Allgemein

„Atmosphärische Störungen“ während der Ratssitzung am 13. Juli 2017

„Eine Unverschämtheit…eine Dreistigkeit…“, harte Worte der Empörung schlugen dem Kämmerer der Stadt Kalkar, Stefan Jaspers, aus dem Munde des Fraktionsvorsitzenden der SPD, Walter Schwaya, nach seiner Rede zum Nachtragshaushalt entgegen.

 

Denn dieser stellte in der letzten Ratssitzung vor der Sommerpause nicht nur ein trockenes Zahlenwerk vor, sondern nahm sich anschließend kurzerhand die Ratsmitglieder „zur Brust“ und warf ihnen Misstrauen und Geringschätzung gegenüber den Verwaltungsmitarbeitern vor. Nachdem mehrere Ratsmitglieder des Öfteren wiederholt Personalkürzungen in der Verwaltung angemahnt hatten, ist anscheinend bei einigen Personen der Eindruck entstanden, als ob sich die Fachbereichsleiter und ihre Mitarbeiter mehr oder weniger im Tagesgeschäft „ausruhen“ würden. Und auf der anderen Seite sind die gewählten kommunalpolitischen Vertreter nach Auffassung von Herrn Jaspers aber nicht in der Lage, die von ihm aufgezeigten Sparpotentiale zu beschließen.

Die teils in ferner Vergangenheit wurzelnden Differenzen zwischen dem einen oder anderen immer noch im Rat vertretenen Mitglied und der Verwaltungsspitze treten regelmäßig zu Tage. Die neue Konstellation im Rat der Stadt nach den letzten Kommunal- und Bürgermeisterwahlen hat augenscheinlich auch nicht jeder „Altgediente“ bereits verdaut. Da kommt doch die Sommerpause gerade recht, damit sich die Gemüter wieder abkühlen können. Die bereits beschlossene Untersuchung der Organisationsstruktur des Verwaltungsapparates wird zudem von allen Seiten begrüßt und hoffentlich für die gewünschte Klarheit sorgen.

 

Der Nachtragshaushalt in Höhe von 339.089 € wurde notwendig, da auf der einen Seite u. a. nicht vorhersehbare höhere Kosten für den Schulumbau zu Buche schlagen und auf der anderen Seite u. a. die Schlüsselzuweisungen des Landes um 545.000 € gekürzt wurden. Die Kürzung der Schlüsselzuweisungen hat jedoch nichts mit den zusätzlichen Einnahmen aus den Erhöhungen der Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer zu tun, sie basiert auf Daten aus dem Jahr 2016. Zudem wurden u. a. geplante Grundstücksverkäufe im Bereich des Ferien- und Campingparks Wisseler See von angenommen 585.200 € nicht getätigt, da diese im Rahmen der Veräußerung des gesamten Areals der stadteigenen Ferien- und Campingpark Wisseler See GmbH realisiert werden sollen.

Die Beschlussvorlage zu diesem Tagesordnungspunkt mit den wichtigsten Zahlen ist hier nachzulesen:

Eine ausführliche Darstellung des Nachtragshaushaltes finden Sie hier.

In einem weiteren Tagesordnungspunkt wurde einstimmig die Anschubfinanzierung für den Bürgerbus in Höhe von 22.610 €, als auch die Übernahme der ggf. anfallenden jährlichen Defizite beschlossen. In der vom Bürgerbusverein Kalkar (www.buergerbus-kalkar.de) vorgelegten Kalkulation wird mit einem jährlichen Defizit in Höhe von 3.250 € gerechnet. Mit diesem Beschluss können nun alle Fördergelder beantragt werden, so dass Anfang des Jahres 2018 ein mit hoffentlich vielen Sponsorenaufklebern „geschmückter“ Bürgerbus erstmals durch Kalkar und seine Stadtteile rollen und so das Mobilitätsangebot für die Bürgerinnen und Bürger erweitern wird.

 

Den Empfehlungen aus dem Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss wurde ebenfalls einstimmig gefolgt.

Stadtoberbaurat Frank Sundermann zeigte nochmals ausführlich den Sachverhalt bzgl. des „Dauerwohnens“ im Wochenendhausgebiet Oybaum (Stadtteil Hönnepel) auf. Sicherlich konnten seine Ausführungen die Sorgen der zahlreich zur Ratssitzung erschienenen Bewohner aus dem Oybaum – wenn überhaupt – nur geringfügig mindern. Die aktuell vorgesehenen „Heilungen“ durch Änderungen des Bebauungsplans sind wichtig für die betroffenen Hausbesitzer, die quälende Ungewissheit bis zur endgültigen Klärung der „illegalen“ Wohnsituation wird jedoch voraussichtlich noch längere Zeit andauern. Herr Sundermann stellte die von den Mitgliedern des Bauausschusses geänderte und als Empfehlung an den Rat gegebene Beschlussvorlage vor: Danach sollen u. a. „Wochenendhäuser mit einer Dachneigung bis 30° bis zu einer Grundfläche von 95 m2“ zulässig sein und „Stellplätze, Carports und Garagen auf den überbaubaren Grundstücksflächen“ errichtet werden können. Stellplätze, Carports und Garagen auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen sind weiterhin nicht zulässig. Die Ratsmitglieder stimmten dieser 22. Änderung des Bebauungsplans Nr. 027 – Erholungsgebiet Oybaum – einstimmig zu. Das offizielle Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans beginnt in Kürze mit der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange.

 

In den Mitteilungen gab die Verwaltung u. a. bekannt, dass der Stadt neben weiteren 15 anerkannten Asylbewerbern noch 30 im Verfahren befindliche Personen zugewiesen werden. Die derzeitige Aufnahmequote bei den anerkannten Flüchtlingen liegt bei 68,8 % und bei den im Anerkennungsverfahren befindlichen Personen bei 75,3 %.

 

In den Einwohnerfragen fragte ein Bürger u. a. nach dem Status zur Finanzierung des Konzertflügels. Die Bürgermeisterin konnte die erfreuliche Nachricht geben, dass der Flügel vollständig bezahlt ist.

 

Das FORUM Kalkar wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern eine schöne Ferienzeit.

