Mit großem Erstaunen haben wir den aktuellen Beitrag von Norbert van de Sand auf seiner Webseite www.hoennepel.de zur Kenntnis genommen:
50 Jahre alter Brunnen bleibt in Hönnepel! Im Rahmen des vom FORUM beantragten Projektes KuSSS(Kunst und Schafe, Schwanenhorst, Stadtpark) gab es zwar Überlegungen, diesen aus fränkischen Muschelkalk gemeißelten Brunnen künftig nach Kalkar umzusiedeln, was in Hönnepel viele Spekulationen und Kopfschütteln auslöste. Auf Anfrage der Vereinsrunde hat nun Lutz Kühnen (FORUM) verbindlich mitgeteilt, dass diese Überlegungen nicht mehr weiter verfolgt werden, wohl auch wegen des befürchteten Widerstandes in Hönnepel. 1966 wurde die Skulptur für die neue Ritter-Elbert-Schule geschaffen von der Steinbildhauerin Anna Marie Kubach-Wilmsen, geb. 1937 in Appeldorn, jetzt wohnhaft in Bad Kreuznach. Auch der Brunnen „Bremer Stadtmusikanten“, der ebenfalls Mitte der 60-er Jahre für die Volksschule Altkalkar geschaffen wurde, ist von dieser Künstlerin, und nicht von Alfred Sabisch, wie FORUM im Antrag vom 26. Juli fälschlich behauptet. Das wurde am 9. Sept.auf der FORUM-Homepage aufgrund der Anfrage aus Hönnepel und der folgenden Diskussion mit L. Kühnen prompt korrigiert!
Zu diesen Ausführungen des Herrn van de Sand möchten wir Folgendes klarstellen:
Wir haben zu keiner Zeit Überlegungen angestellt, Kunstwerke aus den Kalkarer Stadtteilen zu versetzen!
In dem von der Ratsfraktion FORUM Kalkar am 17. Oktober 2016 gestellten Antrag („KUSSS-Projekt“) an die Bürgermeisterin Dr. Britta Schulz wurde „das grundsätzliche Einverständnis des Rates zur Nutzung ausgewählter Flächen als Ausstellungsflächen für Kunstobjekte einzuholen“ beantragt. Im Beschlussvorschlag heißt es: „Die benannten Flächen werden, sollten sich ausreichend viele Sponsoren für die Her- und Einrichtung der Flächen finden, von der Stadt für die Nutzung im Sinne des KUSSS-Projektes zur Verfügung gestellt.“
Seit dem positiven Beschluss zu obigem Antrag haben sich engagierte Kalkarer Bürger, Künstler und Kunstinteressierte zu einer Arbeitsgruppe zusammengefunden, um die Realisierung der KUSSS-Projektidee zu erarbeiten.
Völlig unabhängig vom KUSSS-Projekt ist die Information bzgl. der seit etlichen Jahren in den Räumlichkeiten des Gründerzentrums in Kehrum stehenden Skulptur „Bremer Stadtmusikanten“ an Lutz Kühnen (FORUM-Fraktionsvorsitzender) herangetragen worden. Nach der Antragstellung zur Wiederaufstellung stellte sich heraus, dass diese Skulptur nicht – wie anfänglich angenommen – dem Kalkarer Künstler Sabisch zuzuschreiben ist, sondern dem Künstlerpaar Kubach-Wilmsen. Weitere Recherchen ergaben, dass sich insgesamt vier weitere Arbeiten (ggf. unbekannterweise noch mehr) dieses Künstlerpaares in Kalkar befinden, mindestens drei davon im Besitz der Stadt Kalkar.
Bei der Besichtigung des Brunnens am Ritter-Elbert-Zentrum in Hönnepel wurde anwesenden Mitbürgern durch Lutz Kühnen mitgeteilt, dass er und weitere Mitglieder der KUSSS-Arbeitsgruppe sich das Objekt aus Interesse an den Werken des Künstlerpaares Kubach-Wilmsen angesehen haben. Dieser und weitere Sachverhalte wurden Herrn van de Sand von Lutz Kühnen in zwei Telefonaten und einer E-Mail ausführlich erläutert.
„Warum Herr van de Sand entgegen besseren Wissens falsche Zusammenhänge her- bzw. darstellt, kann ich nur mutmaßen, nicht aber nachvollziehen. Wir haben zu keiner Zeit Überlegungen angestellt, Kunstwerke aus den Kalkarer Stadtteilen zu versetzen“, so Lutz Kühnen.
