InHk

Drei Fragen der Niederrhein Nachrichten

  1. Die Umgestaltung des Marktplatzes in Kalkar ist zurzeit ein viel diskutiertes Thema. Welche konkreten Vorhaben favorisiert Ihre Partei? Wie soll der Marktplatz künftig aussehen?

Der Marktplatz soll möglichst barrierearm umgestaltet werden, damit auch mobilitätseingeschränkte Personen den Platz uneingeschränkt umrunden und queren können, dabei soll insbesondere der Bereich um die Gerichtslinde mit in die Planung einbezogen werden. Das Parkplatzangebot muss eingeschränkt werden, um dem historischen Ambiente mehr Raum zu verschaffen und zukünftig die Schäden am historischen Rheinkieselpflaster durch die Befahrung zu minimieren. Des Weiteren soll der Außengastronomie mehr Raum zur Verfügung gestellt werden, wünschenswert wären geeignete Bereiche für mobilitätseingeschränkte Gäste der Restaurants.

 

  1. Die Stadt Kalkar hat in der vergangenen Ratsperiode einige Investitionen getätigt beziehungsweise Was muss in den nächsten Jahren unbedingt umgesetzt werden?

Ohne eine Priorisierung abzugeben, stehen die Maßnahmen aus dem Integrierten Handlungskonzept (InHK) u. a. mit der Umgestaltung des Marktplatzes und damit einhergehend der Altkalkarer Straße und der Hanselaerstraße auf dem Plan. Die Neugestaltung des Marktplatzes in Grieth am Rhein und der Neubau des Feuer wehrgerätehauses in Wissel müssen ebenso geschultert werden, wie die Sanierung der Grundschulen in Wissel und Appeldorn und der Neubau des städtischen Bauhofes. Des Weiteren steht die Umsetzung des Spielplatzkonzeptes an, weiterhin die Schaffung von mehr Freizeitangeboten für Kinder und Jugendliche sowie die Modernisierung der städtischen Sport- und Bürgerbegegnungsstätten. Junge Familien sollten bei der Vergabe von städtischen Baugrundstücken bevorzugt werden. Für Senioren, Menschen mit Handicap oder Einpersonenhaushalte muss geeigneter und bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden. Bei Bedarf sind weitere Flächen für den Wohnungsbau sowie für Gewerbeansiedlungen auszuweisen. Nicht zu vergessen sind die weiteren Maßnahmen zur Digitalisierung in den Schulen und anderen öffentlichen Bereichen mit z. B. frei zugänglichen WLAN-Bereichen in allen Stadtteilen. Zudem sollten erste Maßnahmen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Wirtschaftswege- und des Friedhofkonzeptes realisiert werden. Es müssen weitere Ladestationen für die E-Mobilität eingerichtet, energetische Maßnahmen an und in den städtischen Gebäuden durchgeführt sowie die Straßenbeleuchtung auf innovative „intelligente“ Lichttechnik umgerüstet werden. Die städtischen Grünflächen sowie das Straßenbegleitgrün sollten nach und nach insektenfreundlich umgestaltet werden. Die Herausforderung besteht in der Finanzierung all dieser Notwendigkeiten bei klammer Stadtkasse.

 

  1. Ein Verkauf des Wisseler Sees steht zur Wie steht Ihre Partei dazu? Wie sehen Ihre Pläne für das Areal und den Ferien-, Freizeit- und Campingpark aus?

