FORUM im Rat

„Investitionen in die Köpfe“

„Qualität, Qualität, Qualität“, so Johannes Look (Mitglied der Arbeitsgruppe KuSSS – „Kunst in den Wallanlagen“) in seinem Redebeitrag zum Sachstandsbericht in der 6. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Tourismus am Donnerstag, dem 12. Oktober. Qualität ist seiner Ansicht nach die Grundvoraussetzung für die Realisierung und den Erfolg des ambitionierten Kunstprojektes mit hoffentlich überregionaler Anziehungskraft. Das sind große Worte und geradezu Balsam für die derzeit arg gebeutelten Seelen der Kalkarer Kommunalpolitiker. Der strapazierte Haushalt und negative Schlagzeilen (Schulzentrum, Burg Boetzelaer…) lassen grüßen.

Die Arbeitsgruppe besteht aus Hermann Bottenbruch (Grafiker und Künstler), Lutz Kühnen (Initiator / Koordinator), Johannes Look (Museum Schloss Moyland), Christoph Wilmsen-Wiegmann (Bildhauer) sowie Harald Münzner (Öffentlichkeitsarbeit, Kultur, Tourismus der Stadt Kalkar), Carl-Ludwig van Dornick (Vorsitzender Verein der Freunde Kalkar e. V.) und Dr. Bruno Ketteler

(Wirtschaftsförderer der Stadt Kalkar). In dem Sachstandsbericht erläuterten weiterhin Christoph Willemsen-Wiegmann und Lutz Kühnen die Ergebnisse der Arbeit aus bisher 13 Treffen. So wurden bereits international renommierte Künstler kontaktiert und nach Fördergeldern „Ausschau gehalten“. Das Projekt muss zudem professionell vermarktet werden und ist für Jahre bis Jahrzehnte ausgelegt. Die weitere Arbeit soll auf einen Lenkungskreis, der die verwaltungstechnische Seite (Finanzen, Werbung, Pressearbeit…) „beackert“ und einen Kunstbeirat, der die künstlerischen Komponenten vertritt, übertragen werden.

Da mag es dem ein oder anderen Ausschussmitglied und Zuhörer geradezu „kleinkariert“ vorgekommen sein, als Hans-Wilfried Görden für die CDU-Fraktion auf die Einhaltung der satzungsgemäßen Vorgaben verwies, um selbst nur wenige Augenblicke später mit einer unerlaubten Fragestellung in den Zuschauerbereich gegen eben diese zu verstoßen.

Zuvor hatte der Initiator und Koordinator dieses wohl für Kalkar wegweisenden Kunstprojektes, Lutz Kühnen (FORUM), einen Vorschlag für eine Beschlussvorlage präsentiert, die lediglich die Unterstützung für das weitere Vorgehen der Arbeitsgruppe KuSSS beinhaltete.

Görden hielt die angeblich nicht fristgerechte Eingabe des Vorschlags einer Beschlussvorlage der Arbeitsgruppe (Es handelt sich hier nicht um eine Beschlussvorlage einer durch die Verwaltung erarbeiteten Drucksache!) für einen Verstoß gegen die satzungsgemäßen Vorgaben. Seine Fraktion hätte keine Möglichkeit gehabt, vorab darüber zu beraten.

Dietmar Klein (FORUM) mochte sich nicht mehr zurückhalten und warf der gesamten CDU-Fraktion Taten- und Ideenlosigkeit vor. Lediglich ein Antrag der CDU zur Änderung eines Wappens in Hönnepel sind ihm nach über dreijähriger Ratszugehörigkeit in Erinnerung geblieben. Birgit Mosler (parteilos / SPD) freute sich über die Fortschritte der Arbeitsgruppe und betonte, dass eine Zustimmung zum Beschlussvorschlag keine Verpflichtung für die Stadt bedeuten würde. Die Bürgermeisterin Dr. Britta Schulz verwies auf das wichtige Entwicklungspotential im Bereich von Kunst, Kultur und Tourismus für die Stadt Kalkar und mahnte „Investitionen in die Köpfe“ an. Somit wurde – letztendlich dann doch einstimmig – dem Rat die Weiterführung des Projektes empfohlen.

Die Bürger sind herzlich aufgefordert, sich an der Namensgebung für das Kunstprojekt zu beteiligen. Der „KuSSS“ ist den Anfängen geschuldet und soll lediglich der Name der Arbeitsgruppe sein, nicht aber der Name dieses ambitionierten Projekts.

 

Ein weiterer bzw. überarbeiteter Antrag des FORUM, der bei dem einen oder anderen Bürger in Hönnepel für Aufregung gesorgt hat, wurde zu Beginn der Ausschusssitzung in die Tagesordnung aufgenommen. Auch hier verwies Hans-Wilfried Görden auf die Satzung. Lutz Kühnen erinnerte an den bereits bekannten Antrag, wobei die nun überarbeitete Version mit einer Korrektur des Künstlers und weiteren erfreulichen „Überraschungen“ einhergeht.

https://www.forum-kalkar.org/forum/wp-content/uploads/2017/10/0033K_Kubach-Wilmsen-Skulpturen_20171010.pdf

„Aus einem (angeblichen) Kunstwerk des Kalkarer Künstlers Alfred Sabisch, den „Bremer Stadtmusikanten“, sind nun insgesamt fünf Werke des renommierten Künstlerpaares Kubach-Wilmsen geworden. Vier davon befinden sich im Eigentum der Stadt Kalkar. Und das ist ein Grund zu großer Freude.“, so Kühnen in seinen erklärenden Worten zum geänderten Antrag. Und das ließ auch den anfänglichen Widerstand der CDU-Ausschussmitglieder „brechen“. Die überarbeitete Beschlussvorlage wurde einstimmig beschlossen.

Ebenfalls für Aufregung sorgte bei der CDU die Restaurierungsmaßnahme „Kalkarer Gerichtsbild“. Das Vorhaben sei nicht bekannt gewesen und hätte zuvor satzungsgemäß im Ausschuss beraten werden müssen, so Hans-Wilfried Görden. Das Bild wird derzeit für 18.000 € restauriert und voraussichtlich im November wieder ausgestellt werden. Harald Münzner (Stabsstellenleiter Kultur und Tourismus) war über die Anmahnung sichtlich irritiert, da er sich sicher war, die Thematik bereits mitgeteilt zu haben. Der größte Teil der Summe ist bereits durch Spenden bzw. Fördergelder (80 %) gegenfinanziert, weitere Spenden sind zugesagt.

Der Faktencheck ergab, dass der Vorgang bereits im Mai mitgeteilt wurde:

Niederschrift der Sitzung für Kultur und Tourismus vom 23.05.2017:

Stadtangestellter Münzner berichtet vom „Gerichtsbild“ im Städtischen Museum, das sich in einem schlechten Zustand befindet. Dafür wurden Fördergelder beantragt, die nun bewilligt wurden, so dass mit der Restaurierungsmaßnahme in Höhe von ca. 18.000,00 € begonnen werden könne. Die Verlosung Ende 2016 hat einen nennenswerten Betrag dafür eingeworben.

Ein weiteres Hauptthema war der Bericht des Vorstandes des Vereins der Freunde Kalkars e. V.. Herr Dr. Geißel stellte die Geschichte und die Arbeit des Vereins ab der Gründung im Jahr 1947 vor und Herr Krebbers die Geschichte und aktuelle Situation im Dominikaner Bongert. Der künstlerische Rück- und Ausblick wurde von Herrn Seesing präsentiert.

Siehe: https://www.kalkar.de/de/dienstleistungen/museen/ und http://www.freunde-kalkars.de/

Der Rückblick auf das Jubiläum „775 Jahre Stadtrechte“ fiel durchweg positiv aus. So galt der Dank allen Beteiligten. Lediglich Hans-Wilfried Görden befand, dass die Bürgermeisterin sich mehr um die Delegation aus der Partnerstadt Wollin hätte kümmern müssen. Dr. Britta Schulz verwies auf ihre intensive Kontaktpflege an den ereignisreichen Tagen und durch die Verlesung des Gruß- und Dankesbriefes aus Wollin erübrigten sich weitere Kommentierungen.

