Burg Boetzelaer

„Altlastenbewältigung“ – oder die Krux mit den Entscheidungen aus der Vergangenheit

Das ist nicht so einfach wie das Drücken der Reset-Taste des Computers, sondern es müssen im Nachhinein dicke Bretter gebohrt werden. Die „Altlast“ Wochenhausgebiet Oybaum hat seit geraumer Zeit existenzbedrohende Ausmaße angenommen und die Bewohner des „kleinen Stadtteils“ warten seit 2017 verzweifelt auf eine Lösung. Das wurde den Verantwortlichen aus Politik und Verwaltung auf der 60. Sitzung des Rates am Donnerstag, den 25.06.2020 durch eine betroffene Bürgerin erneut eindringlich durch einen Wortbeitrag vermittelt.

Und daher nimmt die Verwaltung aufgrund eines aktuell gestellten Bürgerantrags und des nun daraus erfolgten Ratsbeschlusses einen weiteren Anlauf, das in den 1980er Jahren „aus der Taufe gehobene“ Wochenendhausgebiet nachträglich für das Dauerwohnen zu legalisieren. Gemäß dem ursprünglichen Bebauungsplan, der nach wie vor Gültigkeit hat, dürfen die Häuser nur an den Wochenenden genutzt werden. Durch die Versäumnisse sämtlicher Kontrollinstanzen in der Vergangenheit, mutmaßlich bewusster Desinformation und daraus erfolgter Fehlinterpretation sind die „Oybaumer“ in die aktuelle unglückselige Notlage geraten. Die Verwaltung lässt nach dem nun erfolgten Beschluss durch einen Fachanwalt prüfen, ob eine Änderung des Flächennutzungsplans oder die Einleitung eines Zielabweichungsverfahrens geeigneter erscheint, das angestrebte Ziel zu erreichen. Die wahrscheinlich zu erwartende Ablehnung der Bezirksregierung zu dem einzuleitenden Verfahren könnte die rechtliche Grundlage für eine Klage darstellen. Dirk Altenburg (FORUM) forderte die Ratsmitglieder mit „Parteibuch“ auf, „Druck von unten nach oben zu erzeugen“, denn die Entscheidungsgewalt liegt in den Händen der Abgeordneten des Landtages bzw. des Regionalrates. Und die Parteien werben auf kommunaler Ebene oft und gerne mit ihrem „guten Draht nach oben“.

Ebenfalls im Jahr 2017 ist die „Burg Boetzelaer“ in eine Notlage geraten – Insolvenz! Das wirtschaftliche Konzept erwies sich als nicht tragfähig bzw. war – zumindest rückblickend – zu keinem Zeitpunkt tragfähig. Im Jahr 1999 fiel der „Startschuss“ für die mit Landesmitteln geförderte millionenschwere Investition in die Burg Boetzelaer. Und diese Landesmittel werden nicht einfach verschenkt, sondern sind mit Auflagen verbunden. Die Stadt hat, bedingt durch den damaligen Ratsbeschluss als „Mittelsmann“ aufzutreten, nun die Konsequenzen zu tragen. Bürgermeisterin Dr. Britta Schulz (FORUM) konnte in zähen Gesprächen mit der Bezirksregierung und der Vorlage eines neuen Konzepts in den Jahren 2018/19 die drohende Rückzahlung der noch anrechenbaren Fördermittel in Millionenhöhe abwenden. Der Haushalt wäre schlichtweg kollabiert! Das Engagement der Stadt kostet auf viele Jahre eine Menge „Bürgergeld“, 65.000 € sind für das Jahr 2020 veranschlagt. Und nun kündigt sich aus heiterem Himmel das Rechnungsprüfungsamt (RPA) an, so die Verwaltung – bleibt nur Daumen drücken.

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100% Zustimmung

100% Förderung = 100% Zustimmung für die Auslobung des Heimatpreises 2020 in Kalkar! So leicht fällt es den kommunalpolitischen Vertretern selten „Geld zu verschenken“, aber die 5.000 € für den Heimatpreis werden vom Land NRW an die Stadtkasse überwiesen. Allerdings muss die Teilnahme vom Rat beschlossen und nachfolgend beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW beantragt werden und zwar Jahr für Jahr.

Und so fiel der Startschuss für das Verfahren 2020 auf der 11. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Tourismus am Dienstag, den 5. November in „vorweihnachtlicher Harmonie“. Allerdings stand auf dem Wunschzettel der CDU für das interne Vergabeverfahren im nächsten Jahr, eine Beratung der Jury unter Ausschluss der Öffentlichkeit, also im nicht öffentlichen Teil der Ausschusssitzung, vorzunehmen. Harald Münzner (Leiter Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit, Kultur und Tourismus) verwies auf die nächste Sitzung des Ausschusses, in der die Kriterien festgelegt werden können. Schnell einig waren sich die Ausschussmitglieder bei der thematischen Auswahl. Sven Wolff (CDU) mochte gerne „Soziales“, Frank Vermaasen (FORUM) favorisierte den Bereich „Naturschutz“, damit möglichst auch Einzelpersonen die Chance auf Teilnahme haben. Diese Begründung zog bei den Ausschussmitgliedern und so fiel der Beschluss einstimmig für das Thema „Naturschutz“. Die Thematik wird jährlich neu festgelegt, so dass im Laufe der Zeit unterschiedlichen Themen bedient werden können … und so lange der Heimatpreis so komfortabel für die Stadtkasse ausgelobt werden kann.

