in die Betrachtung mit einzubeziehen.

Die Fraktion vom FORUM Kalkar ist über dieses Ergebnis hocherfreut, da neben dem möglichen Einsparpotential ein erheblicher Beitrag zum Natur- und Klimaschutz geleistet werden kann – ein Punkt aus dem Wahlprogramm der Wählergemeinschaft!

Bleibt gesund!

Ihr FORUM Kalkar

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Richtlinie für besseres Straßenaufbruchmanagement

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser! Das „wilde Aufreißen“ der Straßen, Wege und Plätze in Kalkar wird in der nahen Zukunft mit der Einführung einer Aufgrabungsrichtline der Vergangenheit angehören. Denn diese wurde auf der 3. Sitzung des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses am Donnerstag, den 4. März, von der Verwaltung vorgestellt.

Wer hat sich nicht schon gewundert und geärgert, wie augenscheinlich unkoordiniert und unkontrolliert „vor der Haustüre“ die Straße aufgebrochen wurde und wochenlang den Verkehrsfluss behinderte oder zumindest als störend wahrgenommen wurde? Und das Ergebnis des wiederhergestellten Aufbruchs selbst für ein ungeschultes Auge das „handwerkliche Versagen“ offenbarte? Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW und die politischen Vertreter haben schon länger auf das Erfordernis zur Einführung eines entsprechenden Straßenaufbruchsmanagements hingewiesen.

Auszug aus der Drucksache:

„Zu diesem Aufbruchsmanagement gehört es, dass die Stadt einen Überblick über Maßnahmen hat, die seitens Dritter im städtischen Straßenvermögen erfolgen. Die Verkehrsflächen sind v.a. betroffen, wenn Baumaßnahmen an der Ver- und Entsorgungsstruktur durchgeführt werden. Hierzu zählen die Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Energie und die Telekommunikation.

Die Richtlinie soll dazu dienen, die Abwicklung, technische Ausführung, Abnahme und Gewährleistung der Vorhaben zu optimieren und somit einen verbindlichen Rahmen für die Vorgehensweise bei Aufgrabungsarbeiten im Bereich städtischen Verkehrsinfrastruktur darstellen.

Die Kontrolle der Baumaßnahme, die Abnahme nach gemeldeter Fertigstellung sowie die Gewährleistungsabnahme nach fünf Jahren erfolgt durch einen städtischen Bediensteten des Bau- und Betriebshofes.

Im Vorfeld der verbindlichen Wirksamkeit der Abgrabungsrichtlinie sind die berührten Versorgungsträger und Tiefbaufirmen rechtzeitig über die geänderten Rahmenbedingungen zu informieren. …“

Und diese müssen mit Wirksamkeit der Aufgrabungsrichtlinie einen Antrag stellen, bevor gebuddelt werden darf. Der Verwaltungsaufwand darf selbstverständlich auch etwas kosten: Die Stadt rechnet mit ca. 6.000 € Gebühreneinnahmen pro Jahr.

In der Ausschusssitzung ist als Top-Tagesordnungspunkt die Planung zur Errichtung des neuen Standortes für den Bau- und Betriebshof vorgestellt worden. Das Architekturbüro versicherte eine seriöse Kostenplanung in der Höhe von ca. 4,3 Mio. €. Allerdings werden die Kosten aller Voraussicht steigen, da in der Kostenplanung z. B. die Ausstattung mit einer Photovoltaikanlage noch nicht berücksichtigt wurde. Wünschenswert wäre in dieser Hinsicht die Generierung von Fördergeldern. Außerdem muss darauf geachtet werden, dass die architektonische Gestaltung der Gebäude, insbesondere deren Dachlandschaft, nicht schön, sondern vor allem zweckmäßig ausgeführt wird und somit zukünftige Unterhaltskosten möglichst gering ausfallen.

Der Beschluss zum weiteren Vorgehen wird auf der nächsten Ausschusssitzung am 22. April oder auf einer vorgezogenen Sondersitzung gefasst werden, denn die Zeit drängt. Mit Bezug auf die seit vielen Jahren untragbaren und wiederholt von offiziellen Stellen deutlich und ausdrücklich gerügten Zustände am aktuellen Standort ist der Verwaltung der „heiße Atem“ der Unfallkasse NRW allgegenwärtig.

Die Verwaltung teilte mit, dass im Rahmen des Verfahrens zum dauerhaften Wohnen im Ferienhausgebiet „Am Pappelwäldchen“ und im Wochenendhausgebiet „Am Heienberg“ in Wissel eine wichtige Hürde genommen wurde. In der 1. Änderung des Regionalplanes wurde das Anliegen bestätigt. Das Verfahren wird nun auf der kommunalen Ebene weiterverfolgt.

Bleibt gesund!

Ihr FORUM Kalkar

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