 

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Dauerwohnen im Wochenendhausgebiet Oybaum – in Zukunft endlich legal?

„Wer den Geist aus der Flasche lässt“, so die wohl der eigenen Ratlosigkeit geschuldete Kommentierung eines Sachkundigen Bürgers in der Sitzung des Bau-, Planungs-, Verkehrs und Umweltausschusses am Donnerstag, dem 29. Juni, gefallen in der Beratung zur 22. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 027 – Erholungsgebiet Oybaum.

Denn dort musste erst einmal tüchtig „geheilt“ werden. Und zwar auf Antrag von zwei Bürgern, die im Oybaum ein Haus besitzen und dieses – wie fast alle anderen dort lebenden Bürgerinnen und Bürger auch – dauerhaft bewohnen. Die Bürger hatten von ihrem Recht Gebrauch gemacht, Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zur 57. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kalkar – Windenergie abzugeben, sowie – aufgrund der zu erwartenden Lärmbelästigung für die Bewohner des Oybaums – Widerspruch gegen die Genehmigung der Windenergieanlage südlich der Rheinstraße (zwischen Rheinstraße und Leuthweg) einzulegen. Das veranlasste die Bezirksregierung Düsseldorf, den Kreis Kleve mit der Überprüfung des im Jahr 2011 erworbenen Hauses zu beauftragen. Bei dem 1998 errichteten Haus wurden mehrere Mängel festgestellt, u. a. eine größere Grundfläche und Dachneigung als im aktuell gültigen Bebauungsplan erlaubt, sowie das Vorhandensein einer Garage auf dem Grundstück. Zulässig sind im Oybaum bisher lediglich nicht überdachte Stellplätze. Die Mängel wurden vom Kreis Kleve beanstandet und führten zusammen mit dem Vorwurf des nicht rechtmäßigen Dauerwohnens in einem Wochenendhausgebiet zu der Feststellung, dass die Hausbesitzer illegal im Oybaum wohnen und daher keine Rechtsposition besitzen.

Erholungsgebiet Oybaum in Kalkar (Quelle: OpenStreetMap)

Das Haus wurde 1998 auf der Basis eines Erschließungs- und Investitionsvertrages zwischen der Stadt Kalkar und den damaligen „Oybaum-Entwicklern“ errichtet. Die erst im Jahr 2002 vom Rat der Stadt Kalkar verabschiedete 20. Änderung des Bebauungsplanes beinhaltete dann jedoch u. a. eine kleinere Grundfläche (max. 90 statt 95 qm) als im Erschließungsvertrag vereinbart. Zu diesem Zeitpunkt war das Haus bereits seit vier Jahren fertiggestellt und wurde seitdem dauerhaft von den Erstbesitzern bewohnt.

Und was ist mit der Garage? Der im Jahr 2000 errichtete Carport wurde 2002 vom Vorbesitzer nachträglich mit einem Holztor ausgestattet. Dirk Altenburg (FORUM) erläuterte die Definition des Begriffes „Garage“ gemäß den Bestimmungen der Sonderbauverordnung: Ein Stellplatz hat definitionsgemäß kein Dach, ein überdachter Stellplatz ist bereits eine offene Garage. Darunter fallen auch alle sogenannten „Carports“. Im Oybaum befindet sich ein großer Teil der Stellplätze unter den Schleppdächern, d. h. den verlängerten Dächern der Häuser. Nach dem aktuell gültigem Bebauungsplan müssten die Eigentümer ihre Dächer „einkürzen“ und / oder die „Carports“ abreißen, damit aus diesen ein genehmigter Stellplatz wird. Und so nahm die Beratung Fahrt auf, die als Beschluss auch die „Heilung“ aller Garagen beinhaltete, die sich im überbaubaren Raum, also innerhalb des Baufensters der Grundstücke befinden. Hat ein „Garagenerrichter“ auch dagegen verstoßen, könnte dies im laufenden Verfahren ggf. durch Anpassung des Baufensters ebenfalls geheilt werden.

Obwohl nach dem Melderecht der erste Wohnsitz im Oybaum angemeldet werden darf, ist das Dauerwohnen in einem Wochenendhausgebiet jedoch gemäß Baurecht nicht zulässig. Nach Auskunft der Verwaltung haben 250 Mitbürger ihren Erstwohnsitz im Oybaum, d. h. vom Dauerwohnen wird in diesem Gebiet nachweislich überwiegend Gebrauch gemacht.

Ein kleiner Lichtblick im Hinblick auf eine mögliche Legalisierung der Wohnsituation ist die kürzlich verabschiedete Änderung des Baugesetzbuches (BauGB), der §12 wurde um den Absatz 7 ergänzt. Diese Änderung trat Mitte Mai 2017 in Kraft und ermöglicht es den Kommunen, das dauerhafte Wohnen in Erholungssondergebieten (Ferien- und Wochenendhausgebiete) unter Vorlage eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans in Abstimmung mit den übergeordneten Behörden nachträglich zu legalisieren.

Das Wochenendhausgebiet Oybaum wurde – in weiser Voraussicht – bereits im Rahmen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes entwickelt, so dass heute aus Sicht der betroffenen Bürger nur eine einfache Ergänzung des Bebauungsplanes erforderlich ist und auch beantragt wurde:

„Das Wochenendhausgebiet Oybaum dient zu Zwecken der Erholung. Neben dem Freizeitwohnen in Wochenendhäusern ist auch der dauerhafte Aufenthalt von Menschen und die Begründung eines Erstwohnsitzes gem. §12, Abs. 7 BauGB in diesen Häusern zulässig.“

Diese Variante hätte zudem den Vorteil, dass weder der Flächennutzungsplan noch der Regionalplan geändert werden müssten, da der Oybaum weiterhin ein Wochenendhausgebiet bleibt.

Aber so einfach ist die Angelegenheit anscheinend leider nicht, wie Stadtoberbaurat Sundermann anmerkte, der diesbezüglich schon einen ersten Austausch mit der Bezirksregierung hatte.

