Bauausschuss

Gestaltungshandbuch soll überarbeitet werden

„Makellos“ ist es noch nicht, das nigelnagelneue Gestaltungshandbuch für die Innenstadt von Kalkar. Dennoch wurde es in der 33. Sitzung des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses am Donnerstag, dem 27. 02.2020, beschlossen und zur „Überarbeitung“ an den Gestaltungsbeirat verwiesen. Denn die Innenstadt besitzt aufgrund ihrer zentralen Funktion und hohen städtebaulichen Qualität eine besondere Bedeutung für die gesamte Stadt.

Und in der Innenstadt darf nicht einfach so am Häusle „herumgewerkelt“ werden, wie man gerne möchte. Mit den drei bereits vorhandenen Steuerungsinstrumenten – 1. der Denkmalbereichssatzung, 2. der Erhaltungssatzung und 3. der Gestaltungssatzung – wird die städtebauliche Qualität gesichert. Das aus dem integrierten Handlungskonzept „geborene“ Gestaltungshandbuch baut darauf auf und soll den eingeschlagenen Weg der behutsamen Innenstadtentwicklung fortführen. In den anschaulichen Erklärungen und Darstellungen wird der „Akteur“ für die Einhaltung der Satzungen „sensibilisiert“. Wir leben in einer dynamischen Zeit, und so müssen nach Auffassung der Ausschussmitglieder z. B. in die Dachlandschaft integrierte Photovoltaikanlagen, moderne Materialien und insbesondere Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit berücksichtigt werden. Daher soll die Gestaltungssatzung in dem zuständigen Gremium, dem Gestaltungsbeirat, entsprechend beraten und ggf. angepasst werden.

Des Weiteren ist in der Ausschusssitzung eine Förderrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen aus dem „Hof- und Fassadenprogramm“ einstimmig beschlossen worden. Förderfähig sollen unter Beachtung der Förderrichtlinien Stadterneuerung des Landes z. B. die Renovierung und Restaurierung von Außenwänden und die Gestaltung von Hof- und Abstandsflächen sein. Diese Maßnahme basiert ebenfalls auf dem „Integrierten Handlungskonzept für die Innenstadt von Kalkar“ (InHk). Die Laufzeit beträgt 3 Jahre und eine Fördersumme mit einem Volumen von insgesamt 190.000 € (60% Bund/Land und 40 % Stadt) steht zur Verfügung. Die Förderquote für den Antragsteller beträgt max. 50 % der gesamten Maßnahme und in Summe nicht mehr als 15.000 €. Vorhaben, bei denen ein Zuschuss geringer als 1.000 € beantragt wird, sollen nicht berücksichtigt werden.

Hintergrund:

Hauptziel des InHk ist es, die Stadt Kalkar nachhaltig als Wirtschafts- und Wohnstandort zu stärken und entgegenstehende städtebauliche Missstände und Entwicklungsdefizite dauerhaft zu beheben.

Die Stärkung des Wirtschaftsstandortes wird auch mit der Einleitung des Verfahrens zur Neuausweisung von weiteren Gewerbeflächen im Plangebiet „Wesselsbruch / St. Hubertus Weg“ im Stadtteil Kehrum verfolgt. Der Ausschuss beschloss, wie auch bei den weiteren Tagesordnungspunkten, einstimmig dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen.

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Silber-Pappeln bleiben stehen!

„Baum ist nicht gleich Baum und Pappel ist nicht gleich Pappel“… und das macht den Unterschied am Stadtgraben von Kalkar, denn hier stehen 12 Silber-Pappeln (botanischer Name „Populus alba“), die gelegentlich bis zu 400 Jahre alt werden. Wären es die „schlachtreifen“ Hybridpappeln gewesen, die so häufig nach 50 Jahren gefällt werden müssen, so hätte der Antrag der in direkter Nachbarschaft der Bäume lebenden Bürger wohl die „Holzfäller“ aktiv werden lassen.

Aber die Mitglieder des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses folgten in der Sitzung am Donnerstag, den 28. November, der Beschlussvorlage der Verwaltung, die Bäume nicht zu fällen bzw. eine signifikante Beschneidung durchzuführen, sondern der Kontrolle der Bäume sorgfältig nachzukommen und ggf. festgestellte Pflege- und Handlungserfordernisse zügig zu bearbeiten. Der aktuellen Antragsstellung geht eine bereits seit ca. 10 Jahren währende regelmäßige Gefahrenmeldung in Bezug auf die Standsicherheit der Silber-Pappeln durch die angrenzenden Eigentümer voraus. Ebenso werden die aus Sicht der Anwohner notwendigen Rückschnitte regelmäßig angemahnt. Ausschlaggebend für den Antrag war allerdings ein Vorkommnis am Freitag, den 26.07.2019. An diesem Tag ist unvermittelt ein großer Ast – ohne Sturmeinwirkung – von einer der Pappeln am Stadtgraben abgebrochen und in den Garten eines privaten Grundstücks gefallen. Auf dem Grundstück entstand ein geringer Sachschaden, dessen Regulierung durch die Kommunalversicherung nicht erfolgt ist, da kein Verschulden der Stadt Kalkar erkennbar war. Dirk Altenburg (FORUM) zeigte Verständnis für die Sorgen der Bürger, mochte aber der Fällung der gesunden Bäume auch nicht zustimmen. Allerdings forderte er von der Verwaltung u. a. mehr Sensibilität bei der Schadensregulierung. Carsten Nass (CDU) mochte durch eine freiwillige Leistung keinen Präzedenzfall schaffen, die im Nachhinein unkalkulierbaren Forderungen an die Stadt „Tor und Tür öffnen“ würde. Die Verwaltung beurteilt den Vorfall als Schicksal. Gleichwohl sind alle Beteiligten froh, dass lediglich ein geringer Sach- und kein Personenschaden entstanden ist.

Ein großes Zuhörerinteresse bestand beim Tagesordnungspunkt zum Ausbau des Husenweges in Niedermörmter. Trotz der sorgfältigen Vorarbeit durch die Verwaltung bestehen – u. a. aufgrund von alten Unterlagen zum Thema, die durch Anwohner zusammengetragen und der Politik zur Verfügung gestellt worden waren – Zweifel, ob es sich bei dieser Maßnahme um einen „Erstausbau“ oder um eine „Sanierungsmaßnahme“ handelt. Für die Grundstückseigentümer ergeben sich aus dem Unterschied erhebliche finanzielle Unterschiede. Der Erschließungsbeitrag für die erstmalige Herstellung einer Verkehrsanlage nach dem Baugesetzbuch (BauBG) würde einen Eigenanteil der Grundstückseigentümer von 90 % der gesamten Kosten bedeuten. Eine Abrechnung nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) für eine bereits bestehende Verkehrsanlage würde hingegen deutlich günstiger ausfallen. Alle Ausschussmitglieder waren sich einig, dass für die Abrechnung Rechtssicherheit bestehen muss und beschlossen somit einstimmig, dass die Verwaltung eine neutrale Bewertung des Sachverhaltes in Auftrag gibt.

Alle weiteren Tagesordnungspunkte wurden nach den von der Verwaltung vorgelegten Beschlussvorlagen an den Rat empfohlen. Für das zu Anfang der Ausschusssitzung vorgestellte Lichtkonzept für die Kalkarer Innenstadt wird von dem beauftragten Planungsbüro eine Broschüre mit entsprechenden Kostenschätzungen für die Maßnahmen erarbeitet. Anfang nächsten Jahres werden Testbeleuchtungen an verschiedenen Gebäuden und Straßen realisiert, zu der die Bürger ihre Rückmeldungen geben können.

