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„Dunkle Wolken“ über Burg Boetzelaer !

„Dunkle Wolken“ über Burg Boetzelaer in Appeldorn! Auf der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am Donnerstag, dem 14. September, verlas die Bürgermeisterin der Stadt Kalkar, Dr. Britta Schulz, den Ausschussmitgliedern und Zuhörern einen Sachstandsbericht zum Thema „Sicherung und Wiedernutzbarmachung Burg Boetzelaer in Kalkar-Appeldorn“.

„Die im Eigentum des Freiherrn von Wendt befindliche ehemalige Ruine der Burg Boetzelaer sollte wieder aufgebaut werden. Das Land Nordrhein Westfalen (NRW) hat hierfür Fördermittel bewilligt, die jedoch nur von der Stadt Kalkar als Kommune abgerufen werden konnten. Um die Förderung zu Sicherung und Nutzbarmachung der Burg Boetzelaer dennoch zu erhalten, wurde mit Zustimmung des Landes NRW der Verein Burg Boetzelaer e. V. gegründet Die Stadt schloss mit dem Verein im Jahr 2000 einen Vertrag ab, in dem die Modalitäten der Förderangelegenheit geklärt werden sollten. So hat die Stadt bei der Bezirksregierung die entsprechenden Fördermittel (insgesamt 2.949.083,49 €) und direkt an den Verein weitergeleitet. Den Eigenanteil an den Baukosten hat der Verein getragen. Da auf die Stadt keinerlei finanzielle Belastungen zukommen sollten, wurde die Vereinbarung getroffen, dass der Verein die Stadt von eventuellen Rückzahlungen der Fördermittel freistellt – etwa für den Fall, dass eine dem Förderzweck zuwiderlaufende Nutzung der Burg Boetzelaer festgestellt werde. Für diesen Zweck sollte der Verein eine entsprechende Versicherung abschließen. Im Jahr 2003 waren die Baumaßnahmen für das Projekt weitgehend fertig gestellt.

Das Staatliche Rechnungsprüfungsamt führte im Jahr 2008 eine Prüfung der Förderangelegenheit durch und stellte ein Überfinanzierung in Höhe von 185.553,07 € fest, die im Jahr 2011 auch aufgrund des Rückforderungsbescheides der Bezirksregierung Düsseldorf überwiesen wurde. Wegen einer drohenden kompletten Rückforderung wurde ein angepasstes Nutzungskonzept mit einer verlängerten Zweckbindungsfrist (bis 2029) erstellt, so dass das Staatliche Rechnungsprüfung- samt von einer Gesamtrückforderung absah. In dem neuen Nutzungskonzept sind zur öffentlichen Zweckbindung verschiedene generelle Kriterien genannt: Öffentlichkeit bewahren, neue Zielgruppen gewinnen, Denkmalschutz am Objekt präsentieren, (Bau-)Geschichte erfahrbar machen. Alle anschließenden Versuche, diesen Betrag vom Verein aufgrund der entsprechenden vertraglichen Regelung zurückzuerhalten, scheiterten.

Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vereins Burg Boetzelaer Kalkar Appeldorn e. V. am 01.09.2017 und die darüber hinausgehende Beteiligung des Eigentümers, des Vereins, des Insolvenzverwalters und weiteren Beteiligten haben verschiedene Konsequenzen, über die der Rat der Stadt Kalkar vertraulich zu beraten und zu beschließen hat. Die Öffentlichkeit wird weiterhin in angemessener Weise über die Angelegenheit informiert.“

Der Sachstandsbericht wurde von den Ausschussmitgliedern zur Kenntnis genommen. Die weitere Beratung musste aufgrund gesetzlicher Vorgaben im nichtöffentlichen Teil der Sitzung geführt werden.

 

Vor der Verlesung des Sachstandberichtes fragte ein Bürger nach dem Einsatz von „Ein-Euro-Jobbern“ im Bauhof. Der Fachbereichsleiter Andreas Stechling verwies auf die sprachlichen Defizite der Migranten und in dem Zusammenhang auf die Verpflichtung zur Einweisung der Mitarbeiter an den Gerätschaften. Die Verständigung sei beinahe unmöglich. Da die Mitarbeiter u. a. an oder sogar teilweise auf den öffentlichen Verkehrsflächen beschäftigt sind, können diese in Gefahrensituationen auf Zuruf nicht sicher auf die Gefahr aufmerksam gemacht werden. Aus diesen Gründen werden Migranten nicht mehr für Arbeiten des Bauhofs eingesetzt.

Weiter fragte der Bürger die Verwaltung nach der Herausgabe der Verträge zwischen der Stadt und dem Verein Burg Boetzelaer Kalkar Appeldorn e. V.. Bürgermeisterin Dr. Britta Schulz verwies darauf, dass eine Herausgabe rechtlich unzulässig sei.