Was nun? Die Stadt Xanten plant alternativ in ihrem Ferienhausgebiet „Am Nibelungenbad“ den Bebauungsplan aufgrund der eingetretenen Funktionslosigkeit aufzuheben, auch hier wird überwiegend dauerhaft gewohnt. Vorhaben würden in diesem Gebiet in Zukunft dann nach § 34 BauGB beurteilt:

§ 34: Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile

(1) Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

In diesem Fall müssten jedoch wohl Flächennutzungsplan und Regionalplan geändert werden. Soweit wollten die Ausschussmitglieder zu diesem Zeitpunkt jedoch nicht gehen. Lutz Kühnen (FORUM) mahnte eine rechtssichere Grundlage für den Beschluss an. Eine Rechtsberatung wiederum kostet Geld, das die Stadt nicht hat und somit einigten sich die Ausschussmitglieder darauf, dass die Verwaltung weiterhin intern an einer Lösung arbeitet.

Die Angelegenheit ist durchaus heikel, da das Land NRW die Kreise bereits 2008 / 2009 aufgefordert hat, gegen den „Tatbestand des illegalen Dauerwohnens“ in Erholungssondergebieten vorzugehen. Es ist allerdings kaum davon auszugehen, dass die betroffenen Bürger nun ihre Häuser verlassen müssen. Zur Not könnte der Kreis zeitlich begrenzte Duldungen aussprechen.

Neben diesem „Top Act“ beschlossen die Ausschussmitglieder ein paar „olle Kamellen“ aus der Vergangenheit, die im Rahmen des Planverfahrens die Öffentlichkeitsbeteiligungen durchlaufen haben.

Ein Novum ist sicherlich die Ergänzung des Beschlusses zu einem Antrag zur 7. Änderung des Bebauungsplanes 073 – Auf den Behrnen, projektbezogene Informationen unmittelbar an die betroffenen Bürger zu kommunizieren. Dort möchte der Hausbesitzer eines Doppelhauses jeweils auf der links- und rechtsseitig angebauten Garage einen „Freisitz“ errichten. Da nicht anzunehmen ist, dass die Anwohner regelmäßig die öffentlichen Bekanntmachungen lesen, werden diese nun direkt von der Verwaltung auf die Möglichkeit des Einspruches in der Öffentlichkeitsbeteiligung hingewiesen.

Eine Einwohnerfrage nahm Bezug auf die Gülleausbringung in einem Naturschutzgebiet. Die Verwaltung verwies auf die Kontrollen der unteren Landschaftsbehörde. Eine weitere Frage wurde zur aktuellen Situation auf dem Spielplatz im Schwanenhorst gestellt. Die Verwaltung verwies auf die nächste Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend und Sport.

Ihr FORUM Kalkar

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Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 5. Juli 2017

Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 5. Juli 2017

Fährt er oder fährt er nicht, der Bürgerbus in Kalkar? Auf der Haupt- und Finanzausschusssitzung am Mittwoch, dem 5. Juli, äußerten alle kommunalpolitischen Vertreter ihre grundsätzliche Zustimmung für das Projekt, jedoch sollte die Beschlussfassung durch die Verwaltung geprüft und in einer Druckvorlage für die nächste Ratssitzung präzisiert werden.

Aber der Reihe nach: Heinz Schopen (Bündnis 90/Die Grünen) stellte zu Beginn der Ausschusssitzung den Antrag auf Vertagung des Tagesordnungspunktes zum Bürgerbus, da seinerseits noch erheblicher Erklärungsbedarf bestehe. Die Bürgermeisterin Dr. Britta Schulz verwies auf die Anwesenheit des Vorsitzenden des Bürgerbusvereins, Heinz Igel, der für die anstehenden Fragen zur Verfügung stand. In einer kurzen Sitzungsunterbrechung einigten sich die Ausschussmitglieder auf den Verbleib des Tagesordnungspunktes und Heinz Igel erklärte detailliert die Kostenstruktur des Projektes. Überraschend war jedoch für alle die hohe Kostenbeteiligung der Kommune an der Restfinanzierung des Fahrzeuges inklusive Erstausrüstung. Knapp 30.000 € sollten es sein und hierüber entwickelte sich eine lebhafte Diskussion, da eine niedrigere Summe bei der Vorstellung des Projektes im Ausschuss für Bügerbeteiligung und Gemeinwesen im November 2016 genannt worden war. Boris Gulan (FDP) sah in darin gar einen „unter Vortäuschung falscher Tatsachen“ gefassten Beschluss. Das traf aber nicht zu, da im Beschluss keine konkreten Zahlen genannt wurden und dieser lediglich einen Grundsatzbeschluss für die Einführung eines Bürgerbusses beinhaltete. Heinz Igel konnte das „Versäumnis“ dahingehend erklären, dass der zum Vergleich herangezogene Bürgerbus Rheinberg zum Kreis Wesel gehört und dieser die Restsumme der nicht geförderten Anschaffungskosten komplett übernommen hatte. Somit verblieben dort lediglich ca. 10.000 € Anschubfinanzierung für Schulungen, Untersuchungen, Ausrüstung usw. Zudem konnte er den Mitgliedern des Ausschusses mitteilen, dass der Kreis Kleve, vorbehaltlich der Entscheidung der Bezirksregierung, mit 7.500 € den Kauf des Fahrzeuges bezuschussen wird. Somit muss die Stadt Kalkar einen Differenzbetrag in Höhe von einmalig ca. 23.000 € leisten.

Dirk Altenburg (FORUM) verwies auf den demographischen Wandel, wie er auch im integrierten Handlungskonzept (IHK) aufgezeigt wurde und die damit einhergehende Notwendigkeit, frühzeitig das Mobilitätsangebot zu erweitern, um den Abzug der Bevölkerung möglichst gering zu halten. Ansgar Boßmann (CDU) war die Beschlussvorlage im Antrag des Bürgerbusvereins nicht präzise genug und forderte daher eine weitere Prüfung durch die Verwaltung. Sicher ist jedoch, dass die eventuell anfallenden Defizite von der Stadt zu tragen sind, denn ohne die Kostenübernahmebestätigung durch die Kommune ist die Beteiligung des Landes NRW ausgeschlossen.

Somit ist für Spannung gesorgt und der finale Beschluss erfolgt nun ohne Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses auf der kommenden Ratssitzung.