Ebenso einig waren sich die Ausschussmitglieder über die Versetzung der Skulptur „St. Nikolaus“ des Kalkarer Bildhauers Alfred Sabisch (1905 – 1986). Die Skulptur steht aktuell noch vor dem Haupteingang der ehemaligen St. Nikolaus-Hauptschule Kalkar und soll nun – auch um die Arbeit des Künstlers aus Kalkar mit einem Werk im öffentlichen Raum angemessen zu würdigen – vor dem St. Nikolaus Kindergarten in der Bollwerkstege aufgestellt werden. Auf die Nachfrage, wann die Bremer Stadtmusikanten endlich wieder aufgestellt werden, antwortete Harald Münzner, dass diese nicht vergessen seien und deren Wiederaufstellung für das Frühjahr 2020 auf der Agenda steht. Hintergrund: Das Ratsmitglied Lutz Kühnen (FORUM) hatte das Kunstwerk des Künstlerpaares Kubach Wilmsen nach einem Hinweis aus der Bevölkerung gesucht und schließlich in einer Halle im Gewerbe- und Gründerzentrum Kalkar (GGK) in Kehrum entdeckt. Zu den weiteren Kunstwerken des Künstlerpaares gehört unter anderem der drei Tonnen schwere Fischbrunnen aus Muschelkalk in Hönnepel (im Bereich Ritter-Elbert-Zentrum (REZ) / Feuerwehrgerätehaus) und das mächtige Schneckenlabyrinth in Appeldorn (im Bereich der Heinrich Eger Grundschule).

In den Mitteilungen teilte die Verwaltung unter anderem mit, dass der Erfolg der Tanzveranstaltungen auf der Burg Boetzelaer in Appeldorn „durchschlagend“ ist. Die Anziehungskraft lässt sogar Tanzbegeisterte aus Düsseldorf, Mönchengladbach oder aus den Niederlanden nach Kalkar anreisen. Auch werden die Führungen in Kombination mit einem Frühstück gut angenommen. Die Bürgermeisterin wies darauf hin, dass am 14. Dezember um 15 Uhr die nächsten 14 Stolpersteine zum Gedenken an die jüdischen Opfer des Nationalsozialismus in Kalkar in der Kesselstraße verlegt werden.

In den Fragen nach § 17 der Geschäftsordnung fragte Marlies Arntz-Klopf (FORUM), warum so wenige Besucher des Wunderlandes den Weg in das historische Stadtzentrum finden. Harald Münzner verwies auf die Hinweistafeln am Wunderland. In den Anfangsjahren fuhr noch der „Zug“ regelmäßig vom Wunderland in die Stadt. Herr Münzner lobte die ausgezeichnete Zusammenarbeit mit dem Wunderland und nimmt die Anfrage zum Anlass, dahingehend mit dem Geschäftsführer Kontakt aufzunehmen.

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Interkommunale Zusammenarbeit für die Bereiche IT und Finanzbuchhaltung

Der TOP 3 der Tagesordnung zur 33. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Kalkar am Donnerstag, den 20. September lautete: Konkretisierung bzw. Umsetzung der interkommunalen Zusammenarbeit für den Bereich IT und für den Bereich Finanzbuchhaltung.

Darauf haben die Kommunalpolitiker in Kalkar lange warten müssen, denn der Vorgang basiert auf einem von „der alten Regierung“ der Stadt Kalkar bei der Firma Allevo Kommunalberatung in Auftrag gegebenen Gutachten, das wiederum bereits im Jahr 2013 vorlag. Das FORUM hat unmittelbar nach Kenntnisnahme des „Allevo Gutachtens“ die zwingend notwendige Bearbeitung von dessen Ergebnissen eingefordert. Und im Zeitraum von Oktober 2016 bis Mai 2018 haben die Stadt Kalkar, die Gemeinden Bedburg-Hau (während des Projektverlaufs leider ausgestiegen!), Uedem und Weeze ein ebenfalls von der Allevo Kommunalberatung begleitetes Projekt zur Konkretisierung bzw. Umsetzung der interkommunalen Zusammenarbeit für die Bereiche IT und Finanzbuchhaltung durchgeführt. So besteht für alle drei Kommunen in den beiden Bereichen ein Einsparpotential in einem hohen fünfstelligen Betrag. Das fanden alle Ausschussmitglieder gut und somit wurde auch einstimmig den Beschlussvorschlägen zugestimmt, diesbezügliche „Vereinbarungen herbeizuführen“.

Der Bau- und Betriebshof bedarf einer unverzüglichen „Generalüberholung und Erweiterung“ oder gar eines Neubaus an einer anderer Stelle. Die Unfallkasse NRW hat gravierende Unzulänglichkeiten festgestellt und der Verwaltung „die Pistole auf die Brust gesetzt“. Ein Neubau, so wie in der Beschlussvorlage aufgeführt, bereitete Ansgar Boßmann (CDU) großes Unbehagen. Dirk Altenburg (FORUM) wies auf die Aufarbeitung einer weiteren „Altlast“ hin und forderte eine wirtschaftliche und auf die Zukunft ausgerichtete Variante. Walter Schwaya (SPD) fühlte sich geradezu überrumpelt. „Eigentlich sollte die Organisationsuntersuchung des Bauhofes zu Einsparungen führen…“, so Schwaya. Die Mitglieder des Ausschusses waren sich einig, dass die Lösung kostensparend und nachhaltig sein muss. Mit dem einstimmigen Beschluss wurde die Verwaltung beauftragt, alle denkbaren Lösungsansätze zu verfolgen.

Ebenfalls einstimmig wurde der Nachtragshaushalt zum Beschluss an den Rat der Stadt Kalkar empfohlen. Zusätzliche Personalausgaben in Höhe von 29.000 € zu den ursprünglich veranschlagten 36.000 € und weitere Kosten für eine Brückensanierung (45.000 €, in Summe jetzt 60.000 €) in Zusammenhang mit der „Causa Burg Boetzelaer“ stimmten die Ausschussmitglieder ärgerlich.