Auch in unserer Wählergemeinschaft wird das Thema kontrovers diskutiert. Mehrheitlich gesehen überwiegen deutlich die Vorteile einer privatwirtschaftlichen Unternehmensführung. Die Freizeitpark Wisseler See GmbH muss aus ökonomischer Betrachtung ein 365-Tage-Angebot vorhalten. Den Bremsklotz bei der Entwicklung des „Wisseler Sees“ stellen letztendlich die entscheidenden Gremien Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung dar, die überwiegend mit politischen Vertretern besetzt sind. Die Grünen möchten eine „Oase der Familie“ mit eigentlich keinen Veränderungen. Die CDU möchte auf den Ferienhausgrundstücken eine allgemeine Wohnbebauung realisieren und sieht zudem die Infrastruktur des Platzes in einem guten Zustand. Die Diskrepanz ist augenscheinlich. Bei genauer Betrachtung besteht ein enormer Investitionsbedarf bei den Bestandsimmobilien und darüber hinaus in der Angebotsstruktur, der aus den zuletzt im niedrigen sechsstelligen Bereich liegenden jährlichen Gewinnen des Unternehmens nicht gestemmt werden kann. Auch die wirtschaftliche Lage des Restaurants „Campino“ ist wenig rosig. Schon das geringe Interesse an dem Ausschreibungsverfahren zeigt das Dilemma auf. Uns hat das vorgelegte Konzept des Investors überzeugt. Das wollen wir unterstützen, jedoch im Einklang insbesondere mit den Wisseler Bürgerinnen und Bürgern.

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Hanselaerstraße wird Spielstraße

Ein „bisschen barrierearm hier, ein bisschen Parkplatz dort“ und schon wäre dem Marktplatz nach Ansicht der „Schwarz-Grünen Koalition“ im Sinne des Integrierten Handlungskonzeptes (InHK) Genüge getan. Denn in den Reihen der Überraschten oder eher Unwissenden bekamen diese anscheinend „kalte Füße“ als sie realisierten, dass der komplette Marktplatz erneuert werden muss, so wie es nach dem InHK auch vorgesehen ist. Dieses Wissensdefizit verwunderte nicht nur die Bürgermeisterin, die auf der 35. Sitzung des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses am Donnerstag, dem 28. 05.2020, wiederholt auf den Ratsbeschluss und die Drucksachen zum InHK hinwies. Auch die anwesenden Repräsentanten des mit den Vorplanungen beauftragten Ingenieurbüros waren ganz offensichtlich irritiert.

Ca. 1 Million € sind für die Maßnahme in der Kostenrechnung zum InHK veranschlagt. Sicherlich, eine Menge „Holz“, allerdings reduziert sich die Rechnung bei den förderfähigen Anteilen durch die Landesförderung um 60 %. Sven Wolff (CDU) musste sich dahingehend von Lutz Kühnen (FORUM) darüber informieren lassen, dass die Kosten für Flächen, die als Parkplätze genutzt werden, nicht förderfähig sind. Vehement forderte der Ausschussvorsitzende Carsten Naß (CDU) gegen Ende der Beratung ein zusätzliches „Meinungsbild“ über einen Ausbau des Marktplatzes einzuholen, obwohl die Verwaltung unter anderem nochmals auf das InHK und den inakzeptablen baulichen Zustand der gesamten Fläche hinwies. „Das macht doch nun wirklich keinen Sinn. …“, so Dr. Britta Schulz. Der „Antrag“ wurde mit 6 Nein-Stimmen gegen die 4 Stimmen der CDU und Bündnis90/Die Grünen abgelehnt.

Faktencheck:
Zum jetzigen Zeitpunkt befinden sich drei elementare Projekte (Gestaltungsoptimierung der Altkalkarer Straße, Marktplatz und Hanselaerstraße) „lediglich“ in der Planungsphase. Die Gelder dafür sind im Haushaltplan 2020 eingestellt. Die eigentlichen Bauarbeiten sollen in den darauffolgenden Jahren und selbstverständlich unter Berücksichtigung der Kassenlage durchgeführt werden.

Vorrausgegangen war eine nahezu fünfstündige, konstruktive Beratung zu den Planungsvorschlägen des Büros „Pesch Partner Architekten Stadtplaner GmbH“ aus Dortmund. Außer mit dem Marktplatz, hatten die Ausschussmitglieder sich auch mit der Neugestaltung der Altkalkarer Straße und der Hanselaerstraße zu befassen. Im Verlauf der Beratung wurde nahezu „nebenbei“ noch ein Antrag aus der Bürgerschaft beschlossen, die Hanselaerstraße als Spielstraße auszuweisen.