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Licht und Schatten

Ins rechte Licht soll sie gerückt werden, bzw. fachlich korrekt ausgedrückt, in ein funktionales und brillantes, die schöne Stadt Kalkar mit dem historischen Stadtkern.

Und dafür ist die Entwicklung eines Lichtkonzeptes zwingend notwendig, welches ein Bestandteil von insgesamt 26 im Zuge der Umsetzung des Integrierten Handlungskonzeptes (InHK) ist. Der Startschuss wurde nun auf der 31. Sitzung des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses am Donnerstag, dem 12. September, nach der zweimonatigen (Sommer)Sitzungspause gegeben.

Licht ist nicht gleich Licht, mal warm oder kalt, streuend oder gar brillant. In einer Präsentation der Grundlagenermittlung sowie konzeptioneller Ansätze durch das Wuppertaler Planungsbüro licht|raum|stadt|planung gmbh konnten sich die Ausschussmitglieder und Besucher ein erstes Bild über die angedachten Veränderungen in Sachen Beleuchtung machen. Aus dem Blickwinkel eines „Beleuchtungsfachmannes“ betrachtet, bietet der historische Stadtkern spezielle Sichtachsen, Wege und Objekte, die mit einer zielgerichteten Aus- und Beleuchtung eine besondere und einzigartige Atmosphäre schaffen. Hierzu müssen auch die Geschäftsleute mit ihren Schaufensteranlagen mit einbezogen werden. Wie an Beispielen dargestellt, ist es auch eine „Kunst“, seine Waren ins rechte Licht zu setzen. Die Beleuchtung muss funktional sein, die sogenannte Lichtverschmutzung ausgeschlossen werden. Selbstverständlich soll in der Stadt die neueste LED-Technik zum Einsatz kommen. Eine Energieersparnis von 40 % geht mit der Maßnahme einher. Der Wehrmutstropfen liegt – wie eigentlich immer – in den Kosten. Im Rahmen des InHK wird eine 60 % Förderung des Landes in Anspruch genommen. Bevor jedoch alle Lichtquellen in den Stadtteilen entsprechend angepasst sind, werden noch viele Jahre vergehen. Die Aufwendungen dafür betragen insgesamt etwa 1 Mio. €.

Eine erfreuliche Entwicklung für die Bewohner der Wisseler Ferien- und Wochenendhausgebiete „Im Pappelwäldchen“ und „Heienberg“ nimmt das Erarbeitungsverfahren der 1. Änderung des Regionalplanes Düsseldorf – „Mehr Wohnbauland am Rhein“. Aufgrund der Stadtteilgröße von mehr als 2.000 Einwohnern und der bestehenden Infrastruktureinrichtungen soll im Zuge der 1. Änderung des Regionalplans der bauliche Bestand (einschl. der bestehenden Ferienhäuser) als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt werden. In diesem Prozess würde die baurechtliche Legalisierung des Dauerwohnens vorbereitet werden.

In einem weiteren Tagesordnungspunkt wurde für das Gewerbegebiet Talstraße ein Bauleitverfahren auf den Weg gebracht und mit dem Ziel beschlossen, die zulässigen Nutzungsarten im Gewerbegebiet zu ändern und Beherbergungsbetriebe auszuschließen. Das Plangebiet soll als „funktionaler Ergänzungsstandort des zentralen Versorgungsbereiches mit nicht zentrumsrelevanten Kernsortimenten“ entwickelt werden. Heißt übersetzt, dass dort z. B. keine Geschäfte für Bekleidung, Nahrungs- und Genussmittel, Blumen oder Schuhe usw. angesiedelt werden können.

Alle weiteren Tagesordnungspunkte, wie die Aufstellung des Bebauungsplanes an der Kirchstraße, am Swartkopweg in Wissel und die Aufstellung einer Satzung in Verbindung mit einem Bauvorhaben an der Talstraße/ Vossegatweg wurden einstimmig beschlossen.

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Haarspalterei im Bauausschuss

„Ja, aber … – ja, es ist auch Haarspalterei …“, so der Ausschussvorsitzende Carsten Naß (CDU) zu seinem eigenen Änderungsvorschlag zur Beschlussvorlage der Verwaltung in Bezug auf den nun wiederholt vom FORUM gestellten Antrag auf die Erstellung eines geförderten Wirtschaftswegekonzeptes. Alle Ausschussmitglieder möchten dieses realisiert wissen, so die Stimmungslage auf der 30. Sitzung des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses am 27. Juni im historischen Ratssaal. Jedoch stieß dem einen oder anderen allerdings „sauer“ auf, dass die Formulierung in der Beschlussvorlage unmittelbar mit der „Berücksichtigung“ eines höheren Stellenbedarfes verknüpft wurde.

Und so wurde aus der Berücksichtigung ein Hinweis und somit „Haarspalterei“, da die Verwaltung sprichwörtlich auf dem „Zahnfleisch“ geht, was Dr. Britta Schulz in ihrem beherzten Wortbeitrag zur Personalausstattung deutlich unterstrich. „Die Aufgaben können ohne weiteres Personal schon zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr geleistet werden, wie es das Ergebnis der Organisationsuntersuchung aufzeigte“, so die Bürgermeisterin. Demgegenüber erscheint es grotesk, wenn den Mitarbeitern der Verwaltung aus der immer gleichen Ecke der Kommunalpolitik nur eine unzureichende Leistungsbereitschaft bescheinigt wird. Dirk Altenburg (FORUM) mochte hingegen die Verwaltung schon längst personell aufgestockt sehen. „Mir wird viel zu wenig über die positiven Auswirkungen in Bezug auf das Wegenetzkonzept beraten. … Wir wollen doch nach vorne kommen …“, so Altenburg. Die Erarbeitung des Wirtschaftswegekonzeptes ist die grundlegende Voraussetzung, um Fördermittel zum Unterhalt der Wege beanspruchen zu können. In der Abstimmung mit 9 Ja-Stimmen und jeweils einer Enthaltung bzw. Gegenstimme erfolgte erwartungsgemäß die positive Empfehlung zur Umsetzung und den Hinweis auf zusätzlichen Personalbedarf an den Rat.

Die aktuell geplante Straßenausbaumaßnahme des Husenweges in Niedermörmter zeigte deutlich auf, dass derartige Vorhaben intensiv vorbereitet werden müssen. Der Husenweg unterscheidet sich in seiner Historie und seinen Ausmaßen deutlich von „herkömmlichen“ Wegen. Mit einer geplanten max. Ausbaubreite von 8 bis 9 m und reger Nutzung durch die schweren landwirtschaftlichen Fahrzeuge sowie einem steten „Durchgangsverkehr“ fürchten die Grundstückseigentümer hohe finanzielle Belastungen auf sich zukommen. Und so wurde die Einleitung des Planungsverfahrens vertagt, da u. a. noch eine Verkehrszählung durchgeführt werden soll. Die kommunalpolitischen Vertreter waren sich unisono einig, dass der Zeitraum zur Fertigstellung und in der Folge zum Beitragsbescheid gerne noch 2 bis 3 Jahre in Anspruch nehmen kann. Die Bürger werden eng in das Verfahren eingebunden, so der Tenor aus der Verwaltung.