Dirk Altenburg verwies im Zusammenhang mit den Projekten zum integrierten Handlungskonzept (IHK) und den Aufwendungen für den fünften Arm an der Xantener Straße / Kreisverkehr auf die Notwendigkeit, eine präzise Reihenfolge bei der Umsetzung der Einzelmaßnahmen zu beschließen. „Es entsteht der Eindruck, dass die Maßnahme an der Xantener Straße als erste realisiert werden soll“, so Altenburg. Das war jedoch bei den seinerzeit geführten Beratungen ausdrücklich anders beraten worden.

In den Mitteilungen teilte Andreas Stechling u. a. mit, dass das bevorstehende Feuerwerkspektakel „Zena Trophy“ am Wunderland von der Bezirksregierung und den Behörden vor Ort begleitet wird. Das Event wurde bei der Stadt angemeldet. Es besteht eine sogenannte „Berufsausrichtungsfreiheit“. Einwände und Beschwerden müssen an die Bezirksregierung gerichtet werden. Herr Stechling warb auch für Verständnis, da viele tausend Besucher das Spektakel im Wunderland besuchen. Das im letzten Jahr für viel Aufregung sorgende Knallfeuerwerk „Spanische Mascleta“ wurde untersagt.

In den Fragen nach § 17 der Geschäftsordnung fragte Jürgen Wenten (FBK) nach dem Wirtschaftswegekonzept. Darauf Dr. Britta Schulz: Den Antrag (des FORUM) habt ihr doch abgelehnt…!

Dirk Altenburg fragte in diesem Zusammenhang nach der Vorgehensweise bezüglich des aktuellen Berichts der Gemeindeprüfanstalt. Britta Schulz verwies auf die Vollauslastung der Verwaltung und eine gaaaanz laaaangsaaaame Bearbeitung in der Sache.

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„Da müssen wir was machen“

„Da müssen wir was machen“, so Harald Münzner (Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit, Kultur und Tourismus) in Bezug auf die gesunkenen Übernachtungszahlen auf dem Wohnmobilplatz. Und nicht nur dort!

Auf der 7. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Tourismus am Dienstag, dem 17. April, gab es für die Ausschussmitglieder wenig Beratungsbedarf, sondern überwiegend die Kenntnisnahme von Sachstandsberichten.

Der Wohnmobilplatz ist in die „Jahre geraten“. Die Infrastruktur muss auf den neuesten Stand gebracht werden. Die Entsorgungssituation der Abwässer lässt arg zu wünschen übrig und auch die Pflege der Anlage ist suboptimal. „So etwas spricht sich in der Wohnmobilistenszene schnell herum“, resümierte Harald Münzner. In dem Zusammenhang bekundete er seine „Sympathie“ für eine private Bewirtschaftung.

Die Touristik-Information Kalkar (TIK) wird immer weniger aufgesucht. Von 9.917 Kontakten im Jahr 2015 sank die Besucherzahl auf 5.558 im Jahr 2017, obwohl die Information und dies ist einzigartig im Kreis Kleve, an sieben Tagen in der Woche geöffnet ist. Münzner sieht den Rückgang sowohl in der zunehmenden Digitalisierung als auch in der unzeitgemäßen Wegweisung durch die mittlerweile unübersichtliche Ausschilderung begründet. Hier könnten moderne Infosäulen Abhilfe schaffen.

Am nächsten verkaufsoffenen Sonntag, dem 13. Mai, findet der klassische Trödelmarkt statt. Als erstmaliges „Highlight“ zum Muttertag können Mütter ihre Männer und Kinder an Ort und Stelle „abgeben“ und sich einen schönen Tag machen, so Dr. Britta Schulz schmunzelnd. Für das Wohl aller wird gesorgt.

Die Sommerkirmes (27. bis 30. Juli) bleibt auf Wunsch der Schausteller auf dem Marktplatz. Es ist angedacht, einen Kindertrödelmarkt entlang der Hauptzuwege zum Marktplatz zu veranstalten, um den Kirmessonntag zu bereichern.

Ein besonders Lob gab es für den Einsatz des Werberinges Kalkar aKtiv e. V.. Es wurden 23.000 € Spendengelder gesammelt, so dass die geplanten Veranstaltungen in der Stadt ohne finanzielle Sorgen durchgeführt werden können.

Das Konzertprogramm 2018 im historischen Stadtkern umfasst drei Konzerte im Rathaus, zudem vier Klavierkonzerte im Rahmen des Internationalen Studentenmusikfestivals sowie sechs Konzerte der geistlichen Abendmusik in St. Nicolai. Nicht zu vergessen die musikalisch-künstlerischen Angebote im Zusammenhang mit den Stadt- und Vereinsfesten.

Ein buntes Potpourri an Veranstaltungen wird von Mai bis Oktober hoffentlich viele Besucher auf die Burg Boetzelaer locken. Einziger Wehrmutstropfen ist die noch weiterhin ungewisse Situation durch die Insolvenz des Vereins und die daraus resultierenden Folgen in Bezug auf die ausgezahlten Fördergelder durch das Land NRW. Die Neufassung des Nutzungskonzeptes ist von der Verwaltung beim Land NRW eingereicht worden und nun stehen noch weitere Gespräche an. Da gilt es die Daumen zu drücken!

Ein wenig „lebhaft“ wurde es beim Sachstandsbericht zur Reaktivierung der Skulpturen der Kalkarer Künstlerin Anna Kubach-Wilmsen. Ausgangspunkt für die kulturelle und touristische Attraktivitätssteigerung war der Antrag des FORUM Kalkar vom 10.10.2017 (https://www.forum-kalkar.org/forum/wp-content/uploads/2017/10/0033K_Kubach-Wilmsen-Skulpturen_20171010.pdf).

