Bauausschuss

Eine Menge Holz…und keine Baumschutzsatzung!

Das war eine „Menge Holz“ für die Mitglieder des Bau- Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss auf ihrer letzten Ausschusssitzung in diesem Jahr am 30. November im großen Sitzungssaal des Rathauses. Gut vier Stunden dauerte die Sitzung, da die Tagesordnungspunkte viel Potential für einen zeitintensiven Beratungsverlauf boten.

Die erstmalige Herstellung der Straßen „Bienemannsweg“, „Giltjesweg“ und „Hortmannsweg“ in Wissel stand oben auf der Tagesordnung. Nach der Vorstellung der Ausbaumaßnahmen wurde beschlossen,die Herstellung des Hortmannsweges aufzuschieben, da derzeit nur ca. 30 % bebaute Flächen an den Weg angrenzen und bei einer zukünftigen Bebauung des unbebauten Areals Beschädigungen an der neuen Straße zu erwarten sind. Für den 18. Dezember um 19 Uhr werden die Anwohner zur Vorstellung der Ausbaumaßnahmen in das Kulturhaus in Wissel eingeladen.

Der städtebauliche Entwurf zum geplanten Neubaugebiet Calcarberg“ fand ebenfalls die allgemeine Zustimmung der Ausschussmitglieder. Die Bebauung des „Biesemann-Geländes“ mit Einfamilien– und Doppelhäusern wurde als sehr wünschenswert angesehen. Allerdings erwarten die Anwohner des Vossegatweges ein erhöhtes Verkehrsaufkommen, so dass der Wunsch nach einem gesonderten Fuß- und Radweg geäußert wurde.

Die Neuaufstellung des Flächennutzugsplanes (FNP), der nun schon seit vier Jahren auf „Halde“ liegt, so die Projektleiterin Angelique Ahn vom Planungsbüro WoltersPartner GmbH (Coesfeld) wörtlich, musste auf den Weg gebracht werden. Dirk Altenburg (FORUM) stellte zu Beginn der Beratungen den Antrag, diesen Tagesordnungspunkt zu verschieben, da sich die vorgelegten Unterlagen in derPapierversion und in elektronischer Form deutlich voneinander unterschieden. Stadtoberbaurat Frank Sundermann verwies auf eine voreilige Versendung der Papierunterlagen mit rot markierten Textbereichen, die jedoch nur intern von Belang waren. Nach der für Klarheit sorgenden Beratung zog Dirk Altenburg seinen Antrag zurück, so dass der Ausschuss nun den einstimmigen Beschluss über die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der berührten Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange fassen konnte. Neben vielen redaktionellen Änderungen waren im neu vorgelegten Entwurf des FNP folgende wichtige Punkte geändert worden:

Darstellung der Konzentrationszonen für die Windenergienutzung
Änderung und Erweiterung der Sondergebietsdarstellung „Seeaffine Nutzung“ am Wisseler See
Änderungder Darstellungen zum „Freizeitpark und freizeitparkaffine Nutzungen“
Herausnahme des Planzeichens “Hafenumschlageanlage“ in Niedermörmter
Herausnahme von Bauflächendarstellungen in den Landschaftsschutzgebieten (Freizeitpark Wunderland, Gewerbepark Kehrum).
Aufnahme eines Sondergebietes „Gartenbau“ am Schafweg in Altkalkar

Ebenfalls einstimmig wurde das „Integrierte Handlungskonzept für die Innenstadt von Kalkar“ (IHK) beschlossen. Jedoch wurde die Beschlussfassung dahingehend geändert, dass die Einzelmaßnahmen jeweils im Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss und im Rat nochmals beraten und beschlossen werden müssen. Die Bürgerinnen und Bürger werden ebenfalls im Falle der Realisierung weiter in das langjährige Verfahren mit einbezogen.

Durch die Beantragung des integrierten Handlungskonzeptes fand nun auch die Anbindung der Xantener Straße (Zufahrt Aldi) an den Kreisverkehr wieder den Weg auf die Tagesordnung. Ursprünglich aus Kostengründen verworfen, wird das Planverfahren nun nach Beschluss mit 9 Ja-Stimmen bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung erneut weiter verfolgt. Ein notwendiges Lärmschutzgutachten war bereits im bisherigen Verlauf des Verfahrens erstellt worden.

Für ein bereits in den 1920er Jahren errichtetes Wohnhaus in der Graben- und Wallzone (Bebauungsplan Nr. 039) ist die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten Behörden als auch der sonstigen Träger öffentlicher Belange einstimmig beschlossen worden. Die Thematik war zuvor bereits im Gestaltungsbeirat behandelt worden. Ziel des Verfahrens ist es, einen Bestandsschutz für das Wohnhaus herbeizuführen. Im Tagesordnungspunkt Einwohnerfragen zweifelte ein Bürger das Legalisierungsverfahren für das Gebäude an, da dieses im Jahr 1984 umfangreich verändert wurde. Die Verwaltung sagte eine Überprüfung zu.

Ebenfalls einstimmig wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 014 – Altkalkar Postweg beschlossen. Aus städtebaulicher Sicht ist die beantragte Änderung der Baugrenzen zu begrüßen, da durch diese Maßnahme eine effizientere Nutzung des Wohnbaugrundstückes ermöglicht wird.

Ein Bürger aus Grieth stellte den Antrag, eine Lärmschutzwand entlang der Rheinuferstraße L8 auf seinem Grundstück errichten zu können. Die max. Höhe ist mit 2 m vom Niveau des angrenzenden Fahrradwegs aus gemessen begrenzt. Zudem muss diese „Wand“ begrünt werden. Mit 10 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 018 GriethWest beschlossen. Im Zusammenhang mit dem Verfahren entstanden der Stadt Kalkar Kosten für ein Gutachten in Höhe von 950 €. Das „schmeckte“ den kommunalpolitischen Vertretern weniger gut, da es sich um ein rein privates Anliegen eines Anwohners handelt.

Richtig lebhaft wurde es noch einmal zur Beratung eines Antrages zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 073 – Wohngebiet „Auf den Behrnen“. Zwischen den Wohnhäusern und Hausgruppen sind nach einem Satzungsbeschluss aus dem Jahr 2006 Gehölzstreifen anzulegen. Dort, wo eigentlich Grünstreifen angelegt werden sollten, haben einige Hauseigentümer Gartenhäuser, Geräteschuppen und Kiesstreifen errichtet. Ein Anwohner stellte nun wegen eines gegen ihn gerichteten ordnungsbehördlichen Verfahrens der unteren Landschaftsbehörde einen Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes. Vorausgegangen war die Beschwerde eines Nachbarn wegen eines vom Antragssteller im Pflanzstreifen errichteten Gartenhäuschens, was laut Satzung unzulässig ist. Die Ausschussmitglieder waren sich einig, dass dem Antrag nicht gefolgt werden kann und folgten dahingehend der Beschlussvorlage der Verwaltung.