Die zusätzliche Aufwandsentschädigung für die Vorsitzenden der Ausschüsse für Bau, Planungs, Verkehr und Umwelt, Sondervermögen Abwasser, Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung, als auch für Schule, Jugend und Sport wurden mit 5 Ja-, 5 Nein-Stimmen und einer Enthaltung abgelehnt (Erklärung: bei Stimmengleichheit gilt ein Beschlussvorschlag als abgelehnt!). Wilhelm Wolters (CDU) verwies auf die Zusammenfassung des Kreises Kleve und der damit einhergehenden Verbindlichkeit. Dirk Altenburg (FORUM) sieht in der Ausarbeitung des Kreises keine Rechtsverbindlichkeit gegeben, da es sich um eine „Einschätzung“ von Landrat Spreen handelt. Zudem steht der zusätzliche Aufwand der Ausschussvorsitzenden für die Vorbereitung der Sitzungen in keinem Verhältnis zu der zusätzlichen monatlichen Vergütung in Höhe von 219,10 € (= 2.629,20 € pro Jahr). Die Tagesordnung wird überwiegend vollständig von der Verwaltung erstellt, so dass diese lediglich vom Ausschussvorsitzenden unterschrieben werden muss. Bei einer zusätzlichen Vorbereitungszeit zwischen ein und zwei Stunden und üblicherweise zwei Sitzungen pro Jahr ergäbe sich ein Stundenlohn von mehr als 650 €! Dann müsse der Kreis / das Land auch die nötigen finanziellen Mittel zur Verfügung stellen, so Dirk Altenburg. Der Antrag des FORUM, nur den Vorsitzenden des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses zu berücksichtigen, wurde von der Bürgermeisterin wegen rechtlicher Unzulässigkeit „kassiert“.

Der Nachtragshaushalt wurde mit 5 Ja-Stimmen bei 3 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen beschlossen und zur finalen Abstimmung an den Rat verwiesen. Wilhelm Wolters (CDU) sieht den Nachtragshaushalt schon als überholt an, da die absehbar anfallenden Aufwendungen für die Burg Boetzelaer nicht berücksichtigt sind. Der Kämmerer Stefan Jaspers verwies auf eine gesicherte Finanzierung. Der Stadtoberbaurat gab eventuelle Verzögerungen durch eine Ablehnung in Bezug auf die Baumaßnahmen im Schulzentrum zu bedenken. Dirk Altenburg (FORUM) verwies auf die Verantwortung, die Umbaumaßnahmen in Angriff nehmen zu müssen. Die Kostensteigerungen für die Baumaßnahmen resultieren überwiegend aus den Versäumnissen in der Vergangenheit, die bis in die 1970er Jahre reichen.

Diese Mehrkosten, wie kürzlich von der CDU in der Presse dargestellt, der amtierenden Bürgermeisterin anzulasten, ist einfach schäbig, so Altenburg.

Die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Kalkar wurde mit 10 : 1 Stimmen beschlossen. Die Dauercamper sind davon ebenfalls betroffen. Der Aufwand für die Erhebung ist im „laufenden Verwaltungsgeschäft unerheblich“, so der Kämmerer. Er erhofft Mehreinnahmen in der Höhe von ca. 102.000 € pro Jahr ab 2018 (rückwirkend in 2019 zu erheben).

Einstimmig wurde die Aufhebung der bisher zinslosen Stundungen auf den Anschlussbeitrag an das Kanalnetz beschlossen. Beginnend mit der Realisierung des Druckentwässerungsnetzes in Kalkar-Niedermörmter und der 1. Änderung der Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung im Juli 2004 wurde den Eigentümern von – überwiegend landwirtschaftlich – genutzten Gebäuden bzw. Gebäudeteilen, in denen kein Abwasser anfällt, auf Antrag und Nachweis eine zinslose Stundung der Kanalanschlussbeiträge gewährt. Die Finanzbehörden veranschlagen einen Zinssatz in Höhe von 6 %, der auf die nunmehr nachzuzahlenden Beiträge erhoben wird.

Der Antrag des FORUM, die Kosten für die Erstellung eines ländlichen Wegenetzkonzeptes abzuschätzen (vgl. FORUM-Antrag Nr. 0032), wurde einstimmig beschlossen. Falls das Konzept realisiert würde, wäre es eine sinnvolle unterstützende Maßnahme zur Erstellung des bereits beschlossenen „Verkehrsflächenkatasters“ (vgl. FORUM-Antrag Nr. 0021).

Ebenso einstimmig wurde der Antrag des FORUM beschlossen, die Aufstellung der Haushaltssatzung für das Jahr 2018 sowie alle nachfolgenden unter Einbezug des vom Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW im Rahmen der Umstellung von der Kameralistik auf das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) vorgehaltenen Kennzahlensets vorzunehmen (vgl. FORUM-Antrag Nr. 0031). Durch die Darstellung mit Kennzahlen können in einfacher Art und Weise Vergleiche mit anderen Kommunen in Bezug auf z. B. Personalintensität und Zinslastquote vorgenommen werden.

In den Fragen nach § 17 der Geschäftsordnung fragte Dirk Altenburg nach der Definition der „organisatorischen Gründe“, warum das Laub der städtischen Bäume, dass die Anwohner zusammenharken und verpacken, nicht mehr abgeholt wird. Die Bürgermeisterin verwies auf vereinzelte Anrufe in der Vergangenheit, auf die hin der Bauhof tätig wurde. Dieser ist aber derzeit nicht in der Lage, solch einen Service zu leisten. Nach der gültigen Satzung war eine derartige Abholung nie für das gesamte Stadtgebiet vorgesehen.

Ihr FORUM Kalkar

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In Kalkar wird für 2017 Nachtragshaushalt nötig

Rheinische Post vom 16.09.2017: Kalkar. Kämmerer Stefan Jaspers stellte im jüngsten Haupt- und Finanzausschuss den ersten Nachtrashaushalt für das Jahr 2017 vor. Nur rund die Hälfte der Kommunalpolitiker folgte seinem Vorschlag – der Rat wird über die Sachlage in der kommenden Woche zu befinden haben. „Seit dem Zeitpunkt der Verabschiedung der Haushaltssatzung haben sich mehrere Sachverhalte ergeben, die den Erlass einer Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2017 notwendig machen“, erklärte Jaspers. Zusätzliche, zuvor nicht absehbare Aufwendungen in erheblichem Umfang seien zu leisten.

