Redakteur

2,7 Millionen für Kalkars Campus nötig

RP Online vom 19.10.2017:

Längst geht es nicht mehr nur um die Kosten des Ringtausches. Die Schulen im Schulzentrum sind in so schlechtem Zustand, dass erhebliche Sanierungen nötig sind. Investitionen in Brandschutz, Elektrotechnik und Ausstattung. Von Anja Settnik

Die Stimmung war angespannt bis gereizt. Dass doppelt so viel Geld fürs Schulzentrum nötig ist wie zunächst angenommen, lässt die Stadtverwaltung in keinem guten Licht dastehen. Und auch das planende Architekturbüro musste sich unbequeme Fragen gefallen lassen. Beide wendeten die Schelte, die sie einzustecken hatten, um und monierten, dass früher Verantwortliche sich offenbar nicht um die Kalkarer Schulen gekümmert hätten. Überwiesenes Geld für die „Schulpauschale“ wurde für andere Zwecke ausgegeben, derweil vergammelten die über 40 Jahre alten Gebäude von Hauptschule, Gymnasium und wohl auch der Realschule. Die Baukörperuntersuchungen aus Anlass der Umstrukturierung brachten die Wahrheit an den Tag: 2,7 Millionen Euro sind nötig, um die Grundschule ins Zentrum aufzunehmen, die Gymnasiasten in die frühere Hauptschule umziehen zu lassen und die Gebäude auf einen technisch guten Stand zu bringen.

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„Investitionen in die Köpfe“

„Qualität, Qualität, Qualität“, so Johannes Look (Mitglied der Arbeitsgruppe KuSSS – „Kunst in den Wallanlagen“) in seinem Redebeitrag zum Sachstandsbericht in der 6. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Tourismus am Donnerstag, dem 12. Oktober. Qualität ist seiner Ansicht nach die Grundvoraussetzung für die Realisierung und den Erfolg des ambitionierten Kunstprojektes mit hoffentlich überregionaler Anziehungskraft. Das sind große Worte und geradezu Balsam für die derzeit arg gebeutelten Seelen der Kalkarer Kommunalpolitiker. Der strapazierte Haushalt und negative Schlagzeilen (Schulzentrum, Burg Boetzelaer…) lassen grüßen.

Die Arbeitsgruppe besteht aus Hermann Bottenbruch (Grafiker und Künstler), Lutz Kühnen (Initiator / Koordinator), Johannes Look (Museum Schloss Moyland), Christoph Wilmsen-Wiegmann (Bildhauer) sowie Harald Münzner (Öffentlichkeitsarbeit, Kultur, Tourismus der Stadt Kalkar), Carl-Ludwig van Dornick (Vorsitzender Verein der Freunde Kalkar e. V.) und Dr. Bruno Ketteler

(Wirtschaftsförderer der Stadt Kalkar). In dem Sachstandsbericht erläuterten weiterhin Christoph Willemsen-Wiegmann und Lutz Kühnen die Ergebnisse der Arbeit aus bisher 13 Treffen. So wurden bereits international renommierte Künstler kontaktiert und nach Fördergeldern „Ausschau gehalten“. Das Projekt muss zudem professionell vermarktet werden und ist für Jahre bis Jahrzehnte ausgelegt. Die weitere Arbeit soll auf einen Lenkungskreis, der die verwaltungstechnische Seite (Finanzen, Werbung, Pressearbeit…) „beackert“ und einen Kunstbeirat, der die künstlerischen Komponenten vertritt, übertragen werden.

Da mag es dem ein oder anderen Ausschussmitglied und Zuhörer geradezu „kleinkariert“ vorgekommen sein, als Hans-Wilfried Görden für die CDU-Fraktion auf die Einhaltung der satzungsgemäßen Vorgaben verwies, um selbst nur wenige Augenblicke später mit einer unerlaubten Fragestellung in den Zuschauerbereich gegen eben diese zu verstoßen.

