Konzept für Lesetafeln in Brailleschrift notwendig
Vieles ist noch nicht selbstverständlich, obwohl es selbstverständlich sein sollte! Weiterhin bedarf es in den Angelegenheiten der Barrierefreiheit erst einmal eines „Anschubs von außen“, um für Menschen mit Beeinträchtigungen ein weitestgehend selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Daher fand der Antrag des Sozialverbandes VdK Deutschland e. V. – Ortsverband Kalkar, Lesetafeln in Brailleschrift für Menschen mit Sehbehinderung an allen öffentlichen Gebäuden in Kalkar anzubringen, auch die Zustimmung aller Mitglieder des Ausschusses für Bürgerbeteiligung und Gemeinwesen auf der Sitzung am Donnerstag, den 29. Oktober.
Boris Gulan (FDP) bedankte sich ausdrücklich für die Antragstellung und forderte eine möglichst zügige Umsetzung. David van Aken (FORUM) machte darauf aufmerksam, dass lediglich das Anbringen der Lesetafeln nicht zielführend ist. „Es muss ein Konzept entwickelt werden“, so van Aken. Dem stimmte der Kämmerer Stefan Jaspers zu, denn einzelne Schilder an Gebäuden anzubringen reicht nicht aus. Des Weiteren sollten an den Kirchen ebenfalls entsprechende Schilder angebracht werden, so eine Forderung aus den Reihen der CDU. Da die Beschlussvorlage u. a. die Erstellung eines Gutachtens vorsah, nahm die Bürgermeisterin Dr. Britta Schulz das Angebot des Vorsitzenden des VdK Ortsverbandes Kalkar, Dietmar Hohmt, gerne an, zuerst einmal Kontakt mit dem Landesverband aufzunehmen, ob auf VdK internes und damit kostensparendes Know-how zugegriffen werden kann. Die Bürgermeisterin verwies in dem Zusammenhang auf die angespannte Personallage und zeigte sich entsprechend dankbar für das Unterstützungsangebot. Erst nach der Vorlage eines Konzeptes und zugehöriger Kostenkalkulation sollen die Kirchen kontaktiert werden. Der Sachverhalt wird in der nächsten Sitzung des Ausschusses im kommenden Jahr weiter beraten werden.
Und ein weiteres Mal stand das Kriegerdenkmal am Platz der Begegnung auf der Tagesordnung eines Ausschusses. Ein Bürger aus Bocholt stellte den „Antrag“, das Denkmal zu entfernen. Das wiederum verwunderte nicht nur Theo Reumer, der die Frage stellte, ob denn jeder Bürger aus einer anderen Stadt einen „Antrag“ stellen könnte. Walter Schwaja (SPD) verwies nach seiner Recherche auf die Bestimmungen der Gemeindeordnung NRW, was der Kämmerer bestätigte. Jeder Bundesbürger kann in einer anderen Stadt eine Anfrage, oder wie in dem vorliegenden Fall eine Beschwerde vorbringen. Nachfolgende Beschlussvorlage wurde einstimmig beschlossen: Die Beschwerde wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschwerdeführer auf die aktuellen politischen Beschlüsse hinzuweisen.
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