In den Mitteilungen teilte die Verwaltung mit, dass in der Schwester-Walburga-Straße in Appeldorn ein Test mit LED-Leuchtmitteln in den Straßenleuchten durchgeführt werden soll. Die Ergebnisse sollen bei zukünftigen Maßnahmen berücksichtigt werden.

Im TagesordnungspunktFragen nach §17 der Geschäftsordnung fragte Dirk Altenburg nach dem Sachstand zur Legalisierung des dauerhaften Wohnens im Oybaum. Die Bürgermeisterin und der Stadtoberbaurat können nach einem Treffen mit der zuständigen Landesministerin Ina Scharrenbach und der Regierungspräsidentin Birgitta Radermacher leider keine Entwarnung geben. Die Bezirksregierung Düsseldorf wird dem Kreis Kleve als zuständiger Unteren Bauaufsichtsbehörde eine Handlungsanweisung erteilen, wie in der Angelegenheit weiter zu verfahren ist.

André Peters (CDU) fragte nach einem Sachstandsbericht zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses am Scholtenweg in Wissel. Dort „brodelt“ es in der Nachbarschaft. Die Verwaltung verwies auf die Genehmigung durch den Kreis Kleve.

Günter Pageler fragte u. a. nach der Einrichtung einer Baumschutzsatzung, da z. B. auf Baugrundstücken gerne gründlich „aufgeräumt“ wird. Die Verwaltung verwies auf die Stadt Kleve,wo die Umsetzung der Baumschutzsatzung mit einem erheblichen personellen Aufwand verbunden ist.

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Update zum „Oybaum-Schlamassel“

Das Hauptthema der Sitzung des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses am 7. September war das gleiche wie auf der letzten Sitzung des Ausschusses vor der Sommerpause – der „Oybaum-Schlamassel“!

 

Das Verfahren zur „Heilung“ der vom Kreis Kleve beanstandeten Bebauung ist angelaufen. Im ersten Schritt der Realisierung der 22. Änderung des Bebauungsplans Nr. 027 – Erholungsgebiet Oybaum -, der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, hat der Kreis Kleve Bedenken gegen die Legalisierung der rechtswidrigen Bebauung geäußert. So würde durch die Zulassung von Nebenanlagen und Garagen die zulässige Obergrenze für die Grundflächenzahl in Wochenendhausgebieten (0,2) teilweise erheblich überschritten. Hierzu führt die Verwaltung aus, dass der ersten Fassung des Bebauungsplans für das Erholungsgebiet Oybaum, die 1983 erstellt wurde, die seinerzeit gültige Baunutzungsverordnung (BauNVO) aus dem Jahr 1977 zugrunde liegt. Die maximal zulässige Grundflächenzahl von 0,2 bezog sich derzeit nur auf den Hauptbaukörper und nicht auf Nebenanlagen, Garagen und Stellplätze.

Ebenso hat die Untere Naturschutzbehörde Bedenken angemeldet, da 1983 gemäß der Auflagen zur 13. Änderung des Bebauungsplans eine Fläche für das Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern entlang der westlichen Grenze des Erholungsgebietes festgesetzt wurde. Diese Bestimmung sei bislang nicht überall realisiert worden. Hier verweist die Verwaltung darauf, dass der Pflanzstreifen nicht Gegenstand des laufenden Verfahrens sei. Zudem sei der Pflanzstreifen aufgrund der zahlreichen Gärten mit Hecken, Sträuchern und Bäumen aus heutiger Sicht nicht mehr erforderlich, so dass die Verwaltung die Aufhebung der Anordnung in einem weiteren Verfahren in Erwägung zieht.

Des Weiteren bestehen Bedenken, da nach der Einschätzung der Unteren Naturschutzbehörde Verbotstatbestände des § 44 (1) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) berührt werden. Dafür wären Ausgleichsmaßnahmen in der Art zu schaffen, dass 30 Fledermauskästen, 30 artspezifische Nisthilfen für Mehlschwalben und 20 für den Gartenrotschwanz angebracht werden müssen. Die Verwaltung verweist darauf, dass die Nebenanlagen, die nicht nach den Vorgaben des Bebauungsplanes errichtet worden sind, das derzeit zulässige Maß nur geringfügig überschreiten. Diese Überschreitung hat nicht zu einer erheblichen Störung der Tierwelt geführt. Die Anbringung von Brut- und Nistkästen ist aus Sicht der Verwaltung daher nicht erforderlich.

Die Mitglieder des BPVU-Ausschusses fassten den einstimmigen Beschluss, den Vorschlägen der Verwaltung zu folgen, so dass das Verfahren zur 22. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 027 – Erholungsgebiet Oybaum – in die nächste Phase gehen kann. Es folgt eine zweite Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange. Erst nach Abschluss dieses Verfahrensschrittes kann der Rat der Stadt Kalkar, falls keine schwerwiegenden Einwände erhoben werden, den Satzungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplans fassen.

 

Die Legalisierung der dauerhaften Wohnnutzung in Erholungssondergebieten (Wochenend- und Ferienhausgebiete) gestaltet sich kompliziert. Die Stadt Kalkar steht mit dieser Problematik nicht allein da, sondern wird sich diesbezüglich mit mehreren Kommunen zusammenschließen. Die Bürgermeisterin Dr. Britta Schulz verwies auf bereits geknüpfte Kontakte mit dem Städte- und Gemeindebund NRW und der zuständigen Landesministerin.

 

Des Weiteren wurde die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 069 – Windenergieanlagen Neulouisendorf/Teilbereich 1 – beschlossen. Weitere Windenergieanlagen sind in der Konzentrationszone voraussichtlich nicht realisierbar. Es werden Belange der Bundeswehr berührt („Link 16“- Kommunikationsverbindungen).

 

Der Antrag zur Errichtung von zwei Freisitzen (Umnutzung von Garagendächern zu Balkonen) – 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 073 – Auf dem Behrnen wurde bei einer Enthaltung abgelehnt. Die direkten Nachbarn sind auf Vorschlag des FORUM von der Verwaltung angeschrieben worden. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung verwiesen sie auf die Beeinträchtigung ihrer Privatsphäre.

 

In den „Mitteilungen“ informierte die Verwaltung über eine Anfrage der Firma Amprion. Einer der im Zuge der „Energiewende“ erforderlichen Stromkorridore verläuft ggf. durch das Stadtgebiet von Kalkar. Geprüft werden drei Alternativen, von denen eine die Stadtteile Niedermörmter und Kehrum beträfe, zwei weitere Varianten weiter südlich gelegene Gemeinden. Es würden überwiegend Erdkabel verlegt werden. Für die ausgewählte Trasse wird voraussichtlich Ende 2017 ein entsprechender Antrag gestellt werden.