In der Ratssitzung am 09.11.17 wurde dazu folgender Beschluss gefasst:

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig:

a) Die Skulptur „Bremer Stadtmusikanten“ soll an geeigneter Stelle – möglichst im Umfeld ihres letzten Standorts – und idealerweise funktionsfähig als Brunnen wieder aufgestellt werden. In die Realisierung des Vorhabens sollen Verantwortliche des Kolping-Kindergartens eingebunden werden.

b) Der „Fischbrunnen“ und der „Spiralbrunnen“ sollen – möglichst am jeweiligen originalen Standort aufgestellt – und idealerweise ebenfalls wieder funktionsfähig gemacht werden. In die Planung und Realisierung des Vorhabens sollen interessierte Bürger/innen der jeweiligen Stadtteile einbezogen werden.

c) Der Grundstein der ehemaligen Hauptschule Altkalkar soll an einer für Besucher zugänglichen Stelle im Städtischen Museum Kalkar präsentiert werden.

d) An allen fünf Kunstwerken sollen einheitlich gestaltete Tafeln mit Informationen zu den Künstlern und ihren Kunstwerken montiert werden. Aus ihnen soll auch hervorgehen, dass und wo die fünf Werke des Künstlerpaares Kubach-Wilmsen in Kalkar stehen.

e) Eine derartige Informationstafel wäre auch für die Nikolaus-Figur des Kalkarer Künstlers Alfred Sabisch, die vor dem Gebäude der ehemaligen Hauptschule steht, wünschenswert.

f) Nach Instandsetzung und Kennzeichnung der Kunstwerke soll in Zusammenarbeit mit dem Verein der Freunde Kalkars e. V. eine Kubach-Wilmsen Ausstellung im Städtischen Museum konzeptioniert und durchgeführt werden, die auch die vier aushäusigen Exponate einbindet.

g) Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob und mit welcher Summe die im städtischen Eigentum befindlichen Kunstwerke im Eigenkapital der Stadt berücksichtigt werden können. Kubach-Wilmsen-Werke, wie z. B. das „römisches Steinbuch“ und der „Steinthron“, die im Park von Schloss Moyland stehen, können erhebliche Werte darstellen. Der Brunnen „Bremer Stadtmusikanten“ stellt aufgrund der verwendeten Materialien eine Besonderheit unter den Werken des Künstlerpaares Kubach-Wilmsen dar.

Dieser Beschluss war dem Ausschussmitglied Hans-Wilfried Görden (CDU) offensichtlich nicht mehr präsent. In Hönnepel regte sich in der Vereinsrunde bereits ein gewisser Unmut, da die Mitglieder schon längst gerne zur Tat geschritten wären. Jedoch fand im November noch die vereinbarte Begehung mit der Künstlerin Anna Kubach-Wilmsen statt. Ihr Neffe, der Kalkarer Bildhauer Christoph Wilmsen-Wiegmann, hatte sich mit seinem künstlerischen Blick ebenfalls für diverse kleine Veränderungen stark gemacht. So werden durch dezente Umsetzmaßnahmen deutliche Sichtachsenoptimierungen erzielt. Und diese Ergebnisse wurden nun in dem Sachstandsbericht vorgestellt und auch einstimmig ergänzend zum bereits gefassten Beschluss an den Rat empfohlen. Der „Fischbrunnen“ in Hönnepel soll wie gewünscht als wasserführender Brunnen reaktiviert werden.

Im Tagesordnungspunkt „Mitteilungen“ teilte die Verwaltung mit, dass vom neuen Heimatministerium des Landes NRW Fördergelder für kulturelle Projekte zur Verfügung gestellt werden sollen. Harald Münzner wird nach Möglichkeiten Ausschau halten, damit auch die Stadt Kalkar von diesen Fördermitteln profitieren kann.

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Stadt engagiert sich auf Burg Boetzelaer

RP online vom 29.1.2018: Kalkar. Zumindest übergangsweise ist ein Weg gefunden, wie die Appeldorner Burg öffentlich zugänglich bleiben kann. Die Stadt Kalkar hofft, so den Vorgaben der Zweckbindungsfrist zu entsprechen und nicht Millionen nachzahlen zu müssen.

Der Betrieb der Burg Boetzelaer wird im neuen Jahr fortgeführt. Zum Jahresende 2017 stellte der Insolvenzverwalter seine Begleitung ein, nun führt Eigentümer Maximilian Freiherr von Wendt erst einmal selbst die Geschäfte. Der Verein Burg Boetzelaer, der für die Veranstaltungen und die Vermietung der Zimmer im Hauptgebäude zuständig war, ist nicht mehr existent. Er wurde im Zuge der Insolvenz aufgelöst. Der Vorsitzende von Wendt jedoch bleibt der Eigentümer – und muss Wege finden, mit der Burg Geld zur Sicherung der Unterhaltskosten zu verdienen.

Die Stadt hat nun einen Mietvertrag mit dem Eigentümer geschlossen, der es ihr ermöglicht, in dem Gebäude öffentliche Veranstaltungen anzubieten. „Wir steigen da jetzt intensiv ein, Freiherr von Wendt bleibt aber Eigentümer mit allen Rechten und Pflichten“, sagt Stadtsprecher Harald Münzner, zuständig für Kultur und Tourismus bei der Stadt Kalkar.

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Humor ist, wenn man trotzdem lacht!