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Stadt Kalkar bestimmt über die Zukunft von Burg Boetzelaer

NRZ vom 16.09.2017:

Kalkar-Appeldorn.   Die Zukunft des Vereins Burg Boetzelaer hänge ganz entscheidend von der Stadt Kalkar ab. Das sagt Insolvenzverwalter Bero-Alexander Lau, der seit dem 1. September das Insolvenzverfahren führt. Wie bereits berichtet wurde bereits am 17. Mai ein Verfahren von einer Gläubigerin beantragt. Das Verfahren wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung geführt. Im Gespräch mit der NRZ erläuterte Insolvenzverwalter Lau, dass es mehrere Gläubiger gebe, darunter auch zwei Gläubiger mit größeren Forderungen. Aktuell gibt es eine Liste, in die man sich eintragen kann wenn man seine Forderungen geltend machen möchte.

Die Zukunft des Vereins Burg Boetzelaer hänge ganz entscheidend von der Stadt Kalkar ab. Das sagt Insolvenzverwalter Bero-Alexander Lau, der seit dem 1. September das Insolvenzverfahren führt. Wie bereits berichtet wurde bereits am 17. Mai ein Verfahren von einer Gläubigerin beantragt. Das Verfahren wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung geführt. Im Gespräch mit der NRZ erläuterte Insolvenzverwalter Lau, dass es mehrere Gläubiger gebe, darunter auch zwei Gläubiger mit größeren Forderungen. Aktuell gibt es eine Liste, in die man sich eintragen kann wenn man seine Forderungen geltend machen möchte.

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Update zum „Oybaum-Schlamassel“

Das Hauptthema der Sitzung des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses am 7. September war das gleiche wie auf der letzten Sitzung des Ausschusses vor der Sommerpause – der „Oybaum-Schlamassel“!

 

Das Verfahren zur „Heilung“ der vom Kreis Kleve beanstandeten Bebauung ist angelaufen. Im ersten Schritt der Realisierung der 22. Änderung des Bebauungsplans Nr. 027 – Erholungsgebiet Oybaum -, der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, hat der Kreis Kleve Bedenken gegen die Legalisierung der rechtswidrigen Bebauung geäußert. So würde durch die Zulassung von Nebenanlagen und Garagen die zulässige Obergrenze für die Grundflächenzahl in Wochenendhausgebieten (0,2) teilweise erheblich überschritten. Hierzu führt die Verwaltung aus, dass der ersten Fassung des Bebauungsplans für das Erholungsgebiet Oybaum, die 1983 erstellt wurde, die seinerzeit gültige Baunutzungsverordnung (BauNVO) aus dem Jahr 1977 zugrunde liegt. Die maximal zulässige Grundflächenzahl von 0,2 bezog sich derzeit nur auf den Hauptbaukörper und nicht auf Nebenanlagen, Garagen und Stellplätze.

Ebenso hat die Untere Naturschutzbehörde Bedenken angemeldet, da 1983 gemäß der Auflagen zur 13. Änderung des Bebauungsplans eine Fläche für das Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern entlang der westlichen Grenze des Erholungsgebietes festgesetzt wurde. Diese Bestimmung sei bislang nicht überall realisiert worden. Hier verweist die Verwaltung darauf, dass der Pflanzstreifen nicht Gegenstand des laufenden Verfahrens sei. Zudem sei der Pflanzstreifen aufgrund der zahlreichen Gärten mit Hecken, Sträuchern und Bäumen aus heutiger Sicht nicht mehr erforderlich, so dass die Verwaltung die Aufhebung der Anordnung in einem weiteren Verfahren in Erwägung zieht.

Des Weiteren bestehen Bedenken, da nach der Einschätzung der Unteren Naturschutzbehörde Verbotstatbestände des § 44 (1) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) berührt werden. Dafür wären Ausgleichsmaßnahmen in der Art zu schaffen, dass 30 Fledermauskästen, 30 artspezifische Nisthilfen für Mehlschwalben und 20 für den Gartenrotschwanz angebracht werden müssen. Die Verwaltung verweist darauf, dass die Nebenanlagen, die nicht nach den Vorgaben des Bebauungsplanes errichtet worden sind, das derzeit zulässige Maß nur geringfügig überschreiten. Diese Überschreitung hat nicht zu einer erheblichen Störung der Tierwelt geführt. Die Anbringung von Brut- und Nistkästen ist aus Sicht der Verwaltung daher nicht erforderlich.

Die Mitglieder des BPVU-Ausschusses fassten den einstimmigen Beschluss, den Vorschlägen der Verwaltung zu folgen, so dass das Verfahren zur 22. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 027 – Erholungsgebiet Oybaum – in die nächste Phase gehen kann. Es folgt eine zweite Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange. Erst nach Abschluss dieses Verfahrensschrittes kann der Rat der Stadt Kalkar, falls keine schwerwiegenden Einwände erhoben werden, den Satzungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplans fassen.

 

Die Legalisierung der dauerhaften Wohnnutzung in Erholungssondergebieten (Wochenend- und Ferienhausgebiete) gestaltet sich kompliziert. Die Stadt Kalkar steht mit dieser Problematik nicht allein da, sondern wird sich diesbezüglich mit mehreren Kommunen zusammenschließen. Die Bürgermeisterin Dr. Britta Schulz verwies auf bereits geknüpfte Kontakte mit dem Städte- und Gemeindebund NRW und der zuständigen Landesministerin.