 

Der Ausschussvorsitzende Carsten Nass (CDU) wies auf die Realisierung des Glasfaserfaserausbaus durch die Deutsche Glasfaser in Appeldorn und Hönnepel hin.

 

In den „Fragen nach § 17 der Geschäftsordnung“ erkundigte Dirk Altenburg (FORUM) sich nach dem Verfahrensstand zur Abbindung der Mühlenstraße in Wissel. Zurzeit ist ein Messgerät zur Erfassung des Verkehrsaufkommens aufgestellt. Nach der Auswertung der Daten kann über eine vorzeitige Abbindung der Mühlenstraße beraten werden.

 

Weiter fragte Altenburg, warum an der barrierefrei umgebauten Bushaltestelle an der Dorfstraße in Wissel zwei Pflanzbeete errichtet wurden und ob die Verwaltung über alternative Beläge anstelle der üblichen Pflastersteine nachdenken würde. Der hohe Fugenanteil begünstigt den Bewuchs, der schnell „unschön“ aussieht und wie die Pflanzbeete Mehrarbeit verursacht. Zudem sind im Kurvenbereich zum Prostewardsweg an der Haltestelle Gehwegplatten verbaut worden, die infolge des Überfahrens durch den Schwerlastverkehr und landwirtschaftlicher Fahrzeuge mutmaßlich nicht lange halten werden. Die Verwaltung prüft den Sachverhalt.

 

Walter Schwaya (SPD) fragte nach dem Abriss der Brücke unter der „Monrebrücke“. Hier sind am Geländer mutwillig starke Beschädigungen entstanden, die Verkehrssicherheit ist nicht mehr gewährleistet  Die Brücke wird kurzfristig abgerissen, so die Verwaltung.

 

In den „Einwohnerfragen“ fragte ein Bürger u. a. nach Planungen in naturgeschützten Bereichen des Stadtgebietes. Die Verwaltung verwies auf die Zuständigkeit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Kleve.

 

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Dauerwohnen im Wochenendhausgebiet Oybaum – in Zukunft endlich legal?

„Wer den Geist aus der Flasche lässt“, so die wohl der eigenen Ratlosigkeit geschuldete Kommentierung eines Sachkundigen Bürgers in der Sitzung des Bau-, Planungs-, Verkehrs und Umweltausschusses am Donnerstag, dem 29. Juni, gefallen in der Beratung zur 22. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 027 – Erholungsgebiet Oybaum.

Denn dort musste erst einmal tüchtig „geheilt“ werden. Und zwar auf Antrag von zwei Bürgern, die im Oybaum ein Haus besitzen und dieses – wie fast alle anderen dort lebenden Bürgerinnen und Bürger auch – dauerhaft bewohnen. Die Bürger hatten von ihrem Recht Gebrauch gemacht, Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zur 57. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kalkar – Windenergie abzugeben, sowie – aufgrund der zu erwartenden Lärmbelästigung für die Bewohner des Oybaums – Widerspruch gegen die Genehmigung der Windenergieanlage südlich der Rheinstraße (zwischen Rheinstraße und Leuthweg) einzulegen. Das veranlasste die Bezirksregierung Düsseldorf, den Kreis Kleve mit der Überprüfung des im Jahr 2011 erworbenen Hauses zu beauftragen. Bei dem 1998 errichteten Haus wurden mehrere Mängel festgestellt, u. a. eine größere Grundfläche und Dachneigung als im aktuell gültigen Bebauungsplan erlaubt, sowie das Vorhandensein einer Garage auf dem Grundstück. Zulässig sind im Oybaum bisher lediglich nicht überdachte Stellplätze. Die Mängel wurden vom Kreis Kleve beanstandet und führten zusammen mit dem Vorwurf des nicht rechtmäßigen Dauerwohnens in einem Wochenendhausgebiet zu der Feststellung, dass die Hausbesitzer illegal im Oybaum wohnen und daher keine Rechtsposition besitzen.

Erholungsgebiet Oybaum in Kalkar (Quelle: OpenStreetMap)

Das Haus wurde 1998 auf der Basis eines Erschließungs- und Investitionsvertrages zwischen der Stadt Kalkar und den damaligen „Oybaum-Entwicklern“ errichtet. Die erst im Jahr 2002 vom Rat der Stadt Kalkar verabschiedete 20. Änderung des Bebauungsplanes beinhaltete dann jedoch u. a. eine kleinere Grundfläche (max. 90 statt 95 qm) als im Erschließungsvertrag vereinbart. Zu diesem Zeitpunkt war das Haus bereits seit vier Jahren fertiggestellt und wurde seitdem dauerhaft von den Erstbesitzern bewohnt.

Und was ist mit der Garage? Der im Jahr 2000 errichtete Carport wurde 2002 vom Vorbesitzer nachträglich mit einem Holztor ausgestattet. Dirk Altenburg (FORUM) erläuterte die Definition des Begriffes „Garage“ gemäß den Bestimmungen der Sonderbauverordnung: Ein Stellplatz hat definitionsgemäß kein Dach, ein überdachter Stellplatz ist bereits eine offene Garage. Darunter fallen auch alle sogenannten „Carports“. Im Oybaum befindet sich ein großer Teil der Stellplätze unter den Schleppdächern, d. h. den verlängerten Dächern der Häuser. Nach dem aktuell gültigem Bebauungsplan müssten die Eigentümer ihre Dächer „einkürzen“ und / oder die „Carports“ abreißen, damit aus diesen ein genehmigter Stellplatz wird. Und so nahm die Beratung Fahrt auf, die als Beschluss auch die „Heilung“ aller Garagen beinhaltete, die sich im überbaubaren Raum, also innerhalb des Baufensters der Grundstücke befinden. Hat ein „Garagenerrichter“ auch dagegen verstoßen, könnte dies im laufenden Verfahren ggf. durch Anpassung des Baufensters ebenfalls geheilt werden.

Obwohl nach dem Melderecht der erste Wohnsitz im Oybaum angemeldet werden darf, ist das Dauerwohnen in einem Wochenendhausgebiet jedoch gemäß Baurecht nicht zulässig. Nach Auskunft der Verwaltung haben 250 Mitbürger ihren Erstwohnsitz im Oybaum, d. h. vom Dauerwohnen wird in diesem Gebiet nachweislich überwiegend Gebrauch gemacht.

Ein kleiner Lichtblick im Hinblick auf eine mögliche Legalisierung der Wohnsituation ist die kürzlich verabschiedete Änderung des Baugesetzbuches (BauGB), der §12 wurde um den Absatz 7 ergänzt. Diese Änderung trat Mitte Mai 2017 in Kraft und ermöglicht es den Kommunen, das dauerhafte Wohnen in Erholungssondergebieten (Ferien- und Wochenendhausgebiete) unter Vorlage eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans in Abstimmung mit den übergeordneten Behörden nachträglich zu legalisieren.