Zuvor hatte der Initiator und Koordinator dieses wohl für Kalkar wegweisenden Kunstprojektes, Lutz Kühnen (FORUM), einen Vorschlag für eine Beschlussvorlage präsentiert, die lediglich die Unterstützung für das weitere Vorgehen der Arbeitsgruppe KuSSS beinhaltete.

Görden hielt die angeblich nicht fristgerechte Eingabe des Vorschlags einer Beschlussvorlage der Arbeitsgruppe (Es handelt sich hier nicht um eine Beschlussvorlage einer durch die Verwaltung erarbeiteten Drucksache!) für einen Verstoß gegen die satzungsgemäßen Vorgaben. Seine Fraktion hätte keine Möglichkeit gehabt, vorab darüber zu beraten.

Dietmar Klein (FORUM) mochte sich nicht mehr zurückhalten und warf der gesamten CDU-Fraktion Taten- und Ideenlosigkeit vor. Lediglich ein Antrag der CDU zur Änderung eines Wappens in Hönnepel sind ihm nach über dreijähriger Ratszugehörigkeit in Erinnerung geblieben. Birgit Mosler (parteilos / SPD) freute sich über die Fortschritte der Arbeitsgruppe und betonte, dass eine Zustimmung zum Beschlussvorschlag keine Verpflichtung für die Stadt bedeuten würde. Die Bürgermeisterin Dr. Britta Schulz verwies auf das wichtige Entwicklungspotential im Bereich von Kunst, Kultur und Tourismus für die Stadt Kalkar und mahnte „Investitionen in die Köpfe“ an. Somit wurde – letztendlich dann doch einstimmig – dem Rat die Weiterführung des Projektes empfohlen.

Die Bürger sind herzlich aufgefordert, sich an der Namensgebung für das Kunstprojekt zu beteiligen. Der „KuSSS“ ist den Anfängen geschuldet und soll lediglich der Name der Arbeitsgruppe sein, nicht aber der Name dieses ambitionierten Projekts.

 

Ein weiterer bzw. überarbeiteter Antrag des FORUM, der bei dem einen oder anderen Bürger in Hönnepel für Aufregung gesorgt hat, wurde zu Beginn der Ausschusssitzung in die Tagesordnung aufgenommen. Auch hier verwies Hans-Wilfried Görden auf die Satzung. Lutz Kühnen erinnerte an den bereits bekannten Antrag, wobei die nun überarbeitete Version mit einer Korrektur des Künstlers und weiteren erfreulichen „Überraschungen“ einhergeht.

https://www.forum-kalkar.org/forum/wp-content/uploads/2017/10/0033K_Kubach-Wilmsen-Skulpturen_20171010.pdf

„Aus einem (angeblichen) Kunstwerk des Kalkarer Künstlers Alfred Sabisch, den „Bremer Stadtmusikanten“, sind nun insgesamt fünf Werke des renommierten Künstlerpaares Kubach-Wilmsen geworden. Vier davon befinden sich im Eigentum der Stadt Kalkar. Und das ist ein Grund zu großer Freude.“, so Kühnen in seinen erklärenden Worten zum geänderten Antrag. Und das ließ auch den anfänglichen Widerstand der CDU-Ausschussmitglieder „brechen“. Die überarbeitete Beschlussvorlage wurde einstimmig beschlossen.

Ebenfalls für Aufregung sorgte bei der CDU die Restaurierungsmaßnahme „Kalkarer Gerichtsbild“. Das Vorhaben sei nicht bekannt gewesen und hätte zuvor satzungsgemäß im Ausschuss beraten werden müssen, so Hans-Wilfried Görden. Das Bild wird derzeit für 18.000 € restauriert und voraussichtlich im November wieder ausgestellt werden. Harald Münzner (Stabsstellenleiter Kultur und Tourismus) war über die Anmahnung sichtlich irritiert, da er sich sicher war, die Thematik bereits mitgeteilt zu haben. Der größte Teil der Summe ist bereits durch Spenden bzw. Fördergelder (80 %) gegenfinanziert, weitere Spenden sind zugesagt.

