Redakteur

Hanselaerstraße wird Spielstraße

Ein „bisschen barrierearm hier, ein bisschen Parkplatz dort“ und schon wäre dem Marktplatz nach Ansicht der „Schwarz-Grünen Koalition“ im Sinne des Integrierten Handlungskonzeptes (InHK) Genüge getan. Denn in den Reihen der Überraschten oder eher Unwissenden bekamen diese anscheinend „kalte Füße“ als sie realisierten, dass der komplette Marktplatz erneuert werden muss, so wie es nach dem InHK auch vorgesehen ist. Dieses Wissensdefizit verwunderte nicht nur die Bürgermeisterin, die auf der 35. Sitzung des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses am Donnerstag, dem 28. 05.2020, wiederholt auf den Ratsbeschluss und die Drucksachen zum InHK hinwies. Auch die anwesenden Repräsentanten des mit den Vorplanungen beauftragten Ingenieurbüros waren ganz offensichtlich irritiert.

Ca. 1 Million € sind für die Maßnahme in der Kostenrechnung zum InHK veranschlagt. Sicherlich, eine Menge „Holz“, allerdings reduziert sich die Rechnung bei den förderfähigen Anteilen durch die Landesförderung um 60 %. Sven Wolff (CDU) musste sich dahingehend von Lutz Kühnen (FORUM) darüber informieren lassen, dass die Kosten für Flächen, die als Parkplätze genutzt werden, nicht förderfähig sind. Vehement forderte der Ausschussvorsitzende Carsten Naß (CDU) gegen Ende der Beratung ein zusätzliches „Meinungsbild“ über einen Ausbau des Marktplatzes einzuholen, obwohl die Verwaltung unter anderem nochmals auf das InHK und den inakzeptablen baulichen Zustand der gesamten Fläche hinwies. „Das macht doch nun wirklich keinen Sinn. …“, so Dr. Britta Schulz. Der „Antrag“ wurde mit 6 Nein-Stimmen gegen die 4 Stimmen der CDU und Bündnis90/Die Grünen abgelehnt.

Faktencheck:
Zum jetzigen Zeitpunkt befinden sich drei elementare Projekte (Gestaltungsoptimierung der Altkalkarer Straße, Marktplatz und Hanselaerstraße) „lediglich“ in der Planungsphase. Die Gelder dafür sind im Haushaltplan 2020 eingestellt. Die eigentlichen Bauarbeiten sollen in den darauffolgenden Jahren und selbstverständlich unter Berücksichtigung der Kassenlage durchgeführt werden.

Vorrausgegangen war eine nahezu fünfstündige, konstruktive Beratung zu den Planungsvorschlägen des Büros „Pesch Partner Architekten Stadtplaner GmbH“ aus Dortmund. Außer mit dem Marktplatz, hatten die Ausschussmitglieder sich auch mit der Neugestaltung der Altkalkarer Straße und der Hanselaerstraße zu befassen. Im Verlauf der Beratung wurde nahezu „nebenbei“ noch ein Antrag aus der Bürgerschaft beschlossen, die Hanselaerstraße als Spielstraße auszuweisen.

Die nun vorliegenden Beratungsergebnisse dienen dem Planungsbüro als Grundlage für den weiteren Verfahrensverlauf. „Kniffelig“ werden die angedachten Änderungen zur barrierearmen Ausgestaltung im Bereich des Marktplatzes, denn diese müssen mit dem Landeskonservator, der für den Denkmalschutz zuständig ist, ins sogenannte „Benehmen“ gesetzt werden. Und das ist kein leichtes Unterfangen, denn das auf dem Marktplatz meisterhaft verlegte (Nieder)Rheinkieselpflaster ist einzigartig, so mit schwärmerischen Unterton Herr Pesch vom Planungsbüro.

Auch wenn die Zeit knapp ist, denn bis Ende September muss das Konzept zur Beantragung der Fördergelder eingereicht werden, werden die Bürger auch weiterhin in das Verfahren mit einbezogen, so wie es für das Verfahren auch zwingend vorgeschrieben ist und in der Konsequenz auch vor langer Zeit von den entsprechenden Gremien beschlossen wurde. Sven Wolff forderte mit einer Öffentlichkeitbeteiligung zu den vorliegenden Unterlagen die uneingeschränkte Transparenz dem Bürger gegenüber. Das Planungsbüro und die Bürgermeisterin wiesen darauf hin, dass die Transparenz ohne Wenn und Aber gegeben ist und die Bevölkerung bereits planmäßig einbezogen wurde (Öffentliche Informationsveranstaltungen, Postkartenaktion auf dem Marktplatz und am Fachmarktzentrum, thematische Stadtspaziergänge) und auch weiterhin einbezogen wird.

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Pure Effekthascherei

Die CDU Kalkar hat in der jüngsten Vergangenheit in zwei Ratsanträgen „Bürgernahe digitale Bebauungspläne“ und die „Einhaltung der Haushaltsdisziplin“ beantragt. Zwei Anträge, die zur „allgemeinen Information“ in den Printmedien veröffentlicht wurden. Anträge, die vom Inhalt her wohlwollendes Verständnis bei den Bürgerinnen und Bürgern und auch bei der gesamten Kommunalpolitik finden würden.

Verschwiegen wurde allerdings, dass der Antrag zur Einrichtung digitaler Bebauungspläne noch in der Bauausschusssitzung von der CDU wieder zurückgezogen wurde. Die geforderten Informationen sind, wie in der Stellungnahme der Verwaltung dargestellt, bereits heute über das Geoportal Niederrhein einsehbar und nutzbar. Die Verwaltung möchte verständlicherweise kein „Duplikat“ unter ihrer Regie einrichten und pflegen, da dieses in letzter Konsequenz zusätzliche Ressourcen und Kosten nach sich ziehen würde. Zudem würde das ohnehin knappe Personal zusätzlich belastet, so wie es im Ergebnis der Organisationsuntersuchung der Verwaltung bereits Ende 2018 ermittelt wurde. Den Anregungen zu einer bürgernahen Optimierung in der Nutzung des Portals von der städtischen Webseite aus, wird selbstverständlich von der Verwaltung gefolgt.

In diesem Zusammenhang ist der kurzeitig nachfolgende Antrag der CDU auf die Einhaltung einer Haushaltsdisziplin geradezu widersprüchlich. Auf der einen Seite soll die Verwaltung per Beschluss auf eine Haushaltsdisziplin „eingeschworen“ werden, auf der anderen Seite soll sie allerdings zusätzliche Leistungen erbringen, die bereits für die Stadt Kalkar und alle Bürgerinnen und Bürger kostenlos verfügbar sind.

Grundsätzlich sind alle Kommunen in NRW nach der Gemeindeordnung verpflichtet, ihren Haushalt so zu planen, dass dieser wirtschaftlich, effizient und sparsam ist und die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist. Dabei ist den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts Rechnung zu tragen.