 

Des Weiteren wurde die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 069 – Windenergieanlagen Neulouisendorf/Teilbereich 1 – beschlossen. Weitere Windenergieanlagen sind in der Konzentrationszone voraussichtlich nicht realisierbar. Es werden Belange der Bundeswehr berührt („Link 16“- Kommunikationsverbindungen).

 

Der Antrag zur Errichtung von zwei Freisitzen (Umnutzung von Garagendächern zu Balkonen) – 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 073 – Auf dem Behrnen wurde bei einer Enthaltung abgelehnt. Die direkten Nachbarn sind auf Vorschlag des FORUM von der Verwaltung angeschrieben worden. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung verwiesen sie auf die Beeinträchtigung ihrer Privatsphäre.

 

In den „Mitteilungen“ informierte die Verwaltung über eine Anfrage der Firma Amprion. Einer der im Zuge der „Energiewende“ erforderlichen Stromkorridore verläuft ggf. durch das Stadtgebiet von Kalkar. Geprüft werden drei Alternativen, von denen eine die Stadtteile Niedermörmter und Kehrum beträfe, zwei weitere Varianten weiter südlich gelegene Gemeinden. Es würden überwiegend Erdkabel verlegt werden. Für die ausgewählte Trasse wird voraussichtlich Ende 2017 ein entsprechender Antrag gestellt werden.

 

Der Ausschussvorsitzende Carsten Nass (CDU) wies auf die Realisierung des Glasfaserfaserausbaus durch die Deutsche Glasfaser in Appeldorn und Hönnepel hin.

 

In den „Fragen nach § 17 der Geschäftsordnung“ erkundigte Dirk Altenburg (FORUM) sich nach dem Verfahrensstand zur Abbindung der Mühlenstraße in Wissel. Zurzeit ist ein Messgerät zur Erfassung des Verkehrsaufkommens aufgestellt. Nach der Auswertung der Daten kann über eine vorzeitige Abbindung der Mühlenstraße beraten werden.

 

Weiter fragte Altenburg, warum an der barrierefrei umgebauten Bushaltestelle an der Dorfstraße in Wissel zwei Pflanzbeete errichtet wurden und ob die Verwaltung über alternative Beläge anstelle der üblichen Pflastersteine nachdenken würde. Der hohe Fugenanteil begünstigt den Bewuchs, der schnell „unschön“ aussieht und wie die Pflanzbeete Mehrarbeit verursacht. Zudem sind im Kurvenbereich zum Prostewardsweg an der Haltestelle Gehwegplatten verbaut worden, die infolge des Überfahrens durch den Schwerlastverkehr und landwirtschaftlicher Fahrzeuge mutmaßlich nicht lange halten werden. Die Verwaltung prüft den Sachverhalt.

 

Walter Schwaya (SPD) fragte nach dem Abriss der Brücke unter der „Monrebrücke“. Hier sind am Geländer mutwillig starke Beschädigungen entstanden, die Verkehrssicherheit ist nicht mehr gewährleistet  Die Brücke wird kurzfristig abgerissen, so die Verwaltung.

 

In den „Einwohnerfragen“ fragte ein Bürger u. a. nach Planungen in naturgeschützten Bereichen des Stadtgebietes. Die Verwaltung verwies auf die Zuständigkeit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Kleve.

 

Ihr FORUM Kalkar

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Der „Kunstklau“ von Kalkar

Mit großem Erstaunen haben wir den aktuellen Beitrag von Norbert van de Sand auf seiner Webseite www.hoennepel.de zur Kenntnis genommen:

50 Jahre alter Brunnen bleibt in Hönnepel! Im Rahmen des vom FORUM beantragten Projektes KuSSS(Kunst und Schafe, Schwanenhorst, Stadtpark) gab es zwar Überlegungen, diesen aus fränkischen Muschelkalk gemeißelten Brunnen künftig nach Kalkar umzusiedeln, was in Hönnepel viele Spekulationen und Kopfschütteln auslöste. 
Auf Anfrage der Vereinsrunde hat nun Lutz Kühnen (FORUM) verbindlich mitgeteilt, dass diese Überlegungen nicht mehr weiter verfolgt werden, wohl auch wegen des befürchteten Widerstandes in Hönnepel.
1966 wurde die Skulptur für die neue Ritter-Elbert-Schule geschaffen von der Steinbildhauerin Anna Marie Kubach-Wilmsen, geb. 1937 in Appeldorn, jetzt wohnhaft in Bad Kreuznach. Auch der Brunnen „Bremer Stadtmusikanten“, der ebenfalls Mitte der 60-er Jahre für die Volksschule Altkalkar geschaffen wurde, ist von dieser Künstlerin, und nicht von Alfred Sabisch, wie FORUM im Antrag vom 26. Juli fälschlich behauptet. Das wurde am 9. Sept.auf der FORUM-Homepage aufgrund der Anfrage aus Hönnepel und der folgenden Diskussion mit L. Kühnen prompt korrigiert!


Zu diesen Ausführungen des Herrn van de Sand möchten wir Folgendes klarstellen:

Wir haben zu keiner Zeit Überlegungen angestellt, Kunstwerke aus den Kalkarer Stadtteilen zu versetzen!