Die nun vorliegenden Beratungsergebnisse dienen dem Planungsbüro als Grundlage für den weiteren Verfahrensverlauf. „Kniffelig“ werden die angedachten Änderungen zur barrierearmen Ausgestaltung im Bereich des Marktplatzes, denn diese müssen mit dem Landeskonservator, der für den Denkmalschutz zuständig ist, ins sogenannte „Benehmen“ gesetzt werden. Und das ist kein leichtes Unterfangen, denn das auf dem Marktplatz meisterhaft verlegte (Nieder)Rheinkieselpflaster ist einzigartig, so mit schwärmerischen Unterton Herr Pesch vom Planungsbüro.

Auch wenn die Zeit knapp ist, denn bis Ende September muss das Konzept zur Beantragung der Fördergelder eingereicht werden, werden die Bürger auch weiterhin in das Verfahren mit einbezogen, so wie es für das Verfahren auch zwingend vorgeschrieben ist und in der Konsequenz auch vor langer Zeit von den entsprechenden Gremien beschlossen wurde. Sven Wolff forderte mit einer Öffentlichkeitbeteiligung zu den vorliegenden Unterlagen die uneingeschränkte Transparenz dem Bürger gegenüber. Das Planungsbüro und die Bürgermeisterin wiesen darauf hin, dass die Transparenz ohne Wenn und Aber gegeben ist und die Bevölkerung bereits planmäßig einbezogen wurde (Öffentliche Informationsveranstaltungen, Postkartenaktion auf dem Marktplatz und am Fachmarktzentrum, thematische Stadtspaziergänge) und auch weiterhin einbezogen wird.

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Hol- und Bringzone am Schulzentrum

Der vermeintlich personalkostensparende und Bürgernähe versprechende Antrag zur Einführung digitaler Bebauungspläne der CDU-Fraktion um ihren selbstbekennend verwaltungserfahrenen Bürgermeisterkandidaten Sven Wolff, erwies sich in der Beratung als unzureichend recherchierte Luftnummer und klassischer Rohrkrepierer, bei dem der Schuss nach hinten losging. Denn alle Bebauungspläne und dazugehörige Informationen können schon seit einigen Jahren über das Geoportal Niederrhein online abgerufen werden.

Und so zog der Ausschussvorsitzende Carsten Naß (CDU), der wieder einmal mehr als „Dominator“ und nicht als Moderator der Sitzung agierte, nach den deutlichen Worten der Verwaltung den Antrag auf der Sitzung des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss am Donnerstag, den 30. April 2020, „zähneknirschend“ zurück.

Das Geoportal Niederrhein ist ein Angebot der Kreise Kleve, Wesel und Viersen mit den kreisangehörigen Kommunen sowie der Stadt Krefeld und des Kommunalen Rechenzentrums Niederrhein (KRZN) und ist kostenfrei für alle Bürger zugänglich. Selbstverständlich wird das Geoportal auch von der Verwaltung in Kalkar genutzt, so der Oberbaurat Frank Sundermann u. a. in seiner Stellungnahme zum Antrag.

Die Hauptthemen der Sitzung standen allerdings im Zusammenhang mit der Realisierung des Integrierten Handlungskonzepts (InHK). Vor der Beratung stellte das Ingenieurbüro Runge IVP die Verkehrsuntersuchung zur Optimierung der Verkehrssituation am Schulzentrum Kalkar vor. Hier herrschen zu Schulbeginn und Schulende, bedingt durch die sogenannten Elterntaxis, verkehrstechnisch chaotische Verhältnisse. Es ist schon ein kleines Wunder, dass die Situation bislang nicht zu schwerwiegenden Unfällen mit Personenschäden geführt hat. Und so soll nun in der fußläufigen Nähe des Schulzentrums eine Hol- und Bringzone für die Elterntaxis geschaffen werden. In dem Beratungsverlauf kristallisierte sich heraus, dass nur entsprechende Bereiche an der Rheinstraße und oder am Oyweg geeignet sind, die Situation vor der Schule zu entschärfen. Sorge bereitet allenthalben die fehlende Akzeptanz der Eltern, ihre Sprösslinge ca. 250 m hinter der Schule in einem „abgelegenen“ Bereich abzusetzen. Nach einer intensiven Beratung mit allem für und wider wurde u. a. folgender Beschluss gefasst: Die Xantener Straße wird zeitnah an den Kreisverkehr angebunden und an dem folglich ehemaligen Stich eine provisorische Hol- und Bringzone eingerichtet. Auf diese Weise können Erfahrungen gesammelt werden, wie funktionell oder weniger geeignet sich diese Variante darstellt. Des Weiteren werden die Machbarkeit und die Kosten für eine Realisierung der Zonen am Oyweg und der Rheinstraße geprüft.