Der Ausschuss für Kultur und Tourismus hat sich mit dem Thema „Kunstwerke des Künstlerpaares Kubach-Wilmsen“ bisher noch nicht befasst. Zu seiner nächsten Sitzung wird eine geänderte Fassung des FORUM-Antrags Nr. 0033 auf der Basis dann aktuellster Erkenntnisse vorgelegt werden.
Die Elterninitiative Kleve EI, gegründet im März 2015, setzt sich für eine bessere Versorgung mit Kinderärzten im Kreis Kleve ein. Um der Forderung Nachdruck zu verleihen, wurde eine Online-Petition ins Leben gerufen:
NRZ vom 1.08.2017: Für das sogenannte „Erholungsgebiet Oybaum“ in Kalkar-Hönnepel, in dem Bürger teils seit 30 Jahren dauerhaft wohnen (die NRZ berichtete mehrfach und ausführlich), soll nun der Bebauungsplan geändert werden. Der Rat der Stadt Kalkar hat in seiner letzten Sitzung beschlossen: Der Bebauungsplan Nr. 027 „Erholungsgebiet Oybaum“ soll geändert werden, damit zumindest zahlreiche planungsrechtliche Verstöße „geheilt“ werden können. So stimmt die Größe einer Vielzahl von Nebenanlagen nicht mit den bisherigen Vorgaben des Bebauungsplans überein; auch soll die Zulässigkeit von Garagen unter bestimmten Voraussetzungen künftig möglich sein.
„Eine Unverschämtheit…eine Dreistigkeit…“, harte Worte der Empörung schlugen dem Kämmerer der Stadt Kalkar, Stefan Jaspers, aus dem Munde des Fraktionsvorsitzenden der SPD, Walter Schwaya, nach seiner Rede zum Nachtragshaushalt entgegen.
Denn dieser stellte in der letzten Ratssitzung vor der Sommerpause nicht nur ein trockenes Zahlenwerk vor, sondern nahm sich anschließend kurzerhand die Ratsmitglieder „zur Brust“ und warf ihnen Misstrauen und Geringschätzung gegenüber den Verwaltungsmitarbeitern vor. Nachdem mehrere Ratsmitglieder des Öfteren wiederholt Personalkürzungen in der Verwaltung angemahnt hatten, ist anscheinend bei einigen Personen der Eindruck entstanden, als ob sich die Fachbereichsleiter und ihre Mitarbeiter mehr oder weniger im Tagesgeschäft „ausruhen“ würden. Und auf der anderen Seite sind die gewählten kommunalpolitischen Vertreter nach Auffassung von Herrn Jaspers aber nicht in der Lage, die von ihm aufgezeigten Sparpotentiale zu beschließen.
Die teils in ferner Vergangenheit wurzelnden Differenzen zwischen dem einen oder anderen immer noch im Rat vertretenen Mitglied und der Verwaltungsspitze treten regelmäßig zu Tage. Die neue Konstellation im Rat der Stadt nach den letzten Kommunal- und Bürgermeisterwahlen hat augenscheinlich auch nicht jeder „Altgediente“ bereits verdaut. Da kommt doch die Sommerpause gerade recht, damit sich die Gemüter wieder abkühlen können. Die bereits beschlossene Untersuchung der Organisationsstruktur des Verwaltungsapparates wird zudem von allen Seiten begrüßt und hoffentlich für die gewünschte Klarheit sorgen.
Der Nachtragshaushalt in Höhe von 339.089 € wurde notwendig, da auf der einen Seite u. a. nicht vorhersehbare höhere Kosten für den Schulumbau zu Buche schlagen und auf der anderen Seite u. a. die Schlüsselzuweisungen des Landes um 545.000 € gekürzt wurden. Die Kürzung der Schlüsselzuweisungen hat jedoch nichts mit den zusätzlichen Einnahmen aus den Erhöhungen der Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer zu tun, sie basiert auf Daten aus dem Jahr 2016. Zudem wurden u. a. geplante Grundstücksverkäufe im Bereich des Ferien- und Campingparks Wisseler See von angenommen 585.200 € nicht getätigt, da diese im Rahmen der Veräußerung des gesamten Areals der stadteigenen Ferien- und Campingpark Wisseler See GmbH realisiert werden sollen.
Die Beschlussvorlage zu diesem Tagesordnungspunkt mit den wichtigsten Zahlen ist hier nachzulesen:
Eine ausführliche Darstellung des Nachtragshaushaltes finden Sie hier.