In dem von der Ratsfraktion FORUM Kalkar am 17. Oktober 2016 gestellten Antrag („KUSSS-Projekt“) an die Bürgermeisterin Dr. Britta Schulz wurde „das grundsätzliche Einverständnis des Rates zur Nutzung ausgewählter Flächen als Ausstellungsflächen für Kunstobjekte einzuholen“ beantragt. Im Beschlussvorschlag heißt es: „Die benannten Flächen werden, sollten sich ausreichend viele Sponsoren für die Her- und Einrichtung der Flächen finden, von der Stadt für die Nutzung im Sinne des KUSSS-Projektes zur Verfügung gestellt.“

Seit dem positiven Beschluss zu obigem Antrag haben sich engagierte Kalkarer Bürger, Künstler und Kunstinteressierte zu einer Arbeitsgruppe zusammengefunden, um die Realisierung der KUSSS-Projektidee zu erarbeiten.

Völlig unabhängig vom KUSSS-Projekt ist die Information bzgl. der seit etlichen Jahren in den Räumlichkeiten des Gründerzentrums in Kehrum stehenden Skulptur „Bremer Stadtmusikanten“ an Lutz Kühnen (FORUM-Fraktionsvorsitzender) herangetragen worden. Nach der Antragstellung zur Wiederaufstellung stellte sich heraus, dass diese Skulptur nicht – wie anfänglich angenommen – dem Kalkarer Künstler Sabisch zuzuschreiben ist, sondern dem Künstlerpaar Kubach-Wilmsen. Weitere Recherchen ergaben, dass sich insgesamt vier weitere Arbeiten (ggf. unbekannterweise noch mehr) dieses Künstlerpaares in Kalkar befinden, mindestens drei davon im Besitz der Stadt Kalkar.

Bei der Besichtigung des Brunnens am Ritter-Elbert-Zentrum in Hönnepel wurde anwesenden Mitbürgern durch Lutz Kühnen mitgeteilt, dass er und weitere Mitglieder der KUSSS-Arbeitsgruppe sich das Objekt aus Interesse an den Werken des Künstlerpaares Kubach-Wilmsen angesehen haben. Dieser und weitere Sachverhalte wurden Herrn van de Sand von Lutz Kühnen in zwei Telefonaten und einer E-Mail ausführlich erläutert.

„Warum Herr van de Sand entgegen besseren Wissens falsche Zusammenhänge her- bzw. darstellt, kann ich nur mutmaßen, nicht aber nachvollziehen. Wir haben zu keiner Zeit Überlegungen angestellt, Kunstwerke aus den Kalkarer Stadtteilen zu versetzen“, so Lutz Kühnen.

Der Ausschuss für Kultur und Tourismus hat sich mit dem Thema „Kunstwerke des Künstlerpaares Kubach-Wilmsen“ bisher noch nicht befasst. Zu seiner nächsten Sitzung wird eine geänderte Fassung des FORUM-Antrags Nr. 0033 auf der Basis dann aktuellster Erkenntnisse vorgelegt werden.

FORUM Kalkar

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Wir unterstützen die Petition gegen den Ärztemangel im Kreis Kleve

Die Elterninitiative Kleve EI, gegründet im März 2015, setzt sich für eine bessere Versorgung mit Kinderärzten im Kreis Kleve ein. Um der Forderung Nachdruck zu verleihen, wurde eine Online-Petition ins Leben gerufen:

 


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Bürger gefragt zu Siedlung Oybaum

NRZ vom 1.08.2017: Für das sogenannte „Erholungsgebiet Oybaum“ in Kalkar-Hönnepel, in dem Bürger teils seit 30 Jahren dauerhaft wohnen (die NRZ berichtete mehrfach und ausführlich), soll nun der Bebauungsplan geändert werden. Der Rat der Stadt Kalkar hat in seiner letzten Sitzung beschlossen: Der Bebauungsplan Nr. 027 „Erholungsgebiet Oybaum“ soll geändert werden, damit zumindest zahlreiche planungsrechtliche Verstöße „geheilt“ werden können. So stimmt die Größe einer Vielzahl von Nebenanlagen nicht mit den bisherigen Vorgaben des Bebauungsplans überein; auch soll die Zulässigkeit von Garagen unter bestimmten Voraussetzungen künftig möglich sein.

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„Atmosphärische Störungen“ während der Ratssitzung am 13. Juli 2017

„Eine Unverschämtheit…eine Dreistigkeit…“, harte Worte der Empörung schlugen dem Kämmerer der Stadt Kalkar, Stefan Jaspers, aus dem Munde des Fraktionsvorsitzenden der SPD, Walter Schwaya, nach seiner Rede zum Nachtragshaushalt entgegen.

 

Denn dieser stellte in der letzten Ratssitzung vor der Sommerpause nicht nur ein trockenes Zahlenwerk vor, sondern nahm sich anschließend kurzerhand die Ratsmitglieder „zur Brust“ und warf ihnen Misstrauen und Geringschätzung gegenüber den Verwaltungsmitarbeitern vor. Nachdem mehrere Ratsmitglieder des Öfteren wiederholt Personalkürzungen in der Verwaltung angemahnt hatten, ist anscheinend bei einigen Personen der Eindruck entstanden, als ob sich die Fachbereichsleiter und ihre Mitarbeiter mehr oder weniger im Tagesgeschäft „ausruhen“ würden. Und auf der anderen Seite sind die gewählten kommunalpolitischen Vertreter nach Auffassung von Herrn Jaspers aber nicht in der Lage, die von ihm aufgezeigten Sparpotentiale zu beschließen.

Die teils in ferner Vergangenheit wurzelnden Differenzen zwischen dem einen oder anderen immer noch im Rat vertretenen Mitglied und der Verwaltungsspitze treten regelmäßig zu Tage. Die neue Konstellation im Rat der Stadt nach den letzten Kommunal- und Bürgermeisterwahlen hat augenscheinlich auch nicht jeder „Altgediente“ bereits verdaut. Da kommt doch die Sommerpause gerade recht, damit sich die Gemüter wieder abkühlen können. Die bereits beschlossene Untersuchung der Organisationsstruktur des Verwaltungsapparates wird zudem von allen Seiten begrüßt und hoffentlich für die gewünschte Klarheit sorgen.