Ein weiterer Beratungspunkt beinhaltete einen Antrag zur Aufstellung eines 36,30 m hohen Gittermastes für Richtfunk im Gewerbegebiet „Talstraße“. Der Antragsteller wäre dann als Provider in der Lage, im Stadtgebiet und in der Region ansässigen Kunden leistungsfähige Übertragungswege für den Datenverkehr anzubieten. Unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftsförderung ist die Realisierungsabsicht als künftiger Standortvorteil zu unterstützen, allerdings hat die Verwaltung aus städtebaulicher und gestalterischer Sicht Bedenken. Die SPD mochte dem Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht folgen, der einen alternativen Standort auf der gegenüberliegenden Seite der B57 vorsah und stellte den Antrag, den Mast direkt auf dem Betriebsgelände errichten zu lassen. In einer Fotomontage konnten sich die Ausschussmitglieder ein Bild von der Anlage am Standort machen. Nach einer Sitzungsunterbrechung stimmten 8 Ausschussmitglieder bei zwei Enthaltungen und einer Gegenstimme für den Antrag der SPD.

Der Tagesordnungspunkt zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Calcarberg (Gelände Biesemann)“ wurde beraten, jedoch ergaben sich noch Vorschläge für weniger strikte Vorgaben, die bis zur Ratssitzung am 11. Juli von der Verwaltung „abgeklopft“ werden.

Die Tagesordnungspunkte zur Erweiterung des Friedhofes (Ezidische Bestattungen), zur Änderung des Bebauungsplanes in der Graben- und Wallzone (Bolzplatz am Schwanenhorst) und zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Kerkend“ (Niedermörmter) wurden einstimmig im weiteren Verfahren zum Beschluss an den Rat verwiesen.

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Zusammenfassung BPVU – Sitzung vom 12.3.2019

„Das ist kein Konzept. Ich bin enttäuscht. Das kann nur der Anfang sein“, so Dirk Altenburg (FORUM) nach der Vorstellung des Tagesordnungspunktes 8 „Blühwiesen in Kalkar, Vorstellung der Flächen und Beschluss zur Umsetzung“ durch die Verwaltung auf der 28. Sitzung des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses am Dienstag, dem 12. März, im historischen Ratssaal. Denn das versprochene „Konzept“ bestand lediglich aus einer Auflistung von 8 Flächen in der Innenstadt, die nun im Frühjahr „bestellt“ werden sollen.

Die Flächen haben eine Größe von insgesamt ca. 12.000 m² und lassen sich wie folgt benennen:

  1. Grünfläche an der Straße Bovenholt/Ortseingang „Baugebiet Tillerfeld“ (groß 1.761 m²)
  2. Grünfläche zwischen dem Parkplatz am Sportplatz und Leybach (groß 1.307 m²)
  3. Grünfläche neben dem Spielplatz im Schwanenhorst (groß 1.709 m²)
  4. Grünfläche vor den Friedhof Kalkar an der Altkalkarer Straße (groß ca. 300 m²)
  5. Teilbereiche des Uferrandes und weiterer Grünflächen im Stadtpark (groß ca. 500 m²)
  6. Grünfläche südlich des Spielplatzes am Stadtpark (groß 1.787 m²)
  7. Grünflächen am Schulzentrum; vor der Zweifach-Turnhalle und angrenzend an den südlich gelegenen Teich (groß insgesamt ca. 2.700 m²)
  8. Ehemaliges Gartenland neben dem Alleenradweg an der Talstraße (groß ca. 1.500 m²)

Des Weiteren haben sich ca. 20 Landwirte bereit erklärt, an einem „Blühstreifenprojekt“ teilzunehmen und etwa 5,3 ha Land für die Anlage von Blühstreifen bereitzustellen.

So weit, so gut?!

Ausschlaggebend für die Überlegungen war der Antrag des FORUM Kalkar, eine Arbeitsgruppe einzurichten, die ein Blühflächenkonzept für Grünflächen in allen Stadtteilen erarbeiten und umsetzen sollte. Dieser Antrag, der u. a. auch die Einbindung der Bürgerinnen und Bürger vorsah, wurde am 2. Mai im Bauausschuss sowie am 3. Mai 2018 im Rat der Stadt beraten und abgelehnt. Als „Alternative“ erging nachfolgender Beschluss:

Die Verwaltung und der städtische Bau- und Betriebshof werden beauftragt, geeignete Außenflächen für die Umsetzung eines Blühflächenkonzeptes zu ermitteln; Umsetzungsstrategien aufzuzeigen und dem Fachausschuss darüber zu unterrichten; verbunden mit der Zielsetzung, dass spätestens bis zum Frühjahr 2019 die Maßnahmen umgesetzt werden.

Jedoch waren die Erwartungen resultierend aus diesem Beschluss, nach fast einem Jahr des Wartens, deutlich höher als das nun von der Verwaltung präsentierte Ergebnis. Walter Schwaya (SPD) fühlte sich gar „verarscht“, da er vermutete, dass die Verwaltung die veranschlagten Kosten in Höhe von 3.250 € als Begründung für einen Nachtragshaushalt hernehmen wollte.

Daraufhin verbat sich Stadtoberbaurat Frank Sundermann den in „Fäkalsprache“ eingeschlagenen Ton. Die Bürgermeisterin zeigte sich ob des Beratungsverlaufes zunehmend genervt und wies in gewohnt energischer Art und Weise darauf hin, dass die Gelder nun einmal zur Verfügung gestellt werden müssten und eine entsprechende Kostenstelle bisher nicht vorhanden sei. „Wir müssen nun auch endlich einmal mit dem Projekt anfangen!“

Der Beschlussvorschlag wurde dahingehend ergänzt, dass die Verwaltung auch in den „äußeren“ Stadtteilen nach geeigneten Flächen Ausschau hält und in einer der folgenden Ausschusssitzungen vorstellt.

Schöner soll auch der Marktplatz im Stadtteil „Grieth am Rhein“ werden. Barbara Arntz und Felix Sohnrey von der Hochschule Rhein-Waal stellten in einer Präsentation u. a. die Ergebnisse einer Bürgerbefragung vor. 180 Fragebögen wurden ausgewertet und zeigten auf, dass durch sämtliche Altersschichten die Wünsche in die gleiche Richtung gehen. Diesem Prozess ging ein Bürgerantrag des Fördervereins „Hansestadt Grieth e. V.“ voraus, der im November 2017 gestellt wurde.

Nachfolgend die „Wunschliste“ der Griether Bürgerinnen und Bürger für ihren Marktplatz:

  • Entfernung des Brunnendaches
  • Verlagerung der Trafostation (nicht förderfähig!)
  • Ergänzung der Möblierung
  • Änderung der Parkplatzsituation/Schaffung eines zentrumsnahen Alternativangebotes
  • Einbezug der Flächen vor Museum und Hanselädchen in die Platzgestaltung/Überprüfung des Pflasterbelages
  • Überprüfung der den Marktplatz querenden Verkehrsführung für den Kfz-Verkehr

Ohne die Verlagerung der Trafostation schätzt die Verwaltung die Kosten auf ca. 160.000 €. Um in den Genuss von Zuschüssen in der Höhe von 65 % aus dem Landesförderprogramm „Dorferneuerung 2019“ zu kommen, muss eine Entwurfsplanung durch ein geeignetes Ingenieursbüro erstellt und der Förderantrag bis zum 30. September 2019 eingereicht werden. Bei einer Enthaltung wurde die Verwaltung beauftragt, ein entsprechendes Büro im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung zu ermitteln.