Ihr FORUM Kalkar

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Sitzung des Ausschusses für Feuer- und Katastrophenschutz am 19. Juni 2017

Die „Gerüchteküche“ ist bekanntermaßen ein Ort, an dem die Phantasie brodelt und davon darf es gerne auch ein wenig mehr sein. Auf der aktuellen „Speisekarte“ steht in Kalkar derzeit u. a. das in Bau befindliche Feuerwehrgerätehaus in Appeldorn. Die Gerüchte entwickelten eine große Eigendynamik, der das FORUM und die CDU nicht länger untätig zusehen wollten. Daher beantragten die beiden Fraktionen unabhängig voneinander die Einberufung einer Sitzung des Ausschusses für Feuer- und Katastrophenschutz.

im Bau befindliches neues Feuerwehrgerätehaus in Appeldorn

Diese fand am Montag, dem 19. Juni, statt. Die Verwaltung gab einen Sachstandsbericht ab: Fakt ist, die Kosten bewegen sich im Rahmen der Planung, die Einweihung ist für den 16. September vorgesehen. Nach anfänglichen Verzögerungen beim Genehmigungsverfahren verläuft die Bauphase nun mit den „üblichen Widrigkeiten“, u. a. bei der Abstimmung der verschiedenen Gewerke. Kein Hausbau geht reibungslos über die Bühne, so der Tenor der Verwaltung und des Planungsbüros.

Nach dieser Klarstellung folgte die Vorstellung der Planung für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Emmericher Eyland. Der Vorschlag sieht den Abriss des alten Gerätehauses vor, da ein Umbau wirtschaftlich nicht zu vertreten ist. In die Planung soll auch der Dorftreff „Alte Schule“ miteinbezogen werden. Die Kosten für den Neubau werden mit ca. 620.000 € veranschlagt. Die Weiterführung der Planung wurde nach anfänglichen Bedenken der CDU in Bezug auf den fehlenden Informationsaustausch innerhalb der Fraktion einstimmig beschlossen.

Es folgte ein weiterer Sachstandsbericht zur Errichtung einer Rettungswache und zur Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes für Kalkar. Der Kreis Kleve sucht nach einer Übergangslösung für den Standort der neuen Rettungswache, um anschließend ohne den Druck der Standortfindung die Errichtung der neuen Rettungswache realisieren zu können.

Der Brandschutzbedarfsplan liegt dem Kreis schon seit dem 1. Juli 2016 zur Prüfung vor und soll nach Auskunft der Verwaltung (Rückmeldung des Kreises Kleve) nun zeitnah bearbeitet werden. Nachfolgend wird der geprüfte Plan dem Rat zum Beschluss vorgelegt.

Einstimmig beschloss der Ausschuss die Gründung einer Kinderfeuerwehr. In diese können Jungen und Mädchen ab sechs Jahren aufgenommen werden, “Löschzwerge Kalkar“ soll diese neue Gruppe heißen. Bislang gibt es „nur“ eine Jugendfeuerwehr, in der Kinder ab dem 12. Lebensjahr an das „heiße Handwerk“ herangeführt werden.  Die Kleinen werden durch sechs Feuerwehrfrauen und einen Feuerwehrmann betreut. Die sieben Freiwilligen haben bereits an einer speziellen Schulung in Wuppertal teilgenommen. Die „Löschzwerge“ werden selbstverständlich keinen Gefahren ausgesetzt, sondern lernen spielerisch Kameradschaft und vieles mehr, so Helmut Hessel (stellv. Stadtbrandinspektor) in seiner Vorstellung zur Gründung der Kinderfeuerwehr.

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Planer wollen Kalkar umbauen

RP Online vom 23.6.2017:

Kalkar. Fünf Millionen Euro kosten die Ideen, die Stadt attraktiver zu machen: weniger Parkplätze auf dem Markt, ein anderes Pflaster, eine neue Verkehrsführung. Nicht alle Bürger fanden das toll, stellte sich beim Stadtrundgang heraus. Von Marc Cattelaens

Wie soll Kalkar in fünf oder zehn Jahren aussehen? Diese Frage stellen sich zurzeit Verwaltung, Politik und Bürger. Sie sind aufgefordert, ihre Ideen für das „Integrierte Handlungskonzept Innenstadt Kalkar“ (IHK) einzubringen. Auch die Mitarbeiter zweier Planungsbüros haben sich Gedanken gemacht, wie man Kalkar lebenswerter machen könnte. Ihre Ergebnisse präsentierten sie nun im Rathaus und nahmen die Bürger mit auf einen Stadtrundgang.

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„Wer die Musik bestellt, der sollte sie auch bezahlen“

„Ziviler Ungehorsam“! Das war das Unwort des Abends auf der Ratssitzung am Dienstag, dem 30. Mai, im großen Sitzungssaal des Rathauses in Kalkar. Und zwar gefordert von Boris Gulan (FDP) im Zusammenhang mit der vom Land NRW per Gesetz angeordneten zusätzlichen Aufwandsentschädigung für die Vorsitzenden der Ausschüsse, mit dem Ziel, das Ehrenamt in der Kommunalpolitik stärker zu fördern (TOP 5).

Die Fraktion der CDU Kalkar hatte für diesen bereits vor der Landtagswahl zur Beratung anstehenden Tagesordnungspunkt weiteren Beratungsbedarf beantragt und nun einen gemeinsamen Antrag mit der SPD und den Grünen gestellt. Dieser sieht vor, dass die Verwaltung einen rechtskonformen Vorschlag erarbeitet und dem Rat zur Beratung und anschließendem Beschluss vorlegt.