In einem weiteren Tagesordnungspunkt wurde einstimmig die Anschubfinanzierung für den Bürgerbus in Höhe von 22.610 €, als auch die Übernahme der ggf. anfallenden jährlichen Defizite beschlossen. In der vom Bürgerbusverein Kalkar (www.buergerbus-kalkar.de) vorgelegten Kalkulation wird mit einem jährlichen Defizit in Höhe von 3.250 € gerechnet. Mit diesem Beschluss können nun alle Fördergelder beantragt werden, so dass Anfang des Jahres 2018 ein mit hoffentlich vielen Sponsorenaufklebern „geschmückter“ Bürgerbus erstmals durch Kalkar und seine Stadtteile rollen und so das Mobilitätsangebot für die Bürgerinnen und Bürger erweitern wird.
Den Empfehlungen aus dem Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss wurde ebenfalls einstimmig gefolgt.
Stadtoberbaurat Frank Sundermann zeigte nochmals ausführlich den Sachverhalt bzgl. des „Dauerwohnens“ im Wochenendhausgebiet Oybaum (Stadtteil Hönnepel) auf. Sicherlich konnten seine Ausführungen die Sorgen der zahlreich zur Ratssitzung erschienenen Bewohner aus dem Oybaum – wenn überhaupt – nur geringfügig mindern. Die aktuell vorgesehenen „Heilungen“ durch Änderungen des Bebauungsplans sind wichtig für die betroffenen Hausbesitzer, die quälende Ungewissheit bis zur endgültigen Klärung der „illegalen“ Wohnsituation wird jedoch voraussichtlich noch längere Zeit andauern. Herr Sundermann stellte die von den Mitgliedern des Bauausschusses geänderte und als Empfehlung an den Rat gegebene Beschlussvorlage vor: Danach sollen u. a. „Wochenendhäuser mit einer Dachneigung bis 30° bis zu einer Grundfläche von 95 m2“ zulässig sein und „Stellplätze, Carports und Garagen auf den überbaubaren Grundstücksflächen“ errichtet werden können. Stellplätze, Carports und Garagen auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen sind weiterhin nicht zulässig. Die Ratsmitglieder stimmten dieser 22. Änderung des Bebauungsplans Nr. 027 – Erholungsgebiet Oybaum – einstimmig zu. Das offizielle Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans beginnt in Kürze mit der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange.
In den Mitteilungen gab die Verwaltung u. a. bekannt, dass der Stadt neben weiteren 15 anerkannten Asylbewerbern noch 30 im Verfahren befindliche Personen zugewiesen werden. Die derzeitige Aufnahmequote bei den anerkannten Flüchtlingen liegt bei 68,8 % und bei den im Anerkennungsverfahren befindlichen Personen bei 75,3 %.
In den Einwohnerfragen fragte ein Bürger u. a. nach dem Status zur Finanzierung des Konzertflügels. Die Bürgermeisterin konnte die erfreuliche Nachricht geben, dass der Flügel vollständig bezahlt ist.
Das FORUM Kalkar wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern eine schöne Ferienzeit.
„Wer den Geist aus der Flasche lässt“, so die wohl der eigenen Ratlosigkeit geschuldete Kommentierung eines Sachkundigen Bürgers in der Sitzung des Bau-, Planungs-, Verkehrs und Umweltausschusses am Donnerstag, dem 29. Juni, gefallen in der Beratung zur 22. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 027 – Erholungsgebiet Oybaum.
Denn dort musste erst einmal tüchtig „geheilt“ werden. Und zwar auf Antrag von zwei Bürgern, die im Oybaum ein Haus besitzen und dieses – wie fast alle anderen dort lebenden Bürgerinnen und Bürger auch – dauerhaft bewohnen. Die Bürger hatten von ihrem Recht Gebrauch gemacht, Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zur 57. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kalkar – Windenergie abzugeben, sowie – aufgrund der zu erwartenden Lärmbelästigung für die Bewohner des Oybaums – Widerspruch gegen die Genehmigung der Windenergieanlage südlich der Rheinstraße (zwischen Rheinstraße und Leuthweg) einzulegen. Das veranlasste die Bezirksregierung Düsseldorf, den Kreis Kleve mit der Überprüfung des im Jahr 2011 erworbenen Hauses zu beauftragen. Bei dem 1998 errichteten Haus wurden mehrere Mängel festgestellt, u. a. eine größere Grundfläche und Dachneigung als im aktuell gültigen Bebauungsplan erlaubt, sowie das Vorhandensein einer Garage auf dem Grundstück. Zulässig sind im Oybaum bisher lediglich nicht überdachte Stellplätze. Die Mängel wurden vom Kreis Kleve beanstandet und führten zusammen mit dem Vorwurf des nicht rechtmäßigen Dauerwohnens in einem Wochenendhausgebiet zu der Feststellung, dass die Hausbesitzer illegal im Oybaum wohnen und daher keine Rechtsposition besitzen.