Und selbstverständlich wird in Kalkar auch gebaut. Jan Bertram von der StadtUmBau Ingenieurgesellschaft mbH aus Kevelaer stellte das Bauprojekt „Calcarberg“ (Biesemann-Gelände) in Altkalkar vor. Dort sollen 35 Wohneinheiten, bestehend aus Einzel- und Doppelhäusern, entstehen. Und das soll nun „zügig“ auf den Weg gebracht werden. Eine weitere Präsentation zeigte die Sanierung und Umnutzung der ehemaligen Molkerei in Grieth auf. Der Investor möchte mit der Maßnahme insgesamt 21 Wohneinheiten schaffen. Dirk Altenburg fragte nach dem Bedarf an Wohnraum in Grieth und äußerte die Sorge, dass dort ggf. Leiharbeiter untergebracht werden könnten. Die Verwaltung wird diesbezüglich den Investor ansprechen. Beide Bauvorhaben wurden entsprechend ihres Verfahrenstandes einstimmig beschlossen.

Die Realisierung des neuen (alten) Bolzplatzes innerhalb der historischen Graben- und Wallzone am Schwanenhorst ist wieder einen Schritt vorangekommen. Zu den zwei Anregungen von Bürgern in Bezug auf das bereits seit geraumer Zeit vorliegende Schallgutachten hat die Stadt Stellung genommen und mit den einstimmigen Beschlüssen wird das Verfahren nun weitergeführt.

Im Tagesordnungspunkt „Mitteilungen“ teilte die Verwaltung mit, dass die Bemühungen zur Legalisierung des Dauerwohnens im Oybaum einen Rückschlag hinnehmen mussten. Der ablehnende Beschluss der Landesregierung in Bezug auf das dauerhafte Wohnen in Wochenend- und Ferienhausgebieten im Rahmen der Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP) NRW widerspricht den Stellungnahmen u. a. der Stadt Kalkar und der Bürgerinitiative Oybaum. Das Verfahren wird nun zur weiteren Beratung und endgültigen Beschlussfassung an den Landtag verwiesen.

Die Straße „Bovenholt“ wird nun doch nicht im Jahr 2019 saniert. Die Stadt möchte für die Maßnahme Fördergelder beantragen. Im Rahmen der Antragstellung stellte sich heraus, dass kein Grundbuchblatt für die Straße vorhanden war. Im Zuge des Antragsverfahrens wurden nun die Anwohner vom Amtsgericht Kleve angeschrieben, was für einige Verwirrung gesorgt hat. Das Anschreiben ist lediglich als Info zu verstehen.

In den „Fragen nach § 17 der Geschäftsordnung“ fragte Dirk Altenburg nach der Realisierung eines Zebrastreifens zur Querung der Dorfstraße in Wissel und nach der Schadensbehebung an den Kanaldeckeln. Die Verwaltung leitet die Anfragen entsprechend der Zuständigkeit weiter.

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Zusammenfassung der Sitzung des BPVU-Ausschusses vom 13.09.2018

Ein „gut aufgelegter Bauausschuss“ traf sich beratungsfreudig nach der Sommerpause zur 26. Sitzung am Donnerstag, den 13. September im historischen Ratssaal. Der TOP zum Investorenwettbewerb Baugebiet „An der alten Schule – Birkenallee“ in Kalkar-Altkalkar stellte sich erwartungsgemäß als Hauptberatungsthema  dar.

Bevor das Projekt durch das Architekturbüro Ader und Kleemann GBR vorgestellt wurde, beschlossen die Mitglieder des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses u. a. die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 039 – Graben- und Wallzone. Das LVR-Amt für Denkmalschutz äußerte seine Bedenken, da der Einstieg in eine allgemeine Bebauung in der geschützten Zone „befürchtet“ wird. Die Beschlussfassung schließt jedoch eine weitere Bebauung aus.

Zum Bebauungsplan Nr. 016 Appeldorn Dorf liegt ein Antrag  auf die 7. Änderung vor. An der Ecke Grenzacker / Eselsweg möchte der Antragsteller / die Antragstellerin ein zweigeschossiges Wohnhaus errichten. Erlaubt ist bislang ausschließlich eine eingeschossige Bauweise. Carsten Nass (CDU) hat als „Appeldorner Jung“ keine Bedenken gegen das Projekt. Dirk Altenburg (FORUM) hingegen sieht sehr wohl mögliche Beeinträchtigungen durch die Staffelgeschossbauweise mit „umlaufender Terrasse“. Hier müssen die unmittelbar betroffenen Anwohner auf die Möglichkeit der Öffentlichkeitsbeteiligung hingewiesen werden, da der allgemeine Hinweis im Amtsblatt wenig wahrgenommen wird. Der Beschluss fiel einstimmig. Die Verwaltung sagte die Benachrichtigung der Anwohner zu.

Im Planfeststellungsverfahren zur „Abgrabung Birgelfeld“ soll auf Antrag der Heidelberger Sand und Kies GmbH eine Fläche getauscht werden, um das Kieswerk durch die im Rahmen des „10-ha-Ziels“ regionalplanerisch zulässige Erweiterung am Standort weiter betreiben zu können. Dirk Altenburg fragte nach den bislang nicht durchgeführten Renaturierungsmaßnahmen an den ausgekiesten Flächen und den Abnahmen durch den Kreis. Die Verwaltung verwies  auf die Zuständigkeit des Kreises und sagte die Kommunikation in der Sache mit dem Kreis zu. Willibald Kunisch (Grüne) verwies auf die Zusagen der Kiesunternehmen und auf die nachfolgend ausbleibenden Umsetzungen. Er forderte die Verwaltung auf, die Zusagen auch schlussendlich einzufordern. Norbert van den Berg (FBK) forderte den Mehrwert für die Bürger in einem Nachnutzungskonzept darzustellen, zudem sollten mehr Flachwasserzonen ausgebildet werden. Nachträglich sei eine entsprechende Umsetzung unwahrscheinlich. Die Verwaltung sagte zu, diesbezüglich tätig zu werden. Der Beschluss wurde mehrheitlich mit einer Gegenstimme gefasst.

Die öffentliche Vorstellung des Bauvorhabens an der Birkenallee wurde sehr kurzfristig von Carsten Nass in seiner Funktion als Ausschussvorsitzender auf die Tagesordnung genommen. Herr Ader vom Architekturbüro stellte die Planung umfassend vor. Von dreigeschossigen Baukomplexen mit oben abschließenden Staffelgeschossen über eine Reihen- und Doppelhausbebauung, bis hin zu individuellen Einzelhäusern möchte der Investor das neue Quartier erlebbar machen. Senioren und mobilitätseingeschränkte Personen, als auch vom HPH betreute Menschen sowie Einzelhaushalte und Familien sollen hier eine neue Heimat finden. Carsten Nass äußerte seine Bedenken hinsichtlich der geringen „Auswahlmöglichkeit“. Dr. Britta Schulz verwies auf das seit 2016 laufende Verfahren und auf den enormen Arbeitsaufwand, der mit dem Verfahren verbunden war. „Kalkar ist keine Großstadt, wo die Investoren bei derartigen Projekten Schlange stehen“, so die Bürgermeisterin. Dirk Altenburg befürwortete das Konzept und verwies auf die Zeit nach der Realisierung, da allenthalben die Sorge vor einer neuen „Ghettoisierung“ geäußert wurde. „Es muss unbedingt dauerhaft für ein gepflegtes Umfeld Sorge getragen werden“, so Altenburg. Herr Ader verwies auf das langfristige Engagement des Investors und dem ureigenen Interesse an einem lebenswerten Wohnumfeld. Alle Ausschussmitglieder waren sich einig, dass die Öffentlichkeit in einer Bürgerversammlung informiert werden muss. Die Empfehlung an den Rat fiel einstimmig.