Leicht ist es nicht in diesen stürmischen Tagen, das Geschäft der kommunalpolitischen Vertreter der Stadt Kalkar. Aber der Humor, der muss bewahrt werden, auch wenn es „nur“ Galgenhumor ist. Und den bewies Marco van de Löcht (SPD) auf der Ratssitzung am Donnerstag, 21. September 2017, im historischen Ratssaal bei der Beratung zur Verabschiedung des Nachtragshaushalts. „Man könnte beinahe meinen, sobald Herr Sundermann (Stadtoberbaurat) die Schule betritt, geht etwas kaputt. Wo er auftaucht, kostet es Geld. Man sollte ihn einsperren!“, so Marco van de Löcht. Und weiter: „Die Stadt Kalkar hat im Augenblick einfach kein Glück!“

Wohl wahr! Die kürzlich „entdeckten Unzulänglichkeiten“ im Schulzentrum tragen den Löwenanteil zum Nachtragshaushalt bei. Dabei wurden die Ursachen für die aktuelle Mängelbeseitigung, zumindest teilweise, erstaunlicherweise bereits in den 1970er-Jahren angemahnt. Der Kreis hatte damals die Wandvertäfelung aus Holz als nicht genehmigungsfähig beanstandet. Geschehen ist seitdem jedoch nichts! Aber das ist kein fehlendes Glück, sondern ist begründet in fehlendem Gebäudemanagement und Controlling. Erst jetzt, im Jahr 2017, ist der Startschuss für den Aufbau dieser wesentlichen Prüf- und Kontrollmechanismen gefallen!

Der Nachtragshaushalt in Höhe von insgesamt 330.089 € wurde nach ausführlicher Diskussion bei neun Nein-Stimmen und fünf Enthaltungen beschlossen. Die CDU lehnte die Vorlage – bei einer mutigen Gegenstimme in den eigenen Reihen – ab, da die eventuell anfallenden Aufwendungen für die Burg Boetzelaer nicht berücksichtigt wurden. Jürgen Wenten (FBK) mochte dem Nachtrag nur unter der Voraussetzung zustimmen, dass zukünftig auf die Aufstellung eines Doppelhaushaltes verzichtet wird, da dieser von vornherein „überholt“ sei. Walter Schwaya (SPD) vermisst Sparbemühungen, auch mit einem Fingerzeig auf das FORUM, ohne jedoch selbst konkret zu werden. Lutz Kühnen (FORUM) verwies auf die vom FORUM initiierte mutige, aber nach Jahren der Mutlosigkeit unabdingbare Grundsteuererhöhung. Diese „verpuffte“ leider fast vollständig aufgrund der zeitlich unabhängigen und unabsehbaren reduzierten Schlüsselzuweisungen des Landes. Birgit Mosler (parteilos / SPD-Fraktion) wies auf die Fördergelder des Landes aus dem Programm „Gute Schule 2020“ hin, die bei einer Ablehnung für 2017 ungenutzt blieben und später auch nicht mehr abgerufen werden könnten. Dirk Altenburg (FORUM) erinnerte an die gemeinsam gefassten Beschlüsse. So entstehen z. B. Mehraufwendungen für die Personalaufstockung im „Bauamt“ zur Umsetzung des Gebäudemanagements als auch für die Durchführung der Organisationsuntersuchung. Die Ergebnisse aus diesen beiden Maßnahmen sollen in der Zukunft einen nicht unerheblichen Teil zur Sicherung des Haushalts beitragen. Die „Rufe“ nach der formellen Haushaltssicherung kommentierte Altenburg wörtlich: „Man kann auch regelrecht nach der formellen Haushaltssicherung betteln.“

Eine rege Diskussion entbrannte ebenso beim Tagesordnungspunkt zur 10. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Kalkar – Zusätzliche Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende.

Lutz Kühnen (FORUM) argumentierte die ablehnende Haltung des FORUM mit der kaum messbaren Mehrbelastung der Vorsitzenden für die Vorbereitung auf die Ausschusssitzungen und der vom Land dafür vorgesehenen zusätzlichen Entschädigung in Höhe von 2.629,20 € pro Jahr. „Maximal eine Stunde Vorbereitungszeit für eine Sitzung bei i.d.R. 2 bis maximal 6 (BPVU-Ausschuss) Sitzungen jährlich, rechnen können Sie selber“, so Kühnen. Carsten Nass (CDU)  wollte dem „Rechtsbruch“ nicht folgen, da bei einem ablehnenden Beschluss wohlmöglich noch höhere Kosten für die Stadt entstehen könnten. Boris Gulan (FDP) möchte diesen Streit gerne führen und lehnte die Beschlussvorlage ebenfalls ab. Nach ausführlicher Diskussion wurde die Erhöhung der Aufwandsentschädigung mehrheitlich abgelehnt.