Weiterführende Maßnahmen sind im freiwilligen Haushaltssicherungskonzept dargestellt, unter dem die Stadt Kalkar seit dem Jahr 2012 ihren Haushalt aufstellt. Dieser Grundsatz beinhaltet nach der Definition bereits exakt die von der CDU beantragte Einhaltung der Haushaltsdisziplin.

Darauf hat die Bürgermeisterin, Dr. Britta Schulz (FORUM), in der Ausschusssitzung auch wiederholt hingewiesen. Ihr Veto galt nicht, wie von der CDU dargestellt, der ohnehin „gelebten“ Haushaltsdisziplin, sondern der Antragstellung selbst. Darüber hinaus enthält der Haushaltsplan für das Jahr 2020 alle angestrebten Maßnahmen, die wiederum nachfolgend in letzter Konsequenz von den politischen Vertretern final beschlossen werden.

Die Wählergemeinschaft FORUM Kalkar praktiziert seit seiner Gründung im Jahr 2014 die umfassende Information der Bürgerinnen und Bürger. Objektiv sinnvolle Anträge werden von der FORUM-Ratsfraktion und der Bürgermeisterin selbstverständlich unterstützt, jedoch nicht solche, die lediglich auf Effekthascherei angelegt sind.

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FORUM fordert Friedhofskonzept

„Das Gebäudemanagement war nur ein Schild an der Tür“, so die Bürgermeisterin Dr. Britta Schulz (FORUM) zu den fortlaufend kritischen Anmerkungen der „schwarz-grünen Koalition“ auf den bautechnischen Zustand der Grundschulen in den Stadtteilen Appeldorn und Wissel mit Bezug auf die vergangenen Jahre ihrer laufenden Amtszeit. Bekanntermaßen befindet sich das zuvor nicht existente Gebäudemanagement nach den Ergebnissen aus der Organisationsuntersuchung der Verwaltung im Jahr 2018 im Aufbau. Dieser wird auch noch einen längeren Zeitraum bis zur „Vollendung“ in Anspruch nehmen.

Und nicht nur die Bürgermeisterin sprach auf der 58. Sitzung des Rates der Stadt Kalkar am Donnerstag, dem 14.05.2020, Klartext. Dem Stadtoberbaurat Frank Sundermann platzte wegen der permanenten Anspielungen auf die vermeindlich ungenügende Leistungsbereitschaft und -fähigkeit der Verwaltung der Kragen. „Ich schiebe 700 Überstunden vor mir her. Ich bin täglich 12 Stunden hier. Was glauben Sie denn, wie diese Unterlagen hier zustande kommen? …“, so der Stadtoberbaurat in die Richtung der „CDU-Grünen“ und hob den Blätterstapel an.

Aber ein Schimmelbefall in der Heinrich-Eger-Grundschule in Appeldorn geht selbstverständlich nicht. Hier wird die Ursache gesucht und kurzfristig behoben, so Britta Schulz auf die Anfrage von Sven Wolff (CDU). „Verwundert“ zeigte sich die Bürgermeisterin dahingehend, keine entsprechenden Hinweise von der Schulleitung erhalten zu haben, mit der sie zudem im regelmäßigen Kontakt steht. Ursächlich für die Aussprache war ein Antrag der SPD, zeitnah die Fenster an der Grundschule in Wissel erneuern zu lassen und den weiteren Bedarf an den beiden anderen Grundschulen zu prüfen. Die beiden Sanierungsfälle werden geprüft und in der Reihenfolge nach „Härtefall“ im Haushaltsentwurf für 2021/22 eingestellt. Zum jetzigen Zeitpunkt sind die Maßnahmen aus personellen wie finanziellen Gründen nicht durchführbar, so der Kämmerer.

Neben diesem Antrag fanden sich, begründet durch die Corona-Zwangspause, eine Vielzahl weiterer Anträge der Fraktionen auf der „stattlichen“ Tagesordnung wieder. Die FBK mochte eine „Dorf-App“ geprüft wissen, damit sich Bürger, Vereine, Firmen und Gemeinde stärker untereinander austauschen können. Bedarf und Erfolg wurden jedoch mehrheitlich angezweifelt. Einem freiwilligen bürgerlichen Engagement steht die Verwaltung allerdings offen gegenüber.

Ein Antrag der CDU, das Förderprogramm „Feuerwehrhäuser in Dörfern 2021“ zu prüfen, wurde „zu den Akten“ gelegt. „Das Förderprogramm ist bekannt. Es gehört selbstverständlich zur Aufgabe der Verwaltung, sich einen Überblick über Förderprogramme zu verschaffen und diese, soweit möglich, auch zu nutzen“, so Dr. Britta Schulz. Ein weiterer Antrag der CDU, eine Sonderfläche zur Nutzung als Festplatz im Ortsteil Kehrum auszuweisen, ist bei genauer Betrachtung wenig zielführend. Darauf wurde bereits in der Bauausschusssitzung am 27.02.2020 von der Verwaltung hingewiesen. Der Vorschlag der Verwaltung, auf eine verbindliche Festsetzung zu verzichten, aber die technische Ver- und Entsorgung am Platz einzuplanen, wurde nachfolgend beschlossen. Ebenso wurde in Anlehnung an einen CDU-Antrag beschlossen, zukünftig die Schülersprecher der Realschule und des Gymnasiums als Berater zu schülerrelevanten Themen des Schule-, Jugend- und Sportausschusses einzuladen.

Der Antrag des FORUM zur Erstellung eines Friedhofskonzeptes führte wiederum „Schwarz-Grün“ auf den Plan. Mal eben eine Leichenhalle abreißen und sich an anderen Friedhöfen orientieren wurde als „ultimative“ Lösung angeführt. Ein Gutachten würde ohnehin in der Schublade landen, so Willibald Kunisch (Grüne) und Ansgar Boßmann (CDU) im Einklang. Dabei beinhaltete der Antrag des FORUM nicht die Erstellung eines Gutachtens, sondern die Erarbeitung eines Konzeptes für die Friedhöfe im gesamten Stadtgebiet. Dirk Altenburg (FORUM) verwies unter anderem auf den dringenden Handlungsbedarf und auf die imageschädliche negative Presse aktuell und in der Vergangenheit. Da die Verwaltung sich außer Stande sieht, das Konzept bei der gegebenen personellen Besetzung selbst zu erarbeiten, wurde die Verwaltung beauftragt, den Kostenaufwand für eine externe Erarbeitung eines Konzeptes zu ermitteln. Der weitere Antrag des FORUM, eine „Beschlusskontrolle“ einzuführen, wurde nahezu einheitlich als sinnvoll und wünschenswert erachtet, aber in die nächste Amtsperiode des Rates verschoben. Mit diesem „Werkzeug“ soll sowohl den Rats- und Ausschussmitgliedern als auch der Verwaltung eine optimale, weil stets aktuelle Übersicht über den Status von Anfragen und Beschlüssen ermöglicht werden. Die technischen Voraussetzungen sind bereits gegeben, allerdings ist der Personalaufwand noch unklar, so die Verwaltung. Marco van de Löcht (SPD) sieht für sich den positiven Effekt, dass er nicht ständig die Verwaltung mit seinen zahlreichen Anfragen „nerven“ müsste und sich zu jeder Tages- und Nachtzeit über die Sachstände informieren könnte.