Das war Boris Gulan so gar nicht recht, da vom Land keine zusätzlichen Gelder für diese Mehrbelastung in die Stadtkasse fließen. Frei nach dem Motto „Wer die Musik bestellt, der sollte sie auch bezahlen“. Dirk Altenburg (FORUM) äußerte seine Sympathie für den zivilen Ungehorsam und verwies auf den Rat als „Souverän“ in seinen Beschlüssen. Die Bürgermeisterin Dr. Britta Schulz wies auf die Gesetzesgrundlage hin, die nun mal eine Entschädigung vorsieht, allerdings auch begründete Ausnahmen zulässt. So würde die Sondervergütung für einen Ausschussvorsitzenden 2.542,90 € pro Jahr betragen. Für insgesamt acht Ausschüsse, ausgenommen sind der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Wahlprüfungsausschuss, macht das stolze 20.342 € Mehrbelastung für den städtischen Haushalt! Lutz Kühnen (FORUM) errechnete z. B. für den Vorsitzenden des Bauausschusses, der sechsmal im Jahr tagt, einen „Stundenlohn“ von ca. 100 € bei einem zu leistenden Mehraufwand für die Vorbereitung einer Sitzung von ca. vier Stunden. Die anderen Fachausschüsse tagen meist nur zweimal pro Jahr, d. h. der „Stundenlohn“ für die Vorsitzenden dieser Ausschüsse wäre noch weitaus höher! Lutz Kühnen legte einen präzisierten Beschlussentwurf vor, der die Verwaltung zur Erarbeitung einer Vorlage mit der geringsten Belastung für den städtischen Haushalt aufforderte.

Wilhelm Wolters (CDU) plädierte für die Erhöhung der Aufwandsentschädigung für die Ausschussvorsitzenden. Seiner Auffassung nach sollte an dieser Stelle nicht gespart werden, da sonst „das Ehrenamt ein stückweit beschädigt wird“.

Der Aufforderung zum „zivilen Ungehorsam“ wurde nicht gefolgt und so wurde der Beschlussvorlage der Antragssteller bei einer Gegenstimme und sechs Enthaltungen zugestimmt.

Zuvor wurde die „Plakatverordnung“ der Stadt Kalkar in TOP 2 um die Möglichkeit des Einsatzes von Hohlkammerplakaten erweitert. Ebenso wurden TOP 3 „Änderung des Bebauungsplanes Nr. 077 (Erweiterung des Netto-Marktes)“, als auch TOP 4 „Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 069 Windenergieanlagen Neulouisendorf / Teilbereich 1“ beschlossen.

In TOP 6 wurde der Beschwerde eines Bürgers gegen die Erhöhung der Grundsteuer B nicht stattgegeben.

In den „Mitteilungen“ wies die Verwaltung u. a. auf die erfolgreiche Gründung des Bürgerbusvereins Kalkar als auch auf folgende Termine hin:

  • 21. Juni 2017: 1. öffentliche Vorstellung des Integrierten Handlungskonzeptes (IHK) inkl. Verkehrskonzept für den Innenstadtbereich, Einführung im Ratssaal mit anschließendem Rundgang, Beginn 18 Uhr
  • 28. Juli 2017: Offizielle Kirmeseröffnung um 18.30 Uhr

Die allgemeine „Flüchtlingslage“ kann als ruhig bezeichnet werden. Andreas Stechling (Fachbereichsleiter) gab bekannt, dass derzeit 51 Wohnungen für die Unterbringung von Flüchtlingen angemietet sind, 9 Wohnungen konnten wieder gekündigt werden. Aktuell leben 166 Asylbewerber in Kalkar, die Aufnahmequote für Asylbewerber ist damit zu 97 % erfüllt. Dagegen ist die Quote für die Aufnahme von anerkannten Flüchtlingen erst zu 70,5 % erfüllt, es können also noch max. 41 Personen zugewiesen werden. In Kalkar wohnen insgesamt 732 Personen, davon 95 Flüchtlinge, die Leistungen gemäß SGB II („Hartz IV“) erhalten. Die Verwaltung bemüht sich, den arbeitsfähigen Anspruchsberechtigten (479 Personen) Qualifizierungsmaßnahmen anzubieten.

In den Fragen nach § 17 der Geschäftsordnung fragte Dirk Altenburg u. a. nach dem aktuellen Stand der Haushaltslage, woraufhin Stefan Jaspers (Kämmerer) ankündigte, einen Nachtragshaushalt noch vor der Sommerpause einzubringen. Nach dem aktuellen Sachstand sind weder überraschende Einnahmeverluste noch Einnahmesteigerungen zu verzeichnen.

Lutz Kühnen fragte nach dem Sachstand der Kommunikation zwischen der Verwaltung und den Bewohnern im Umfeld der St. Nicolai Kirche bzgl. der unerfreulichen Ansicht auf die Mülltonnen im Bereich der Kirche. Die maroden Verkleidungen wurden vor Monaten entfernt. Die Situation ist nicht einfach, so die Bürgermeisterin, aber sie bleibt an der Sache dran.

In den Einwohnerfragen fragte der Kalkarer Bürger Wilfried van Haag u. a. nach der rechtlichen Zulässigkeit von privater Videoüberwachung im Stadtgebiet von Kalkar. Die Verwaltung verwies auf die Schutz-/Sicherungsabsichten durch diese Überwachung.

 

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Sitzung des Ausschusses für Kultur und Tourismus am 23. Mai 2017

Abwechslungsreich waren die Themen der Sitzung des Ausschusses für Kultur und Tourismus am Dienstag, dem 23. Mai.

Die Bürger des Stadtteils Hönnepel möchten ihr „altes Wappen“ behalten. In einer Bürgerversammlung stimmten die 40 anwesenden Bürger gegen eine Änderung, die von Hans-Wilfried Görden (CDU) angeregt worden war. Die Ausschussmitglieder stimmten bei einer Befangenheit ebenfalls für die Beibehaltung.

Harald Münzner (Stabsstelle für Öffentlichkeitsarbeit, Kultur und Tourismus) stellte wie im letzten Jahr eine statistische Übersicht über die Entwicklung des Tourismus in Kalkar vor. Der Wohnmobilplatz ist sehr beliebt: 4.152 Übernachtungen im Jahr 2016 sprechen für sich. Ein „Kümmerer“ auf 450 € Basis wäre nach Ansicht der Verwaltung wünschenswert, der die Wohnmobilisten auf dem Platz gezielt anspricht und auch die Pflegearbeiten vor Ort übernimmt. Die Anregung von Ralf Janßen (CDU) zur moderaten Erhöhung der Stellplatzgebühren für Wohnmobile hat die Verwaltung bereits ins Auge gefasst. Das Stadtarchiv wird gut nachgefragt. Pauschalangebote mit Übernachtung und Stadtführung oder ganztägige Arrangements sind „aus der Mode gekommen“. Hier sind innovative Ideen und neue Ansätze gefragt. Der Trend geht zu Erlebnisangeboten, z. B. Themenführungen in mittelalterlicher Kostümierung und mit kulinarischen Extras. Frank Vermaasen (FORUM) regte die jährliche Durchführung von Ritterspielen an.