 

Der Nachtragshaushalt in Höhe von 339.089 € wurde notwendig, da auf der einen Seite u. a. nicht vorhersehbare höhere Kosten für den Schulumbau zu Buche schlagen und auf der anderen Seite u. a. die Schlüsselzuweisungen des Landes um 545.000 € gekürzt wurden. Die Kürzung der Schlüsselzuweisungen hat jedoch nichts mit den zusätzlichen Einnahmen aus den Erhöhungen der Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer zu tun, sie basiert auf Daten aus dem Jahr 2016. Zudem wurden u. a. geplante Grundstücksverkäufe im Bereich des Ferien- und Campingparks Wisseler See von angenommen 585.200 € nicht getätigt, da diese im Rahmen der Veräußerung des gesamten Areals der stadteigenen Ferien- und Campingpark Wisseler See GmbH realisiert werden sollen.

Die Beschlussvorlage zu diesem Tagesordnungspunkt mit den wichtigsten Zahlen ist hier nachzulesen:

Eine ausführliche Darstellung des Nachtragshaushaltes finden Sie hier.

In einem weiteren Tagesordnungspunkt wurde einstimmig die Anschubfinanzierung für den Bürgerbus in Höhe von 22.610 €, als auch die Übernahme der ggf. anfallenden jährlichen Defizite beschlossen. In der vom Bürgerbusverein Kalkar (www.buergerbus-kalkar.de) vorgelegten Kalkulation wird mit einem jährlichen Defizit in Höhe von 3.250 € gerechnet. Mit diesem Beschluss können nun alle Fördergelder beantragt werden, so dass Anfang des Jahres 2018 ein mit hoffentlich vielen Sponsorenaufklebern „geschmückter“ Bürgerbus erstmals durch Kalkar und seine Stadtteile rollen und so das Mobilitätsangebot für die Bürgerinnen und Bürger erweitern wird.

 

Den Empfehlungen aus dem Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss wurde ebenfalls einstimmig gefolgt.

Stadtoberbaurat Frank Sundermann zeigte nochmals ausführlich den Sachverhalt bzgl. des „Dauerwohnens“ im Wochenendhausgebiet Oybaum (Stadtteil Hönnepel) auf. Sicherlich konnten seine Ausführungen die Sorgen der zahlreich zur Ratssitzung erschienenen Bewohner aus dem Oybaum – wenn überhaupt – nur geringfügig mindern. Die aktuell vorgesehenen „Heilungen“ durch Änderungen des Bebauungsplans sind wichtig für die betroffenen Hausbesitzer, die quälende Ungewissheit bis zur endgültigen Klärung der „illegalen“ Wohnsituation wird jedoch voraussichtlich noch längere Zeit andauern. Herr Sundermann stellte die von den Mitgliedern des Bauausschusses geänderte und als Empfehlung an den Rat gegebene Beschlussvorlage vor: Danach sollen u. a. „Wochenendhäuser mit einer Dachneigung bis 30° bis zu einer Grundfläche von 95 m2“ zulässig sein und „Stellplätze, Carports und Garagen auf den überbaubaren Grundstücksflächen“ errichtet werden können. Stellplätze, Carports und Garagen auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen sind weiterhin nicht zulässig. Die Ratsmitglieder stimmten dieser 22. Änderung des Bebauungsplans Nr. 027 – Erholungsgebiet Oybaum – einstimmig zu. Das offizielle Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans beginnt in Kürze mit der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange.

 

In den Mitteilungen gab die Verwaltung u. a. bekannt, dass der Stadt neben weiteren 15 anerkannten Asylbewerbern noch 30 im Verfahren befindliche Personen zugewiesen werden. Die derzeitige Aufnahmequote bei den anerkannten Flüchtlingen liegt bei 68,8 % und bei den im Anerkennungsverfahren befindlichen Personen bei 75,3 %.

 

In den Einwohnerfragen fragte ein Bürger u. a. nach dem Status zur Finanzierung des Konzertflügels. Die Bürgermeisterin konnte die erfreuliche Nachricht geben, dass der Flügel vollständig bezahlt ist.

 

Das FORUM Kalkar wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern eine schöne Ferienzeit.

 

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Dauerwohnen im Wochenendhausgebiet Oybaum – in Zukunft endlich legal?

„Wer den Geist aus der Flasche lässt“, so die wohl der eigenen Ratlosigkeit geschuldete Kommentierung eines Sachkundigen Bürgers in der Sitzung des Bau-, Planungs-, Verkehrs und Umweltausschusses am Donnerstag, dem 29. Juni, gefallen in der Beratung zur 22. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 027 – Erholungsgebiet Oybaum.