Die übrigen Tagesordnungspunkte, insbesondere die Empfehlungen aus den Beratungen des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses, wurden einstimmig beschlossen.

Eine Mitteilung aus der Verwaltung sollte dem einen und anderen „Verwaltungsdauerkritiker“ zu denken geben: Eine befristete Halbtagsstelle (Mutterschutz) konnte trotz intensiver Bemühungen nicht besetzt werden.

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Basketballplatz fertiggestellt

Auf der Ratssitzung am 14. Mai 2020 teilte Stadtoberbaurat Frank Sundermann mit, dass nun auch der Basetballplatz an der Tennishalle in Kalkar fertiggestellt ist. Die Finanzierung wurde durch großzügige Spenden der katholischen sowie der evangelischen Kirche unterstützt, wie Günter Pageler, Vorsitzender der Wählergemeinschaft Freie Bürger Kalkar e. V., mitteilt. Der restliche Betrag wurde durch die Einnahmen aus der Vermietung der Altkleidercontainer ermöglicht. Grundlage dafür war ein Antrag der Fraktion FORUM Kalkar aus dem Jahr 2015, dass mit der Aufstellung dieser Container die erwirtschafteten Erlöse in die Jugendarbeit der Stadt einfliessen sollten.

Einziger Wermutstropfen: Zur Zeit sind, aufgrund der Corona Einschränkungen, derartige Mannschaftsspiele noch nicht erlaubt.

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Was soll’s – doppelt hält besser!

„Stimmenfang gewürzt mit einer Prise Effekthascherei…“, sind so die letzten Anträge der CDU Kalkar zu verstehen? So wie der Antrag zur Einführung digitaler Bebauungspläne, ist auch der neueste Antrag zur Einführung einer sofortigen Haushaltsdisziplin lediglich eine Verdoppelung eines bereits bestehenden Sachverhaltes. Und so konnte die CDU ihren vermeintlich sicher geglaubten „Coup“ auf der 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am Donnerstag, dem 07.05.2020, auch wieder nicht landen.
Nur die „Koalition“ aus CDU und Bündnis90/Die Grünen stimmten für den eingebrachten Antrag. Auf das „Veto“ der Bürgermeisterin Dr. Britta Schulz hin echauffierte sich der Fraktionsvorsitzende der CDU, Ansgar Boßmann, regelrecht: „Sie sind also gegen die Einhaltung der Haushaltsdisziplin? Ja das ist aber interessant, ja das ist …“, so Boßmann mit raumgreifender Körpersprache zur zusätzlichen Unterstreichung seiner Worte. Die Bürgermeisterin äußerte ihr Unverständnis für diese unhaltbaren Unterstellungen und erklärte zum wiederholten Mal, dass sie selbstverständlich für die Haushaltsdisziplin ist, aber nicht für den Antrag stimme, da der sorgsame Umgang mit dem Haushalt nun einmal ein genereller Bestandteil in der Verwaltungsarbeit ist. Dirk Altenburg (FORUM) verwies in seinem Wortbeitrag unter anderem auf die Haushaltssatzung und das seit Jahren bestehende freiwillige Haushaltssicherungskonzept. „Letztendlich bestimmt der Rat über die Ausgaben. Die Ausgaben in Bezug auf das Integrierte Handlungskonzept (InHK) für das Jahr 2020 beinhalten überwiegend Planungskosten“, so Altenburg weiter.
Der Kämmerer erklärte unter anderem zur Frage nach den Gewerbesteuereinnahmen, dass zur Zeit Gewerbesteuerherabsetzungen und Stundungen in der Höhe von ca. 325.000 € vorliegen. Die Gewerbesteuereinnahmen sind in der Haushaltssatzung in Bezug auf die erfreuliche Entwicklung der Vorjahre moderat eingeplant. Selbstverständlich hat die Verwaltung einen sorgsamen Blick auf die Entwicklung und wird den Rat entsprechend informieren.

Faktencheck:
Auszug aus dem Freiwilligen Haushaltsicherungskonzept der Stadt Kalkar:
Die Stadt Kalkar hat nach § 75 Abs. 1 S. 1 GO NRW ihre Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist. Der Haushalt muss in jedem Jahr in Planung und Rechnung ausgeglichen sein (§ 75 Abs. 2 S. 1 GO NRW).
Und aus der Gemeindeordnung des Landes NRW:
§ 75 GO NRW – Allgemeine Haushaltsgrundsätze
(1) Die Gemeinde hat ihre Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist. Die Haushaltswirtschaft ist wirtschaftlich, effizient und sparsam zu führen. Dabei ist den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts Rechnung zu tragen.
(2) Der Haushalt muss in jedem Jahr in Planung und Rechnung ausgeglichen sein. Er ist ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der Erträge die Höhe des Gesamtbetrages der Aufwendungen erreicht oder übersteigt.

Definition der Haushaltsdisziplin

:
Der Begriff der Haushaltsdisziplin im weiteren Sinne ist definiert als die konsequente und dauerhafte Einhaltung der haushaltsrechtlichen Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit im Umgang mit öffentlichen Geldern durch öffentliche Gebietskörperschaften. Dies gilt sowohl im Rahmen der Haushaltsplanung als auch im Kontext des Haushaltsvollzugs.

Die Definition des Begriffs der Haushaltsdisziplin im engeren Sinne verlangt zusätzlich die stetige Erreichung eines ausgeglichenen Haushalts (Grundsatz des Haushaltsausgleichs).

Die Kontrolle der Haushaltsdisziplinerfolgt durch verschiedene interne und externe Kontrollorgane. Kontrollorgane sind insb. die Aufsichts- und Rechnungsprüfungsbehörden (z.B. Rechnungshof, Kommunalaufsicht) sowie die Organe der jeweiligen Volksvertretung.

Die Tagesordnung beinhaltete im öffentlichen Teil neben den Standard-Tops, wie z. B. die Einwohnerfragen, noch den unterjährigen Finanzbericht, der lediglich zur Kenntnis genommen wurde. Einwohnerfragen wurden nicht gestellt.

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Hol- und Bringzone am Schulzentrum

Der vermeintlich personalkostensparende und Bürgernähe versprechende Antrag zur Einführung digitaler Bebauungspläne der CDU-Fraktion um ihren selbstbekennend verwaltungserfahrenen Bürgermeisterkandidaten Sven Wolff, erwies sich in der Beratung als unzureichend recherchierte Luftnummer und klassischer Rohrkrepierer, bei dem der Schuss nach hinten losging. Denn alle Bebauungspläne und dazugehörige Informationen können schon seit einigen Jahren über das Geoportal Niederrhein online abgerufen werden.