Das abwechslungsreiche Konzertprogramm wird auch 2018 durchgeführt, so dass der neue Konzertflügel gebührend zur klingenden Geltung kommt. Ein Wermutstropfen bleibt den Zuhörern nicht erspart: Die Eintrittskarten kosten 10 €, eine 5er-Karte (für 5 Veranstaltungen) 40 €.

In den Mitteilungen teilte die Verwaltung u. a. mit, dass die Thorarolle am Vyth-Spier-Platz wieder „sichtbar und lesbar“ ist und die Gedenktafel in der Hanselaerstraße aufgearbeitet wurde.

In den Fragen nach § 17 der Geschäftsordnung fragte Hans-Wilfried Görden, wie auch schon sein Fraktionskollege Ralf Janßen zu Beginn der Sitzung, warum der Bürgerantrag für die Verlegung von Stolpersteinen nicht im Ausschuss für Kultur und Tourismus beraten wird, so wie es in der Vergangenheit schon mehrfach gehandhabt worden war. Dr. Britta Schulz verwies erneut auf die Hauptsatzung der Stadt Kalkar worin festgelegt ist, dass Anregungen und Beschwerden von Bürgern im Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Gemeinwesen zu beraten sind. Hierzu ein hilfreicher Link: https://www.forum-kalkar.org/anregungen-und-beschwerden-gemaess-§-24-gemeindeordnung-nrw/

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„Dunkle Wolken“ über Burg Boetzelaer !

„Dunkle Wolken“ über Burg Boetzelaer in Appeldorn! Auf der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am Donnerstag, dem 14. September, verlas die Bürgermeisterin der Stadt Kalkar, Dr. Britta Schulz, den Ausschussmitgliedern und Zuhörern einen Sachstandsbericht zum Thema „Sicherung und Wiedernutzbarmachung Burg Boetzelaer in Kalkar-Appeldorn“.

„Die im Eigentum des Freiherrn von Wendt befindliche ehemalige Ruine der Burg Boetzelaer sollte wieder aufgebaut werden. Das Land Nordrhein Westfalen (NRW) hat hierfür Fördermittel bewilligt, die jedoch nur von der Stadt Kalkar als Kommune abgerufen werden konnten. Um die Förderung zu Sicherung und Nutzbarmachung der Burg Boetzelaer dennoch zu erhalten, wurde mit Zustimmung des Landes NRW der Verein Burg Boetzelaer e. V. gegründet Die Stadt schloss mit dem Verein im Jahr 2000 einen Vertrag ab, in dem die Modalitäten der Förderangelegenheit geklärt werden sollten. So hat die Stadt bei der Bezirksregierung die entsprechenden Fördermittel (insgesamt 2.949.083,49 €) und direkt an den Verein weitergeleitet. Den Eigenanteil an den Baukosten hat der Verein getragen. Da auf die Stadt keinerlei finanzielle Belastungen zukommen sollten, wurde die Vereinbarung getroffen, dass der Verein die Stadt von eventuellen Rückzahlungen der Fördermittel freistellt – etwa für den Fall, dass eine dem Förderzweck zuwiderlaufende Nutzung der Burg Boetzelaer festgestellt werde. Für diesen Zweck sollte der Verein eine entsprechende Versicherung abschließen. Im Jahr 2003 waren die Baumaßnahmen für das Projekt weitgehend fertig gestellt.

Das Staatliche Rechnungsprüfungsamt führte im Jahr 2008 eine Prüfung der Förderangelegenheit durch und stellte ein Überfinanzierung in Höhe von 185.553,07 € fest, die im Jahr 2011 auch aufgrund des Rückforderungsbescheides der Bezirksregierung Düsseldorf überwiesen wurde. Wegen einer drohenden kompletten Rückforderung wurde ein angepasstes Nutzungskonzept mit einer verlängerten Zweckbindungsfrist (bis 2029) erstellt, so dass das Staatliche Rechnungsprüfung- samt von einer Gesamtrückforderung absah. In dem neuen Nutzungskonzept sind zur öffentlichen Zweckbindung verschiedene generelle Kriterien genannt: Öffentlichkeit bewahren, neue Zielgruppen gewinnen, Denkmalschutz am Objekt präsentieren, (Bau-)Geschichte erfahrbar machen. Alle anschließenden Versuche, diesen Betrag vom Verein aufgrund der entsprechenden vertraglichen Regelung zurückzuerhalten, scheiterten.

Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vereins Burg Boetzelaer Kalkar Appeldorn e. V. am 01.09.2017 und die darüber hinausgehende Beteiligung des Eigentümers, des Vereins, des Insolvenzverwalters und weiteren Beteiligten haben verschiedene Konsequenzen, über die der Rat der Stadt Kalkar vertraulich zu beraten und zu beschließen hat. Die Öffentlichkeit wird weiterhin in angemessener Weise über die Angelegenheit informiert.“

Der Sachstandsbericht wurde von den Ausschussmitgliedern zur Kenntnis genommen. Die weitere Beratung musste aufgrund gesetzlicher Vorgaben im nichtöffentlichen Teil der Sitzung geführt werden.

 

Vor der Verlesung des Sachstandberichtes fragte ein Bürger nach dem Einsatz von „Ein-Euro-Jobbern“ im Bauhof. Der Fachbereichsleiter Andreas Stechling verwies auf die sprachlichen Defizite der Migranten und in dem Zusammenhang auf die Verpflichtung zur Einweisung der Mitarbeiter an den Gerätschaften. Die Verständigung sei beinahe unmöglich. Da die Mitarbeiter u. a. an oder sogar teilweise auf den öffentlichen Verkehrsflächen beschäftigt sind, können diese in Gefahrensituationen auf Zuruf nicht sicher auf die Gefahr aufmerksam gemacht werden. Aus diesen Gründen werden Migranten nicht mehr für Arbeiten des Bauhofs eingesetzt.

Weiter fragte der Bürger die Verwaltung nach der Herausgabe der Verträge zwischen der Stadt und dem Verein Burg Boetzelaer Kalkar Appeldorn e. V.. Bürgermeisterin Dr. Britta Schulz verwies darauf, dass eine Herausgabe rechtlich unzulässig sei.

Die zusätzliche Aufwandsentschädigung für die Vorsitzenden der Ausschüsse für Bau, Planungs, Verkehr und Umwelt, Sondervermögen Abwasser, Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung, als auch für Schule, Jugend und Sport wurden mit 5 Ja-, 5 Nein-Stimmen und einer Enthaltung abgelehnt (Erklärung: bei Stimmengleichheit gilt ein Beschlussvorschlag als abgelehnt!). Wilhelm Wolters (CDU) verwies auf die Zusammenfassung des Kreises Kleve und der damit einhergehenden Verbindlichkeit. Dirk Altenburg (FORUM) sieht in der Ausarbeitung des Kreises keine Rechtsverbindlichkeit gegeben, da es sich um eine „Einschätzung“ von Landrat Spreen handelt. Zudem steht der zusätzliche Aufwand der Ausschussvorsitzenden für die Vorbereitung der Sitzungen in keinem Verhältnis zu der zusätzlichen monatlichen Vergütung in Höhe von 219,10 € (= 2.629,20 € pro Jahr). Die Tagesordnung wird überwiegend vollständig von der Verwaltung erstellt, so dass diese lediglich vom Ausschussvorsitzenden unterschrieben werden muss. Bei einer zusätzlichen Vorbereitungszeit zwischen ein und zwei Stunden und üblicherweise zwei Sitzungen pro Jahr ergäbe sich ein Stundenlohn von mehr als 650 €! Dann müsse der Kreis / das Land auch die nötigen finanziellen Mittel zur Verfügung stellen, so Dirk Altenburg. Der Antrag des FORUM, nur den Vorsitzenden des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses zu berücksichtigen, wurde von der Bürgermeisterin wegen rechtlicher Unzulässigkeit „kassiert“.