Das Wochenendhausgebiet Oybaum wurde – in weiser Voraussicht – bereits im Rahmen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes entwickelt, so dass heute aus Sicht der betroffenen Bürger nur eine einfache Ergänzung des Bebauungsplanes erforderlich ist und auch beantragt wurde:

„Das Wochenendhausgebiet Oybaum dient zu Zwecken der Erholung. Neben dem Freizeitwohnen in Wochenendhäusern ist auch der dauerhafte Aufenthalt von Menschen und die Begründung eines Erstwohnsitzes gem. §12, Abs. 7 BauGB in diesen Häusern zulässig.“

Diese Variante hätte zudem den Vorteil, dass weder der Flächennutzungsplan noch der Regionalplan geändert werden müssten, da der Oybaum weiterhin ein Wochenendhausgebiet bleibt.

Aber so einfach ist die Angelegenheit anscheinend leider nicht, wie Stadtoberbaurat Sundermann anmerkte, der diesbezüglich schon einen ersten Austausch mit der Bezirksregierung hatte.

Was nun? Die Stadt Xanten plant alternativ in ihrem Ferienhausgebiet „Am Nibelungenbad“ den Bebauungsplan aufgrund der eingetretenen Funktionslosigkeit aufzuheben, auch hier wird überwiegend dauerhaft gewohnt. Vorhaben würden in diesem Gebiet in Zukunft dann nach § 34 BauGB beurteilt:

§ 34: Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile

(1) Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

In diesem Fall müssten jedoch wohl Flächennutzungsplan und Regionalplan geändert werden. Soweit wollten die Ausschussmitglieder zu diesem Zeitpunkt jedoch nicht gehen. Lutz Kühnen (FORUM) mahnte eine rechtssichere Grundlage für den Beschluss an. Eine Rechtsberatung wiederum kostet Geld, das die Stadt nicht hat und somit einigten sich die Ausschussmitglieder darauf, dass die Verwaltung weiterhin intern an einer Lösung arbeitet.

Die Angelegenheit ist durchaus heikel, da das Land NRW die Kreise bereits 2008 / 2009 aufgefordert hat, gegen den „Tatbestand des illegalen Dauerwohnens“ in Erholungssondergebieten vorzugehen. Es ist allerdings kaum davon auszugehen, dass die betroffenen Bürger nun ihre Häuser verlassen müssen. Zur Not könnte der Kreis zeitlich begrenzte Duldungen aussprechen.

Neben diesem „Top Act“ beschlossen die Ausschussmitglieder ein paar „olle Kamellen“ aus der Vergangenheit, die im Rahmen des Planverfahrens die Öffentlichkeitsbeteiligungen durchlaufen haben.

Ein Novum ist sicherlich die Ergänzung des Beschlusses zu einem Antrag zur 7. Änderung des Bebauungsplanes 073 – Auf den Behrnen, projektbezogene Informationen unmittelbar an die betroffenen Bürger zu kommunizieren. Dort möchte der Hausbesitzer eines Doppelhauses jeweils auf der links- und rechtsseitig angebauten Garage einen „Freisitz“ errichten. Da nicht anzunehmen ist, dass die Anwohner regelmäßig die öffentlichen Bekanntmachungen lesen, werden diese nun direkt von der Verwaltung auf die Möglichkeit des Einspruches in der Öffentlichkeitsbeteiligung hingewiesen.

Eine Einwohnerfrage nahm Bezug auf die Gülleausbringung in einem Naturschutzgebiet. Die Verwaltung verwies auf die Kontrollen der unteren Landschaftsbehörde. Eine weitere Frage wurde zur aktuellen Situation auf dem Spielplatz im Schwanenhorst gestellt. Die Verwaltung verwies auf die nächste Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend und Sport.

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„Schnelle Nummer“ BPVU – Ausschuss am 12.5.2017

Das war eine „schnelle Nummer“, die Sitzung des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses am Donnerstag, dem 12. Mai. Ob es daran lag, dass die Sitzung wegen der Abwesenheit des Vorsitzenden Carsten Nass (CDU) von seinem Stellvertreter Winfried van den Boom (SPD) geleitet wurde? Wohl kaum, die Tagesordnungspunkte ließen von vornherein wenig zeitaufwändigen Beratungsbedarf vermuten.

Am Anfang und am Ende der Sitzung wurden keine Einwohnerfragen gestellt. Der TOP 2 zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 077 (Bahnhofstraße West, II. Abschnitt) wurde einstimmig beschlossen. Die Stadt Xanten hatte Bedenken wegen möglicher negativer Auswirkungen u. a. auf den „Netto“-Markt in Marienbaum durch die Vergrößerung des „Netto“-Marktes in Kalkar geäußert. Die Stadt Kalkar hat den Einwand der Stadt Xanten zurückgewiesen. Danach ist durch die geringfügige Markterweiterung um 200 qm keine signifikante Verlagerung der Kaufkraft von Xanten bzw. Marienbaum nach Kalkar zu erwarten.

In TOP 3 wurde die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 089 (Windenergieanlagen Neulouisendorf / Teilbereich 1) bei einer Enthaltung beschlossen. Herr Frank Hohl hatte als unmittelbar Betroffener seine Einwände öffentlich gemacht, die jedoch keine rechtlichen Auswirkungen auf das Verfahren haben. Dirk Altenburg (FORUM) äußerte sein Verständnis und wies auf den langwierigen Entscheidungsprozess bei der Festlegung der Konzentrationszonen für Windkraftanlagen in Kalkar hin, der von mehrmals angemahnter Verhinderungsplanung in der Anfangsphase bis zu den „Heilungen“ zum Ende des Verfahrens geprägt war.

In Top 4 berichtete Stadtoberbaurat Frank Sundermann in groben Zügen aus dem Lenkungskreis zum „Integrierten Handlungskonzept für die Innenstadt von Kalkar“ (IHK). Die durch die beiden beauftragten Ingenieurbüros konkretisierten Maßnahmen, wie z. B. Barrierefreiheit am Marktplatz, den „Umbau“ der Altkalkarer Straße und die Verkehrsführung in der Innenstadt sind tiefgreifende Vorhaben, die durch die fraktionsübergreifende Arbeitsgruppe „Verkehrskonzept historischer Stadtkern“ (beantragt und geleitet vom FORUM) erarbeitet und Anfang September letzten Jahres verwaltungsintern vorgestellt wurden. Diese Maßnahmen werden im Rahmen der Städtebauförderung zu 60 % gefördert und sollen peu à peu in einem Zeitraum von ca. 5 bis 8 Jahren umgesetzt werden. Bürgermeisterin Dr. Britta Schulz verwies auf die zwingend vorgeschriebene Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger bei der Erarbeitung des IHK. Diese soll nicht nur „abstrakt“ im Rathaussaal, sondern direkt vor Ort erfolgen. Und das nicht nur einmal! Die erste „Begehung“ zusammen mit interessierten Bürgern soll noch vor der Sommerpause stattfinden.