Und so zog der Ausschussvorsitzende Carsten Naß (CDU), der wieder einmal mehr als „Dominator“ und nicht als Moderator der Sitzung agierte, nach den deutlichen Worten der Verwaltung den Antrag auf der Sitzung des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss am Donnerstag, den 30. April 2020, „zähneknirschend“ zurück.

Das Geoportal Niederrhein ist ein Angebot der Kreise Kleve, Wesel und Viersen mit den kreisangehörigen Kommunen sowie der Stadt Krefeld und des Kommunalen Rechenzentrums Niederrhein (KRZN) und ist kostenfrei für alle Bürger zugänglich. Selbstverständlich wird das Geoportal auch von der Verwaltung in Kalkar genutzt, so der Oberbaurat Frank Sundermann u. a. in seiner Stellungnahme zum Antrag.

Die Hauptthemen der Sitzung standen allerdings im Zusammenhang mit der Realisierung des Integrierten Handlungskonzepts (InHK). Vor der Beratung stellte das Ingenieurbüro Runge IVP die Verkehrsuntersuchung zur Optimierung der Verkehrssituation am Schulzentrum Kalkar vor. Hier herrschen zu Schulbeginn und Schulende, bedingt durch die sogenannten Elterntaxis, verkehrstechnisch chaotische Verhältnisse. Es ist schon ein kleines Wunder, dass die Situation bislang nicht zu schwerwiegenden Unfällen mit Personenschäden geführt hat. Und so soll nun in der fußläufigen Nähe des Schulzentrums eine Hol- und Bringzone für die Elterntaxis geschaffen werden. In dem Beratungsverlauf kristallisierte sich heraus, dass nur entsprechende Bereiche an der Rheinstraße und oder am Oyweg geeignet sind, die Situation vor der Schule zu entschärfen. Sorge bereitet allenthalben die fehlende Akzeptanz der Eltern, ihre Sprösslinge ca. 250 m hinter der Schule in einem „abgelegenen“ Bereich abzusetzen. Nach einer intensiven Beratung mit allem für und wider wurde u. a. folgender Beschluss gefasst: Die Xantener Straße wird zeitnah an den Kreisverkehr angebunden und an dem folglich ehemaligen Stich eine provisorische Hol- und Bringzone eingerichtet. Auf diese Weise können Erfahrungen gesammelt werden, wie funktionell oder weniger geeignet sich diese Variante darstellt. Des Weiteren werden die Machbarkeit und die Kosten für eine Realisierung der Zonen am Oyweg und der Rheinstraße geprüft.

Als weiterer Beratungspunkt zum InHK folgte die Vorstellung und Erörterung des Planungsstandes zur Umgestaltung von Marktplatz, Altkalkarer Straße und Hanselaerstraße. Da sich die Ausschussmitglieder im Verlaufe der Diskussion, aufgrund nachgereichter Unterlagen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung, der bereits fortgeschrittenen Beratungsdauer und noch anstehender notwendiger Beschlüsse außer Stande sahen, diese komplexe Thematik verantwortungsvoll voranzubringen, wurde der Beschluss gefasst, zeitnah eine Sondersitzung anzusetzen.

Selbstverständlich ist auch unter den aktuellen Beschränkungen die Öffentlichkeit eingeladen, diese Sondersitzung zu besuchen.

Alle weiteren TOPs der Tagesordnung wurden einstimmig beschlossen

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„Es darf nicht sein, was nicht sein soll!“

„Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern“ – Zitat Konrad Adenauer (CDU), aber dazu später!

„Das glaube ich nicht… Das kann ich mir nicht vorstellen…“, so die CDU unisono zum Tagesordnungspunkt 2 Bau- und Betriebshof der Stadt Kalkar – Beschluss zum weiteren Verfahren der Standortplanung auf der 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am Donnerstag, den 12. März 2020 im historischen Ratssaal. Gemäß dem Motto: „Es darf nicht sein, was nicht sein soll!“, offenbarte die CDU pressewirksam nun schon zum wiederholten Mal ihr tiefes Misstrauen in die Arbeit der Verwaltungsmitarbeiter und der Bürgermeisterin Dr. Britta Schulz (FORUM).

Ist es eine „Wahrnehmungsstörung“ in den Reihen der CDU, oder doch eher parteitaktisches Kalkül vor der Kommunalwahl am 13. September, oder gar das Unvermögen dringend notwendige Entscheidungen zu treffen? Denn äußerst dringend ist die Entscheidung zur Standortplanung des Bauhofes, da die Verwaltung „den heißen Atem der Unfallkasse im Nacken spürt“.

Auszug aus der Drucksache DS 10/553 zur Haupt- und Finanzausschusssitzung am 20.09.2018:

Die Bürgermeisterin der Stadt Kalkar wurde seitens der Unfallkasse NRW unter Fristsetzung bis zum 01.11.2018 aufgefordert, die Beseitigung der aufgeführten sicherheitstechnischen Mängel unverzüglich durchzuführen. Die Niederschrift zur sicherheitstechnischen Überprüfung vom 15.05.2018 wird seitens der Unfallkasse als Revisionsbericht und damit als Vorstufe zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens gesehen. Es ist somit dringender Handlungsbedarf gegeben.

Und die CDU sollte mit ihrem Bürgermeisterkandidaten Bescheid wissen:

Auszug aus der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2019:

Dipl.-Ing. Böhning vom Büro pbs architekten in Aachen stellt anhand der als Anlage 1 beigefügten PowerPoint-Präsentation die Machbarkeitsstudie zur Standortentwicklung des Bau- und Betriebshofes der Stadt Kalkar vor.

RM Wolff bezieht sich bei seinen Fragen auf die Ausführungen des Herrn Böhning und fragt nach, ob es im Hinblick auf die Lärmbelastung nicht auch eine Art Bestandschutz gebe. Er führt aus, dass, wenn der Bauhof an der bisherigen Stelle umgebaut würde, doch ggf. kein neues Schallschutzgutachten erstellt werden müsse. Architekt Böhning erklärt, dass der Bau- und Betriebshof zurzeit aufgrund des Bestandschutzes noch betrieben werden könne. Sollte es am jetzigen Standort zu umfangreichen Sanierungen und Baumaßnahmen kommen, müsse ein Schallschutzgutachten vorgelegt werden, welches die Stadt Kalkar an dieser Stelle nicht bekommen werde. Weiterhin führt Herr Böhning aus, dass jederzeit auch ein Nachbar die Stadt auffordern könne, ein Schallschutzgutachten zu erstellen, sodass der Standort generell nicht geeignet sei.

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt mit 10 Ja-Stimme(n), 1 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en):

Dem Bau- und Betriebshof der Stadt Kalkar ist ein neues Gebäude mit den erforderlichen Lager- und Bewegungsflächen zur Verfügung zu stellen.