Erholungsgebiet Oybaum in Kalkar (Quelle: OpenStreetMap)
Das Haus wurde 1998 auf der Basis eines Erschließungs- und Investitionsvertrages zwischen der Stadt Kalkar und den damaligen „Oybaum-Entwicklern“ errichtet. Die erst im Jahr 2002 vom Rat der Stadt Kalkar verabschiedete 20. Änderung des Bebauungsplanes beinhaltete dann jedoch u. a. eine kleinere Grundfläche (max. 90 statt 95 qm) als im Erschließungsvertrag vereinbart. Zu diesem Zeitpunkt war das Haus bereits seit vier Jahren fertiggestellt und wurde seitdem dauerhaft von den Erstbesitzern bewohnt.
Und was ist mit der Garage? Der im Jahr 2000 errichtete Carport wurde 2002 vom Vorbesitzer nachträglich mit einem Holztor ausgestattet. Dirk Altenburg (FORUM) erläuterte die Definition des Begriffes „Garage“ gemäß den Bestimmungen der Sonderbauverordnung: Ein Stellplatz hat definitionsgemäß kein Dach, ein überdachter Stellplatz ist bereits eine offene Garage. Darunter fallen auch alle sogenannten „Carports“. Im Oybaum befindet sich ein großer Teil der Stellplätze unter den Schleppdächern, d. h. den verlängerten Dächern der Häuser. Nach dem aktuell gültigem Bebauungsplan müssten die Eigentümer ihre Dächer „einkürzen“ und / oder die „Carports“ abreißen, damit aus diesen ein genehmigter Stellplatz wird. Und so nahm die Beratung Fahrt auf, die als Beschluss auch die „Heilung“ aller Garagen beinhaltete, die sich im überbaubaren Raum, also innerhalb des Baufensters der Grundstücke befinden. Hat ein „Garagenerrichter“ auch dagegen verstoßen, könnte dies im laufenden Verfahren ggf. durch Anpassung des Baufensters ebenfalls geheilt werden.
Obwohl nach dem Melderecht der erste Wohnsitz im Oybaum angemeldet werden darf, ist das Dauerwohnen in einem Wochenendhausgebiet jedoch gemäß Baurecht nicht zulässig. Nach Auskunft der Verwaltung haben 250 Mitbürger ihren Erstwohnsitz im Oybaum, d. h. vom Dauerwohnen wird in diesem Gebiet nachweislich überwiegend Gebrauch gemacht.
Ein kleiner Lichtblick im Hinblick auf eine mögliche Legalisierung der Wohnsituation ist die kürzlich verabschiedete Änderung des Baugesetzbuches (BauGB), der §12 wurde um den Absatz 7 ergänzt. Diese Änderung trat Mitte Mai 2017 in Kraft und ermöglicht es den Kommunen, das dauerhafte Wohnen in Erholungssondergebieten (Ferien- und Wochenendhausgebiete) unter Vorlage eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans in Abstimmung mit den übergeordneten Behörden nachträglich zu legalisieren.
Das Wochenendhausgebiet Oybaum wurde – in weiser Voraussicht – bereits im Rahmen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes entwickelt, so dass heute aus Sicht der betroffenen Bürger nur eine einfache Ergänzung des Bebauungsplanes erforderlich ist und auch beantragt wurde:
„Das Wochenendhausgebiet Oybaum dient zu Zwecken der Erholung.Neben dem Freizeitwohnen in Wochenendhäusern ist auch der dauerhafte Aufenthalt von Menschen und die Begründung eines Erstwohnsitzes gem. §12, Abs. 7 BauGB in diesen Häusern zulässig.“
Diese Variante hätte zudem den Vorteil, dass weder der Flächennutzungsplan noch der Regionalplan geändert werden müssten, da der Oybaum weiterhin ein Wochenendhausgebiet bleibt.
Aber so einfach ist die Angelegenheit anscheinend leider nicht, wie Stadtoberbaurat Sundermann anmerkte, der diesbezüglich schon einen ersten Austausch mit der Bezirksregierung hatte.