Als weiterer TOP bereitete die Erhebung der Zweitwohnungssteuer dem einen oder anderen Ratsmitglied erhebliches Kopfzerbrechen. „Hauptleidtragende“ bei der Einführung der Steuer wären die Dauercamper. Unter dem Strich summiert sich die Belastung für diese Personengruppe auf geschätzt 96.800 €. Insgesamt rechnet der Kämmerer mit ca. 102.000 € Mehreinnahmen für die Stadtkasse. Dietmar Klein (FORUM) mochte den Campern diese Belastung nicht zumuten. Birgit Mosler hingegen vertrat die Meinung, „wenn nach Abzug der Verwaltungskosten etwas übrig bleibt, bin ich dabei“. Dirk Altenburg (FORUM) warb um das Verständnis der Betroffenen, da die Stadtkasse leer ist und die politisch Verantwortlichen auch unbequeme Entscheidungen zu treffen haben. Die CDU haderte mit dem Umstand, dass die Verwaltung keine Zahlen nennen konnte, die den zusätzlichen Verwaltungsaufwand darstellen. Bereits 2015 hatte Lutz Kühnen die Verwaltung mehrfach aufgefordert, im Falle einer Erhebung auch den Aufwand darzustellen. Eine Antwort blieb die Verwaltung bisher schuldig. Im Beschluss wurde nun festgehalten, dass der Verwaltungsaufwand erstmalig im Frühjahr 2019 benannt wird. Der Kämmerer geht von einer Bearbeitung im normalen Geschäftsbetrieb aus, ohne dass ein Personalengpass entsteht. Der zu erwartende Ertrag liegt auf jeden Fall höher als der Aufwand. Der Beirat der Freizeitpark Wisseler See GmbH hatte bereits in einer Sitzung am Vortag beschlossen, dass den Dauercampern mit der Einführung der Zweitwohnsitzsteuer ein Sonderkündigungsrecht bis Ende Oktober 2017 eingeräumt wird. Die Ratsmitglieder folgten dem Beschlussvorschlag mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung.

In der Einbringung des Jahresabschlusses 2016 konnte der Kämmerer, Stefan Jaspers, von einem positiven Abschluss berichten. Verkehrte Welt? Auf der einen Seite fehlendes Geld und auf der anderen ein positiver Abschluss aus dem Vorjahr in Höhe von 355.281,79 €. Höhere Gewerbesteuereinnahmen und eine auf Basis der Gewerbesteuerrückzahlung im Jahr 2015 als Einmaleffekt einzustufende erhöhte Schlüsselzuweisung trugen zu diesem positiven Ergebnis bei.

Als weitere Tagesordnungspunkte wurden final der Bebauungsplan Nr. 069 – Windenergieanlagen Neulouisendorf/ Teilbereich 1 und der Aufstellungsbeschluss für zwei Freisitze auf den Garagen eines Doppelhauses in der Straße „Auf dem Behrnen“ aufgehoben.

Ebenso wurde der zweite Verfahrensschritt (Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Durchführung der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange) im Rahmen der 22. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 027 – Erholungsgebiet Oybaum – einstimmig beschlossen. Ziel der Änderung ist die „Aufhebung und Neufestsetzung von Maßen der baulichen Nutzung und der Grundfläche von Nebenanlagen sowie die Zulässigkeit von Garagen im Erholungsgebiet“.

Die Anträge des FORUM zur Kostenermittlung für die Erstellung eines ländlichen Wegenetzkonzeptes unter Berücksichtigung der öffentlichen Fördermittel als auch die zukünftige Aufstellung der Haushaltssatzungen mit Kennzahlen wurden vom Rat einstimmig beschlossen.

In den Fragen nach § 17 der Geschäftsordnung erkundigte sich Dirk Altenburg nach den Problemen bei der Beförderung von Schulkindern, die die Gesamtschule in Goch besuchen, von Kalkar nach Wissel. So mussten die Schüler schon des Öfteren dem Bus „hinterherschauen“ mit dem sie eigentlich nach einem anstrengenden Tag nach Hause gebracht werden sollten. Die Verwaltung steht in Kontakt mit der NIAG, die zugesagt hat, den Missstand umgehend zu beheben, so der Fachbereichsleiter Andreas Stechling.

Hans-Wilfried Görden (CDU) fragte u. a. nach dem Sachstand zur Fertigstellung des Feuerwehrgerätehauses in Appeldorn. Die Abnahme soll im Oktober erfolgen. Die Kosten befinden sich im geplanten Rahmen, der Festpreis wird trotz der anfänglichen Verzögerungen nicht überschritten.

Bei den „Einwohnerfragen“ zu Beginn der Ratssitzung wurde es „turbulent“. Ein Bürger machte der Bürgermeisterin schwere Vorwürfe. „Sie können es einfach nicht“, so der Wortlaut während seiner langwierigen Erklärungen vor den eigentlichen Fragestellungen, als die Bürgermeisterin nachdrücklich die Nennung seiner Frage(n) anmahnte. Die Geschäftsordnung sieht nur Fragen vor und keinen ausufernden Vorspann bis zur Fragestellung. Schon in der Vergangenheit kam es wegen der Vorgehensweise dieses Bürgers und der Bürgermeisterin zu offen ausgetragenen Differenzen. Dr. Britta Schulz wies den Bürger zudem darauf hin, dass seine diversen Anfragen erhebliche Arbeitszeit des Verwaltungspersonals bindet. „Wann treten Sie zurück?“, so seine kurze Frage zum Ende des Disputs. Die Bürgermeisterin verbat sich die Respektlosigkeiten und verwies bei weiteren persönlichen Angriffen auf ihre Person auf ihr Hausrecht.

Der Tagesordnungspunkt „Einwohnerfragen“ zu Beginn und am Ende der öffentlichen Sitzungen bietet den Bürgern die Gelegenheit, kurz und knapp ihre Fragen zu stellen. Bei komplexeren Fragestellungen können diese auch schriftlich eingereicht werden.

 

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„Dunkle Wolken“ über Burg Boetzelaer !

„Dunkle Wolken“ über Burg Boetzelaer in Appeldorn! Auf der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am Donnerstag, dem 14. September, verlas die Bürgermeisterin der Stadt Kalkar, Dr. Britta Schulz, den Ausschussmitgliedern und Zuhörern einen Sachstandsbericht zum Thema „Sicherung und Wiedernutzbarmachung Burg Boetzelaer in Kalkar-Appeldorn“.