Der Nachtragshaushalt wurde mit 5 Ja-Stimmen bei 3 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen beschlossen und zur finalen Abstimmung an den Rat verwiesen. Wilhelm Wolters (CDU) sieht den Nachtragshaushalt schon als überholt an, da die absehbar anfallenden Aufwendungen für die Burg Boetzelaer nicht berücksichtigt sind. Der Kämmerer Stefan Jaspers verwies auf eine gesicherte Finanzierung. Der Stadtoberbaurat gab eventuelle Verzögerungen durch eine Ablehnung in Bezug auf die Baumaßnahmen im Schulzentrum zu bedenken. Dirk Altenburg (FORUM) verwies auf die Verantwortung, die Umbaumaßnahmen in Angriff nehmen zu müssen. Die Kostensteigerungen für die Baumaßnahmen resultieren überwiegend aus den Versäumnissen in der Vergangenheit, die bis in die 1970er Jahre reichen.

Diese Mehrkosten, wie kürzlich von der CDU in der Presse dargestellt, der amtierenden Bürgermeisterin anzulasten, ist einfach schäbig, so Altenburg.

Die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Kalkar wurde mit 10 : 1 Stimmen beschlossen. Die Dauercamper sind davon ebenfalls betroffen. Der Aufwand für die Erhebung ist im „laufenden Verwaltungsgeschäft unerheblich“, so der Kämmerer. Er erhofft Mehreinnahmen in der Höhe von ca. 102.000 € pro Jahr ab 2018 (rückwirkend in 2019 zu erheben).

Einstimmig wurde die Aufhebung der bisher zinslosen Stundungen auf den Anschlussbeitrag an das Kanalnetz beschlossen. Beginnend mit der Realisierung des Druckentwässerungsnetzes in Kalkar-Niedermörmter und der 1. Änderung der Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung im Juli 2004 wurde den Eigentümern von – überwiegend landwirtschaftlich – genutzten Gebäuden bzw. Gebäudeteilen, in denen kein Abwasser anfällt, auf Antrag und Nachweis eine zinslose Stundung der Kanalanschlussbeiträge gewährt. Die Finanzbehörden veranschlagen einen Zinssatz in Höhe von 6 %, der auf die nunmehr nachzuzahlenden Beiträge erhoben wird.

Der Antrag des FORUM, die Kosten für die Erstellung eines ländlichen Wegenetzkonzeptes abzuschätzen (vgl. FORUM-Antrag Nr. 0032), wurde einstimmig beschlossen. Falls das Konzept realisiert würde, wäre es eine sinnvolle unterstützende Maßnahme zur Erstellung des bereits beschlossenen „Verkehrsflächenkatasters“ (vgl. FORUM-Antrag Nr. 0021).

Ebenso einstimmig wurde der Antrag des FORUM beschlossen, die Aufstellung der Haushaltssatzung für das Jahr 2018 sowie alle nachfolgenden unter Einbezug des vom Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW im Rahmen der Umstellung von der Kameralistik auf das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) vorgehaltenen Kennzahlensets vorzunehmen (vgl. FORUM-Antrag Nr. 0031). Durch die Darstellung mit Kennzahlen können in einfacher Art und Weise Vergleiche mit anderen Kommunen in Bezug auf z. B. Personalintensität und Zinslastquote vorgenommen werden.

In den Fragen nach § 17 der Geschäftsordnung fragte Dirk Altenburg nach der Definition der „organisatorischen Gründe“, warum das Laub der städtischen Bäume, dass die Anwohner zusammenharken und verpacken, nicht mehr abgeholt wird. Die Bürgermeisterin verwies auf vereinzelte Anrufe in der Vergangenheit, auf die hin der Bauhof tätig wurde. Dieser ist aber derzeit nicht in der Lage, solch einen Service zu leisten. Nach der gültigen Satzung war eine derartige Abholung nie für das gesamte Stadtgebiet vorgesehen.

Ihr FORUM Kalkar

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„Atmosphärische Störungen“ während der Ratssitzung am 13. Juli 2017

„Eine Unverschämtheit…eine Dreistigkeit…“, harte Worte der Empörung schlugen dem Kämmerer der Stadt Kalkar, Stefan Jaspers, aus dem Munde des Fraktionsvorsitzenden der SPD, Walter Schwaya, nach seiner Rede zum Nachtragshaushalt entgegen.

 

Denn dieser stellte in der letzten Ratssitzung vor der Sommerpause nicht nur ein trockenes Zahlenwerk vor, sondern nahm sich anschließend kurzerhand die Ratsmitglieder „zur Brust“ und warf ihnen Misstrauen und Geringschätzung gegenüber den Verwaltungsmitarbeitern vor. Nachdem mehrere Ratsmitglieder des Öfteren wiederholt Personalkürzungen in der Verwaltung angemahnt hatten, ist anscheinend bei einigen Personen der Eindruck entstanden, als ob sich die Fachbereichsleiter und ihre Mitarbeiter mehr oder weniger im Tagesgeschäft „ausruhen“ würden. Und auf der anderen Seite sind die gewählten kommunalpolitischen Vertreter nach Auffassung von Herrn Jaspers aber nicht in der Lage, die von ihm aufgezeigten Sparpotentiale zu beschließen.

Die teils in ferner Vergangenheit wurzelnden Differenzen zwischen dem einen oder anderen immer noch im Rat vertretenen Mitglied und der Verwaltungsspitze treten regelmäßig zu Tage. Die neue Konstellation im Rat der Stadt nach den letzten Kommunal- und Bürgermeisterwahlen hat augenscheinlich auch nicht jeder „Altgediente“ bereits verdaut. Da kommt doch die Sommerpause gerade recht, damit sich die Gemüter wieder abkühlen können. Die bereits beschlossene Untersuchung der Organisationsstruktur des Verwaltungsapparates wird zudem von allen Seiten begrüßt und hoffentlich für die gewünschte Klarheit sorgen.

 

Der Nachtragshaushalt in Höhe von 339.089 € wurde notwendig, da auf der einen Seite u. a. nicht vorhersehbare höhere Kosten für den Schulumbau zu Buche schlagen und auf der anderen Seite u. a. die Schlüsselzuweisungen des Landes um 545.000 € gekürzt wurden. Die Kürzung der Schlüsselzuweisungen hat jedoch nichts mit den zusätzlichen Einnahmen aus den Erhöhungen der Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer zu tun, sie basiert auf Daten aus dem Jahr 2016. Zudem wurden u. a. geplante Grundstücksverkäufe im Bereich des Ferien- und Campingparks Wisseler See von angenommen 585.200 € nicht getätigt, da diese im Rahmen der Veräußerung des gesamten Areals der stadteigenen Ferien- und Campingpark Wisseler See GmbH realisiert werden sollen.

Die Beschlussvorlage zu diesem Tagesordnungspunkt mit den wichtigsten Zahlen ist hier nachzulesen:

Eine ausführliche Darstellung des Nachtragshaushaltes finden Sie hier.

In einem weiteren Tagesordnungspunkt wurde einstimmig die Anschubfinanzierung für den Bürgerbus in Höhe von 22.610 €, als auch die Übernahme der ggf. anfallenden jährlichen Defizite beschlossen. In der vom Bürgerbusverein Kalkar (www.buergerbus-kalkar.de) vorgelegten Kalkulation wird mit einem jährlichen Defizit in Höhe von 3.250 € gerechnet. Mit diesem Beschluss können nun alle Fördergelder beantragt werden, so dass Anfang des Jahres 2018 ein mit hoffentlich vielen Sponsorenaufklebern „geschmückter“ Bürgerbus erstmals durch Kalkar und seine Stadtteile rollen und so das Mobilitätsangebot für die Bürgerinnen und Bürger erweitern wird.

 

Den Empfehlungen aus dem Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss wurde ebenfalls einstimmig gefolgt.