In TOP 5 wurde von der Sitzung der Straßen- und Wegekommission und den Besichtigungen vor Ort am 27. April berichtet. Die zu sanierenden bzw. zurückzubauenden Holzbrücken werden in das IHK miteinbezogen. Lediglich die Brücke H12 (unter der Brücke „Monretor“) am Schulzentrum soll zeitnah, unabhängig vom IHK, abgerissen werden. Ein Neubau ist nicht geplant. Dirk Altenburg lobte die erstmalige Durchführung der visuellen Zustandserfassung von 358 Straßen und Wirtschaftswegen im Stadtgebiet und der vorgenommenen Bewertungen. Die daraus resultierenden Zustandsnoten reichen von Stufe 1 (keine Schäden) bis 6 (nicht verkehrssicher). Diese Kontrollen werden je nach Verkehrsbedeutung der Straßen in vorgegebenen Intervallen (wöchentlich bis vierteljährlich) durchgeführt. Das FORUM hatte u. a. eben diese Einführung eines Verkehrswegekatasters (vgl. Antrag Nr. 21) im November 2015 beantragt, um erstmalig eine Übersicht über die Infrastruktur und deren Zustand zu erhalten. Dirk Altenburg fragte zudem nach der Abbindung der Mühlenstraße vor Beginn der Arbeiten am Deich zwischen Grieth und dem ehemaligen „Haus Kleipass“, da das zu erwartende erhöhte Verkehrsaufkommen zu weiteren Schäden an der Straße führen würde. Die Verwaltung ist bereits „an der Sache dran“. Des Weiteren fragte Altenburg nach dauerhaften Befestigungen in den Kurvenbereichen der Wirtschaftswege. Die Mängel sind bereits innerhalb der Straßen- und Wegekommission thematisiert worden. Die Verwaltung sucht nach Lösungen, so Winfried van den Boom.

In TOP 6 wurde der Antrag der FBK zur Bereitstellung von Spielmöglichkeiten auf dem „Platz der Begegnung“ vor dem Kriegerehrenmal beraten. Es entstehen keine Kosten für die Stadt. Für die Installation wird um die Unterstützung des Bau- und Betriebshofes gebeten. Dem Antrag wurde einstimmig zugestimmt.

Ein weiterer Antrag der FBK zur Aufstellung einer visuellen Trennung zwischen dem Kriegerehrenmal und dem Spielbereich wurde zurückgezogen, da diese Thematik in das IHK und der damit verbundenen Bürgerbeteiligung mit einbezogen werden soll.

In den „Mitteilungen“ verwies die Verwaltung auf die anstehenden Beratungen zur Neufassung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Düsseldorf. Sämtlichen Anregungen der Stadt Kalkar wurde nicht gefolgt. Eventuell kann zusammen mit dem Kreis Kleve in den anstehenden Beratungen noch Einfluss genommen werden.

Das Wettbewerbsverfahren zur Bebauung an der Birkenallee / Postweg läuft an. Bis zum Stichtag 9. Juni können Interessenten ihre Bewerbungen einreichen.

Bei den „Einwohnerfragen“ fragte die Bürgerin Elisabeth van Gemmeren nach Maßnahmen gegen die Pappelblüte entlang des Stadtgrabens. Der Stadtoberbaurat verwies auf die jährliche Baumkontrolle. Gesunde Bäume dürfen nicht einfach so gefällt werden, wenn sich Anwohner oder Spaziergänger durch die Blüten gestört fühlen. Die Baumblüte unterliegt den natürlichen biologischen Prozessen im Frühling.

 

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Bürger sollen mitreden dürfen

NRZ vom 13. Mai 2017: Spruchreif ist das Integrierte Handlungskonzept für die Innenstadt von Kalkar zwar noch nicht, so dass der Bau- und Planungsausschuss am Donnerstag bereits konkrete Beschlüsse hätte fassen können. Doch nannte Baudezernent Frank Sundermann bereits einige Eckpunkte, die darin eine Rolle spielen werden. Gemeinsam haben eine Lenkungsgruppe und das Planungsbüro Junker und Kruse in Dortmund ein Konzept erarbeitet, das sich mit baulichen Verbesserungsmöglichkeiten im Stadtkern beschäftigt.
Dabei geht es unter anderem um eine bessere Verkehrsführung in der Altkalkarer Straße, den barrierefreien oder zumindest barrierearmen Umbau des historischen Marktplatzes, der mit seinem Kopfsteinpflaster für gehbehinderte Menschen sicherlich Hindernisse birgt, oder um die Gestaltung des öffentlichen Grüns. Mit dem fertigen Konzept kann die Stadt sich später an die Bezirksregierung wenden, die einzelne Maßnahmen je nach Umsetzbarkeit mit rund 60 Prozent fördert – eine gute Gelegenheit für die Kommunen, bauliche Modernisierungen in Angriff zu nehmen, die sonst schwer finanzierbar wären. „Wir sind da spät dran. Viele Kommunen haben schon ein Integriertes Handlungskonzept aufgestellt“, sagt Sundermann, doch sei Kalkar immer noch gut im Zeitplan. Bis zum 1. Dezember dieses Jahres muss das Konzept bei der Bezirksregierung vorliegen.

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Bauboom in Kalkar!

Einstimmig – das ist das Wort des Abends in der Sitzung des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses am Donnerstag, dem 16. Februar 2016. Beinahe quer durch alle Stadtteile wird gebaut. Der Stadtoberbaurat merkte an, dass die günstigen Konditionen am Kapitalmarkt wohl ursächlich für die städteplanerisch willkommene Lückenbebauung sind.

So werden in Grieth am Bockskamp, in Wissel am Swartkopweg und in Appeldorn sogenannte Baulücken geschlossen. Das ist aus Sicht der Verwaltung so erfreulich, dass über eine Erweiterung der Wohnbebauung nachgedacht werden darf.

Auf der einen Seite werden Lücken geschlossen, auf der anderen Baufenster verschoben und / oder erweitert und Satzungen beschlossen. Viel Arbeit für die Verwaltung, die die Unterlagen erstellt und auch für die Ausschussmitglieder, die die Unterlagen durchzuarbeiten haben. Manchmal könnte es auch einfacher laufen. Der Kreis Kleve könnte hier und dort auch eine Entscheidung treffen, ohne dass die Verwaltung den Bebauungsplan ändern müsste. So macht der Kreis Kleve als Bauaufsichtsbehörde die Genehmigungsfähigkeit der Errichtung einer Überdachung an der Gocher Straße 19, wo die Calcarer Tafel e. V. ihren Sitz hat und nun trockenen Hauptes die Lebensmittel ein- und abladen möchte, von der Änderung des Bebauungsplanes abhängig. So ist es nun einmal, auch wenn es wünschenswert wäre, dass die „einfachen“ Verfahren etwas unbürokratischer und damit schneller durchgeführt werden könnten.