Der Faktencheck ergab, dass der Vorgang bereits im Mai mitgeteilt wurde:

Niederschrift der Sitzung für Kultur und Tourismus vom 23.05.2017:

Stadtangestellter Münzner berichtet vom „Gerichtsbild“ im Städtischen Museum, das sich in einem schlechten Zustand befindet. Dafür wurden Fördergelder beantragt, die nun bewilligt wurden, so dass mit der Restaurierungsmaßnahme in Höhe von ca. 18.000,00 € begonnen werden könne. Die Verlosung Ende 2016 hat einen nennenswerten Betrag dafür eingeworben.

Ein weiteres Hauptthema war der Bericht des Vorstandes des Vereins der Freunde Kalkars e. V.. Herr Dr. Geißel stellte die Geschichte und die Arbeit des Vereins ab der Gründung im Jahr 1947 vor und Herr Krebbers die Geschichte und aktuelle Situation im Dominikaner Bongert. Der künstlerische Rück- und Ausblick wurde von Herrn Seesing präsentiert.

Siehe: https://www.kalkar.de/de/dienstleistungen/museen/ und http://www.freunde-kalkars.de/

Der Rückblick auf das Jubiläum „775 Jahre Stadtrechte“ fiel durchweg positiv aus. So galt der Dank allen Beteiligten. Lediglich Hans-Wilfried Görden befand, dass die Bürgermeisterin sich mehr um die Delegation aus der Partnerstadt Wollin hätte kümmern müssen. Dr. Britta Schulz verwies auf ihre intensive Kontaktpflege an den ereignisreichen Tagen und durch die Verlesung des Gruß- und Dankesbriefes aus Wollin erübrigten sich weitere Kommentierungen.

Das abwechslungsreiche Konzertprogramm wird auch 2018 durchgeführt, so dass der neue Konzertflügel gebührend zur klingenden Geltung kommt. Ein Wermutstropfen bleibt den Zuhörern nicht erspart: Die Eintrittskarten kosten 10 €, eine 5er-Karte (für 5 Veranstaltungen) 40 €.

In den Mitteilungen teilte die Verwaltung u. a. mit, dass die Thorarolle am Vyth-Spier-Platz wieder „sichtbar und lesbar“ ist und die Gedenktafel in der Hanselaerstraße aufgearbeitet wurde.

In den Fragen nach § 17 der Geschäftsordnung fragte Hans-Wilfried Görden, wie auch schon sein Fraktionskollege Ralf Janßen zu Beginn der Sitzung, warum der Bürgerantrag für die Verlegung von Stolpersteinen nicht im Ausschuss für Kultur und Tourismus beraten wird, so wie es in der Vergangenheit schon mehrfach gehandhabt worden war. Dr. Britta Schulz verwies erneut auf die Hauptsatzung der Stadt Kalkar worin festgelegt ist, dass Anregungen und Beschwerden von Bürgern im Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Gemeinwesen zu beraten sind. Hierzu ein hilfreicher Link: https://www.forum-kalkar.org/anregungen-und-beschwerden-gemaess-§-24-gemeindeordnung-nrw/

Ihr FORUM Kalkar

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Der Schatz aus der Kalkarer Rumpelkammer

NRZ vom 18.10.2017: Kalkar.   Die Skulptur „Bremer Stadtmusikanten“ des bekannten Künstlerehepaares Kuhbach-Wilmsen liegt in Kalkar unbeachtet in einer Lagerhalle

Lutz Kühnen ist ganz begeistert. Je länger er sich mit dieser Sache beschäftigt, desto spannender wird sie für ihn. Eher beiläufig hat der Fraktionsvorsitzende des Forums entdeckt, dass Kalkar fünf Skulpturen zweier namhafter Künstler besitzt – nur bislang wusste noch niemand davon.