Stadtoberbaurat Frank Sundermann zeigte nochmals ausführlich den Sachverhalt bzgl. des „Dauerwohnens“ im Wochenendhausgebiet Oybaum (Stadtteil Hönnepel) auf. Sicherlich konnten seine Ausführungen die Sorgen der zahlreich zur Ratssitzung erschienenen Bewohner aus dem Oybaum – wenn überhaupt – nur geringfügig mindern. Die aktuell vorgesehenen „Heilungen“ durch Änderungen des Bebauungsplans sind wichtig für die betroffenen Hausbesitzer, die quälende Ungewissheit bis zur endgültigen Klärung der „illegalen“ Wohnsituation wird jedoch voraussichtlich noch längere Zeit andauern. Herr Sundermann stellte die von den Mitgliedern des Bauausschusses geänderte und als Empfehlung an den Rat gegebene Beschlussvorlage vor: Danach sollen u. a. „Wochenendhäuser mit einer Dachneigung bis 30° bis zu einer Grundfläche von 95 m2“ zulässig sein und „Stellplätze, Carports und Garagen auf den überbaubaren Grundstücksflächen“ errichtet werden können. Stellplätze, Carports und Garagen auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen sind weiterhin nicht zulässig. Die Ratsmitglieder stimmten dieser 22. Änderung des Bebauungsplans Nr. 027 – Erholungsgebiet Oybaum – einstimmig zu. Das offizielle Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans beginnt in Kürze mit der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange.

 

In den Mitteilungen gab die Verwaltung u. a. bekannt, dass der Stadt neben weiteren 15 anerkannten Asylbewerbern noch 30 im Verfahren befindliche Personen zugewiesen werden. Die derzeitige Aufnahmequote bei den anerkannten Flüchtlingen liegt bei 68,8 % und bei den im Anerkennungsverfahren befindlichen Personen bei 75,3 %.

 

In den Einwohnerfragen fragte ein Bürger u. a. nach dem Status zur Finanzierung des Konzertflügels. Die Bürgermeisterin konnte die erfreuliche Nachricht geben, dass der Flügel vollständig bezahlt ist.

 

Das FORUM Kalkar wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern eine schöne Ferienzeit.

 

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Dauerwohnen im Wochenendhausgebiet Oybaum – in Zukunft endlich legal?

„Wer den Geist aus der Flasche lässt“, so die wohl der eigenen Ratlosigkeit geschuldete Kommentierung eines Sachkundigen Bürgers in der Sitzung des Bau-, Planungs-, Verkehrs und Umweltausschusses am Donnerstag, dem 29. Juni, gefallen in der Beratung zur 22. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 027 – Erholungsgebiet Oybaum.

Denn dort musste erst einmal tüchtig „geheilt“ werden. Und zwar auf Antrag von zwei Bürgern, die im Oybaum ein Haus besitzen und dieses – wie fast alle anderen dort lebenden Bürgerinnen und Bürger auch – dauerhaft bewohnen. Die Bürger hatten von ihrem Recht Gebrauch gemacht, Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zur 57. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kalkar – Windenergie abzugeben, sowie – aufgrund der zu erwartenden Lärmbelästigung für die Bewohner des Oybaums – Widerspruch gegen die Genehmigung der Windenergieanlage südlich der Rheinstraße (zwischen Rheinstraße und Leuthweg) einzulegen. Das veranlasste die Bezirksregierung Düsseldorf, den Kreis Kleve mit der Überprüfung des im Jahr 2011 erworbenen Hauses zu beauftragen. Bei dem 1998 errichteten Haus wurden mehrere Mängel festgestellt, u. a. eine größere Grundfläche und Dachneigung als im aktuell gültigen Bebauungsplan erlaubt, sowie das Vorhandensein einer Garage auf dem Grundstück. Zulässig sind im Oybaum bisher lediglich nicht überdachte Stellplätze. Die Mängel wurden vom Kreis Kleve beanstandet und führten zusammen mit dem Vorwurf des nicht rechtmäßigen Dauerwohnens in einem Wochenendhausgebiet zu der Feststellung, dass die Hausbesitzer illegal im Oybaum wohnen und daher keine Rechtsposition besitzen.

Erholungsgebiet Oybaum in Kalkar (Quelle: OpenStreetMap)

Das Haus wurde 1998 auf der Basis eines Erschließungs- und Investitionsvertrages zwischen der Stadt Kalkar und den damaligen „Oybaum-Entwicklern“ errichtet. Die erst im Jahr 2002 vom Rat der Stadt Kalkar verabschiedete 20. Änderung des Bebauungsplanes beinhaltete dann jedoch u. a. eine kleinere Grundfläche (max. 90 statt 95 qm) als im Erschließungsvertrag vereinbart. Zu diesem Zeitpunkt war das Haus bereits seit vier Jahren fertiggestellt und wurde seitdem dauerhaft von den Erstbesitzern bewohnt.

Und was ist mit der Garage? Der im Jahr 2000 errichtete Carport wurde 2002 vom Vorbesitzer nachträglich mit einem Holztor ausgestattet. Dirk Altenburg (FORUM) erläuterte die Definition des Begriffes „Garage“ gemäß den Bestimmungen der Sonderbauverordnung: Ein Stellplatz hat definitionsgemäß kein Dach, ein überdachter Stellplatz ist bereits eine offene Garage. Darunter fallen auch alle sogenannten „Carports“. Im Oybaum befindet sich ein großer Teil der Stellplätze unter den Schleppdächern, d. h. den verlängerten Dächern der Häuser. Nach dem aktuell gültigem Bebauungsplan müssten die Eigentümer ihre Dächer „einkürzen“ und / oder die „Carports“ abreißen, damit aus diesen ein genehmigter Stellplatz wird. Und so nahm die Beratung Fahrt auf, die als Beschluss auch die „Heilung“ aller Garagen beinhaltete, die sich im überbaubaren Raum, also innerhalb des Baufensters der Grundstücke befinden. Hat ein „Garagenerrichter“ auch dagegen verstoßen, könnte dies im laufenden Verfahren ggf. durch Anpassung des Baufensters ebenfalls geheilt werden.

Obwohl nach dem Melderecht der erste Wohnsitz im Oybaum angemeldet werden darf, ist das Dauerwohnen in einem Wochenendhausgebiet jedoch gemäß Baurecht nicht zulässig. Nach Auskunft der Verwaltung haben 250 Mitbürger ihren Erstwohnsitz im Oybaum, d. h. vom Dauerwohnen wird in diesem Gebiet nachweislich überwiegend Gebrauch gemacht.

Ein kleiner Lichtblick im Hinblick auf eine mögliche Legalisierung der Wohnsituation ist die kürzlich verabschiedete Änderung des Baugesetzbuches (BauGB), der §12 wurde um den Absatz 7 ergänzt. Diese Änderung trat Mitte Mai 2017 in Kraft und ermöglicht es den Kommunen, das dauerhafte Wohnen in Erholungssondergebieten (Ferien- und Wochenendhausgebiete) unter Vorlage eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans in Abstimmung mit den übergeordneten Behörden nachträglich zu legalisieren.

Das Wochenendhausgebiet Oybaum wurde – in weiser Voraussicht – bereits im Rahmen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes entwickelt, so dass heute aus Sicht der betroffenen Bürger nur eine einfache Ergänzung des Bebauungsplanes erforderlich ist und auch beantragt wurde:

„Das Wochenendhausgebiet Oybaum dient zu Zwecken der Erholung. Neben dem Freizeitwohnen in Wochenendhäusern ist auch der dauerhafte Aufenthalt von Menschen und die Begründung eines Erstwohnsitzes gem. §12, Abs. 7 BauGB in diesen Häusern zulässig.“

Diese Variante hätte zudem den Vorteil, dass weder der Flächennutzungsplan noch der Regionalplan geändert werden müssten, da der Oybaum weiterhin ein Wochenendhausgebiet bleibt.

Aber so einfach ist die Angelegenheit anscheinend leider nicht, wie Stadtoberbaurat Sundermann anmerkte, der diesbezüglich schon einen ersten Austausch mit der Bezirksregierung hatte.