Zur Steigerung der Attraktivität der Sommerkirmes schlug Steffen Bettray (FORUM) statt der bekannten „standarisierten“ Kirmes eine Nostalgiekirmes vor. Birgit Mosler (parteilos, Mitglied der SPD-Fraktion) wünschte sich zusätzliche Angebote wie eine Disco am Kirmeswochenende, spezielle Angebote für Kinder oder Vorstellungen der Kalkarer Vereine. Die FBK-Fraktion hatte eine Verlegung der Sommerkirmes in den Schwanenhorst oder auf den Parkplatz am Sportplatz angeregt.

Der Antrag der FBK, öffentliche Toiletten für Menschen mit Handicap einzurichten, wurde u. a. aus finanziellen Gesichtspunkten abgelehnt. Vielmehr bedarf es einer vernünftigen Ausschilderung für die vorhandenen Anlagen im Rathaus, im Krankenhaus und an der Mühle.

Des Weiteren wurde ein Antrag der FBK beraten, die Standorte der Denkmäler zur Erinnerung an die jüdischen Mitbürger aufzuwerten und die Mahnmale ggf. zu versetzen. Dass die Verwaltung diesbezüglich dringend tätig werden muss, wurde in der Diskussion deutlich. Zumindest müssen umgehend Pflege- und Erhaltungsarbeiten durchgeführt werden.

An den Treppen und den Bereich vor dem Kriegerdenkmal müsste ebenfalls Hand angelegt werden. Harald Münzner informierte die Ausschussmitglieder, dass die Anlage im Jahr 1983 teilweise erneuert wurde. Die Gedenktafel wurde neu gefasst und die Gravur „1939 – 1945“ eingefügt, um auch der Gefallenen des Zweiten Weltkrieges zu gedenken. Das dies so lange nach Kriegsende geschah, ist eigentlich ein ungewöhnlicher Vorgang, so Münzner. Die bereits beschlossenen Informationstafeln zur Historie des Denkmals werden vorerst nicht aufgestellt, da noch das „wo und wie“ geklärt werden muss. Der bereits von Herrn Münzner verfasste Text ist in Kürze auf der Webseite der Stadt Kalkar zu finden. Der gesamte Bereich wird in das IHK (Integriertes Handlungskonzept für die Innenstadt von Kalkar) miteinbezogen.

In einem Sachstandsbericht zum Jubiläum „775 Jahre Stadtrechte Kalkar“ wies Herr Münzner auf die zahlreichen Aktivitäten und Veranstaltungen hin. Es lohnt sich, den Veranstaltungskalender im Auge zu behalten.

Im TOP „Mitteilungen“ informierte die Verwaltung u. a. über die dringend notwendige Restaurierung des Gerichtsbildes, das im Museum besichtigt werden kann. „Dieses Kunstwerk ist ein Schmuckstück für den Niederrhein“, so Herr Münzner wörtlich. Die Gesamtkosten für die Restaurierung belaufen sich auf 18.000 €, davon werden 14.000 € durch Fördermittel gedeckt. Die noch fehlenden 4.000 € sollen über eine Verlosung und Spenden eingenommen werden, ansonsten muss der gebeutelte Haushalt der Stadt Kalkar herhalten!

 

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Ihre Meinung ist gefragt! Öffentlichkeitsbeteiligung zum Integrierten Handlungskonzeptes (IHK)

Die sehr übersichtliche Tagesordnung im öffentlichen Teil der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am Donnerstag, dem 18. Mai 2017, beinhaltete u. a. die Änderung der Kalkarer Plakatverordnung. Danach sind jetzt auch Hohlkammerplakate zugelassen. Dr. Britta Schulz verkündete den „Kracher“ im TOP 3 „Mitteilungen“. Wie bereits in der letzten Sitzung des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses angekündigt, teilte sie den Termin zur ersten Bürgerversammlung im Rahmen des „Integrierten Handlungskonzeptes für die Innenstadt von Kalkar (IHK)“ mit. Ziel des Konzeptes ist die „Umgestaltung“ des historischen Stadtkerns durch eine geänderte Verkehrsführung und diverse Um- und Ausbaumaßnahmen, a. u. zur Verbesserung der Barrierefreiheit.

Neugierig geworden?

Am Mittwoch, dem 21. Juni, sind die Kalkarer Bürgerinnen und Bürger zur ersten öffentlichen Präsentation des IHK im großen Sitzungssaal des Rathauses herzlich eingeladen!

Dr. Britta Schulz bat darum, kräftig die Werbetrommel zu rühren, damit möglichst viele Kalkarer die Möglichkeit nutzen, ihre Ideen und Meinungen einzubringen. Das IHK ist ein Projekt, dessen Maßnahmen zu 60 % mit Fördergeldern des Landes NRW unterstützt werden. Der Antrag auf diese Förderung muss bis Anfang Dezember 2017 mit dem ausgearbeiteten Konzept gestellt werden.

Aufgrund eines seit 2013 in den Schubladen schlummernden Gutachtens zur Wiederbelebung der Monrestraße hatte das FORUM am 15. April 2015 die Einrichtung eines Arbeitskreises beantragt (vgl. Antrag # 0010 – https://www.forum-kalkar.org/ratsantraege/), der sich mit der Erarbeitung eines neuen Verkehrskonzeptes für den historischen Stadtkern befassen sollte. Unter dem Vorsitz von Lutz Kühnen (FORUM) tagte dieser Arbeitskreis etliche Male und übergab am 9. September 2016 seine Arbeitsergebnisse den mit der Erstellung des IHK beauftragten Ingenieurbüros und der Verwaltungsspitze. Ein interfraktioneller Lenkungskreis betreut nun das IHK bis zu seiner Fertigstellung.

Und nun ist die Zeit reif für die Öffentlichkeitsbeteiligung. Lassen Sie sich überraschen und machen Sie mit. Ihre Meinung ist wichtig!