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Zusammenfassung der Sitzung des BPVU-Ausschusses vom 28. Juni 2018

„Bestandsschutz“, das war das Wort des Abends auf der Sitzung des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses am Donnerstag, dem 28. Juni. Dieser gilt nach Aussage von Bürgermeisterin Dr. Britta Schulz „bis zum Verkauf oder Erbfall“ für diejenigen Bewohner des Oybaums, die sich vor Einführung der Stichtagsregelung zum 5. April 2017 mit Erstwohnsitz dort angemeldet haben. Die Stichtagsregelung wird von den „Oybaumern“ jedoch massiv angeprangert, da die Häuser ihrer Ansicht nach dadurch praktisch wertlos geworden sind. Die Immobilien können nicht mehr zum dauerhaften Bewohnen vererbt, verkauft oder vermietet werden.

Diese nervenaufreibende Situation ist für alle Beteiligten sehr schwierig, besonders verständlicherweise für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Die Bürgerinitiative Oybaum hatte einen „Bürgerantrag“ mit verschiedenen Lösungsansätzen gestellt, die jedoch nach Ansicht der Verwaltung nicht umsetzbar sind. Die CDU möchte einen Fachanwalt zur Unterstützung bei der Suche nach Lösungsmöglichkeiten beauftragen und stellte einen entsprechenden Antrag. Dirk Altenburg verwies auf die ablehnende Haltung der CDU im vergangenen Jahr als von der Verwaltung der „Wunsch“ nach Einschaltung eines Fachanwaltes geäußert wurde. Kalkar sollte hier nicht stellvertretend für die anderen Kommunen Geld ausgeben, was nicht vorhanden ist, so damals die Argumentation von Carsten Naß (CDU, Vorsitzender des BPVU-Ausschusses). Dirk Altenburg forderte die massive Unterstützung durch die Landespolitik, u. a. durch die CDU-Landtagsabgeordneten für den Kreis Kleve, Margret Voßeler und Dr. Günther J. Bergmann, ein. „Die Schalter müssen in der Landespolitik umgelegt werden“, so Altenburg. Winfried van den Boom (SPD) merkte an, dass auch die Bundestagsabgeordnete Dr. Barbara Hendricks (SPD) bereits auf die Oybaum-Problematik aufmerksam gemacht worden ist und ihre Unterstützung zugesagt hat.

Dirk Altenburg forderte eine Kostenschätzung für die anwaltliche Unterstützung bis zur kommenden Ratssitzung an, wo über den Antrag der CDU entschieden werden soll. Zudem muss auch die genaue Fragestellung erarbeitet werden, so die Verwaltung.

In der Stellungnahme der Stadt Kalkar zur aktuellen Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP) NRW wird u. a. ebenfalls auf die Legalisierung des dauerhaften Wohnens in den Ferien- und Wochenendhausgebieten hingearbeitet. Der entsprechende Beschluss wurde einstimmig gefasst.

Ein weiterer „Aufreger“ aus der jüngeren Vergangenheit wurde nun in die Öffentlichkeitsbeteiligung gebracht. Die Verwaltung hat eine Änderung des Bebauungsplans Nr. 039 für die Graben- und Wallzone erarbeitet: Anstelle des früheren Bolzplatzes soll nun eine Sportanlage für Kinder, Jugendliche und Erwachsene ebenfalls im Schwanenhorst, jedoch etwas weiter südlich in Richtung des Parkplatzes entstehen. Der Ausschuss begrüßte das Vorhaben und beschloss den weiteren Verfahrensweg.

Neben dem Feststellungsbeschluss zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kalkar wurden mehrere Bauvorhaben im Stadtgebiet sowie der Bürgerantrag der Griether Vereine, Institutionen und Bürger zur Verschönerung des Griether Marktplatzes beraten. Der Trafokasten auf diesem Platz ist den Griethern seit Jahrzehnten ein Dorn im Auge. Die Verlegung und weitere Maßnahmen kosten natürlich wiederum nicht vorhandenes Geld, aber es muss nach dem Willen der Griether Bürger etwas geschehen, um ihren Ortskern attraktiver zu gestalten. Die Verwaltung möchte in einem Workshop mit den Initiatoren die vorgeschlagenen Maßnahmen vor Ort besprechen und über die weitere Vorgehensweise beraten.

In den „Fragen nach § 17 der Geschäftsordnung“ fragte Dirk Altenburg nach dem Inhalt der Ausschreibungstexte bei Maßnahmen zur Sanierung von Straßen. Die Hellendornstraße in Wissel zeigt nach nicht einmal einem Jahr nach der Straßendeckensanierung mehrere Risse. Falls im Laufe zukünftiger Sanierungsvorhaben sich ggf. Unterbauschäden bestätigen, so muss dieser zusätzliche Posten im Ausschreibungsverfahren mit berücksichtigt werden. Stadtoberbaurat Frank Sundermann wies auf mögliche Ausführungsmängel bei den Sanierungsarbeiten hin, die daraufhin geprüft werden und in der Gewährleistungsfrist liegen.

Im Tagesordnungspunkt „Einwohnerfragen“ wurde u. a. nach dem Status des Blühflächenkonzeptes für Kalkar gefragt. Herr Sundermann führte aus, dass die zuständigen Mitarbeiter der Verwaltung bereits mit der Auswahl geeigneter Flächen begonnen und u. a. Kontakt zur Kreisbauernschaft aufgenommen haben. Das Konzept soll Ende des Jahres vorgestellt werden.

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Doppelt gefragt hält besser?

Resümee der Sitzungen des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses am 2. Mai und des Rates der Stadt Kalkar am 3. Mai 2018 

Die regelmäßige Kontrolle der Bäume auf öffentlichem Grund und Boden gehört zu den Pflichtaufgaben jeder Kommune. Auch wenn die finanziellen Mittel knapp sind, besteht trotzdem die sogenannte „Verkehrssicherungspflicht“. Und dazu wird speziell geschultes Personal benötigt, welches selbstverständlich für seine Tätigkeit entlohnt werden möchte. Die entsprechende Stelle wird im Stellenplan der Kommune ausgewiesen.

Am Dienstag, dem 26. April, hat die Verwaltung auf der Haupt- und Finanzausschusssitzung zu der ausführlichen Drucksache bezüglich dieser Personalie den Fragen aus den Reihen der CDU Rede und Antwort gestanden (siehe: https://www.forum-kalkar.org/05-05/). Und nun das gleiche „Frage- und Antwortspiel“ noch einmal in der Ratssitzung am Donnerstag, den 3. Mai – wiederum aus den Reihen der CDU. Da wurde Dirk Altenburg (FORUM Kalkar) nach einiger Zeit der Kragen zu eng. „Ich bitte die Kollegen darum, die Drucksachen vor einer Sitzung zu lesen und nach Möglichkeit auch zu verstehen…“, so Altenburg in Richtung der CDU. Dieser Angriff auf den „CDU-IQ“ führte nun wiederum zu einer „geräuschuntermalten Unruhe“ in der angesprochenen Sitzreihe. Carsten Nass (CDU) schlug am Ende der „Beratung“ eine vollständige Vergabe an externe Dienstleister vor, da keine Kosten z. B. im Krankheitsfall anfallen würden. Da bei einer externen Vergabe jedoch die sehr wesentliche Kommunikation mit den Bürgern vor Ort nicht gewährleistet wäre und auch kleinere Arbeiten nicht sofort durchgeführt werden könnten, wurde nachfolgend der Empfehlung aus dem Haupt- und Finanzausschuss gefolgt und der Stellenplan entsprechend angepasst.