Und da sind wir wieder beim „Geschwätz von gestern“ oder besser, der Abstimmung von gestern. Aus der Standortanalyse erfolgte das Ergebnis, den Bauhof auf einem gut 6.000 m² großen Grundstück am Oyweg zu errichten. Die Kosten für dieses belaufen sich auf 367.000 €. Zudem sind Aufwendungen von ca. 4.322.000 € für die Planung und Errichtung des Bau- und Betriebshofes veranschlagt.

 

Zugegeben, „eine Menge Holz“, allerdings soll der Bauhof kein „Luxustempel“ werden, sondern ein auf die Zukunft ausgerichteter Zweckbau. Die Planungen sollen mehrere Varianten vorsehen, die den politischen Vertretern vorgestellt werden. Die Bürgermeisterin wies mehrfach darauf hin, dass die 4,3 Mio. € nicht zum Beschluss anstehen.

Der Beschluss, dem Bau- und Betriebshof der Stadt Kalkar ein neues Gebäude im Gewerbegebiet „Kalkar-Ost“ (Oyweg) zur Verfügung zu stellen und in einem Ausschreibungsverfahren ein Planungsbüro zu ermitteln, wurde mit 6 Ja-Stimmen bei 2 Gegen-Stimmen und 2 Enthaltungen beschlossen.

Es ist erstaunlich, wie sich insbesondere die CDU der Verantwortung verweigert, die Unzulänglichkeiten und Versäumnisse aus der Vergangenheit zu bewältigen. Der in den 1970er Jahren errichtete Bau- und Betriebshof ist durch ausgebliebene Investitionen in den Zustand verfallen, in dem er sich aktuell präsentiert – im wahrsten Sinne kaputtgespart. Da gilt es „anzupacken“ und Entscheidungen zu treffen. Zögern ist hier fehl am Platz. Gezögert wurde leider bereits viel zu lang!

In einem weiteren Tagesordnungspunkt nahmen die Ausschussmitglieder den Sachstandsbericht zur Deichsanierung Xanten-Kleve, 3. Abschnitt, 4. Baulos (Hof Knollenkamp-Rheinbrücke Emmerich) u. a. zur Kenntnis, dass der Deichverband von der Stadt Kalkar u. a. die Errichtung eines Weidezaunes auf der Deichkrone beidseitig des geplanten Radweges sowie dessen Unterhalt erwartet. Die Kosten für die Errichtung des Zaunes sind mit schlappen 114.000 € (!) veranschlagt. Diesbezüglich wurde vereinbart, dass die Verwaltung mit dem Deichverband und ggf. weiteren „Institutionen“ Kontakt aufnimmt. Es bestand ein allgemeines Unverständnis darüber, dass anscheinend „nur“ der Deichverband Xanten-Kleve solch aufwändige Maßnahmen fordert. Der Ausschuss beschloss, trotz der eventuell erforderlichen Aufwendungen einstimmig, die Planungen fortzuführen.

Ebenso einstimmig wurde beschlossen, dass die Verwaltung einen fachlich geeigneten Dienstleister mit der Durchführung einer „Fokusberatung Klimaschutz“ beauftragt. Diese Maßnahme resultiert aus dem Antrag der Fraktion FORUM Kalkar vom 03.07.2019 an den Rat der Stadt Kalkar und dessen Beschluss.

 

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Gestaltungshandbuch soll überarbeitet werden

„Makellos“ ist es noch nicht, das nigelnagelneue Gestaltungshandbuch für die Innenstadt von Kalkar. Dennoch wurde es in der 33. Sitzung des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses am Donnerstag, dem 27. 02.2020, beschlossen und zur „Überarbeitung“ an den Gestaltungsbeirat verwiesen. Denn die Innenstadt besitzt aufgrund ihrer zentralen Funktion und hohen städtebaulichen Qualität eine besondere Bedeutung für die gesamte Stadt.

Und in der Innenstadt darf nicht einfach so am Häusle „herumgewerkelt“ werden, wie man gerne möchte. Mit den drei bereits vorhandenen Steuerungsinstrumenten – 1. der Denkmalbereichssatzung, 2. der Erhaltungssatzung und 3. der Gestaltungssatzung – wird die städtebauliche Qualität gesichert. Das aus dem integrierten Handlungskonzept „geborene“ Gestaltungshandbuch baut darauf auf und soll den eingeschlagenen Weg der behutsamen Innenstadtentwicklung fortführen. In den anschaulichen Erklärungen und Darstellungen wird der „Akteur“ für die Einhaltung der Satzungen „sensibilisiert“. Wir leben in einer dynamischen Zeit, und so müssen nach Auffassung der Ausschussmitglieder z. B. in die Dachlandschaft integrierte Photovoltaikanlagen, moderne Materialien und insbesondere Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit berücksichtigt werden. Daher soll die Gestaltungssatzung in dem zuständigen Gremium, dem Gestaltungsbeirat, entsprechend beraten und ggf. angepasst werden.

Des Weiteren ist in der Ausschusssitzung eine Förderrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen aus dem „Hof- und Fassadenprogramm“ einstimmig beschlossen worden. Förderfähig sollen unter Beachtung der Förderrichtlinien Stadterneuerung des Landes z. B. die Renovierung und Restaurierung von Außenwänden und die Gestaltung von Hof- und Abstandsflächen sein. Diese Maßnahme basiert ebenfalls auf dem „Integrierten Handlungskonzept für die Innenstadt von Kalkar“ (InHk). Die Laufzeit beträgt 3 Jahre und eine Fördersumme mit einem Volumen von insgesamt 190.000 € (60% Bund/Land und 40 % Stadt) steht zur Verfügung. Die Förderquote für den Antragsteller beträgt max. 50 % der gesamten Maßnahme und in Summe nicht mehr als 15.000 €. Vorhaben, bei denen ein Zuschuss geringer als 1.000 € beantragt wird, sollen nicht berücksichtigt werden.

Hintergrund:

Hauptziel des InHk ist es, die Stadt Kalkar nachhaltig als Wirtschafts- und Wohnstandort zu stärken und entgegenstehende städtebauliche Missstände und Entwicklungsdefizite dauerhaft zu beheben.

Die Stärkung des Wirtschaftsstandortes wird auch mit der Einleitung des Verfahrens zur Neuausweisung von weiteren Gewerbeflächen im Plangebiet „Wesselsbruch / St. Hubertus Weg“ im Stadtteil Kehrum verfolgt. Der Ausschuss beschloss, wie auch bei den weiteren Tagesordnungspunkten, einstimmig dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen.

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Fakten, Fakten, Fakten…

„Wahlgeschenk an die Bürgermeisterin“, so die Kritik zum Haushaltsplan für das Jahr 2020 auf der Internetseite der CDU Kalkar in Anlehnung an die Haushaltsrede vom CDU-Fraktionsvorsitzenden Ansgar Boßmann.