Was nun? Die Stadt Xanten plant alternativ in ihrem Ferienhausgebiet „Am Nibelungenbad“ den Bebauungsplan aufgrund der eingetretenen Funktionslosigkeit aufzuheben, auch hier wird überwiegend dauerhaft gewohnt. Vorhaben würden in diesem Gebiet in Zukunft dann nach § 34 BauGB beurteilt:

§ 34: Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile

(1) Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

In diesem Fall müssten jedoch wohl Flächennutzungsplan und Regionalplan geändert werden. Soweit wollten die Ausschussmitglieder zu diesem Zeitpunkt jedoch nicht gehen. Lutz Kühnen (FORUM) mahnte eine rechtssichere Grundlage für den Beschluss an. Eine Rechtsberatung wiederum kostet Geld, das die Stadt nicht hat und somit einigten sich die Ausschussmitglieder darauf, dass die Verwaltung weiterhin intern an einer Lösung arbeitet.

Die Angelegenheit ist durchaus heikel, da das Land NRW die Kreise bereits 2008 / 2009 aufgefordert hat, gegen den „Tatbestand des illegalen Dauerwohnens“ in Erholungssondergebieten vorzugehen. Es ist allerdings kaum davon auszugehen, dass die betroffenen Bürger nun ihre Häuser verlassen müssen. Zur Not könnte der Kreis zeitlich begrenzte Duldungen aussprechen.

Neben diesem „Top Act“ beschlossen die Ausschussmitglieder ein paar „olle Kamellen“ aus der Vergangenheit, die im Rahmen des Planverfahrens die Öffentlichkeitsbeteiligungen durchlaufen haben.

Ein Novum ist sicherlich die Ergänzung des Beschlusses zu einem Antrag zur 7. Änderung des Bebauungsplanes 073 – Auf den Behrnen, projektbezogene Informationen unmittelbar an die betroffenen Bürger zu kommunizieren. Dort möchte der Hausbesitzer eines Doppelhauses jeweils auf der links- und rechtsseitig angebauten Garage einen „Freisitz“ errichten. Da nicht anzunehmen ist, dass die Anwohner regelmäßig die öffentlichen Bekanntmachungen lesen, werden diese nun direkt von der Verwaltung auf die Möglichkeit des Einspruches in der Öffentlichkeitsbeteiligung hingewiesen.

Eine Einwohnerfrage nahm Bezug auf die Gülleausbringung in einem Naturschutzgebiet. Die Verwaltung verwies auf die Kontrollen der unteren Landschaftsbehörde. Eine weitere Frage wurde zur aktuellen Situation auf dem Spielplatz im Schwanenhorst gestellt. Die Verwaltung verwies auf die nächste Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend und Sport.

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Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 5. Juli 2017

Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 5. Juli 2017

Fährt er oder fährt er nicht, der Bürgerbus in Kalkar? Auf der Haupt- und Finanzausschusssitzung am Mittwoch, dem 5. Juli, äußerten alle kommunalpolitischen Vertreter ihre grundsätzliche Zustimmung für das Projekt, jedoch sollte die Beschlussfassung durch die Verwaltung geprüft und in einer Druckvorlage für die nächste Ratssitzung präzisiert werden.

Aber der Reihe nach: Heinz Schopen (Bündnis 90/Die Grünen) stellte zu Beginn der Ausschusssitzung den Antrag auf Vertagung des Tagesordnungspunktes zum Bürgerbus, da seinerseits noch erheblicher Erklärungsbedarf bestehe. Die Bürgermeisterin Dr. Britta Schulz verwies auf die Anwesenheit des Vorsitzenden des Bürgerbusvereins, Heinz Igel, der für die anstehenden Fragen zur Verfügung stand. In einer kurzen Sitzungsunterbrechung einigten sich die Ausschussmitglieder auf den Verbleib des Tagesordnungspunktes und Heinz Igel erklärte detailliert die Kostenstruktur des Projektes. Überraschend war jedoch für alle die hohe Kostenbeteiligung der Kommune an der Restfinanzierung des Fahrzeuges inklusive Erstausrüstung. Knapp 30.000 € sollten es sein und hierüber entwickelte sich eine lebhafte Diskussion, da eine niedrigere Summe bei der Vorstellung des Projektes im Ausschuss für Bügerbeteiligung und Gemeinwesen im November 2016 genannt worden war. Boris Gulan (FDP) sah in darin gar einen „unter Vortäuschung falscher Tatsachen“ gefassten Beschluss. Das traf aber nicht zu, da im Beschluss keine konkreten Zahlen genannt wurden und dieser lediglich einen Grundsatzbeschluss für die Einführung eines Bürgerbusses beinhaltete. Heinz Igel konnte das „Versäumnis“ dahingehend erklären, dass der zum Vergleich herangezogene Bürgerbus Rheinberg zum Kreis Wesel gehört und dieser die Restsumme der nicht geförderten Anschaffungskosten komplett übernommen hatte. Somit verblieben dort lediglich ca. 10.000 € Anschubfinanzierung für Schulungen, Untersuchungen, Ausrüstung usw. Zudem konnte er den Mitgliedern des Ausschusses mitteilen, dass der Kreis Kleve, vorbehaltlich der Entscheidung der Bezirksregierung, mit 7.500 € den Kauf des Fahrzeuges bezuschussen wird. Somit muss die Stadt Kalkar einen Differenzbetrag in Höhe von einmalig ca. 23.000 € leisten.

Dirk Altenburg (FORUM) verwies auf den demographischen Wandel, wie er auch im integrierten Handlungskonzept (IHK) aufgezeigt wurde und die damit einhergehende Notwendigkeit, frühzeitig das Mobilitätsangebot zu erweitern, um den Abzug der Bevölkerung möglichst gering zu halten. Ansgar Boßmann (CDU) war die Beschlussvorlage im Antrag des Bürgerbusvereins nicht präzise genug und forderte daher eine weitere Prüfung durch die Verwaltung. Sicher ist jedoch, dass die eventuell anfallenden Defizite von der Stadt zu tragen sind, denn ohne die Kostenübernahmebestätigung durch die Kommune ist die Beteiligung des Landes NRW ausgeschlossen.

Somit ist für Spannung gesorgt und der finale Beschluss erfolgt nun ohne Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses auf der kommenden Ratssitzung.

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„Wer die Musik bestellt, der sollte sie auch bezahlen“

„Ziviler Ungehorsam“! Das war das Unwort des Abends auf der Ratssitzung am Dienstag, dem 30. Mai, im großen Sitzungssaal des Rathauses in Kalkar. Und zwar gefordert von Boris Gulan (FDP) im Zusammenhang mit der vom Land NRW per Gesetz angeordneten zusätzlichen Aufwandsentschädigung für die Vorsitzenden der Ausschüsse, mit dem Ziel, das Ehrenamt in der Kommunalpolitik stärker zu fördern (TOP 5).

Die Fraktion der CDU Kalkar hatte für diesen bereits vor der Landtagswahl zur Beratung anstehenden Tagesordnungspunkt weiteren Beratungsbedarf beantragt und nun einen gemeinsamen Antrag mit der SPD und den Grünen gestellt. Dieser sieht vor, dass die Verwaltung einen rechtskonformen Vorschlag erarbeitet und dem Rat zur Beratung und anschließendem Beschluss vorlegt.

Das war Boris Gulan so gar nicht recht, da vom Land keine zusätzlichen Gelder für diese Mehrbelastung in die Stadtkasse fließen. Frei nach dem Motto „Wer die Musik bestellt, der sollte sie auch bezahlen“. Dirk Altenburg (FORUM) äußerte seine Sympathie für den zivilen Ungehorsam und verwies auf den Rat als „Souverän“ in seinen Beschlüssen. Die Bürgermeisterin Dr. Britta Schulz wies auf die Gesetzesgrundlage hin, die nun mal eine Entschädigung vorsieht, allerdings auch begründete Ausnahmen zulässt. So würde die Sondervergütung für einen Ausschussvorsitzenden 2.542,90 € pro Jahr betragen. Für insgesamt acht Ausschüsse, ausgenommen sind der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Wahlprüfungsausschuss, macht das stolze 20.342 € Mehrbelastung für den städtischen Haushalt! Lutz Kühnen (FORUM) errechnete z. B. für den Vorsitzenden des Bauausschusses, der sechsmal im Jahr tagt, einen „Stundenlohn“ von ca. 100 € bei einem zu leistenden Mehraufwand für die Vorbereitung einer Sitzung von ca. vier Stunden. Die anderen Fachausschüsse tagen meist nur zweimal pro Jahr, d. h. der „Stundenlohn“ für die Vorsitzenden dieser Ausschüsse wäre noch weitaus höher! Lutz Kühnen legte einen präzisierten Beschlussentwurf vor, der die Verwaltung zur Erarbeitung einer Vorlage mit der geringsten Belastung für den städtischen Haushalt aufforderte.