Als weiterer Beratungspunkt zum InHK folgte die Vorstellung und Erörterung des Planungsstandes zur Umgestaltung von Marktplatz, Altkalkarer Straße und Hanselaerstraße. Da sich die Ausschussmitglieder im Verlaufe der Diskussion, aufgrund nachgereichter Unterlagen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung, der bereits fortgeschrittenen Beratungsdauer und noch anstehender notwendiger Beschlüsse außer Stande sahen, diese komplexe Thematik verantwortungsvoll voranzubringen, wurde der Beschluss gefasst, zeitnah eine Sondersitzung anzusetzen.

Selbstverständlich ist auch unter den aktuellen Beschränkungen die Öffentlichkeit eingeladen, diese Sondersitzung zu besuchen.

Alle weiteren TOPs der Tagesordnung wurden einstimmig beschlossen

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Gestaltungshandbuch soll überarbeitet werden

„Makellos“ ist es noch nicht, das nigelnagelneue Gestaltungshandbuch für die Innenstadt von Kalkar. Dennoch wurde es in der 33. Sitzung des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses am Donnerstag, dem 27. 02.2020, beschlossen und zur „Überarbeitung“ an den Gestaltungsbeirat verwiesen. Denn die Innenstadt besitzt aufgrund ihrer zentralen Funktion und hohen städtebaulichen Qualität eine besondere Bedeutung für die gesamte Stadt.

Und in der Innenstadt darf nicht einfach so am Häusle „herumgewerkelt“ werden, wie man gerne möchte. Mit den drei bereits vorhandenen Steuerungsinstrumenten – 1. der Denkmalbereichssatzung, 2. der Erhaltungssatzung und 3. der Gestaltungssatzung – wird die städtebauliche Qualität gesichert. Das aus dem integrierten Handlungskonzept „geborene“ Gestaltungshandbuch baut darauf auf und soll den eingeschlagenen Weg der behutsamen Innenstadtentwicklung fortführen. In den anschaulichen Erklärungen und Darstellungen wird der „Akteur“ für die Einhaltung der Satzungen „sensibilisiert“. Wir leben in einer dynamischen Zeit, und so müssen nach Auffassung der Ausschussmitglieder z. B. in die Dachlandschaft integrierte Photovoltaikanlagen, moderne Materialien und insbesondere Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit berücksichtigt werden. Daher soll die Gestaltungssatzung in dem zuständigen Gremium, dem Gestaltungsbeirat, entsprechend beraten und ggf. angepasst werden.

Des Weiteren ist in der Ausschusssitzung eine Förderrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen aus dem „Hof- und Fassadenprogramm“ einstimmig beschlossen worden. Förderfähig sollen unter Beachtung der Förderrichtlinien Stadterneuerung des Landes z. B. die Renovierung und Restaurierung von Außenwänden und die Gestaltung von Hof- und Abstandsflächen sein. Diese Maßnahme basiert ebenfalls auf dem „Integrierten Handlungskonzept für die Innenstadt von Kalkar“ (InHk). Die Laufzeit beträgt 3 Jahre und eine Fördersumme mit einem Volumen von insgesamt 190.000 € (60% Bund/Land und 40 % Stadt) steht zur Verfügung. Die Förderquote für den Antragsteller beträgt max. 50 % der gesamten Maßnahme und in Summe nicht mehr als 15.000 €. Vorhaben, bei denen ein Zuschuss geringer als 1.000 € beantragt wird, sollen nicht berücksichtigt werden.