 

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„Schnelle Nummer“ BPVU – Ausschuss am 12.5.2017

Das war eine „schnelle Nummer“, die Sitzung des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses am Donnerstag, dem 12. Mai. Ob es daran lag, dass die Sitzung wegen der Abwesenheit des Vorsitzenden Carsten Nass (CDU) von seinem Stellvertreter Winfried van den Boom (SPD) geleitet wurde? Wohl kaum, die Tagesordnungspunkte ließen von vornherein wenig zeitaufwändigen Beratungsbedarf vermuten.

Am Anfang und am Ende der Sitzung wurden keine Einwohnerfragen gestellt. Der TOP 2 zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 077 (Bahnhofstraße West, II. Abschnitt) wurde einstimmig beschlossen. Die Stadt Xanten hatte Bedenken wegen möglicher negativer Auswirkungen u. a. auf den „Netto“-Markt in Marienbaum durch die Vergrößerung des „Netto“-Marktes in Kalkar geäußert. Die Stadt Kalkar hat den Einwand der Stadt Xanten zurückgewiesen. Danach ist durch die geringfügige Markterweiterung um 200 qm keine signifikante Verlagerung der Kaufkraft von Xanten bzw. Marienbaum nach Kalkar zu erwarten.

In TOP 3 wurde die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 089 (Windenergieanlagen Neulouisendorf / Teilbereich 1) bei einer Enthaltung beschlossen. Herr Frank Hohl hatte als unmittelbar Betroffener seine Einwände öffentlich gemacht, die jedoch keine rechtlichen Auswirkungen auf das Verfahren haben. Dirk Altenburg (FORUM) äußerte sein Verständnis und wies auf den langwierigen Entscheidungsprozess bei der Festlegung der Konzentrationszonen für Windkraftanlagen in Kalkar hin, der von mehrmals angemahnter Verhinderungsplanung in der Anfangsphase bis zu den „Heilungen“ zum Ende des Verfahrens geprägt war.

In Top 4 berichtete Stadtoberbaurat Frank Sundermann in groben Zügen aus dem Lenkungskreis zum „Integrierten Handlungskonzept für die Innenstadt von Kalkar“ (IHK). Die durch die beiden beauftragten Ingenieurbüros konkretisierten Maßnahmen, wie z. B. Barrierefreiheit am Marktplatz, den „Umbau“ der Altkalkarer Straße und die Verkehrsführung in der Innenstadt sind tiefgreifende Vorhaben, die durch die fraktionsübergreifende Arbeitsgruppe „Verkehrskonzept historischer Stadtkern“ (beantragt und geleitet vom FORUM) erarbeitet und Anfang September letzten Jahres verwaltungsintern vorgestellt wurden. Diese Maßnahmen werden im Rahmen der Städtebauförderung zu 60 % gefördert und sollen peu à peu in einem Zeitraum von ca. 5 bis 8 Jahren umgesetzt werden. Bürgermeisterin Dr. Britta Schulz verwies auf die zwingend vorgeschriebene Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger bei der Erarbeitung des IHK. Diese soll nicht nur „abstrakt“ im Rathaussaal, sondern direkt vor Ort erfolgen. Und das nicht nur einmal! Die erste „Begehung“ zusammen mit interessierten Bürgern soll noch vor der Sommerpause stattfinden.

In TOP 5 wurde von der Sitzung der Straßen- und Wegekommission und den Besichtigungen vor Ort am 27. April berichtet. Die zu sanierenden bzw. zurückzubauenden Holzbrücken werden in das IHK miteinbezogen. Lediglich die Brücke H12 (unter der Brücke „Monretor“) am Schulzentrum soll zeitnah, unabhängig vom IHK, abgerissen werden. Ein Neubau ist nicht geplant. Dirk Altenburg lobte die erstmalige Durchführung der visuellen Zustandserfassung von 358 Straßen und Wirtschaftswegen im Stadtgebiet und der vorgenommenen Bewertungen. Die daraus resultierenden Zustandsnoten reichen von Stufe 1 (keine Schäden) bis 6 (nicht verkehrssicher). Diese Kontrollen werden je nach Verkehrsbedeutung der Straßen in vorgegebenen Intervallen (wöchentlich bis vierteljährlich) durchgeführt. Das FORUM hatte u. a. eben diese Einführung eines Verkehrswegekatasters (vgl. Antrag Nr. 21) im November 2015 beantragt, um erstmalig eine Übersicht über die Infrastruktur und deren Zustand zu erhalten. Dirk Altenburg fragte zudem nach der Abbindung der Mühlenstraße vor Beginn der Arbeiten am Deich zwischen Grieth und dem ehemaligen „Haus Kleipass“, da das zu erwartende erhöhte Verkehrsaufkommen zu weiteren Schäden an der Straße führen würde. Die Verwaltung ist bereits „an der Sache dran“. Des Weiteren fragte Altenburg nach dauerhaften Befestigungen in den Kurvenbereichen der Wirtschaftswege. Die Mängel sind bereits innerhalb der Straßen- und Wegekommission thematisiert worden. Die Verwaltung sucht nach Lösungen, so Winfried van den Boom.

In TOP 6 wurde der Antrag der FBK zur Bereitstellung von Spielmöglichkeiten auf dem „Platz der Begegnung“ vor dem Kriegerehrenmal beraten. Es entstehen keine Kosten für die Stadt. Für die Installation wird um die Unterstützung des Bau- und Betriebshofes gebeten. Dem Antrag wurde einstimmig zugestimmt.

Ein weiterer Antrag der FBK zur Aufstellung einer visuellen Trennung zwischen dem Kriegerehrenmal und dem Spielbereich wurde zurückgezogen, da diese Thematik in das IHK und der damit verbundenen Bürgerbeteiligung mit einbezogen werden soll.

In den „Mitteilungen“ verwies die Verwaltung auf die anstehenden Beratungen zur Neufassung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Düsseldorf. Sämtlichen Anregungen der Stadt Kalkar wurde nicht gefolgt. Eventuell kann zusammen mit dem Kreis Kleve in den anstehenden Beratungen noch Einfluss genommen werden.