Im Industrie- und Gewerbepark Kehrum besteht ebenfalls Bedarf nach einer Änderung des Bebauungsplanes. Hermann Untervossbeck (FORUM) wies darauf hin, dass die Gewerbegrundstücke bevorzugt an Unternehmen veräußert werden sollten, die die Gewerbesteuer an die Stadtkasse in Kalkar abführen und nicht an einem anderen Ort irgendwo in der Republik.

In den Fragen nach § 17 der Geschäftsordnung wurde nach dem Stand des Grün- und Verkehrsflächenkatasters gefragt. Es gibt verschiedene „Grünwege“, die bereits untergepflügt seien und dort könnte sicherlich der ein und andere Euro akquiriert werden. Die Bauhofleitung ist dahingehend schon sehr aktiv gewesen, so der Stadtoberbaurat. Die Bestandsaufnahme ist weitestgehend erfolgt. Jedoch sind diese Flächen anscheinend nur zum Teil erfasst und es werden wohl auch schon Gelder eingenommen. Dirk Altenburg (FORUM) wies darauf hin, dass die Stadt alle ihre Flächen kennen muss, damit diese bewertet werden können. Wir werden natürlich auch dieses wesentliche Thema weiter nachhalten.

Es gab keine Mitteilungen und es wurden keine Einwohnerfragen gestellt.

 

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Ja ist denn schon Weihnachten?

„Es kommt nicht häufig vor, aber ich kann mich der Ansicht von Herrn Altenburg (FORUM) anschließen“, so Carsten Naß, der CDU- Ausschussvorsitzende des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses in der Sitzung am Donnerstag, dem 1. Dezember, zu Top 4 der Tagesordnung.

Und in dem wurde der Antrag eines Bürgers auf vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes im Gewerbegebiet entlang des Prostewardsweges in Wissel beraten. Die Verwaltung möchte keine Veränderungen zulassen, aber Dirk Altenburg vertrat die Ansicht, dass in der Baulücke durchaus wieder eine Wohnbebauung ermöglicht werden sollte und zwar nicht nur auf dem Grundstück des Antragsstellers, sondern im gesamten Gebiet. Zurzeit sind lediglich eine Gewerbebebauung und maximal ein Betriebswohnungsbau zulässig. Die Verwaltung argumentierte mit eventuellen Nutzungskonflikten und Einschränkungen für die Gewerbebetriebe bei einer weiteren Wohnbebauung. Zudem wäre eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Die Bürgermeisterin wies energisch darauf hin, dass ein solches Verfahren außerordentlich arbeitsintensiv ist und auf absehbare Zeit von der Verwaltung nicht zu leisten sei. Die Einwände der Verwaltung konnten die Ausschussmitglieder nicht überzeugen. Der Antrag über die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes wurde zwar mit 8 Nein-Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt, aber der Antragssteller wurde nach der Sitzung aufgrund seiner Einwohnerfrage im Top 8 über den weiteren Verfahrensweg für eine reguläre Änderung des Bebauungsplanes unter „vier Augen“ aufgeklärt. Alle Ausschussvertreter teilten die Auffassung, dass der Verwaltung in dem weiteren Verfahren keine Kosten entstehen dürften.

In Top 2 wurde die Änderung des Bebauungsplanes / Erweiterung des Nettomarktes einstimmig beschlossen, ebenso eine Änderung des Bebauungsplanes 059 auf dem Gelände der Firma Friesland Foods in Kehrum in Top 3.

In Top 5 wurde der Antrag des FORUM zur Überprüfung der Vollständigkeit sowie ggf. Ergänzung der Denkmalliste der Stadt Kalkar zurückgezogen, da die Verwaltung bereits aufgrund der gleichen Thematik in einer Sitzung des Gestaltungsbeirates tätig geworden ist. Der Stadtoberbaurat wies jedoch darauf hin, dass mit einer zügigen Bearbeitung nicht zu rechnen ist. Die Denkmalbehörde hat bereits auf ihre schwache Personaldecke hingewiesen.

In Top 6 – Mitteilungen – informierte die Verwaltung in einem „Sachstandsbericht“ von der Anliegerversammlung zum Ausbau der Rosenstraße in Niedermörmter. Die Kosten werden sich von den geschätzten 18 € auf 24 € pro m² Grundstücksfläche erhöhen, da die anliegende Ackerfläche nicht gleichermaßen eingerechnet werden darf. Die Anregung einiger Bürger zu einer Einbahnstraßenregelung von der Einfahrt hinter der Rheinbrücke bis zum Nelkenweg wird die Verwaltung prüfen.

Die Reeser Rheinbrücke wird im Verlauf des 1. Quartals 2017 mit einer Power LED Beleuchtung bestückt. Die Anschaffungs- und Betriebskosten werden allein durch die Stadt Rees getragen.

In Top 7 – Fragen nach § 17 der Geschäftsordnung – wurde nochmals nach einer Verlegung des Altkleidercontainers in Wissel gefragt. „Da ist nichts zu machen. Die Müllkalender mit Angabe der Containerstellplätze sind gedruckt. Das kommende Jahr bleibt alles so, wie es ist“, so Bürgermeisterin Dr. Britta Schulz.

In Top 1 und 8 wurden keine weiteren Einwohnerfragen gestellt.

 

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Entwicklung eines Baugebietes in Altkalkar

Das musste etwas Gewichtiges sein denn so etwas gibt es auch nicht alle Tage. Am Mittwoch, dem 17. November, tagten zwei Ausschüsse gemeinsam in einer Sondersitzung zur Bebauungsplanung an der Birkenallee in Altkalkar. Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung sowie der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss berieten über die zukünftige Bebauung der beiden großen Freiflächen rechts und links der Birkenallee. Auf der einen stand früher die Volksschule bzw. anschließend die Sozialgebäude der amerikanischen Soldaten, die andere Seite wurde durch den Abriss von zwei dreigeschossigen Wohnblocks zur Freifläche. Ca. 14.500 m² Nettobauland sollen nun einer städtebaulichen Nutzung zugeführt werden.