Das gute Ende vorweg: Auch in Kalkar soll demnächst mehr Lebensraum für Insekten geschaffen werden und ihnen so das Überleben erleichtern. Das FORUM Kalkar hatte die Einrichtung einer Arbeitsgruppe beantragt, die ein Blühflächenkonzept für das gesamte Stadtgebiet erarbeiten und umsetzen sollte. Dieser Antrag wurde bereits in der Sitzung des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses am 2. Mai mit der Begründung abgelehnt, dass die Verwaltung die notwendigen Informationen zur Verfügung stellen und  immer in die Beratungen involviert sein müsste. Dirk Altenburg verwies u. a. auf die akute Auslastung der Verwaltung sowie auf den bereits beschlossenen FORUM Antrag zur Erstellung eines Grünflächenkatasters, das als Grundlage für das Blühflächenkonzept dienen sollte und das noch von der Verwaltung erarbeitet werden muss. Carsten Naß (CDU) und Willibald Kunisch (Grüne) mochten solch einen „Unterausschuss“ schlichtweg nicht haben. Norbert van den Berg (Landwirt, sachkundiger Bürger der FBK-Fraktion) hingegen konnte sich eine Mitarbeit sehr wohl vorstellen und verwies auf die nicht mehr genutzten Wirtschaftswege. Da alle Ausschussmitglieder von der Notwendigkeit, in der Sache tätig werden zu müssen, überzeugt waren, wurde dem in der Beratung erarbeiteten zweiten Beschlussvorschlag zugestimmt. Nun wird die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Bauhof ein Blühflächenkonzept erarbeiten, in dem u. a. die Ausgleichsflächen der Stadt und die Grünflächen der Graben- und Wallzone berücksichtigt werden sollen. Im Frühjahr 2019 soll das Konzept vorliegen und mit der Realisierung begonnen werden.

Und noch ein gutes Ende ist hoffentlich bald in Sicht: Die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan eines Gebäudes in der Wallgrabenzone wurde abgelehnt. Das Gebäude aus den 1920er Jahren genießt bislang lediglich Bestandsschutz. Der Denkmalschutz hat sich gegen den Antrag der Eigentümer, der zudem eine Erweiterung des Baufensters beinhaltete, ausgesprochen. Das Bodendenkmal „Wallgrabenzone“ müsse gesichert werden. Dirk Altenburg hatte bereits in der Bauausschusssitzung argumentiert, dass das Gebäude ebenfalls ein „Zeitzeuge“ sei und in dem derzeitigen Grundriss planerisch durch die Aufstellung eines Bebauungsplans abgesichert werden sollte. Im Falle einer mehr als 50%igen Zerstörung des Gebäudes, z. B. durch einen Brand, dürfte es sonst nicht wieder aufgebaut werden. Nun bleibt abzuwarten, ob der Denkmalschutz diesem Kompromiss folgen kann.

Zu Verwunderung und Irritation führte das Abstimmungsergebnis zur Neubesetzung eines Sitzes im Gestaltungsbeirat, der dem FORUM Kalkar zusteht. Auf Vorschlag des FORUM sollte Boris Gulan (FDP) für David van Aken (FORUM Kalkar), der aus persönlichen Gründen aus dem Gremium ausgeschieden ist, als ordentliches Mitglied den Sitz übernehmen. Pikant war jedoch die Tatsache, dass Gulan vor kurzem von der SPD als Nachfolger eines SPD-Mitgliedes benannt wurde, dann aber in der entscheidenden Ratssitzung einen SPD-ler als Gegenkandidaten vor die Nase gesetzt bekam, der auch gewählt wurde. Die SPD stimmte nun auch bei dieser Abstimmung geschlossen gegen Boris Gulan, die Ratsmitglieder der CDU enthielten sich. Das führte wiederum in der Verwaltung zu einer kurzzeitigen Unsicherheit, ob nun die Wahl zugunsten von Boris Gulan verlaufen war. Da mehr als 50 % der Stimmen gültig waren (Enthaltungen werden als ungültig gewertet), wurde die Wahl bestätigt. Ein „Geschmäckle“ bleibt, zumindest bisher galt bei der Besetzung von Ausschüssen und Gremien etc. die ungeschriebene Vereinbarung, den Vorschlag der Antragsteller zu unterstützen!

Neben diesen Tagesordnungspunkten wurden noch diverse weitere beschlossen, die jedoch ohne „großen“ Beratungsbedarf verliefen.

In den Fragen nach § 17 der Geschäftsordnung fragte Hermann Untervoßbeck (FORUM Kalkar) im Bauausschuss nach einer Möglichkeit, die „Hundekotsituation“ rund um die Agility-Halle in Kehrum in den Griff zu bekommen. Die Verwaltung wird mit dem Betreiber in Kontakt treten. Norbert van den Berg (FBK) fragte nach dem zukünftigen Umgang mit der maroden Aussegnungshalle in Niedermörmter. Die Verwaltung wird in Absprache mit der Kirche bis zum Ende der Sommerpause ein Gesamtkonzept für diese Hallen im Stadtgebiet erstellen.

In der Ratssitzung fragte Dirk Altenburg nach der Anbringung von Hinweisschildern zur Wisseler Düne, Harald Münzner (Kultur und Tourismus) wird sich darum kümmern.

Lutz Kühnen (FORUM Kalkar) wies die Verwaltung erneut darauf hin, dass die Sicherungsbarken an den Querungen des Alleenradwegs reihenweise „umfahren“ werden, wodurch die sinnvollen und teuren Installationen ad absurdum geführt werden. Er bat daher erneut um eine Sicherungsmaßnahme in Form von Baumstämmen oder Findlingen.

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0,5 + 0,5 = ?

Manchmal „sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht“, oder man hat sprichwörtlich einen „Knoten im Kopf“. Und den hatte wohl das eine oder andere Mitglied des Haupt- und Finanzausschusses auf der Sitzung am Donnerstag, dem 26. April, als die Änderung des Stellenplanes zur Beratung anstand.

Die Notwendigkeit zur Änderung der bisherigen Angestellten- in eine Beamtenstelle zur Neubesetzung der Position des Stadtarchivars stand außer Frage. Die Stelle soll – nach dem bevorstehenden Ausscheiden der langjährigen Archivarin, Frau Anne Gamerschlag, in den wohlverdienten Ruhestand – mit dem qualifizierten und hochmotivierten Kandidaten besetzt werden, der sich im Auswahlverfahren als der mit großem Abstand beste Bewerber dargestellt hatte. Das Stadtarchiv Kalkar ist – nach Köln – das älteste und bedeutendste Archiv des Rheinlandes.