Was nun? Die Stadt Xanten plant alternativ in ihrem Ferienhausgebiet „Am Nibelungenbad“ den Bebauungsplan aufgrund der eingetretenen Funktionslosigkeit aufzuheben, auch hier wird überwiegend dauerhaft gewohnt. Vorhaben würden in diesem Gebiet in Zukunft dann nach § 34 BauGB beurteilt:
§ 34: Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile
(1) Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
In diesem Fall müssten jedoch wohl Flächennutzungsplan und Regionalplan geändert werden. Soweit wollten die Ausschussmitglieder zu diesem Zeitpunkt jedoch nicht gehen. Lutz Kühnen (FORUM) mahnte eine rechtssichere Grundlage für den Beschluss an. Eine Rechtsberatung wiederum kostet Geld, das die Stadt nicht hat und somit einigten sich die Ausschussmitglieder darauf, dass die Verwaltung weiterhin intern an einer Lösung arbeitet.
Die Angelegenheit ist durchaus heikel, da das Land NRW die Kreise bereits 2008 / 2009 aufgefordert hat, gegen den „Tatbestand des illegalen Dauerwohnens“ in Erholungssondergebieten vorzugehen. Es ist allerdings kaum davon auszugehen, dass die betroffenen Bürger nun ihre Häuser verlassen müssen. Zur Not könnte der Kreis zeitlich begrenzte Duldungen aussprechen.
Neben diesem „Top Act“ beschlossen die Ausschussmitglieder ein paar „olle Kamellen“ aus der Vergangenheit, die im Rahmen des Planverfahrens die Öffentlichkeitsbeteiligungen durchlaufen haben.
Ein Novum ist sicherlich die Ergänzung des Beschlusses zu einem Antrag zur 7. Änderung des Bebauungsplanes 073 – Auf den Behrnen, projektbezogene Informationen unmittelbar an die betroffenen Bürger zu kommunizieren. Dort möchte der Hausbesitzer eines Doppelhauses jeweils auf der links- und rechtsseitig angebauten Garage einen „Freisitz“ errichten. Da nicht anzunehmen ist, dass die Anwohner regelmäßig die öffentlichen Bekanntmachungen lesen, werden diese nun direkt von der Verwaltung auf die Möglichkeit des Einspruches in der Öffentlichkeitsbeteiligung hingewiesen.
Eine Einwohnerfrage nahm Bezug auf die Gülleausbringung in einem Naturschutzgebiet. Die Verwaltung verwies auf die Kontrollen der unteren Landschaftsbehörde. Eine weitere Frage wurde zur aktuellen Situation auf dem Spielplatz im Schwanenhorst gestellt. Die Verwaltung verwies auf die nächste Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend und Sport.
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 5. Juli 2017
Fährt er oder fährt er nicht, der Bürgerbus in Kalkar? Auf der Haupt- und Finanzausschusssitzung am Mittwoch, dem 5. Juli, äußerten alle kommunalpolitischen Vertreter ihre grundsätzliche Zustimmung für das Projekt, jedoch sollte die Beschlussfassung durch die Verwaltung geprüft und in einer Druckvorlage für die nächste Ratssitzung präzisiert werden.
Aber der Reihe nach: Heinz Schopen (Bündnis 90/Die Grünen) stellte zu Beginn der Ausschusssitzung den Antrag auf Vertagung des Tagesordnungspunktes zum Bürgerbus, da seinerseits noch erheblicher Erklärungsbedarf bestehe. Die Bürgermeisterin Dr. Britta Schulz verwies auf die Anwesenheit des Vorsitzenden des Bürgerbusvereins, Heinz Igel, der für die anstehenden Fragen zur Verfügung stand. In einer kurzen Sitzungsunterbrechung einigten sich die Ausschussmitglieder auf den Verbleib des Tagesordnungspunktes und Heinz Igel erklärte detailliert die Kostenstruktur des Projektes. Überraschend war jedoch für alle die hohe Kostenbeteiligung der Kommune an der Restfinanzierung des Fahrzeuges inklusive Erstausrüstung. Knapp 30.000 € sollten es sein und hierüber entwickelte sich eine lebhafte Diskussion, da eine niedrigere Summe bei der Vorstellung des Projektes im Ausschuss für Bügerbeteiligung und Gemeinwesen im November 2016 genannt worden war. Boris Gulan (FDP) sah in darin gar einen „unter Vortäuschung falscher Tatsachen“ gefassten Beschluss. Das traf aber nicht zu, da im Beschluss keine konkreten Zahlen genannt wurden und dieser lediglich einen Grundsatzbeschluss für die Einführung eines Bürgerbusses beinhaltete. Heinz Igel konnte das „Versäumnis“ dahingehend erklären, dass der zum Vergleich herangezogene Bürgerbus Rheinberg zum Kreis Wesel gehört und dieser die Restsumme der nicht geförderten Anschaffungskosten komplett übernommen hatte. Somit verblieben dort lediglich ca. 10.000 € Anschubfinanzierung für Schulungen, Untersuchungen, Ausrüstung usw. Zudem konnte er den Mitgliedern des Ausschusses mitteilen, dass der Kreis Kleve, vorbehaltlich der Entscheidung der Bezirksregierung, mit 7.500 € den Kauf des Fahrzeuges bezuschussen wird. Somit muss die Stadt Kalkar einen Differenzbetrag in Höhe von einmalig ca. 23.000 € leisten.