Das Fachbüro „pp a/s pesch partner architekten stadtplaner GmbH“ aus Dortmund hatte ein Strukturkonzept erarbeitet, das den Ausschüssen zur Beratung mit der Tageordnung übermittelt wurde. Die drei von Herrn Schönweitz vorgestellten Bebauungsvarianten trafen allerdings nicht den „Geschmack“ der Ausschussmitglieder. Aber das war kein Stein des Anstoßes, denn es sollten schließlich zum jetzigen Zeitpunkt keine Bebauungsdetails final beschlossen werden, sondern Eckpunkte für eine Grobplanung zur Auslobung eines Investorenauswahlverfahrens festgelegt werden. Alle Ausschussmitglieder waren sich einig, dass keine „nullachtfünfzehn“-Bebauung entstehen soll. Stattdessen sollen architektonisch anspruchsvolle Mehrfamiliengebäude (z. B. zur Nutzung für Mehrgenerationenwohnen), Einfamilienhäuser, Reihenhäuser und Singlewohnungen – allesamt sowohl im Eigentum als auch zur Miete – entstehen. Durch Lutz Kühnen (FORUM) wurde der Gedanke eingebracht, die Grundstücke im Eigentum der Stadtentwicklungsgesellschaft Kalkar (SEG Kalkar) und der Stadt nicht „als Tafelsilber“ zu verkaufen, sondern vielmehr zur Schaffung einer nachhaltigen Einnahmequelle auf der Basis einer Erbbaupacht in die Projektentwicklung einzubringen. Auf der einen Seite wird das Bauen für den Investor günstiger, da der einmalige Kaufpreis für Grund und Boden entfällt, auf der anderen Seite werden für die Stadt dauerhafte Einnahmen generiert. Günther Pageler (FBK) wies auf einen ausreichenden Parkraum für die gut 70 Wohneinheiten hin und wünschte sich, dass die Bürgerbegegnungsstätte in die Planung mit einbezogen wird. Generell war der Wunsch nach einer Aufteilung der Flächen in verschiedene Lose geäußert worden, so dass z. B. ein Einfamilienhaus auch in Eigenregie gebaut werden kann und nicht ein einziges Generalunternehmen die Flächen „beackert“.

Und so wurde einvernehmlich beschlossen, das Planverfahren auf den Weg zu bringen. Zudem wird zügig eine Kommission gegründet, die aus Vertretern von Politik und Verwaltung sowie des Planungsbüros bestehen soll. Der Auslobungstext für das Investorenauswahlverfahren wird den Ausschüssen vor dessen Versendung zur Prüfung vorgelegt.

Bei dem gesamten harmonischen Einvernehmen bleibt jedoch ein Wehrmutstropfen:

Wo waren die Bürger? Gerade einmal zwei hatten sich eingefunden, einer davon ein Ratsmitglied. Woran lag es? Kein Interesse oder fehlende Informationen?

Das ist eine elementare Baustelle und zwar für die Verwaltung und für die Politik!

 

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Bericht über die Sitzung des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses vom 25.10.2016

18 ist die Zahl des Tages, denn so viele Bushaltestellen werden im Kalkarer Stadtgebiet behindertengerecht umgebaut und zwar in den Siedlungsschwerpunkten Altkalkar, Appeldorn, Wissel, Hönnepel und Niedermörmter. Die Gesamtkosten für den Ausbau betragen gemäß einer Schätzung der Verwaltung ca. 220.000 €, davon werden 196.000 € (ca. 90 %) vom Land NRW übernommen. Eine Menge „Holz“ für die klamme Stadtkasse, aber mit Hinblick auf die Mobilität und die demographische Entwicklung muss diesem Umstand Rechnung getragen werden. Im Doppelhaushalt 2016/2017 sind 243.000 € für die Umbauten berücksichtigt. Einstimmig stimmten die Mitglieder des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses zu, diese Maßnahme auszuschreiben.

Zuvor wurde im Tagesordnungspunkt 2 die Ausbauplanung der Rosenstraße in Niedermörmter beraten. Dipl. Ing. Thomas Wagener von der Ingenieurgesellschaft mbH Kottowski stellte zwei Ausbauvarianten vor. Asphaltdecke oder Pflasterung, Begrünung oder nicht, das wird in der Bürgerversammlung, zu der die Anwohner eingeladen werden, entschieden. Der Ausbau ist wegen der zu erwartenden Kosten von grob geschätzten 18 € pro m² Grundstücksfläche unter den Anwohnern sicherlich nicht unumstritten, aber die Verkehrssicherungspflicht macht diese Maßnahme dringend notwendig. Und günstiger wird es zukünftig auch nicht werden. Dirk Altenburg (FORUM) wies darauf hin, dass die Folgekosten bei der Anlage von Straßenbegleitgrün unbedingt berücksichtigt werden müssen und die Verlegung eines Leerrohres, z. B. für einen zukünftigen Glasfaseranschluss, mit eingeplant werden sollten. Die Kosten für die Verlegung eines Leerrohres wären für die Anwohner kostenneutral. Die Verwaltung wird mit den zuständigen Versorgern (RWE, Telekom usw.) Kontakt aufnehmen.

In Top 4 erläuterte Stadtoberbaurat Frank Sundermann die Stellungnahme der Stadt Kalkar im zweiten Beteiligungsverfahren zur Aufstellung des neuen Regionalplanes der Bezirksregierung Düsseldorf. Es ist ärgerlich, wie wenig auf die Stellungnahmen der Stadt eingegangen wird. So ist weiterhin der Polder Bylerward in der Planung vorgesehen. Des Weiteren werden Appeldorn/Kehrum und Wissel im Plan weiterhin nicht als allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt. Der Stadtoberbaurat stuft die Vorgehensweise als Bevormundung ein. Dirk Altenburg (FORUM) fragte nach Unterstützung von höherer Stelle. Die Verwaltung hat diesbezüglich ohne Erfolg an den „Stellschrauben gedreht“.

In Top 5 wurde die 20. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 006 – Schwanenhorst beschlossen. Hier wurden die Baugrenzen geringfügig geändert.

In Top 6 berieten die Ausschussmitglieder lebhaft über die künftige Nutzung des alten Feuerwehrstandortes in Appeldorn. Carsten Nass (CDU) als „Appeldorner Jung“ sprach sich für eine Nutzung mit einem Mehrwert für die Bürger aus. Dem Wunsch schlossen sich alle Ausschussmitglieder an. Es sind bereits Interessenten an die Verwaltung herangetreten. Die Nachnutzung wird von der Verwaltung hinterfragt und dem Ausschuss zur weiteren Beratung  vorgestellt. Ein Verbleib der Immobilie im Stadtbesitz wird ausgeschlossen.

In Top 7 wurde die „unglückliche“ Situation im Bereich der Gocher Straße und dem Behrnenweg angesprochen. Hier entsteht regelmäßig eine verkehrsbedingte Gefahrenlage. Die Fußgänger überqueren gerne in diesem Bereich die Gocher Straße, statt 30 m weiter die sichere Querung über die Verkehrsinsel zu nutzen. Die Verwaltung wird die Situation nochmals überprüfen.