„Die im Eigentum des Freiherrn von Wendt befindliche ehemalige Ruine der Burg Boetzelaer sollte wieder aufgebaut werden. Das Land Nordrhein Westfalen (NRW) hat hierfür Fördermittel bewilligt, die jedoch nur von der Stadt Kalkar als Kommune abgerufen werden konnten. Um die Förderung zu Sicherung und Nutzbarmachung der Burg Boetzelaer dennoch zu erhalten, wurde mit Zustimmung des Landes NRW der Verein Burg Boetzelaer e. V. gegründet Die Stadt schloss mit dem Verein im Jahr 2000 einen Vertrag ab, in dem die Modalitäten der Förderangelegenheit geklärt werden sollten. So hat die Stadt bei der Bezirksregierung die entsprechenden Fördermittel (insgesamt 2.949.083,49 €) und direkt an den Verein weitergeleitet. Den Eigenanteil an den Baukosten hat der Verein getragen. Da auf die Stadt keinerlei finanzielle Belastungen zukommen sollten, wurde die Vereinbarung getroffen, dass der Verein die Stadt von eventuellen Rückzahlungen der Fördermittel freistellt – etwa für den Fall, dass eine dem Förderzweck zuwiderlaufende Nutzung der Burg Boetzelaer festgestellt werde. Für diesen Zweck sollte der Verein eine entsprechende Versicherung abschließen. Im Jahr 2003 waren die Baumaßnahmen für das Projekt weitgehend fertig gestellt.

Das Staatliche Rechnungsprüfungsamt führte im Jahr 2008 eine Prüfung der Förderangelegenheit durch und stellte ein Überfinanzierung in Höhe von 185.553,07 € fest, die im Jahr 2011 auch aufgrund des Rückforderungsbescheides der Bezirksregierung Düsseldorf überwiesen wurde. Wegen einer drohenden kompletten Rückforderung wurde ein angepasstes Nutzungskonzept mit einer verlängerten Zweckbindungsfrist (bis 2029) erstellt, so dass das Staatliche Rechnungsprüfung- samt von einer Gesamtrückforderung absah. In dem neuen Nutzungskonzept sind zur öffentlichen Zweckbindung verschiedene generelle Kriterien genannt: Öffentlichkeit bewahren, neue Zielgruppen gewinnen, Denkmalschutz am Objekt präsentieren, (Bau-)Geschichte erfahrbar machen. Alle anschließenden Versuche, diesen Betrag vom Verein aufgrund der entsprechenden vertraglichen Regelung zurückzuerhalten, scheiterten.

Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vereins Burg Boetzelaer Kalkar Appeldorn e. V. am 01.09.2017 und die darüber hinausgehende Beteiligung des Eigentümers, des Vereins, des Insolvenzverwalters und weiteren Beteiligten haben verschiedene Konsequenzen, über die der Rat der Stadt Kalkar vertraulich zu beraten und zu beschließen hat. Die Öffentlichkeit wird weiterhin in angemessener Weise über die Angelegenheit informiert.“

Der Sachstandsbericht wurde von den Ausschussmitgliedern zur Kenntnis genommen. Die weitere Beratung musste aufgrund gesetzlicher Vorgaben im nichtöffentlichen Teil der Sitzung geführt werden.

 

Vor der Verlesung des Sachstandberichtes fragte ein Bürger nach dem Einsatz von „Ein-Euro-Jobbern“ im Bauhof. Der Fachbereichsleiter Andreas Stechling verwies auf die sprachlichen Defizite der Migranten und in dem Zusammenhang auf die Verpflichtung zur Einweisung der Mitarbeiter an den Gerätschaften. Die Verständigung sei beinahe unmöglich. Da die Mitarbeiter u. a. an oder sogar teilweise auf den öffentlichen Verkehrsflächen beschäftigt sind, können diese in Gefahrensituationen auf Zuruf nicht sicher auf die Gefahr aufmerksam gemacht werden. Aus diesen Gründen werden Migranten nicht mehr für Arbeiten des Bauhofs eingesetzt.

Weiter fragte der Bürger die Verwaltung nach der Herausgabe der Verträge zwischen der Stadt und dem Verein Burg Boetzelaer Kalkar Appeldorn e. V.. Bürgermeisterin Dr. Britta Schulz verwies darauf, dass eine Herausgabe rechtlich unzulässig sei.

Die zusätzliche Aufwandsentschädigung für die Vorsitzenden der Ausschüsse für Bau, Planungs, Verkehr und Umwelt, Sondervermögen Abwasser, Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung, als auch für Schule, Jugend und Sport wurden mit 5 Ja-, 5 Nein-Stimmen und einer Enthaltung abgelehnt (Erklärung: bei Stimmengleichheit gilt ein Beschlussvorschlag als abgelehnt!). Wilhelm Wolters (CDU) verwies auf die Zusammenfassung des Kreises Kleve und der damit einhergehenden Verbindlichkeit. Dirk Altenburg (FORUM) sieht in der Ausarbeitung des Kreises keine Rechtsverbindlichkeit gegeben, da es sich um eine „Einschätzung“ von Landrat Spreen handelt. Zudem steht der zusätzliche Aufwand der Ausschussvorsitzenden für die Vorbereitung der Sitzungen in keinem Verhältnis zu der zusätzlichen monatlichen Vergütung in Höhe von 219,10 € (= 2.629,20 € pro Jahr). Die Tagesordnung wird überwiegend vollständig von der Verwaltung erstellt, so dass diese lediglich vom Ausschussvorsitzenden unterschrieben werden muss. Bei einer zusätzlichen Vorbereitungszeit zwischen ein und zwei Stunden und üblicherweise zwei Sitzungen pro Jahr ergäbe sich ein Stundenlohn von mehr als 650 €! Dann müsse der Kreis / das Land auch die nötigen finanziellen Mittel zur Verfügung stellen, so Dirk Altenburg. Der Antrag des FORUM, nur den Vorsitzenden des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses zu berücksichtigen, wurde von der Bürgermeisterin wegen rechtlicher Unzulässigkeit „kassiert“.