Definition Kritik nach Wikipedia:
Neben der Bedeutung der prüfenden Beurteilung und deren Äußerung in entsprechenden Worten bezeichnet die Kritik – insbesondere in der Verbform kritisieren ebenso wie monieren und die Monierung – auch eine Beanstandung oder Bemängelung. In früheren sozialistischen Staaten laut Duden auch „Fehler und Versäumnisse beanstandende [öffentliche] kritische Stellungnahme als Mittel zur politischen und gesellschaftlichen Weiterentwicklung“.

Wir fühlen uns als direkt kritisierte Wählergemeinschaft aus voller Überzeugung dem Bürger gegenüber verpflichtet, die „dicksten Brocken“ dieser CDU-Veröffentlichung transparent aufzuarbeiten. Wir stehen zu einer kritischen Betrachtung unseres Handelns, jedoch sollte diese im Sinne aller Bürger fair und ehrlich sein.

Die CDU kritisiert den fünf Jahre währenden Schulumzug statt einer Umsetzung der gesamten Maßnahme in einem knappen Jahr und die in der Tat nicht erwartete Kostensteigerung, die alle überrascht hat. Ungeachtet der Versäumnisse aus der Vergangenheit, auf Grund der unterlassenen Investitionen in das Hauptschulgebäude, hätte die Kostenschätzung aus den nun vorliegenden Erfahrungen deutlich höher ausfallen müssen und daraus müssen die Lehren gezogen werden. In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.05.2019 äußerte sich Dirk Altenburg (FORUM) in dem Zusammenhang / Auszug aus der Niederschrift:

RM Altenburg…erklärt, dass alle beim Ringtausch von ganz anderen Zahlen ausgegangen seien. Seiner Meinung nach, habe das Planungsbüro nicht zur Zufriedenheit „geplant“. Daraus müsse man für die Zukunft lernen und sich, falls nötig, auch frühzeitig von einem Planungsbüro wieder trennen.  

In den Ausschusssitzungen und Begehungen der Baustelle sind die politisch Verantwortlichen fortwährend informiert worden und die Maßnahme befindet sich in dem vorliegenden Bauzeit- und Kostenplan. Und das Ergebnis kann sich sehen lassen.

Der Verkauf des „Wisseler Sees“ ist nicht abgeschossen. Die Bürgermeisterin hat zu dem Thema in den nicht öffentlichen Sitzungen fortwährend auf die Verhandlungen mit dem Interessenten und die Steuerproblematik hingewiesen. Erst wenn das unterschriftsreife Vertragswerk vorliegt, kann dieses zur Beurteilung an die Finanzbehörde weitergeleitet werden. Dr. Britta Schulz hat ebenso mehrfach erklärt, dass der Rat der Stadt Kalkar vor der finalen Unterzeichnung selbstverständlich mit einbezogen wird. In der Ratssitzung am 12.12.2019 wies die Bürgermeisterin, als auch der Kämmerer darauf hin, dass die Zahlen zum angenommenen Verkauf nun einmal in den Haushalt einfließen müssen. Wenn es nicht zum Verkauf kommt, dann fällt das Defizit entsprechend aus.

Die Aussage, dass die Einnahmen aus der Steuererhöhung verpuffen ist rein pauschal, denn die Einnahmen fließen schließlich in den Haushalt ein. Die Aussage zur Zweitwohnsteuer ist eine Annahme von Seiten der CDU. Der Kämmerer hat bereits mehrfach zu Thema den relativ geringen Aufwand in Bezug auf die Einnahmen in der Höhe von ca. 100.000 € geäußert. Ebenso ist die Aussage zur Verfassungswidrigkeit eine Fehlinterpretation der CDU.

Auszug aus der Drucksache 10/740:
Die Stadt Kalkar erhebt seit dem Jahr 2018 eine Zweitwohnungssteuer. Ihre grundsätzliche Zulässigkeit ist durch Urteile des Bundesverfassungsgerichts bestätigt.

Am 18. Juli 2019 hat das Bundesverfassungsgericht jedoch beschlossen, die Grundlage einer Zweitwohnungsbesteuerung anhand des überkommenen Steuermaßstabs ab April 2020 zu entziehen. Die Verfassungswidrigkeit wird dabei zwar bereits für den Zeitraum seit Beginn des Jahres 2009 festgestellt, ähnlich wie im Falle der Grundsteuer wird allerdings eine Fortgeltungsanordnung für das bestehende Satzungsrecht getroffen, das daher übergangsweise noch Anwendung finden darf. Im Tenor ist ausdrücklich festgehalten, dass auch bestandskräftige Steuerbescheide ab Ende der Fortgeltungsfrist (d. h. für die Zukunft) ihre Wirkung verlieren.

Auf dieses Ergebnis war durch eine Anpassung der Zweitwohnungssteuersatzung zu reagieren. Die aktuelle Fassung basiert auf Regelungen der geänderten Mustersatzung des nordrhein-westfälischen Städte- und Gemeindebundes und…

Durch die maßgebliche Intervention der CDU und den Grünen entgeht der Stadt Kalkar nun eine Einnahme in der Höhe von ca. 90.000-100.000 €, da die notwendig gewordenen Satzungsänderung zur Erhebung der Zweitwohnsteuer auf der Sitzung des Rates mit 13 Gegen- bei 12 J-Stimmen und 7 Enthaltungen abgelehnt wurde.

Die Einschätzung von der CDU zum Bauhof ist nicht nachvollziehbar. Der Bauhof muss umfangreich saniert werden, was allerdings am aktuellen Standort nicht realisiert werden kann. Durch die über die Jahrzehnte unterlassenen Investitionen in die Substanz sind die erforderlichen Maßnahmen so umfangreich, dass ein neues Schallschutzgutachten erforderlich sein wird.

Auszug aus der Niederschrift von der Haupt- und Finanzausschusssitzung vom 05.12.2019:
… Architekt Böhning erklärt, dass der Bau- und Betriebshof zurzeit aufgrund des Bestandschutzes noch betrieben werden könne. Sollte es am jetzigen Standort zu umfangreichen Sanierungen und Baumaßnahmen kommen, müsse ein Schallschutzgutachten vorgelegt werden, welches die Stadt Kalkar an dieser Stelle nicht bekommen werde. …

Das Gebäudemanagement befindet sich im Aufbau. Der CDU ist weiterhin bekannt, dass gerade in Bezug auf das Gebäudemanagement dringend weiteres Personal benötigt wird, welches allerdings u. a. die CDU der Verwaltung nicht zugestehen möchte.

Die Verwaltung befindet sich auf der Basis der Ergebnisse aus der Erfassung der Organisationsuntersuchung im „Strukturwandel“. Der Umbau wird mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Es besteht ein grundsätzliches Misstrauen, insbesondere in den Reihen der CDU, in Bezug auf die Glaubwürdigkeit der Verwaltung. So hat der zuständige Fachbereichsleiter, als auch der Kämmerer in den Sitzungen die Zahlen auf Nachfrage der CDU erläutert.