Denn dort musste erst einmal tüchtig „geheilt“ werden. Und zwar auf Antrag von zwei Bürgern, die im Oybaum ein Haus besitzen und dieses – wie fast alle anderen dort lebenden Bürgerinnen und Bürger auch – dauerhaft bewohnen. Die Bürger hatten von ihrem Recht Gebrauch gemacht, Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zur 57. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kalkar – Windenergie abzugeben, sowie – aufgrund der zu erwartenden Lärmbelästigung für die Bewohner des Oybaums – Widerspruch gegen die Genehmigung der Windenergieanlage südlich der Rheinstraße (zwischen Rheinstraße und Leuthweg) einzulegen. Das veranlasste die Bezirksregierung Düsseldorf, den Kreis Kleve mit der Überprüfung des im Jahr 2011 erworbenen Hauses zu beauftragen. Bei dem 1998 errichteten Haus wurden mehrere Mängel festgestellt, u. a. eine größere Grundfläche und Dachneigung als im aktuell gültigen Bebauungsplan erlaubt, sowie das Vorhandensein einer Garage auf dem Grundstück. Zulässig sind im Oybaum bisher lediglich nicht überdachte Stellplätze. Die Mängel wurden vom Kreis Kleve beanstandet und führten zusammen mit dem Vorwurf des nicht rechtmäßigen Dauerwohnens in einem Wochenendhausgebiet zu der Feststellung, dass die Hausbesitzer illegal im Oybaum wohnen und daher keine Rechtsposition besitzen.

Erholungsgebiet Oybaum in Kalkar (Quelle: OpenStreetMap)

Das Haus wurde 1998 auf der Basis eines Erschließungs- und Investitionsvertrages zwischen der Stadt Kalkar und den damaligen „Oybaum-Entwicklern“ errichtet. Die erst im Jahr 2002 vom Rat der Stadt Kalkar verabschiedete 20. Änderung des Bebauungsplanes beinhaltete dann jedoch u. a. eine kleinere Grundfläche (max. 90 statt 95 qm) als im Erschließungsvertrag vereinbart. Zu diesem Zeitpunkt war das Haus bereits seit vier Jahren fertiggestellt und wurde seitdem dauerhaft von den Erstbesitzern bewohnt.

Und was ist mit der Garage? Der im Jahr 2000 errichtete Carport wurde 2002 vom Vorbesitzer nachträglich mit einem Holztor ausgestattet. Dirk Altenburg (FORUM) erläuterte die Definition des Begriffes „Garage“ gemäß den Bestimmungen der Sonderbauverordnung: Ein Stellplatz hat definitionsgemäß kein Dach, ein überdachter Stellplatz ist bereits eine offene Garage. Darunter fallen auch alle sogenannten „Carports“. Im Oybaum befindet sich ein großer Teil der Stellplätze unter den Schleppdächern, d. h. den verlängerten Dächern der Häuser. Nach dem aktuell gültigem Bebauungsplan müssten die Eigentümer ihre Dächer „einkürzen“ und / oder die „Carports“ abreißen, damit aus diesen ein genehmigter Stellplatz wird. Und so nahm die Beratung Fahrt auf, die als Beschluss auch die „Heilung“ aller Garagen beinhaltete, die sich im überbaubaren Raum, also innerhalb des Baufensters der Grundstücke befinden. Hat ein „Garagenerrichter“ auch dagegen verstoßen, könnte dies im laufenden Verfahren ggf. durch Anpassung des Baufensters ebenfalls geheilt werden.

Obwohl nach dem Melderecht der erste Wohnsitz im Oybaum angemeldet werden darf, ist das Dauerwohnen in einem Wochenendhausgebiet jedoch gemäß Baurecht nicht zulässig. Nach Auskunft der Verwaltung haben 250 Mitbürger ihren Erstwohnsitz im Oybaum, d. h. vom Dauerwohnen wird in diesem Gebiet nachweislich überwiegend Gebrauch gemacht.

Ein kleiner Lichtblick im Hinblick auf eine mögliche Legalisierung der Wohnsituation ist die kürzlich verabschiedete Änderung des Baugesetzbuches (BauGB), der §12 wurde um den Absatz 7 ergänzt. Diese Änderung trat Mitte Mai 2017 in Kraft und ermöglicht es den Kommunen, das dauerhafte Wohnen in Erholungssondergebieten (Ferien- und Wochenendhausgebiete) unter Vorlage eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans in Abstimmung mit den übergeordneten Behörden nachträglich zu legalisieren.

Das Wochenendhausgebiet Oybaum wurde – in weiser Voraussicht – bereits im Rahmen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes entwickelt, so dass heute aus Sicht der betroffenen Bürger nur eine einfache Ergänzung des Bebauungsplanes erforderlich ist und auch beantragt wurde:

„Das Wochenendhausgebiet Oybaum dient zu Zwecken der Erholung. Neben dem Freizeitwohnen in Wochenendhäusern ist auch der dauerhafte Aufenthalt von Menschen und die Begründung eines Erstwohnsitzes gem. §12, Abs. 7 BauGB in diesen Häusern zulässig.“

Diese Variante hätte zudem den Vorteil, dass weder der Flächennutzungsplan noch der Regionalplan geändert werden müssten, da der Oybaum weiterhin ein Wochenendhausgebiet bleibt.

Aber so einfach ist die Angelegenheit anscheinend leider nicht, wie Stadtoberbaurat Sundermann anmerkte, der diesbezüglich schon einen ersten Austausch mit der Bezirksregierung hatte.

Was nun? Die Stadt Xanten plant alternativ in ihrem Ferienhausgebiet „Am Nibelungenbad“ den Bebauungsplan aufgrund der eingetretenen Funktionslosigkeit aufzuheben, auch hier wird überwiegend dauerhaft gewohnt. Vorhaben würden in diesem Gebiet in Zukunft dann nach § 34 BauGB beurteilt:

§ 34: Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile

(1) Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

In diesem Fall müssten jedoch wohl Flächennutzungsplan und Regionalplan geändert werden. Soweit wollten die Ausschussmitglieder zu diesem Zeitpunkt jedoch nicht gehen. Lutz Kühnen (FORUM) mahnte eine rechtssichere Grundlage für den Beschluss an. Eine Rechtsberatung wiederum kostet Geld, das die Stadt nicht hat und somit einigten sich die Ausschussmitglieder darauf, dass die Verwaltung weiterhin intern an einer Lösung arbeitet.