Dahingegen wurde die Besetzung der Stelle des Baumkontrolleurs zum „Mysterium“. „Was kostet das nun? Oder sparen wir etwas? Warum reicht der externe Kontrolleur nicht aus?“ Und so weiter und so fort! Bei den vielen Nachfragen geriet sogar die Verwaltung ins „Schwimmen“, obwohl der Sachverhalt präzise in der Drucksache dargestellt war. Am Anfang des Jahres wurde die Stelle „Feuerwehrgerätewartung“ von einer halben auf eine ganze Stelle angehoben. Somit war ein bislang „halber“ Mitarbeiter nun voll bei der Feuerwehr beschäftigt. Zuvor besetzte dieser neben der halben Stelle für die Gerätewartung auch eine halbe Stelle für die Baumkontrolle, im Stellenplan dargestellt mit 0,5 Stellenanteilen für die Feuerwehrgerätewartung und 0,5 für die Baumkontrolle. Da nun kein fachkundiger Mitarbeiter die Kontrolle übernehmen konnte, wurde die Kontrolle von 6.000 Bäumen an eine externe Firma vergeben, was sich aber als „suboptimal“ herausstellte. Mittlerweile wurde ein Mitarbeiter des Bauhofes geschult. Da die Stadt Kalkar etwa 11.500 Bäume zu „betreuen“ hat und eine volle Stelle für durchschnittlich 8.000 Bäume vorgesehen ist, musste mindestens eine Vollzeitstelle geschaffen werden. Ergo musste neben der bereits bestehenden halben Stelle für die Baumkontrolle, eine weitere halbe geschaffen werden, um wenigstens die angenommenen 8.000 Bäume aus eigener Kraft unter Kontrolle zu bringen. Und das soll nun der geschulte Mitarbeiter in Angriff nehmen. Ganz klar, oder? Wurde so auch einstimmig zum Beschluss an den Rat empfohlen.

In den Mitteilungen teilte die Verwaltung mit, dass das Integrierte Handlungskonzept (IHK) termingerecht beim Land NRW eingereicht wurde und nun nach einem Kontakt mit der Bezirksregierung das erste positive Signal gegeben wurde. Um in diesem Jahr noch zum Zuge zu kommen, müssen in 6 bis 8 Wochen Unterlagen in Entwurfsqualität eingereicht werden. Die Verwaltung möchte die Planungsunterlagen zum fünften Arm am Kreisverkehr B 57 / Xantener Straße sowie die zur Sanierung der Holzbrücken vorlegen.

In den Fragen nach § 17 der Geschäftsordnung fragte Dirk Altenburg (FORUM Kalkar), ob der Verwaltung bekannt sei, dass der im letzten Jahr sanierte Teilbereich der Hellendornstraße in Wissel bereits Beschädigungen / Risse aufweise. Das war nicht bekannt und wird geprüft.

Weiter fragte Altenburg nach Erkenntnissen der Verwaltung über die enorm gestiegenen Betriebskosten in Bezug auf Strom und Wasser in der Begegnungsstätte / Turnhalle Grieth. Eine Stromkostensteigerung von 4.668,51 € in 2016 auf 13.672,85 € in 2017 und gleichermaßen ein Wasserkostenanstieg von 260,46 € auf 7.884,04 € bedürfen dringend einer Erklärung. Die Verwaltung steht im Zusammenhang mit den Betriebskosten vor Gesprächen mit allen Vereinen.

Dirk Altenburg fragte zudem nach dem Verbleib der Drucksache zur unrühmlichen Mülltonnensituaton um St. Nicolai und Umgebung. Lutz Kühnen (Fraktionsvorsitzender FORUM Kalkar) hatte in den Ratssitzungen im Februar und im Mai des vergangenen Jahres auf die Missstände hingewiesen. Die Verwaltung wollte einen Lösungsvorschlag erarbeiten, dieses wurde jetzt erneut zugesagt.

Willibald Kunisch (Grüne) fragte nach dem neuesten Sachstand zu den Vorgängen in den Kalkarer Wochenendhausgebieten. Die Verwaltung wird in der Bauausschusssitzung am 28. Juni entsprechende Informationen geben können, zudem hat die Bürgerinitiative Oybaum einen Antrag an den Rat der Stadt eingereicht.

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Bitte wenden!

Definiere Wendeanlage: „Eine Wendeanlage, auch Wendeplatz genannt, kann als Wendekreis oder Wendehammer ausgebildet werden und ist eine rechteckige, trapezförmige oder runde Verbreiterung am Ende einer Sackgasse für das Wenden von Fahrzeugen. Sie sind dann anzulegen, wenn keine Flächen von Gehwegen oder Garagenvorplätzen für das Wenden mitbenutzt werden können. Die Größe und Ausgestaltung des Wendehammers ist abhängig von dem Bemessungsfahrzeug und dessen Schleppkurve. Üblicherweise handelt es sich dabei um kommunale Müllfahrzeuge, Gelenkbusse oder Fahrzeuge der Feuerwehr“ (Quelle: Wikipedia).

 

Und eine Wendeanlage wollen die meisten Anwohner des Giltjesweges in Wissel nicht, denn sie ist mit dem von der Verwaltung geplanten Radius von ca. 6 Metern viel zu klein für die LKW der Müllabfuhr und somit ohne Mehrwert für die Bürger. Zudem schlägt der Bau zusätzlich mit gut 2 € pro Quadratmeter Grundstücksfläche zu Buche. Und da der Bürger, der 90 % der Kosten tragen muss, „König“ ist, wurde die Beschlussvorlage der Verwaltung auf der 23. Sitzung des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses am Donnerstag, dem 22. Februar, „gekippt“. Sechs Ausschussmitglieder stimmten bei TOP 10 „Erstmalige Herstellung der Straßen „Bienemannsweg“ und „Giltjesweg“ im Sinne der Bürger gegen den Bau der Wendeanlage, fünf Ausschussmitglieder enthielten sich. Vorausgegangen war eine intensive Beratung, in der sowohl der Sprecher der Anwohner, die gegen den Bau der Wendeanlage sind, als auch ein Befürworter des Wendehammers in einer Sitzungsunterbrechung ihre Ansichten vortrugen. Der Ausbau der beiden Wege wurde von den Ausschussmitgliedern beschlossen.

 

Dass den Wünschen der Bürger nicht immer entsprochen werden kann, wurde im Zusammenhang mit dem Ausbau der Rosenstraße in Niedermörmter deutlich. Dort wünschten sich die Anwohner, dass ein Teil der Straße in eine Einbahnstraße umgewandelt werden sollte. Dieses Anliegen wurde jedoch von der Polizei- und der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Kleve abgelehnt, da aus ihrer Sicht keine besondere Gefahrenlage in der Tempo-30-Zone besteht. Und somit waren den Ausschussmitgliedern die Hände gebunden, so dass der Antrag zur Umwandlung der Rosenstraße in eine Einbahnstraße mit neun Ja-Stimmen bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung abgelehnt wurde.

 

Demgegenüber stimmten sechs Ausschussmitglieder bei vier Ja-Stimmen und einer Enthaltung gegen die Aufnahme des Gebäudes „Jan-Joest-Straße 50“ in die Denkmalliste der Stadt Kalkar. Die Eigentümerin möchte das Gebäude abreißen lassen, da die Standfestigkeit nicht mehr gewährleistet ist und nur mit einem hohen finanziellen Aufwand gesichert werden kann. Jedoch ist an dieser Stelle nachweislich der Gebäudekern um das Jahr 1830 errichtet worden, so dass für den Erhalt städtebauliche und wissenschaftliche Gründe vorliegen.