Auszug aus der Niederschrift von der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05.12.2019:
RM Wolff äußert sich dahingehend, dass er die Notwendigkeit der Stellen, die die Stellenbedarfsanalyse seinerzeit ergeben habe, einsehe. Allerdings würde dies, laut seiner Aussage, die Stadt jährlich 650.000,00 €, auf einen Zeitraum von zehn Jahren somit 6,5 Mio. €, mehr kosten und dieses Geld würde den Bürgern fehlen. Weiterhin vermisse er auch die Bemühungen der Verwaltung, durch interkommunale Zusammenarbeit oder durch Outsourcen von Aufgaben Gelder einzusparen. RM Wolff erklärt, dass die Bedarfsanalyse nur den Ist-Zustand erfasst habe. Seiner Meinung nach gebe es Ingenieurbüros, die Modelle erarbeiten, wie mit dem „Ist“ an Mitarbeitern die Aufgaben zu schaffen seien. 

Der Leiter des Fachbereiches Verwaltungssteuerung und -service, Herr Lindau, revidiert die Aussage des RM Wolff und erklärt, dass es nicht 6,5 Mio. € in zehn Jahren seien, sondern im Haushaltsplan von 350.000,00 € plus eventueller Tariferhöhungen jährlich gesprochen werde. Herr Lindau führt aus, dass sich die Verwaltung ständig weiterentwickele und in einzelnen Projekten auch mit anderen Kommunen eng zusammenarbeite. Outsourcing sei auch immer eine Möglichkeit; man müsse aber bedenken, dass dabei im ersten Moment ggf. die Personalaufwendungen sinken, dafür aber an anderer Stelle Mehraufwendungen entstehen und möglicherweise auch die Qualität der Leistungserbringung leide.
Auch RM Boßmann verlangt eine Antwort auf die Frage, warum die Stadt Kalkar über dem Durchschnitt liege.
Herr Lindau erklärt, dass die von der GPA NRW ermittelte durchschnittliche Personalquote bereits knapp zehn Jahre alt und eine hoch aggregierte Kennzahl sei. Die GPA NRW habe im gleichen Zuge empfohlen, tiefergehende Stellenbedarfsanalysen durchzuführen. Diese Analysen seien nun von der KGSt erstellt worden. Bei dem Gutachten der KGSt seien aufgabenbezogene Vergleichszahlen herangezogen worden, um den tatsächlich benötigten Personalbedarf zu errechnen.

Diesbezüglich vergleicht die CDU in der Folge Äpfel mit Birnen und stellt die Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft der Verwaltung in ein schlechtes Licht.

Ebenso ist in den Niederschriften hinterlegt, dass die Bürgermeisterin sehr wohl mit den Nachbarkommunen nach Möglichkeiten zur interkommunalen Zusammenarbeit eruiert hat.

Auszug aus der Niederschrift von der Haupt- und Finanzausschusssitzung am 20.09.2018:
Im Zeitraum von Oktober 2016 bis Mai 2018 haben die Stadt Kalkar sowie die Gemeinden Bedburg-Hau (im Projektverlauf ausgestiegen), Uedem und Weeze ein von der Allevo Kommunalberatung begleitetes Projekt zur Konkretisierung bzw. Umsetzung der interkommunalen Zusammenarbeit für den Bereich IT und für den Bereich Finanzbuchhaltung durchgeführt.

Am 27.09.2018 wurde die Zusammenarbeit im Rat beschlossen. Ebenso wurde eine Zusammenarbeit mit dem Bauhof der Gemeinde Bedburg-Hau zur gemeinsamen Nutzung eines Friedhofbaggers vorgenommen; allerdings ohne Erfolg.

Auszug aus der Niederschrift des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.12.2018:
Der Leiter des Fachbereichs Bauen, Planen, Umwelt, Herr Sundermann, antwortet, …, dass im Rahmen der Organisationsuntersuchung am Bau- und Betriebshof eine Optimierung der Verwaltung der Friedhöfe durch den Bau- und Betriebshof mit betrachtet werden solle. Dies sei auch so geschehen. So sei beispielsweise im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit ein Friedhofsbagger ausgeliehen worden. Dieses Vorgehen habe sich dann allerdings als inpraktikabel und unwirtschaftlich dargestellt.

Es ist zudem eine ganze Liste von Vorschlägen zur interkommunalen Zusammenarbeit „abgeklopft“ worden, worauf die Bürgermeisterin Dr. Britta Schulz zuletzt in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05.12.2019 verwiesen hatte.

Auszug aus der Niederschrift:
Bürgermeisterin Dr. Schulz erwidert, dass die Beschäftigten zwar Geld kosten, dafür allerdings auch ausschließlich für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Dienstleistungen erbringen. Bezüglich der Aussage zur interkommunalen Zusammenarbeit verweist sie auf Drucksachen der Jahre 2018/2019, in welchen ausführlich die Möglichkeiten dargestellt wurden.

Ohne Zweifel werden bei den angestrebten Projekten und damit verbundenen Investitionen die liquiden Mittel der Stadt entsprechend schmelzen. Fakt ist zudem, dass kein politischer Vertreter die freiwilligen Leistungen der Stadt Kalkar kürzen oder gar eine Grundschule schließen möchte. Die Vorschläge sind bzw. sollten allen politischen Vertretern und politisch Engagierten bekannt sein.

Der kritische Bürger wird sich informieren und seine Meinung bilden. Wir werden weiterhin den fairen Umgang mit dem politischen Mitbewerber pflegen und den Bürgern nachvollziehbar und ggf.  anhand eines Faktenchecks transparent und in der Folge nachvollziehbar informieren.

Ihr FORUM Kalkar

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Keine Reduzierung der Osterfeuer

„Wer nicht wagt, der nicht gewinnt…“, so Dirk Altenburg (FORUM) auf der 55. Sitzung des Rates der Stadt Kalkar, am Donnerstag, den 12. Dezember in seiner Rede zum Haushaltsentwurf für das Jahr 2020 im historischen Ratssaal. Offensichtlich hatte eine Mehrzahl der Ratsmitglieder nicht richtig zugehört oder sind nicht ausreichend „wagemutig“ und/oder sind sich der Tragweite ihrer Entscheidung nicht bewusst gewesen, dem Beschussvorschlag der Verwaltung zur Zweitwohnungssteuer nicht zu folgen.