Dirk Altenburg (FORUM) verwies auf den demographischen Wandel, wie er auch im integrierten Handlungskonzept (IHK) aufgezeigt wurde und die damit einhergehende Notwendigkeit, frühzeitig das Mobilitätsangebot zu erweitern, um den Abzug der Bevölkerung möglichst gering zu halten. Ansgar Boßmann (CDU) war die Beschlussvorlage im Antrag des Bürgerbusvereins nicht präzise genug und forderte daher eine weitere Prüfung durch die Verwaltung. Sicher ist jedoch, dass die eventuell anfallenden Defizite von der Stadt zu tragen sind, denn ohne die Kostenübernahmebestätigung durch die Kommune ist die Beteiligung des Landes NRW ausgeschlossen.
Somit ist für Spannung gesorgt und der finale Beschluss erfolgt nun ohne Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses auf der kommenden Ratssitzung.
Die „Gerüchteküche“ ist bekanntermaßen ein Ort, an dem die Phantasie brodelt und davon darf es gerne auch ein wenig mehr sein. Auf der aktuellen „Speisekarte“ steht in Kalkar derzeit u. a. das in Bau befindliche Feuerwehrgerätehaus in Appeldorn. Die Gerüchte entwickelten eine große Eigendynamik, der das FORUM und die CDU nicht länger untätig zusehen wollten. Daher beantragten die beiden Fraktionen unabhängig voneinander die Einberufung einer Sitzung des Ausschusses für Feuer- und Katastrophenschutz.
im Bau befindliches neues Feuerwehrgerätehaus in Appeldorn
Diese fand am Montag, dem 19. Juni, statt. Die Verwaltung gab einen Sachstandsbericht ab: Fakt ist, die Kosten bewegen sich im Rahmen der Planung, die Einweihung ist für den 16. September vorgesehen. Nach anfänglichen Verzögerungen beim Genehmigungsverfahren verläuft die Bauphase nun mit den „üblichen Widrigkeiten“, u. a. bei der Abstimmung der verschiedenen Gewerke. Kein Hausbau geht reibungslos über die Bühne, so der Tenor der Verwaltung und des Planungsbüros.
Nach dieser Klarstellung folgte die Vorstellung der Planung für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Emmericher Eyland. Der Vorschlag sieht den Abriss des alten Gerätehauses vor, da ein Umbau wirtschaftlich nicht zu vertreten ist. In die Planung soll auch der Dorftreff „Alte Schule“ miteinbezogen werden. Die Kosten für den Neubau werden mit ca. 620.000 € veranschlagt. Die Weiterführung der Planung wurde nach anfänglichen Bedenken der CDU in Bezug auf den fehlenden Informationsaustausch innerhalb der Fraktion einstimmig beschlossen.
Es folgte ein weiterer Sachstandsbericht zur Errichtung einer Rettungswache und zur Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes für Kalkar. Der Kreis Kleve sucht nach einer Übergangslösung für den Standort der neuen Rettungswache, um anschließend ohne den Druck der Standortfindung die Errichtung der neuen Rettungswache realisieren zu können.
Der Brandschutzbedarfsplan liegt dem Kreis schon seit dem 1. Juli 2016 zur Prüfung vor und soll nach Auskunft der Verwaltung (Rückmeldung des Kreises Kleve) nun zeitnah bearbeitet werden. Nachfolgend wird der geprüfte Plan dem Rat zum Beschluss vorgelegt.