Der Nachtragshaushalt wurde mit 5 Ja-Stimmen bei 3 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen beschlossen und zur finalen Abstimmung an den Rat verwiesen. Wilhelm Wolters (CDU) sieht den Nachtragshaushalt schon als überholt an, da die absehbar anfallenden Aufwendungen für die Burg Boetzelaer nicht berücksichtigt sind. Der Kämmerer Stefan Jaspers verwies auf eine gesicherte Finanzierung. Der Stadtoberbaurat gab eventuelle Verzögerungen durch eine Ablehnung in Bezug auf die Baumaßnahmen im Schulzentrum zu bedenken. Dirk Altenburg (FORUM) verwies auf die Verantwortung, die Umbaumaßnahmen in Angriff nehmen zu müssen. Die Kostensteigerungen für die Baumaßnahmen resultieren überwiegend aus den Versäumnissen in der Vergangenheit, die bis in die 1970er Jahre reichen.

Diese Mehrkosten, wie kürzlich von der CDU in der Presse dargestellt, der amtierenden Bürgermeisterin anzulasten, ist einfach schäbig, so Altenburg.

Die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Kalkar wurde mit 10 : 1 Stimmen beschlossen. Die Dauercamper sind davon ebenfalls betroffen. Der Aufwand für die Erhebung ist im „laufenden Verwaltungsgeschäft unerheblich“, so der Kämmerer. Er erhofft Mehreinnahmen in der Höhe von ca. 102.000 € pro Jahr ab 2018 (rückwirkend in 2019 zu erheben).

Einstimmig wurde die Aufhebung der bisher zinslosen Stundungen auf den Anschlussbeitrag an das Kanalnetz beschlossen. Beginnend mit der Realisierung des Druckentwässerungsnetzes in Kalkar-Niedermörmter und der 1. Änderung der Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung im Juli 2004 wurde den Eigentümern von – überwiegend landwirtschaftlich – genutzten Gebäuden bzw. Gebäudeteilen, in denen kein Abwasser anfällt, auf Antrag und Nachweis eine zinslose Stundung der Kanalanschlussbeiträge gewährt. Die Finanzbehörden veranschlagen einen Zinssatz in Höhe von 6 %, der auf die nunmehr nachzuzahlenden Beiträge erhoben wird.

Der Antrag des FORUM, die Kosten für die Erstellung eines ländlichen Wegenetzkonzeptes abzuschätzen (vgl. FORUM-Antrag Nr. 0032), wurde einstimmig beschlossen. Falls das Konzept realisiert würde, wäre es eine sinnvolle unterstützende Maßnahme zur Erstellung des bereits beschlossenen „Verkehrsflächenkatasters“ (vgl. FORUM-Antrag Nr. 0021).

Ebenso einstimmig wurde der Antrag des FORUM beschlossen, die Aufstellung der Haushaltssatzung für das Jahr 2018 sowie alle nachfolgenden unter Einbezug des vom Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW im Rahmen der Umstellung von der Kameralistik auf das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) vorgehaltenen Kennzahlensets vorzunehmen (vgl. FORUM-Antrag Nr. 0031). Durch die Darstellung mit Kennzahlen können in einfacher Art und Weise Vergleiche mit anderen Kommunen in Bezug auf z. B. Personalintensität und Zinslastquote vorgenommen werden.

In den Fragen nach § 17 der Geschäftsordnung fragte Dirk Altenburg nach der Definition der „organisatorischen Gründe“, warum das Laub der städtischen Bäume, dass die Anwohner zusammenharken und verpacken, nicht mehr abgeholt wird. Die Bürgermeisterin verwies auf vereinzelte Anrufe in der Vergangenheit, auf die hin der Bauhof tätig wurde. Dieser ist aber derzeit nicht in der Lage, solch einen Service zu leisten. Nach der gültigen Satzung war eine derartige Abholung nie für das gesamte Stadtgebiet vorgesehen.

Ihr FORUM Kalkar

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Stadt Kalkar bestimmt über die Zukunft von Burg Boetzelaer

NRZ vom 16.09.2017:

Kalkar-Appeldorn.   Die Zukunft des Vereins Burg Boetzelaer hänge ganz entscheidend von der Stadt Kalkar ab. Das sagt Insolvenzverwalter Bero-Alexander Lau, der seit dem 1. September das Insolvenzverfahren führt. Wie bereits berichtet wurde bereits am 17. Mai ein Verfahren von einer Gläubigerin beantragt. Das Verfahren wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung geführt. Im Gespräch mit der NRZ erläuterte Insolvenzverwalter Lau, dass es mehrere Gläubiger gebe, darunter auch zwei Gläubiger mit größeren Forderungen. Aktuell gibt es eine Liste, in die man sich eintragen kann wenn man seine Forderungen geltend machen möchte.

Die Zukunft des Vereins Burg Boetzelaer hänge ganz entscheidend von der Stadt Kalkar ab. Das sagt Insolvenzverwalter Bero-Alexander Lau, der seit dem 1. September das Insolvenzverfahren führt. Wie bereits berichtet wurde bereits am 17. Mai ein Verfahren von einer Gläubigerin beantragt. Das Verfahren wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung geführt. Im Gespräch mit der NRZ erläuterte Insolvenzverwalter Lau, dass es mehrere Gläubiger gebe, darunter auch zwei Gläubiger mit größeren Forderungen. Aktuell gibt es eine Liste, in die man sich eintragen kann wenn man seine Forderungen geltend machen möchte.

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