Wilhelm Wolters (CDU) plädierte für die Erhöhung der Aufwandsentschädigung für die Ausschussvorsitzenden. Seiner Auffassung nach sollte an dieser Stelle nicht gespart werden, da sonst „das Ehrenamt ein stückweit beschädigt wird“.

Der Aufforderung zum „zivilen Ungehorsam“ wurde nicht gefolgt und so wurde der Beschlussvorlage der Antragssteller bei einer Gegenstimme und sechs Enthaltungen zugestimmt.

Zuvor wurde die „Plakatverordnung“ der Stadt Kalkar in TOP 2 um die Möglichkeit des Einsatzes von Hohlkammerplakaten erweitert. Ebenso wurden TOP 3 „Änderung des Bebauungsplanes Nr. 077 (Erweiterung des Netto-Marktes)“, als auch TOP 4 „Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 069 Windenergieanlagen Neulouisendorf / Teilbereich 1“ beschlossen.

In TOP 6 wurde der Beschwerde eines Bürgers gegen die Erhöhung der Grundsteuer B nicht stattgegeben.

In den „Mitteilungen“ wies die Verwaltung u. a. auf die erfolgreiche Gründung des Bürgerbusvereins Kalkar als auch auf folgende Termine hin:

  • 21. Juni 2017: 1. öffentliche Vorstellung des Integrierten Handlungskonzeptes (IHK) inkl. Verkehrskonzept für den Innenstadtbereich, Einführung im Ratssaal mit anschließendem Rundgang, Beginn 18 Uhr
  • 28. Juli 2017: Offizielle Kirmeseröffnung um 18.30 Uhr

Die allgemeine „Flüchtlingslage“ kann als ruhig bezeichnet werden. Andreas Stechling (Fachbereichsleiter) gab bekannt, dass derzeit 51 Wohnungen für die Unterbringung von Flüchtlingen angemietet sind, 9 Wohnungen konnten wieder gekündigt werden. Aktuell leben 166 Asylbewerber in Kalkar, die Aufnahmequote für Asylbewerber ist damit zu 97 % erfüllt. Dagegen ist die Quote für die Aufnahme von anerkannten Flüchtlingen erst zu 70,5 % erfüllt, es können also noch max. 41 Personen zugewiesen werden. In Kalkar wohnen insgesamt 732 Personen, davon 95 Flüchtlinge, die Leistungen gemäß SGB II („Hartz IV“) erhalten. Die Verwaltung bemüht sich, den arbeitsfähigen Anspruchsberechtigten (479 Personen) Qualifizierungsmaßnahmen anzubieten.

In den Fragen nach § 17 der Geschäftsordnung fragte Dirk Altenburg u. a. nach dem aktuellen Stand der Haushaltslage, woraufhin Stefan Jaspers (Kämmerer) ankündigte, einen Nachtragshaushalt noch vor der Sommerpause einzubringen. Nach dem aktuellen Sachstand sind weder überraschende Einnahmeverluste noch Einnahmesteigerungen zu verzeichnen.

Lutz Kühnen fragte nach dem Sachstand der Kommunikation zwischen der Verwaltung und den Bewohnern im Umfeld der St. Nicolai Kirche bzgl. der unerfreulichen Ansicht auf die Mülltonnen im Bereich der Kirche. Die maroden Verkleidungen wurden vor Monaten entfernt. Die Situation ist nicht einfach, so die Bürgermeisterin, aber sie bleibt an der Sache dran.

In den Einwohnerfragen fragte der Kalkarer Bürger Wilfried van Haag u. a. nach der rechtlichen Zulässigkeit von privater Videoüberwachung im Stadtgebiet von Kalkar. Die Verwaltung verwies auf die Schutz-/Sicherungsabsichten durch diese Überwachung.

 

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Sitzung des Ausschusses für Kultur und Tourismus am 23. Mai 2017

Abwechslungsreich waren die Themen der Sitzung des Ausschusses für Kultur und Tourismus am Dienstag, dem 23. Mai.

Die Bürger des Stadtteils Hönnepel möchten ihr „altes Wappen“ behalten. In einer Bürgerversammlung stimmten die 40 anwesenden Bürger gegen eine Änderung, die von Hans-Wilfried Görden (CDU) angeregt worden war. Die Ausschussmitglieder stimmten bei einer Befangenheit ebenfalls für die Beibehaltung.

Harald Münzner (Stabsstelle für Öffentlichkeitsarbeit, Kultur und Tourismus) stellte wie im letzten Jahr eine statistische Übersicht über die Entwicklung des Tourismus in Kalkar vor. Der Wohnmobilplatz ist sehr beliebt: 4.152 Übernachtungen im Jahr 2016 sprechen für sich. Ein „Kümmerer“ auf 450 € Basis wäre nach Ansicht der Verwaltung wünschenswert, der die Wohnmobilisten auf dem Platz gezielt anspricht und auch die Pflegearbeiten vor Ort übernimmt. Die Anregung von Ralf Janßen (CDU) zur moderaten Erhöhung der Stellplatzgebühren für Wohnmobile hat die Verwaltung bereits ins Auge gefasst. Das Stadtarchiv wird gut nachgefragt. Pauschalangebote mit Übernachtung und Stadtführung oder ganztägige Arrangements sind „aus der Mode gekommen“. Hier sind innovative Ideen und neue Ansätze gefragt. Der Trend geht zu Erlebnisangeboten, z. B. Themenführungen in mittelalterlicher Kostümierung und mit kulinarischen Extras. Frank Vermaasen (FORUM) regte die jährliche Durchführung von Ritterspielen an.

Zur Steigerung der Attraktivität der Sommerkirmes schlug Steffen Bettray (FORUM) statt der bekannten „standarisierten“ Kirmes eine Nostalgiekirmes vor. Birgit Mosler (parteilos, Mitglied der SPD-Fraktion) wünschte sich zusätzliche Angebote wie eine Disco am Kirmeswochenende, spezielle Angebote für Kinder oder Vorstellungen der Kalkarer Vereine. Die FBK-Fraktion hatte eine Verlegung der Sommerkirmes in den Schwanenhorst oder auf den Parkplatz am Sportplatz angeregt.

Der Antrag der FBK, öffentliche Toiletten für Menschen mit Handicap einzurichten, wurde u. a. aus finanziellen Gesichtspunkten abgelehnt. Vielmehr bedarf es einer vernünftigen Ausschilderung für die vorhandenen Anlagen im Rathaus, im Krankenhaus und an der Mühle.

Des Weiteren wurde ein Antrag der FBK beraten, die Standorte der Denkmäler zur Erinnerung an die jüdischen Mitbürger aufzuwerten und die Mahnmale ggf. zu versetzen. Dass die Verwaltung diesbezüglich dringend tätig werden muss, wurde in der Diskussion deutlich. Zumindest müssen umgehend Pflege- und Erhaltungsarbeiten durchgeführt werden.

An den Treppen und den Bereich vor dem Kriegerdenkmal müsste ebenfalls Hand angelegt werden. Harald Münzner informierte die Ausschussmitglieder, dass die Anlage im Jahr 1983 teilweise erneuert wurde. Die Gedenktafel wurde neu gefasst und die Gravur „1939 – 1945“ eingefügt, um auch der Gefallenen des Zweiten Weltkrieges zu gedenken. Das dies so lange nach Kriegsende geschah, ist eigentlich ein ungewöhnlicher Vorgang, so Münzner. Die bereits beschlossenen Informationstafeln zur Historie des Denkmals werden vorerst nicht aufgestellt, da noch das „wo und wie“ geklärt werden muss. Der bereits von Herrn Münzner verfasste Text ist in Kürze auf der Webseite der Stadt Kalkar zu finden. Der gesamte Bereich wird in das IHK (Integriertes Handlungskonzept für die Innenstadt von Kalkar) miteinbezogen.