Das Wettbewerbsverfahren zur Bebauung an der Birkenallee / Postweg läuft an. Bis zum Stichtag 9. Juni können Interessenten ihre Bewerbungen einreichen.

Bei den „Einwohnerfragen“ fragte die Bürgerin Elisabeth van Gemmeren nach Maßnahmen gegen die Pappelblüte entlang des Stadtgrabens. Der Stadtoberbaurat verwies auf die jährliche Baumkontrolle. Gesunde Bäume dürfen nicht einfach so gefällt werden, wenn sich Anwohner oder Spaziergänger durch die Blüten gestört fühlen. Die Baumblüte unterliegt den natürlichen biologischen Prozessen im Frühling.

 

Ihr FORUM Kalkar

„Schnelle Nummer“ BPVU – Ausschuss am 12.5.2017 Weiterlesen »

Mehr Bürgerbeteiligung für Kalkar – kein Bedarf?!

Wo sind die Bürger? Sind die Erwartungen zu hoch? Oder wurde bisher noch nicht der richtige „Nerv“ getroffen?

Die Premiere der Einwohnersprechstunde vor der 4. Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung und Gemeinwesen am Dienstag, dem 9. Mai, war mehr oder weniger ernüchternd. Erstmalig bot sich den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Kalkar die Gelegenheit, eine halbe Stunde vor der offiziellen Sitzungseröffnung mit den Ausschussmitgliedern über Themen ihrer Wahl zu diskutieren. Das Angebot zur Durchführung einer Einwohnersprechstunde wurde auf der letzten Ausschusssitzung zur Probe und zunächst auf drei Sitzungen befristet beschlossen. Leider fanden nur sieben Bürger den Weg in den großen Sitzungssaal. Ein Bürger stellte die Frage zur Diskussion, ob aus dem Ausschuss heraus Konzepte zur Bürgerbeteiligung für das Gemeinwesen entwickelt werden können. Als Beispiel nannte er die seiner Meinung nach dringend notwendige Ausweiterung des Betreuungsangebotes für Senioren und Flüchtlinge.

Dr. Caroline Breidenbach (Sachkundige Bürgerin / parteilos) bemühte sich während der Ausschusssitzung in TOP 4 „Bürgerbeteiligung in der Stadt Kalkar“ den Bogen zu schlagen, wie die Verwaltung tätig werden könnte, um für mehr Bürgerbeteiligung zu werben. Und da liegt der Hase im Pfeffer. Die Verwaltung kann kein Personal und keine finanziellen Mittel zur Verfügung stellen, um z. B. Bürgerbefragungen durchzuführen. Dr. Britta Schulz verwies auf die Stadt Köln, die jahrelang 4 bis 5 Beschäftigte für diese Aufgabe mit mäßigem Erfolg abgestellt hatte. Die Ideen müssen aus dem Ausschuss und von den Bürgern kommen, so dass diese als Antrag formuliert in die Tagesordnung aufgenommen und in der Folge beraten werden können.

Zuvor stellte die Leiterin der Katholischen Öffentlichen Bücherei St. Nicolai, Dorothee Hermanns, im TOP 2 ihre Arbeit und die der 54 ehrenamtlich in den Kalkarer Büchereien engagierten Bürgerinnen und Bürgern vor. Erstmalig erwähnt wurde die Bücherei in Kalkar im Jahr 1851. Die Summe der Ausleihen aus den Büchereien in Kalkar, Appeldorn, Hönnepel, Niedermörmter, Wissel und Grieth belief sich im Jahr 2016 auf 83.776. Besonders die Kindergarten- und Schulkinder freuen sich über das umfassenden Angebot. Sandra Peerenboom, Ansprechpartnerin für die Bücherei St. Clemens in Wissel, berichtete von dem regelmäßigen „Ansturm“ von 200 Schulkindern innerhalb von vier Stunden, den die diensthabenden Ehrenamtler zu bewältigen haben. Da ist jede weitere Person willkommen, die sich engagieren möchte. Selbstverständlich werden nicht nur „Oldschool-Bücher“ verliehen, sondern auch eBooks, Hörbücher, Spiele und mehr. Der digitale Auf- / Umbruch hat längst Einzug in die Büchereien gehalten. Die neuen technischen Möglichkeiten über das Internet (Streaming) werden ebenfalls in die Arbeit mit einbezogen. Nicht vergessen werden dürfen die Lernbücher der deutschen Sprache für Migranten, die mehrsprachig angeboten werden. An den Büchereien den Rotstift anzusetzen hätte weitreichende Konsequenzen und zwar für kleine und große Leser und diejenigen, die es noch werden wollen. Und das wäre generell ein falsches Signal!

In TOP 3 wurde die Anregung des FORUM beraten, die Nutzung von Bekanntmachungskästen für „amtliche“ Ankündigungen wiederzubeleben. Dieser als Beispiel gedachte Punkt gehört in den Themenbereich „Verbesserung der Kommunikation zwischen Verwaltung und Stadtteilen“, der der Verwaltung ursprünglich als TOP für die Ausschusssitzung vom FORUM-Ausschussvorsitzenden Paul van Laak vorgeschlagen worden war. Eine Neuanschaffung ist nicht notwendig, da in den einzelnen Stadtteilen bereits solche Kästen vorhanden sind. Hier steht die „Pflege“ des Aushanges, d. h. die regelmäßige Aktualisierung im Vordergrund. Das Thema wird im Zusammenhang mit dem Projekt „Ernennung von Stadtteilpaten“ in einer der folgenden Ausschusssitzungen wieder aufgegriffen.

In TOP 5 wurde die Beschwerde eines Bürgers zur Grundsteuererhöhung zur Kenntnis genommen und an den Rat verwiesen.

In TOP 6 „Mitteilungen“ wies die Verwaltung auf die Gründungsveranstaltung für den Bürgerbusverein Kalkar am 15. Mai um 19.00 Uhr im Dünencafé in Wissel hin.

In den Fragen nach § 17 der Geschäftsordnung wurde die Frage zu den Öffnungszeiten des Spielplatzes am Schwanenhorst gestellt. Gegen die Erweiterung der Öffnungszeiten ist Widerspruch eingelegt worden, das Verfahren ist noch anhängig.

Ihr FORUM Kalkar

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