Siehe hier.

Im Gestaltungsbeirat, der den Bauausschuss in denkmalrechtlichen Angelegenheiten berät, hatten sich die Mitglieder mehrheitlich für einen Status dieses Gebäudes als „erhaltenswerte Bausubstanz“ und somit für den Erhalt des Gebäudes ausgesprochen.

 

Die 37. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 023 – Niedermörmter-West wurde einstimmig auf den Verfahrensweg gebracht. Die Eigentümer des Grundstückes Gemarkung Niedermörmter, Flur 5, Flurstück 213 planen den südwestlichen Teil ihres Grundstückes im Bereich der Einfahrt der Straße „An der Woy“ auf die Rheinstraße zu bebauen.

 

Ebenso einstimmig wurde die 22. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 027 – Erholungsgebiet Oybaum beschlossen. Die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Anregungen wurden zur Kenntnis genommen. Überwiegend bezogen sich die Anregungen der Anwohner, darunter eine Liste mit den Unterschriften von 101 Personen, auf die Legalisierung des dauerhaften Wohnens. Dieses Thema war jedoch nicht Gegenstand der aktuellen Änderung des Bebauungsplans. Die 22. Änderung bezieht sich auf die Anpassung von baulichen Abweichungen bei Grundflächen, Dachneigungen, Nebenanlagen, Garagen und Carports, die nicht den Bestimmungen des bisherigen Bebauungsplans entsprechen.

 

Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 076 – Niedermörmter-Mitte (Realisierung eines allgemeinen Wohngebietes an der Rheinstraße / Ewald-Scholten-Straße) wurde vertagt. Der Investor soll auf der nächsten Sitzung des Bauausschusses seine Planungen vorstellen. Die Ausschussmitglieder möchten eventuelle „optische Verfehlungen“ ausschließen.

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 088 – Kirchstraße/Altkalkar wurde einstimmig beschlossen. Die geplante Bebauung wird um zwei Baufenster verkleinert, auf denen ein sogenanntes „Verkehrsabstandsgrün“, ein Grünstreifen zwischen stark befahrener Straße und Wohnbebauung, realisiert werden muss. Ein Versickerungsgutachten muss noch erstellt werden.

 

Der Antrag eines Bürgers aus dem Wohngebiet „Auf dem Behrnen“ zum Zweck der Aufhebung von Bauverboten für Nebenanlagen auf den Pflanzstreifen wurde mit neun Ja-Stimmen bei zwei Enthaltungen abgelehnt. Diese Thematik wurde bereits in einer vorangegangenen Sitzung im Rahmen einer „allgemeinen“ Antragstellung intensiv beraten und nicht befürwortet. Mit einer positiven Einzelfallentscheidung wäre diese Grundsatzentscheidung ad absurdum geführt worden.

 

Die Aufstellung einer Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 BauGB für das Gebiet der Innenstadt von Kalkar wurde ebenfalls beschlossen. Diese Erhaltungssatzung ist eine Voraussetzung für die Beantragung von Fördermitteln des Landes für das Integrierte Handlungskonzept (IHK). Betroffen sind Änderungen an Gebäuden und Anlagen in dem festgelegten Fördergebiet. Siehe Anlage 1 zur Erhaltungsatzung Innenstadt.

 

Der Antrag des FORUM Kalkar zur Erstellung eines ländlichen Wegenetzkonzeptes wurde mit vier Gegenstimmen und vier Enthaltungen abgelehnt. Der Ausschussvorsitzende Carsten Naß (CDU) argumentierte gegen den Antrag und bezog sich die mittlerweile zahlreichen Konzeptanträge. Dirk Altenburg (FORUM) hielt dagegen, dass Konzepte selbstverständlich nur in Abhängigkeit von ihrer Finanzierbarkeit umgesetzt werden können. Für viele wichtige Projekte muss vorab eine aussagekräftige Bewertungsgrundlage erarbeitet werden. Stadtoberbaurat Sundermann verwies darauf, dass die Erfassung und Bewertung der landwirtschaftlich genutzten Wege bereits in zahlreichen anderen Kommunen durchgeführt worden ist. Der Eigenanteil der Stadt Kalkar an der zu 75 % vom Land NRW geförderten Maßnahme hätte voraussichtlich 17.000 € betragen.

 

Der Antrag der FBK zur zeitnahen Errichtung eines Managements für Aufbrucharbeiten im Straßenraum wurde vertagt, bis das Ergebnis der Organisationsuntersuchung des städtischen Bauhofes vorliegt. Dirk Altenburg mahnte in dem Zusammenhang die dringend notwendige umgehende Kontrolle der Arbeiten der Deutschen Glasfaser an der städtischen Infrastruktur – insbesondere in Wissel – an. Der Straßenaufbau wird zerstört und die zu erwartenden Folgekosten müssen die Bürger tragen. „Es müssen umgehend Stichproben an den bereits fertiggestellten Bereichen durchgeführt werden“, so Altenburg. Der Stadtoberbaurat schlug vor, ein Ingenieurbüro für die Kontrollen zu beauftragen. Der Verwaltung steht zum jetzigen Zeitpunkt kein eigenes Personal zur Verfügung. Die Kosten würden sich auf circa 10.000 € belaufen. Carsten Naß (CDU) mochte das Geld nicht ausgeben. „Lieber jetzt 10.000 € für Kontrollen, als 100.000 € und mehr für die Folgekosten“, so hingegen Dirk Altenburg. Die Beratung wird in der kommenden Ratssitzung am Donnerstag, dem 8. März, weitergeführt, so der einstimmige Beschluss.

 

Der Antrag der FBK zur Umgestaltung der Verkehrsinseln wurde mit zehn Nein- gegen eine Ja-Stimme abgelehnt. Zur Vereinfachung der Pflege sollten diese versiegelt werden. In Zeiten der zunehmenden „Versteinerung“ u. a. der Vorgärten und des Insektensterbens ist unserer Ansicht nach eine generelle Versiegelung von Verkehrsinseln nicht angebracht. Dirk Altenburg verwies in diesem Zusammenhang auf den neuesten Antrag des FORUM Kalkar zur Erarbeitung eines Blühflächenkonzeptes für die Stadt Kalkar.

 

Alle oben aufgeführten Beschlüsse werden zur Beschlussfassung an den Rat verwiesen.

 

In den Fragen nach § 17 der Geschäftsordnung fragte Dirk Altenburg unter anderem nach dem Status zur Beseitigung der Verlandung des Entwässerungsgrabens unterhalb der Grundschule in Kalkar entlang der Zweifachturnhalle des Schulzentrums. Die Zuständigkeit liegt beim Deichverband, wie die Verwaltung auf die erste Anfrage des FORUM Anfang 2017 mitteilte. Die Verwaltung nimmt sich der Angelegenheit nochmals an.

 

Weiter fragte Dirk Altenburg nach der Kennzeichnung zum Verbot der Nutzung durch LKW ab 7,5 t im Bereich der Mühlenstraße in Wissel. Lediglich die Kraftfahrer, die direkt am Anfang in die Mühlenstraße einbiegen, sehen das Verkehrsschild und erhalten Kenntnis von dem Verbot. Fahrer die eine andere Wegstrecke nehmen, werden durch kein weiteres Verkehrsschild im Verlauf der Mühlenstraße auf das Verbot hingewiesen. Die Verwaltung prüft den Sachverhalt.

 

Ihr FORUM Kalkar

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