Hintergrund:

Hauptziel des InHk ist es, die Stadt Kalkar nachhaltig als Wirtschafts- und Wohnstandort zu stärken und entgegenstehende städtebauliche Missstände und Entwicklungsdefizite dauerhaft zu beheben.

Die Stärkung des Wirtschaftsstandortes wird auch mit der Einleitung des Verfahrens zur Neuausweisung von weiteren Gewerbeflächen im Plangebiet „Wesselsbruch / St. Hubertus Weg“ im Stadtteil Kehrum verfolgt. Der Ausschuss beschloss, wie auch bei den weiteren Tagesordnungspunkten, einstimmig dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen.

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Investitionen für rund 5 Millionen Euro

Rheinische Post vom 2. Februar 2019: Im Rat wurde erneut lange und aufgebracht diskutiert. Dann gab’s mit großer Mehrheit Zustimmung zum Handlungskonzept.

Kommunen, die bei diesem Förderprogramm berücksichtigt werden, freuen sich darüber gemeinhin. Insbesondere, da sie ja vorher gut darüber nachgedacht haben, ob sie es sich leisten wollen und können, die Entwicklung ihrer Innenstadt mit Hilfe des Landes voranzutreiben. In Kalkar hat es gelegentlich den Anschein, als habe ein Teil der Ratsmannschaft mehr Sorge als Freude: Wie schon im Bauausschuss wurden auch in der Ratssitzung einmal mehr viele Bedenken laut. Insbesondere aus der CDU-Fraktion, aber auch von den Grünen gab es reichlich Widerspruch zum Vorgehen der Verwaltung. Bis der Beschlussvorlage am Ende dann doch zugestimmt wurde – bei einer Nein-Stimme und zwei Enthaltungen.

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Der „fünfte Arm“

„Das ist ein Konzept, da können keine Rosinen herausgepickt werden“, so Bürgermeisterin Dr. Britta Schulz in der kontroversen Beratung zum Anschluss der Xantener Straße als fünften Arm an den Kreisverkehr B 57/L 41 und den Neubau eines kleinen Kreisverkehrs auf der Xantener Straße in Höhe des ALDI-Marktes auf der Sitzung des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses am Donnerstag, dem 29. November.

Und genau an diesem Punkt scheiden sich die Geister – und das schon seit Beginn der Beratungen zu diesem Thema. Das Integrierte Handlungskonzept für die Innenstadt von Kalkar (InHk) ist im Rat unter der Maßgabe beschlossen worden, dass nicht alle im Konzept aufgeführten Maßnahmen zwingend durchgeführt werden müssen, damit es weiterhin ein genehmigungsfähiges Konzept darstellt. So wurde in der Ratssitzung am 14.12.2017 folgender Beschluss gefasst:

Auszug aus der Niederschrift: „Das Integrierte Handlungskonzept für die Innenstadt von Kalkar wird mit seinem der Drucksache als Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich beschlossen. Die Einzelmaßnahmen werden vor der Durchführung im Rat der Stadt oder in den Fachausschüssen beraten und beschlossen.“ (Quelle: https://ris.kalkar.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZWIhRhV0nRGX4TItYC3PyprMotWV_j0WkjS41_0LALMd/Oeffentliche_Niederschrift_Rat_der_Stadt_14.12.2017.pdf)

Bereits im Dezember des vergangenen Jahres erhitzten sich also die Gemüter an dieser Thematik, so dass als Ergebnis exakt der beschlossene Verfahrensweg eingeschlagen wurde: Jede Einzelmaßnahme wird beraten und beschlossen. Auch wurde zu diesem Zeitpunkt ebenfalls der „fünfte Arm“ unter der Vorgabe auf den (Planungs-)Weg gebracht, dass dieser letztendlich nicht zwingend gebaut werden müsse.

Dirk Altenburg (FORUM) hatte auf der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zum Nachtragshaushalt im September wiederholt seine Bedenken zum Verfahren geäußert.