Einstimmig beschloss der Ausschuss die Gründung einer Kinderfeuerwehr. In diese können Jungen und Mädchen ab sechs Jahren aufgenommen werden, “Löschzwerge Kalkar“ soll diese neue Gruppe heißen. Bislang gibt es „nur“ eine Jugendfeuerwehr, in der Kinder ab dem 12. Lebensjahr an das „heiße Handwerk“ herangeführt werden. Die Kleinen werden durch sechs Feuerwehrfrauen und einen Feuerwehrmann betreut. Die sieben Freiwilligen haben bereits an einer speziellen Schulung in Wuppertal teilgenommen. Die „Löschzwerge“ werden selbstverständlich keinen Gefahren ausgesetzt, sondern lernen spielerisch Kameradschaft und vieles mehr, so Helmut Hessel (stellv. Stadtbrandinspektor) in seiner Vorstellung zur Gründung der Kinderfeuerwehr.
Kalkar. Fünf Millionen Euro kosten die Ideen, die Stadt attraktiver zu machen: weniger Parkplätze auf dem Markt, ein anderes Pflaster, eine neue Verkehrsführung. Nicht alle Bürger fanden das toll, stellte sich beim Stadtrundgang heraus.Von Marc Cattelaens
Wie soll Kalkar in fünf oder zehn Jahren aussehen? Diese Frage stellen sich zurzeit Verwaltung, Politik und Bürger. Sie sind aufgefordert, ihre Ideen für das „Integrierte Handlungskonzept Innenstadt Kalkar“ (IHK) einzubringen. Auch die Mitarbeiter zweier Planungsbüros haben sich Gedanken gemacht, wie man Kalkar lebenswerter machen könnte. Ihre Ergebnisse präsentierten sie nun im Rathaus und nahmen die Bürger mit auf einen Stadtrundgang.
Im Projekt „Integriertes Handlungskonzept Innenstadt Kalkar“ – in Zusammenarbeit mit einem Lenkungskreis begleitet von den Fachbüros Junker + Kruse und Runge IVP – sind erste Ideen für eine Aufwertung und Optimierung einzelner Bereiche in der Innenstadt in den Blick genommen, beschrieben und begutachtet.
Von großer Bedeutung ist jedoch eine aktive und vielgestaltige Bürgerbeteiligung. Die Auftaktveranstaltung dazu – mit Kurz-Präsentationen, Stadtrundgängen, Ideensammlungen – findet statt am: Mittwoch, 21. Juni 2017, um 18:00 Uhr im Ratssaal des historischen Rathauses. Um ca. 18:45 Uhr erfolgen die thematisch gegliederten begleiteten Rundgänge; ein abschließendes Forum zur konkreten Ideensammlung ist für 20:30 Uhr geplant.
Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich zur Teilnahme und Mitwirkung eingeladen.
Unabhängig von diesem und weiteren Terminen – Bürger-Dialog am 2. Juli/Markt und am 8. Juli/Fachmarktzentrum – können die ausliegenden Postkarten für Anmerkungen genutzt werden.
„Ziviler Ungehorsam“! Das war das Unwort des Abends auf der Ratssitzung am Dienstag, dem 30. Mai, im großen Sitzungssaal des Rathauses in Kalkar. Und zwar gefordert von Boris Gulan (FDP) im Zusammenhang mit der vom Land NRW per Gesetz angeordneten zusätzlichen Aufwandsentschädigung für die Vorsitzenden der Ausschüsse, mit dem Ziel, das Ehrenamt in der Kommunalpolitik stärker zu fördern (TOP 5).
Die Fraktion der CDU Kalkar hatte für diesen bereits vor der Landtagswahl zur Beratung anstehenden Tagesordnungspunkt weiteren Beratungsbedarf beantragt und nun einen gemeinsamen Antrag mit der SPD und den Grünen gestellt. Dieser sieht vor, dass die Verwaltung einen rechtskonformen Vorschlag erarbeitet und dem Rat zur Beratung und anschließendem Beschluss vorlegt.
Das war Boris Gulan so gar nicht recht, da vom Land keine zusätzlichen Gelder für diese Mehrbelastung in die Stadtkasse fließen. Frei nach dem Motto „Wer die Musik bestellt, der sollte sie auch bezahlen“. Dirk Altenburg (FORUM) äußerte seine Sympathie für den zivilen Ungehorsam und verwies auf den Rat als „Souverän“ in seinen Beschlüssen. Die Bürgermeisterin Dr. Britta Schulz wies auf die Gesetzesgrundlage hin, die nun mal eine Entschädigung vorsieht, allerdings auch begründete Ausnahmen zulässt. So würde die Sondervergütung für einen Ausschussvorsitzenden 2.542,90 € pro Jahr betragen. Für insgesamt acht Ausschüsse, ausgenommen sind der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Wahlprüfungsausschuss, macht das stolze 20.342 € Mehrbelastung für den städtischen Haushalt! Lutz Kühnen (FORUM) errechnete z. B. für den Vorsitzenden des Bauausschusses, der sechsmal im Jahr tagt, einen „Stundenlohn“ von ca. 100 € bei einem zu leistenden Mehraufwand für die Vorbereitung einer Sitzung von ca. vier Stunden. Die anderen Fachausschüsse tagen meist nur zweimal pro Jahr, d. h. der „Stundenlohn“ für die Vorsitzenden dieser Ausschüsse wäre noch weitaus höher! Lutz Kühnen legte einen präzisierten Beschlussentwurf vor, der die Verwaltung zur Erarbeitung einer Vorlage mit der geringsten Belastung für den städtischen Haushalt aufforderte.