Denn aufgrund der Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 28.11.2019 zur Zweitwohnungssteuer wäre eine rückwirkende Satzungsänderung erforderlich geworden. Allerdings zweifelte der Fraktionsvorsitzende der CDU die Rechtmäßigkeit des Beschlussvorschlags an, obwohl der Kämmerer, Stefan Jaspers, diese auch auf Nachfrage ausdrücklich für rechtmäßig erklärt hatte. „Zudem erfolgt aus der Satzungsänderung keine Mehrbelastung“, so Jaspers. Aus der „Mutlosigkeit“ der „Zweifler“ resultiert nun keine Mehreinnahme von ca. 200.000 € jährlich für die Stadtkasse – trotz des bedeutsamen Zeitaufwandes, der seitens der Verwaltung bereits in die Umsetzung des entsprechenden Ratsbeschlusses investiert wurde. Wer nicht wagt, der …

Stattdessen resultiert aus einem CDU-Antrag zur Aufnahme der Straßen Eyland und Kalflakstraße in den winterlichen Streudienst eine Mehrbelastung für den Bauhof, da sich verwunderlicherweise – trotz fachlichen Gegenargumenten des Fachbereichsleiters – eine Mehrheit (angeführt von CDU und Grünen) für diesen Antrag fand. Dirk Altenburg mochte die freiwillige Leistung nicht umsetzen und nahm Bezug auf die Haushaltsrede der CDU. Wurden hier doch eindringlich von der Bürgermeisterin Einsparungen verlangt. Da diese anscheinend nicht als ausreichend angesehen wurden, lehnte die CDU den vorgelegten Haushaltsentwurf ab. Wie bereits im Haupt- und Finanzausschuss marschierte die „Schwarz-Grüne-Koalition“ in eine Richtung. Der Stellenplan fand ebenfalls nicht die Zustimmung der CDU. Allerdings hatte die Mehrheit der Ratsmitglieder die Weitsicht, die Verwaltung nicht in den „endgültigen (personellen) Kollaps“ zu manövrieren und stimmte beiden Plänen zu.

Ein weiteres frühes „Wahlgeschenk“ für die Bürger resultierte aus der massiven Intervention der CDU für die Beibehaltung der aktuellen Regelung in Bezug auf die Osterfeuer, obwohl die Mehrheit im Haupt- und Finanzausschuss dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zur engen Auslegung gemäß der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes für das Land NRW gefolgt war. Man wähnte die betroffenen Bürger mit einer zum (Oster-)Feuer alternativen Entsorgung ihres Grünschnittes überfordert. Dietmar Klein (FORUM) konnte der erheblichen Umweltbelastung durch die Vielzahl der Osterfeuer (2005: 110, 2019: 247!) wenig abgewinnen und verwies auf die vorhandenen Entsorgungsmöglichkeiten (4x pro Jahr durch den Abfallentsorger, dauernd an der Müllumlade-Station in Moyland). Dirk Altenburg erinnerte an die aktuelle Diskussion zum Klimaschutz sowie an die dringende Notwendigkeit, auch unpopuläre Entscheidungen treffen zu müssen. „Die Einführung einer Gebühr für die Anmeldung der Brauchtumsfeuer in Höhe von 20 € würde die Anzahl der Osterfeuer automatisch zurückgehen lassen“, meinte Willibald Kunisch (Grüne) – allein der Verwaltungsaufwand für die Erhebung dieser Gebühr dürfte jedoch deutlich höhere Kosten verursachen!

Irritierend ist in dem Zusammenhang die „Kurzlebigkeit“ des „Mutes“ der kommunalpolitischen Vertreter, denn diese befürworteten in der Ratssitzung am 16. 05. 2019 die Reduzierung der Osterfeuer aufgrund einer SPD-Anfrage. Auszug aus dem Protokoll, siehe hier.

Der Leiter des Fachbereiches Bürgerdienste, Andreas Stechling, bezieht sich bei seiner Mitteilung auf den Fragenkatalog der SPD-Ratsfraktion. Da nicht allen Anwesenden die Fragen bekannt sind, liest er sie im Vorfeld noch einmal vor:

„Medienberichten zufolge hat es in verschiedenen Nachbargemeinden mit Osterfeuern teilweise erhebliche Probleme gegeben. Aus diesem Grund bitten wir um Beantwortung nachfolgender Fragen in der kommenden Ratssitzung am 16. Mai 2019:

  1. Wie viele Osterfeuer wurden im Bezirk der Stadt Kalkar genehmigt und veranstaltet?
  2. Sieht die Verwaltung die Notwendigkeit das Genehmigungsverfahren zukünftig zu ändern?“

Daraufhin antwortet Andreas Stechling wie folgt: 

Zu 1.: Es wurden insgesamt 247 Osterfeuer im Stadtgebiet angemeldet.

Zu 6.: Die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen etwa durch Verbrennen ist nach § 28 KrWG (Kreislaufwirtschaftsgesetz) nur in den dafür zugelassenen Anlagen oder Einrichtungen erlaubt. Die zuständigen Behörden können Ausnahmen zulassen. Es ist zu beachten, dass auch pflanzliche Abfälle in erster Linie zu verwerten sind. Die Pflicht zur Verwertung der Abfälle ist u. a. dann gegeben, wenn die Verwertung technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist. Für das Verbrennen pflanzlicher Abfälle aus privaten Haushaltungen und aus Kleingärten besteht in der Regel keine Notwendigkeit. Diese Abfälle sind, sofern sie nicht durch den Abfallbesitzer selbst auf dem eigenen Grundstück kompostiert werden, dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu überlassen, der sie seinerseits vorrangig verwerten muss.

Nach dem Merkblatt des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen haben Brauchtumsfeuer, wie z. B. Osterfeuer, nicht das Verbrennen von Abfällen zum Ziel, sondern dienen der Brauchtumspflege.

Das OVG Münster sieht ein starkes Indiz für ein Brauchtums-/Osterfeuer darin, dass das Feuer von in der Ortsgemeinschaft verankerten Glaubensgemeinschaften, Organisationen und Vereinen ausgerichtet wird und im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich ist. Zum einen stelle das Gemeinschaftserlebnis den besonderen Sinnbezug des Osterfeuers her oder fördere ihn zumindest, zum anderen dränge sich in diesen Fällen nicht die ansonsten naheliegende Sorge auf, dass lediglich Pflanzenabfälle unter dem Vorwand des Osterfeuers illegal beseitigt werden sollen.

Ja, die Verwaltung sieht die Notwendigkeit, die Genehmigungsverfahren zukünftig zu ändern, insbesondere die Zahl der Osterfeuer deutlich zu reduzieren und wird dem Rat der Stadt rechtzeitig vor den Osterfeuern im nächsten Jahr eine entsprechende ordnungsbehördliche Verordnung zur Beratung und Beschlussfassung vorlegen.“

Und diese hat die Verwaltung wunschgemäß vorgelegt!

Einigkeit herrschte hingegen darin, den Empfehlungen des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses und den weiteren des Haupt- und Finanzausschusses zu folgen, ebenso wie beim letzten „echten“ Beratungspunkt auf der Tagesordnung. Dieser beschäftigte sich mit dem FORUM-Antrag, sogenannte „Dialog-Displays“ an besonders sensiblen Verkehrsbereichen, wie z. B. an der Grundschule in Wissel und der Ortsdurchfahrt in Neulouisendorf, aufzustellen.

Und mit dieser guten Nachricht wünschen wir allen Bürgerinnen und Bürgern von Kalkar ein besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr. Bleiben Sie aufmerksam und interessiert.

 

Ihr FORUM Kalkar

 

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