In einem Sachstandsbericht zum Jubiläum „775 Jahre Stadtrechte Kalkar“ wies Herr Münzner auf die zahlreichen Aktivitäten und Veranstaltungen hin. Es lohnt sich, den Veranstaltungskalender im Auge zu behalten.

Im TOP „Mitteilungen“ informierte die Verwaltung u. a. über die dringend notwendige Restaurierung des Gerichtsbildes, das im Museum besichtigt werden kann. „Dieses Kunstwerk ist ein Schmuckstück für den Niederrhein“, so Herr Münzner wörtlich. Die Gesamtkosten für die Restaurierung belaufen sich auf 18.000 €, davon werden 14.000 € durch Fördermittel gedeckt. Die noch fehlenden 4.000 € sollen über eine Verlosung und Spenden eingenommen werden, ansonsten muss der gebeutelte Haushalt der Stadt Kalkar herhalten!

 

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Ihre Meinung ist gefragt! Öffentlichkeitsbeteiligung zum Integrierten Handlungskonzeptes (IHK)

Die sehr übersichtliche Tagesordnung im öffentlichen Teil der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am Donnerstag, dem 18. Mai 2017, beinhaltete u. a. die Änderung der Kalkarer Plakatverordnung. Danach sind jetzt auch Hohlkammerplakate zugelassen. Dr. Britta Schulz verkündete den „Kracher“ im TOP 3 „Mitteilungen“. Wie bereits in der letzten Sitzung des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses angekündigt, teilte sie den Termin zur ersten Bürgerversammlung im Rahmen des „Integrierten Handlungskonzeptes für die Innenstadt von Kalkar (IHK)“ mit. Ziel des Konzeptes ist die „Umgestaltung“ des historischen Stadtkerns durch eine geänderte Verkehrsführung und diverse Um- und Ausbaumaßnahmen, a. u. zur Verbesserung der Barrierefreiheit.

Neugierig geworden?

Am Mittwoch, dem 21. Juni, sind die Kalkarer Bürgerinnen und Bürger zur ersten öffentlichen Präsentation des IHK im großen Sitzungssaal des Rathauses herzlich eingeladen!

Dr. Britta Schulz bat darum, kräftig die Werbetrommel zu rühren, damit möglichst viele Kalkarer die Möglichkeit nutzen, ihre Ideen und Meinungen einzubringen. Das IHK ist ein Projekt, dessen Maßnahmen zu 60 % mit Fördergeldern des Landes NRW unterstützt werden. Der Antrag auf diese Förderung muss bis Anfang Dezember 2017 mit dem ausgearbeiteten Konzept gestellt werden.

Aufgrund eines seit 2013 in den Schubladen schlummernden Gutachtens zur Wiederbelebung der Monrestraße hatte das FORUM am 15. April 2015 die Einrichtung eines Arbeitskreises beantragt (vgl. Antrag # 0010 – https://www.forum-kalkar.org/ratsantraege/), der sich mit der Erarbeitung eines neuen Verkehrskonzeptes für den historischen Stadtkern befassen sollte. Unter dem Vorsitz von Lutz Kühnen (FORUM) tagte dieser Arbeitskreis etliche Male und übergab am 9. September 2016 seine Arbeitsergebnisse den mit der Erstellung des IHK beauftragten Ingenieurbüros und der Verwaltungsspitze. Ein interfraktioneller Lenkungskreis betreut nun das IHK bis zu seiner Fertigstellung.

Und nun ist die Zeit reif für die Öffentlichkeitsbeteiligung. Lassen Sie sich überraschen und machen Sie mit. Ihre Meinung ist wichtig!

 

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„Schnelle Nummer“ BPVU – Ausschuss am 12.5.2017

Das war eine „schnelle Nummer“, die Sitzung des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses am Donnerstag, dem 12. Mai. Ob es daran lag, dass die Sitzung wegen der Abwesenheit des Vorsitzenden Carsten Nass (CDU) von seinem Stellvertreter Winfried van den Boom (SPD) geleitet wurde? Wohl kaum, die Tagesordnungspunkte ließen von vornherein wenig zeitaufwändigen Beratungsbedarf vermuten.

Am Anfang und am Ende der Sitzung wurden keine Einwohnerfragen gestellt. Der TOP 2 zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 077 (Bahnhofstraße West, II. Abschnitt) wurde einstimmig beschlossen. Die Stadt Xanten hatte Bedenken wegen möglicher negativer Auswirkungen u. a. auf den „Netto“-Markt in Marienbaum durch die Vergrößerung des „Netto“-Marktes in Kalkar geäußert. Die Stadt Kalkar hat den Einwand der Stadt Xanten zurückgewiesen. Danach ist durch die geringfügige Markterweiterung um 200 qm keine signifikante Verlagerung der Kaufkraft von Xanten bzw. Marienbaum nach Kalkar zu erwarten.

In TOP 3 wurde die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 089 (Windenergieanlagen Neulouisendorf / Teilbereich 1) bei einer Enthaltung beschlossen. Herr Frank Hohl hatte als unmittelbar Betroffener seine Einwände öffentlich gemacht, die jedoch keine rechtlichen Auswirkungen auf das Verfahren haben. Dirk Altenburg (FORUM) äußerte sein Verständnis und wies auf den langwierigen Entscheidungsprozess bei der Festlegung der Konzentrationszonen für Windkraftanlagen in Kalkar hin, der von mehrmals angemahnter Verhinderungsplanung in der Anfangsphase bis zu den „Heilungen“ zum Ende des Verfahrens geprägt war.

In Top 4 berichtete Stadtoberbaurat Frank Sundermann in groben Zügen aus dem Lenkungskreis zum „Integrierten Handlungskonzept für die Innenstadt von Kalkar“ (IHK). Die durch die beiden beauftragten Ingenieurbüros konkretisierten Maßnahmen, wie z. B. Barrierefreiheit am Marktplatz, den „Umbau“ der Altkalkarer Straße und die Verkehrsführung in der Innenstadt sind tiefgreifende Vorhaben, die durch die fraktionsübergreifende Arbeitsgruppe „Verkehrskonzept historischer Stadtkern“ (beantragt und geleitet vom FORUM) erarbeitet und Anfang September letzten Jahres verwaltungsintern vorgestellt wurden. Diese Maßnahmen werden im Rahmen der Städtebauförderung zu 60 % gefördert und sollen peu à peu in einem Zeitraum von ca. 5 bis 8 Jahren umgesetzt werden. Bürgermeisterin Dr. Britta Schulz verwies auf die zwingend vorgeschriebene Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger bei der Erarbeitung des IHK. Diese soll nicht nur „abstrakt“ im Rathaussaal, sondern direkt vor Ort erfolgen. Und das nicht nur einmal! Die erste „Begehung“ zusammen mit interessierten Bürgern soll noch vor der Sommerpause stattfinden.