Wilhelm Wolters (CDU) plädierte für die Erhöhung der Aufwandsentschädigung für die Ausschussvorsitzenden. Seiner Auffassung nach sollte an dieser Stelle nicht gespart werden, da sonst „das Ehrenamt ein stückweit beschädigt wird“.
Der Aufforderung zum „zivilen Ungehorsam“ wurde nicht gefolgt und so wurde der Beschlussvorlage der Antragssteller bei einer Gegenstimme und sechs Enthaltungen zugestimmt.
Zuvor wurde die „Plakatverordnung“ der Stadt Kalkar in TOP 2 um die Möglichkeit des Einsatzes von Hohlkammerplakaten erweitert. Ebenso wurden TOP 3 „Änderung des Bebauungsplanes Nr. 077 (Erweiterung des Netto-Marktes)“, als auch TOP 4 „Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 069 Windenergieanlagen Neulouisendorf / Teilbereich 1“ beschlossen.
In TOP 6 wurde der Beschwerde eines Bürgers gegen die Erhöhung der Grundsteuer B nicht stattgegeben.
In den „Mitteilungen“ wies die Verwaltung u. a. auf die erfolgreiche Gründung des Bürgerbusvereins Kalkar als auch auf folgende Termine hin:
21. Juni 2017: 1. öffentliche Vorstellung des Integrierten Handlungskonzeptes (IHK) inkl. Verkehrskonzept für den Innenstadtbereich, Einführung im Ratssaal mit anschließendem Rundgang, Beginn 18 Uhr
28. Juli 2017: Offizielle Kirmeseröffnung um 18.30 Uhr
Die allgemeine „Flüchtlingslage“ kann als ruhig bezeichnet werden. Andreas Stechling (Fachbereichsleiter) gab bekannt, dass derzeit 51 Wohnungen für die Unterbringung von Flüchtlingen angemietet sind, 9 Wohnungen konnten wieder gekündigt werden. Aktuell leben 166 Asylbewerber in Kalkar, die Aufnahmequote für Asylbewerber ist damit zu 97 % erfüllt. Dagegen ist die Quote für die Aufnahme von anerkannten Flüchtlingen erst zu 70,5 % erfüllt, es können also noch max. 41 Personen zugewiesen werden. In Kalkar wohnen insgesamt 732 Personen, davon 95 Flüchtlinge, die Leistungen gemäß SGB II („Hartz IV“) erhalten. Die Verwaltung bemüht sich, den arbeitsfähigen Anspruchsberechtigten (479 Personen) Qualifizierungsmaßnahmen anzubieten.
In den Fragen nach § 17 der Geschäftsordnung fragte Dirk Altenburg u. a. nach dem aktuellen Stand der Haushaltslage, woraufhin Stefan Jaspers (Kämmerer) ankündigte, einen Nachtragshaushalt noch vor der Sommerpause einzubringen. Nach dem aktuellen Sachstand sind weder überraschende Einnahmeverluste noch Einnahmesteigerungen zu verzeichnen.
Lutz Kühnen fragte nach dem Sachstand der Kommunikation zwischen der Verwaltung und den Bewohnern im Umfeld der St. Nicolai Kirche bzgl. der unerfreulichen Ansicht auf die Mülltonnen im Bereich der Kirche. Die maroden Verkleidungen wurden vor Monaten entfernt. Die Situation ist nicht einfach, so die Bürgermeisterin, aber sie bleibt an der Sache dran.
In den Einwohnerfragen fragte der Kalkarer Bürger Wilfried van Haag u. a. nach der rechtlichen Zulässigkeit von privater Videoüberwachung im Stadtgebiet von Kalkar. Die Verwaltung verwies auf die Schutz-/Sicherungsabsichten durch diese Überwachung.