In Top 8 – Mitteilungen – erläuterte die Verwaltung den Sachstand des Klageverfahrens zur Errichtung einer 5. Windenergieanlage in Neulouisendorf. Die WEA darf voraussichtlich gebaut werden. Eine Prüfung von Seiten der Wehrbereichsleitung, ob die „Link 16 Stellungen“ durch die Windenergieanlagen beeinträchtigt werden, läuft noch. Es hat noch kein Austausch mit der Bundeswehr stattgefunden.

Der verwilderte Graben am Schulzentrum wird vom Deichverband freigeschnitten. Die Verwaltung hat auf die Anfrage von Lutz Kühnen (FORUM) die Zuständigkeit recherchiert und den Deichverband dahingehend informiert.

Am 16. November wird eine gemeinsame Sondersitzung der Ausschüsse für Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung sowie für Bauen, Planung, Verkehr und Umwelt zur Bebauungsplanung im Bereich Postweg/Birkenallee stattfinden.

In Top 9 – Fragen nach § 17 der Geschäftsordnung fragte Dirk Altenburg, wann der sogenannte Lenkungsausschuss, der das „Integrierte Handlungskonzept Innenstadt“ begleiten und unterstützen soll, seine Arbeit aufnimmt. Der Lenkungsausschuss wird die bereits am 9. September der Verwaltungsspitze präsentierten Ergebnisse des Arbeitskreises „Verkehrskonzept historischer Stadtkern“, der auf Antrag des FORUM eingerichtet wurde und von Lutz Kühnen geleitet wird, in seine Innenstadtplanung mit einbeziehen. Dr. Ewald Mörsen (FORUM) fragte nach einer gesonderten Vorstellung der Ausarbeitung im Bauausschuss. Die Verwaltung würdigte die vom Arbeitskreis geleistete Arbeit und verwies auf die Mitglieder des Arbeitskreises für weitere Auskünfte.

Dr. Mörsen fragte nach einer Geschwindigkeitsmessung im unteren Bereich der Talstraße. Die Übertretungen scheinen massiv zu sein, die Verwaltung prüft den Sachverhalt.

In Top 1 und 10 – Einwohnerfragen – wurden keine Fragen gestellt.

 

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Bericht über die Sitzung des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses vom 25.10.2016 Read More »

Bericht zur Sitzung des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses am 1. September 2016

Die Sommerpause ist vorbei, der politische Alltag nimmt wieder Einzug in das Leben der Ausschuss- und Ratsmitglieder. Am Donnerstag, dem 1. September, tagte der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltschuss zur 14. Sitzung im großen Sitzungssaal des Rathauses. Die Tagesordnung zeigte sich übersichtlich und die fünf Beschlussvorschläge wurden ohne sonderliche „Verstimmungen“ überwiegend einstimmig beschlossen.

Willibald Kunisch (Grüne) sprach die Verwaltung auf die Aufwendungen an, die der Stadt bei Änderungswünschen der Bauherren an Bebauungsplänen oder auch bei den sogenannten „Heilungen von Vergehen“ entstehen.

In der Regel ist der Aufwand gering, da die Vorarbeit von den Antragstellern geleistet wird und die Änderungen der Bebauungspläne durch die Verwendung von Textbausteinen vereinfacht wird. Bei einer Rechnungstellung durch die Verwaltung wären die Kosten zur Ermittlung des personellen Aufwandes höher als die zu erwartenden Einnahmen. Eine von Dirk Altenburg (FORUM) angeregte Pauschale für eine kostendeckende Aufwandsentschädigung ist ebenfalls nicht vorgesehen. Jedoch werden den Bürgern bei besonders personalintensiven Aufwendungen die Kosten nach kalkulierten Viertelstundensätzen in Rechnung gestellt, so Stadtoberbaurat Herr Sundermann.

Auf Nachfrage von Dr. Ewald Mörsen (FORUM) erklärte Herr Sundermann, dass auch kleinere Änderungen, die ggf. vom Kreis Kleve nach §31 „Ausnahmen und Befreiungen“ des Baugesetzbuches (BauGB) bewertet werden könnten, an die Stadt Kalkar zurückverwiesen werden.

Ordnungs- oder Bußgelder können auf die Nachfrage von Dirk Altenburg nicht von der Stadt erhoben werden, wenn versehentlich oder absichtlich gegen die Bebauung innerhalb eines bestehenden Baufensters verstoßen wird. Diese werden ggf. vom Kreis erhoben.

Im Tagesordnungspunkt „Mitteilungen“ teilte die Verwaltung mit, dass die Eingaben zum Entwurf des neuen Regionalplans von der Bezirksregierung zu 95% nicht berücksichtigt wurden. So ist der Polder Bylerward weiterhin in der Planung vorgesehen und den Stadtteilen Wissel bzw. Appeldorn wird nicht wie beantragt der Status eines allgemeinen Siedlungsbereiches (ASB) zuerkannt. Bislang wurden seitens der Bezirksregierung keine Begründungen genannt. Die Stadt Kalkar wird eine weitere Stellungnahme abgeben, Stichtag ist der 17. Oktober. Der Entwurf der Stellungnahme wird in der nächsten BPVU-Ausschusssitzung beraten.

Die Firma Pfeifer & Langen hat einen Antrag zur Errichtung eines Sortier- und Versandgebäudes und für den Bau von zwei je 50 m hohen Zuckersilos beim Kreis Kleve eingereicht. Die Kunden können dann direkt vom Standort Appeldorn aus beliefert werden.

Im Bereich des Kanesgrabens bzw. des Wanderweges am Schulzentrum müssen 33 Hybridpappeln gefällt werden, da deren Standsicherheit gefährdet ist.

Die Stadt Kalkar treibt die Entwicklung eines integrierten Handlungskonzeptes zur Innenstadtentwicklung voran. Es wird eine Lenkungsgruppe eingerichtet, in welche die Ratsfraktionen jeweils ein Mitglied entsenden.

In den Fragen nach § 17 der Geschäftsordnung fragten die Ausschussmitglieder des FORUM eine Reihe von offenen Punkten ab, beginnend mit dem Status des beantragten Grün- und Verkehrsflächenkatasters. Mit der Einstellung des neuen Bauhofleiters wird mit der Umsetzung begonnen. Der Bedarf ist zwingend, so sind die Straßenbegleitgrünflächen zum Teil stark in Mitleidenschaft gezogen. Am Ententeich wäre eine Einfassung des Uferbereiches vergleichbar mit der des Teiches „Vor dem Rheintor“ in Rees wünschenswert. Mitarbeiter der Verwaltung werden sich die Lösung in der Nachbarstadt ansehen.

Ebenfalls soll der verlandete Graben hinter der Grundschule entlang der Realschul-Turnhalle zur Entwässerung wiederhergestellt werden.

Mit der Neupflanzung von Bäumen und der Reparatur des Radweges an der Gocher Straße soll nun in der zweiten Jahreshälfte begonnen werden.

 

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