In TOP 5 wurde von der Sitzung der Straßen- und Wegekommission und den Besichtigungen vor Ort am 27. April berichtet. Die zu sanierenden bzw. zurückzubauenden Holzbrücken werden in das IHK miteinbezogen. Lediglich die Brücke H12 (unter der Brücke „Monretor“) am Schulzentrum soll zeitnah, unabhängig vom IHK, abgerissen werden. Ein Neubau ist nicht geplant. Dirk Altenburg lobte die erstmalige Durchführung der visuellen Zustandserfassung von 358 Straßen und Wirtschaftswegen im Stadtgebiet und der vorgenommenen Bewertungen. Die daraus resultierenden Zustandsnoten reichen von Stufe 1 (keine Schäden) bis 6 (nicht verkehrssicher). Diese Kontrollen werden je nach Verkehrsbedeutung der Straßen in vorgegebenen Intervallen (wöchentlich bis vierteljährlich) durchgeführt. Das FORUM hatte u. a. eben diese Einführung eines Verkehrswegekatasters (vgl. Antrag Nr. 21) im November 2015 beantragt, um erstmalig eine Übersicht über die Infrastruktur und deren Zustand zu erhalten. Dirk Altenburg fragte zudem nach der Abbindung der Mühlenstraße vor Beginn der Arbeiten am Deich zwischen Grieth und dem ehemaligen „Haus Kleipass“, da das zu erwartende erhöhte Verkehrsaufkommen zu weiteren Schäden an der Straße führen würde. Die Verwaltung ist bereits „an der Sache dran“. Des Weiteren fragte Altenburg nach dauerhaften Befestigungen in den Kurvenbereichen der Wirtschaftswege. Die Mängel sind bereits innerhalb der Straßen- und Wegekommission thematisiert worden. Die Verwaltung sucht nach Lösungen, so Winfried van den Boom.

In TOP 6 wurde der Antrag der FBK zur Bereitstellung von Spielmöglichkeiten auf dem „Platz der Begegnung“ vor dem Kriegerehrenmal beraten. Es entstehen keine Kosten für die Stadt. Für die Installation wird um die Unterstützung des Bau- und Betriebshofes gebeten. Dem Antrag wurde einstimmig zugestimmt.

Ein weiterer Antrag der FBK zur Aufstellung einer visuellen Trennung zwischen dem Kriegerehrenmal und dem Spielbereich wurde zurückgezogen, da diese Thematik in das IHK und der damit verbundenen Bürgerbeteiligung mit einbezogen werden soll.

In den „Mitteilungen“ verwies die Verwaltung auf die anstehenden Beratungen zur Neufassung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Düsseldorf. Sämtlichen Anregungen der Stadt Kalkar wurde nicht gefolgt. Eventuell kann zusammen mit dem Kreis Kleve in den anstehenden Beratungen noch Einfluss genommen werden.

Das Wettbewerbsverfahren zur Bebauung an der Birkenallee / Postweg läuft an. Bis zum Stichtag 9. Juni können Interessenten ihre Bewerbungen einreichen.

Bei den „Einwohnerfragen“ fragte die Bürgerin Elisabeth van Gemmeren nach Maßnahmen gegen die Pappelblüte entlang des Stadtgrabens. Der Stadtoberbaurat verwies auf die jährliche Baumkontrolle. Gesunde Bäume dürfen nicht einfach so gefällt werden, wenn sich Anwohner oder Spaziergänger durch die Blüten gestört fühlen. Die Baumblüte unterliegt den natürlichen biologischen Prozessen im Frühling.

 

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Mehr Bürgerbeteiligung für Kalkar – kein Bedarf?!

Wo sind die Bürger? Sind die Erwartungen zu hoch? Oder wurde bisher noch nicht der richtige „Nerv“ getroffen?

Die Premiere der Einwohnersprechstunde vor der 4. Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung und Gemeinwesen am Dienstag, dem 9. Mai, war mehr oder weniger ernüchternd. Erstmalig bot sich den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Kalkar die Gelegenheit, eine halbe Stunde vor der offiziellen Sitzungseröffnung mit den Ausschussmitgliedern über Themen ihrer Wahl zu diskutieren. Das Angebot zur Durchführung einer Einwohnersprechstunde wurde auf der letzten Ausschusssitzung zur Probe und zunächst auf drei Sitzungen befristet beschlossen. Leider fanden nur sieben Bürger den Weg in den großen Sitzungssaal. Ein Bürger stellte die Frage zur Diskussion, ob aus dem Ausschuss heraus Konzepte zur Bürgerbeteiligung für das Gemeinwesen entwickelt werden können. Als Beispiel nannte er die seiner Meinung nach dringend notwendige Ausweiterung des Betreuungsangebotes für Senioren und Flüchtlinge.

Dr. Caroline Breidenbach (Sachkundige Bürgerin / parteilos) bemühte sich während der Ausschusssitzung in TOP 4 „Bürgerbeteiligung in der Stadt Kalkar“ den Bogen zu schlagen, wie die Verwaltung tätig werden könnte, um für mehr Bürgerbeteiligung zu werben. Und da liegt der Hase im Pfeffer. Die Verwaltung kann kein Personal und keine finanziellen Mittel zur Verfügung stellen, um z. B. Bürgerbefragungen durchzuführen. Dr. Britta Schulz verwies auf die Stadt Köln, die jahrelang 4 bis 5 Beschäftigte für diese Aufgabe mit mäßigem Erfolg abgestellt hatte. Die Ideen müssen aus dem Ausschuss und von den Bürgern kommen, so dass diese als Antrag formuliert in die Tagesordnung aufgenommen und in der Folge beraten werden können.

Zuvor stellte die Leiterin der Katholischen Öffentlichen Bücherei St. Nicolai, Dorothee Hermanns, im TOP 2 ihre Arbeit und die der 54 ehrenamtlich in den Kalkarer Büchereien engagierten Bürgerinnen und Bürgern vor. Erstmalig erwähnt wurde die Bücherei in Kalkar im Jahr 1851. Die Summe der Ausleihen aus den Büchereien in Kalkar, Appeldorn, Hönnepel, Niedermörmter, Wissel und Grieth belief sich im Jahr 2016 auf 83.776. Besonders die Kindergarten- und Schulkinder freuen sich über das umfassenden Angebot. Sandra Peerenboom, Ansprechpartnerin für die Bücherei St. Clemens in Wissel, berichtete von dem regelmäßigen „Ansturm“ von 200 Schulkindern innerhalb von vier Stunden, den die diensthabenden Ehrenamtler zu bewältigen haben. Da ist jede weitere Person willkommen, die sich engagieren möchte. Selbstverständlich werden nicht nur „Oldschool-Bücher“ verliehen, sondern auch eBooks, Hörbücher, Spiele und mehr. Der digitale Auf- / Umbruch hat längst Einzug in die Büchereien gehalten. Die neuen technischen Möglichkeiten über das Internet (Streaming) werden ebenfalls in die Arbeit mit einbezogen. Nicht vergessen werden dürfen die Lernbücher der deutschen Sprache für Migranten, die mehrsprachig angeboten werden. An den Büchereien den Rotstift anzusetzen hätte weitreichende Konsequenzen und zwar für kleine und große Leser und diejenigen, die es noch werden wollen. Und das wäre generell ein falsches Signal!

In TOP 3 wurde die Anregung des FORUM beraten, die Nutzung von Bekanntmachungskästen für „amtliche“ Ankündigungen wiederzubeleben. Dieser als Beispiel gedachte Punkt gehört in den Themenbereich „Verbesserung der Kommunikation zwischen Verwaltung und Stadtteilen“, der der Verwaltung ursprünglich als TOP für die Ausschusssitzung vom FORUM-Ausschussvorsitzenden Paul van Laak vorgeschlagen worden war. Eine Neuanschaffung ist nicht notwendig, da in den einzelnen Stadtteilen bereits solche Kästen vorhanden sind. Hier steht die „Pflege“ des Aushanges, d. h. die regelmäßige Aktualisierung im Vordergrund. Das Thema wird im Zusammenhang mit dem Projekt „Ernennung von Stadtteilpaten“ in einer der folgenden Ausschusssitzungen wieder aufgegriffen.

In TOP 5 wurde die Beschwerde eines Bürgers zur Grundsteuererhöhung zur Kenntnis genommen und an den Rat verwiesen.

In TOP 6 „Mitteilungen“ wies die Verwaltung auf die Gründungsveranstaltung für den Bürgerbusverein Kalkar am 15. Mai um 19.00 Uhr im Dünencafé in Wissel hin.

In den Fragen nach § 17 der Geschäftsordnung wurde die Frage zu den Öffnungszeiten des Spielplatzes am Schwanenhorst gestellt. Gegen die Erweiterung der Öffnungszeiten ist Widerspruch eingelegt worden, das Verfahren ist noch anhängig.

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