Die Angelegenheit ist durchaus heikel, da das Land NRW die Kreise bereits 2008 / 2009 aufgefordert hat, gegen den „Tatbestand des illegalen Dauerwohnens“ in Erholungssondergebieten vorzugehen. Es ist allerdings kaum davon auszugehen, dass die betroffenen Bürger nun ihre Häuser verlassen müssen. Zur Not könnte der Kreis zeitlich begrenzte Duldungen aussprechen.

Neben diesem „Top Act“ beschlossen die Ausschussmitglieder ein paar „olle Kamellen“ aus der Vergangenheit, die im Rahmen des Planverfahrens die Öffentlichkeitsbeteiligungen durchlaufen haben.

Ein Novum ist sicherlich die Ergänzung des Beschlusses zu einem Antrag zur 7. Änderung des Bebauungsplanes 073 – Auf den Behrnen, projektbezogene Informationen unmittelbar an die betroffenen Bürger zu kommunizieren. Dort möchte der Hausbesitzer eines Doppelhauses jeweils auf der links- und rechtsseitig angebauten Garage einen „Freisitz“ errichten. Da nicht anzunehmen ist, dass die Anwohner regelmäßig die öffentlichen Bekanntmachungen lesen, werden diese nun direkt von der Verwaltung auf die Möglichkeit des Einspruches in der Öffentlichkeitsbeteiligung hingewiesen.

Eine Einwohnerfrage nahm Bezug auf die Gülleausbringung in einem Naturschutzgebiet. Die Verwaltung verwies auf die Kontrollen der unteren Landschaftsbehörde. Eine weitere Frage wurde zur aktuellen Situation auf dem Spielplatz im Schwanenhorst gestellt. Die Verwaltung verwies auf die nächste Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend und Sport.

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Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 5. Juli 2017

Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 5. Juli 2017

Fährt er oder fährt er nicht, der Bürgerbus in Kalkar? Auf der Haupt- und Finanzausschusssitzung am Mittwoch, dem 5. Juli, äußerten alle kommunalpolitischen Vertreter ihre grundsätzliche Zustimmung für das Projekt, jedoch sollte die Beschlussfassung durch die Verwaltung geprüft und in einer Druckvorlage für die nächste Ratssitzung präzisiert werden.

Aber der Reihe nach: Heinz Schopen (Bündnis 90/Die Grünen) stellte zu Beginn der Ausschusssitzung den Antrag auf Vertagung des Tagesordnungspunktes zum Bürgerbus, da seinerseits noch erheblicher Erklärungsbedarf bestehe. Die Bürgermeisterin Dr. Britta Schulz verwies auf die Anwesenheit des Vorsitzenden des Bürgerbusvereins, Heinz Igel, der für die anstehenden Fragen zur Verfügung stand. In einer kurzen Sitzungsunterbrechung einigten sich die Ausschussmitglieder auf den Verbleib des Tagesordnungspunktes und Heinz Igel erklärte detailliert die Kostenstruktur des Projektes. Überraschend war jedoch für alle die hohe Kostenbeteiligung der Kommune an der Restfinanzierung des Fahrzeuges inklusive Erstausrüstung. Knapp 30.000 € sollten es sein und hierüber entwickelte sich eine lebhafte Diskussion, da eine niedrigere Summe bei der Vorstellung des Projektes im Ausschuss für Bügerbeteiligung und Gemeinwesen im November 2016 genannt worden war. Boris Gulan (FDP) sah in darin gar einen „unter Vortäuschung falscher Tatsachen“ gefassten Beschluss. Das traf aber nicht zu, da im Beschluss keine konkreten Zahlen genannt wurden und dieser lediglich einen Grundsatzbeschluss für die Einführung eines Bürgerbusses beinhaltete. Heinz Igel konnte das „Versäumnis“ dahingehend erklären, dass der zum Vergleich herangezogene Bürgerbus Rheinberg zum Kreis Wesel gehört und dieser die Restsumme der nicht geförderten Anschaffungskosten komplett übernommen hatte. Somit verblieben dort lediglich ca. 10.000 € Anschubfinanzierung für Schulungen, Untersuchungen, Ausrüstung usw. Zudem konnte er den Mitgliedern des Ausschusses mitteilen, dass der Kreis Kleve, vorbehaltlich der Entscheidung der Bezirksregierung, mit 7.500 € den Kauf des Fahrzeuges bezuschussen wird. Somit muss die Stadt Kalkar einen Differenzbetrag in Höhe von einmalig ca. 23.000 € leisten.

Dirk Altenburg (FORUM) verwies auf den demographischen Wandel, wie er auch im integrierten Handlungskonzept (IHK) aufgezeigt wurde und die damit einhergehende Notwendigkeit, frühzeitig das Mobilitätsangebot zu erweitern, um den Abzug der Bevölkerung möglichst gering zu halten. Ansgar Boßmann (CDU) war die Beschlussvorlage im Antrag des Bürgerbusvereins nicht präzise genug und forderte daher eine weitere Prüfung durch die Verwaltung. Sicher ist jedoch, dass die eventuell anfallenden Defizite von der Stadt zu tragen sind, denn ohne die Kostenübernahmebestätigung durch die Kommune ist die Beteiligung des Landes NRW ausgeschlossen.

Somit ist für Spannung gesorgt und der finale Beschluss erfolgt nun ohne Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses auf der kommenden Ratssitzung.

Ihr FORUM Kalkar

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