Auszug aus der Niederschrift vom 20.09.2018: „RM Altenburg erklärt, dass die Fraktion Forum Kalkar im Großen und Ganzen keine Bedenken habe, allerdings würde durch den Nachtragshaushalt suggeriert, dass der im Rahmen des integrierten Handlungskonzepts geplante fünfte Arm beim Kreisverkehr Xantener Straße schon beschlossen sei. Dem stimmen andere Mitglieder des Gremiums zu.“ (Quelle:

https://ris.kalkar.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZTPrjZdohx85BM8xjuhyfMxqOFFQTVspgN2GtRMEiMHL/Oeffentliche_Niederschrift_Haupt-_und_Finanzausschuss_20.09.2018.pdf)

Da die Tagesordnung der Bauausschusssitzung auch das InHk mit dem Beschluss der Maßnahmen für das Programmjahr 2018 beinhaltete, wurde dieser Tagesordnungspunkt auf Antrag des FORUM vor dem zur „Xantener Straße“ behandelt. Lutz Kühnen (FORUM): „Es ist doch erforderlich und zweckmäßig, erst das „Große und Ganze“ (InHk) zu beschließen, ehe wir die Einzelmaßnahmen diskutieren und beschließen.“

So wurde letztendlich mehrheitlich beschlossen, zunächst ein Konzept „Stadteingang“ für das Umfeld der Altkalkarer Straße, ein Lichtkonzept und ein Gestaltungshandbuch zu erstellen sowie das bereits 2016 beschlossene „Sanierungskonzept Holzbrücken“ umzusetzen.

Der Anschluss der Xantener Straße an den Kreisverkehr B 57/L 41 sowie der Neubau des in diesem Zusammenhang erforderlich erscheinenden kleinen Kreisverkehrs ist mit 5 Ja- und 5 Nein-Stimmen bei einer Enthaltung aufgeschoben worden. Die Kosten für diese Maßnahme belaufen sich auf ca. 530.000 €.

Nichtsdestotrotz wurde der Bebauungsplan Nr. 092 für die Anbindung der Xantener Straße an den Kreisverkehr in einem weiteren Tagesordnungspunkt zur finalen Beschlussfassung an den Rat der Stadt empfohlen. Im Falle der zwingenden Notwendigkeit einer Realisierung wäre in der Folge eine „zeitnahe“ Umsetzung möglich.

In einem weiteren TOP wurde ein Grundsatzbeschluss zur Entwicklung eines Wohnbaugebietes auf der Weidefläche am Haus „Kemnade“ in Wissel gefasst. Das Haus „Kemnade“ ist bereits seitens der Eigentümer an eine Privatperson aus dem Kreis Kleve separat veräußert worden. Nun möchte ein Investor auf der angrenzenden Freifläche Einzel- und Doppelhäuser errichten.

Des Weiteren liegt inzwischen die durch die Stadt Kalkar in Auftrag gegebene rechtliche Stellungnahme einer renommierten Kölner Rechtsanwaltskanzlei zum dauerhaften Wohnen im Wochenendhausgebiet „Oybaum“ vor. Eine Lösungsmöglichkeit wäre die Schaffung eines neuen Ortsteils „Oybaum“. Die Verwaltung hat bereits die Bezirksregierung um einen Gesprächstermin ersucht und einen Termin Mitte Januar vorgeschlagen bekommen. Unter dem Tagesordnungspunkt „Einwohnerfragen“ fragte eine Bürgerin, ob ein Vertreter der Bürgerinitiative Oybaum an dem Gespräch teilnehmen könne. Die Verwaltung wird entsprechend nachfragen. Eine Teilnahme von Privatpersonen an derartigen Gesprächen zwischen Behörden ist eigentlich nicht vorgesehen.

In den Fragen nach § 17 der Geschäftsordnung fragte Dirk Altenburg u. a. nach dem Prüfergebnis zu den Rissbildungen an der im letzten Jahr sanierten Hellendornstraße und der zukünftigen Vorgehensweise, z. B. Änderungen im Ausschreibungstext, um solchen Schadensereignissen zukünftig vorzubeugen. Die Verwaltung verwies auf Unterbauschäden, die entsprechend ausgeschrieben werden müssten. Die Hellendornstraße bleibt jedoch so, wie sie jetzt ist. Die Risse sind entsprechend dem Stand der Technik versiegelt worden.

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