Seit acht Jahren liegen die „Bremer Stadtmusikanten“ nun schon in der Lagerhalle des Gewerbe- und Gründerzentrums in Kalkar-Kehrum und kein Mensch kümmert sich drum. Wurde das Werk ursprünglich dem Künstler Alfred Sabisch zugeordnet, ist jetzt klar, dass die Skulptur von dem international bekannten Künstlerehepaar Anna Kubach-Wilmsen und ihrem bereits verstorbenen Ehemann Wolfgang Kubach erschaffen worden ist. „Selbst der Neffe Christoph Wilmsen-Wiegmann kannte diese Skulptur nicht“, so Lutz Kühn.

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Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW

Jeder Bürger hat das Recht, sogenannte „Anregungen und Beschwerden“ an den Rat der jeweiligen Kommune zu stellen. Bis 1994 lautete der Begriff dafür „Bürgerantrag“ und ist heute noch vereinzelt im Wortgebrauch zu finden. Antragsteller können Einzelpersonen oder auch eine Gruppe von Bürgerinnen/Bürgern sein. Der Antrag ist zu stellen an den „Rat der Stadt Kalkar, Marktplatz 20, 47546 Kalkar“.

Nach Eingang des Antrages wird dieser gemäß der Hauptsatzung der Stadt Kalkar an den Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Gemeinwesen zur Beratung weitergeleitet.

 

Der Wortlaut aus der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen:

§ 24 GO NRW – Anregungen und Beschwerden

(1) Jeder hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat oder die Bezirksvertretung zu wenden. Die Zuständigkeiten der Ausschüsse, der Bezirksvertretungen und des Bürgermeisters werden hierdurch nicht berührt. Die Erledigung von Anregungen und Beschwerden kann der Rat einem Ausschuss übertragen. Der Antragsteller ist über die Stellungnahme zu den Anregungen und Beschwerden zu unterrichten.

(2) Die näheren Einzelheiten regelt die Hauptsatzung.

Hauptsatzung der Stadt Kalkar (hier insbesondere § 4 Absatz 4 zur Regelung der Zuständigkeit).

 

 

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„FORUM vor Ort“ in Kalkar-Wissel am 25. Oktober 2017

Die Wählergemeinschaft FORUM Kalkar lädt interessierte Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Veranstaltungsreihe „FORUM vor Ort“ am Mittwoch, den 25. Oktober nach Kalkar-Wissel ein. Die Info-Veranstaltung findet im Dünencafé (Hellendornstraße 37) statt und beginnt um 18 Uhr. Bürgermeisterin Dr. Britta Schulz und der Ratsvertreter für Wissel, Dirk Altenburg, sowie weitere Mitglieder der Ratsfraktion und des Vereins FORUM Kalkar freuen sich auf eine lebhafte Diskussionsrunde mit interessanten Gesprächen, Fragen und Anregungen.

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Humor ist, wenn man trotzdem lacht!

Leicht ist es nicht in diesen stürmischen Tagen, das Geschäft der kommunalpolitischen Vertreter der Stadt Kalkar. Aber der Humor, der muss bewahrt werden, auch wenn es „nur“ Galgenhumor ist. Und den bewies Marco van de Löcht (SPD) auf der Ratssitzung am Donnerstag, 21. September 2017, im historischen Ratssaal bei der Beratung zur Verabschiedung des Nachtragshaushalts. „Man könnte beinahe meinen, sobald Herr Sundermann (Stadtoberbaurat) die Schule betritt, geht etwas kaputt. Wo er auftaucht, kostet es Geld. Man sollte ihn einsperren!“, so Marco van de Löcht. Und weiter: „Die Stadt Kalkar hat im Augenblick einfach kein Glück!“

Wohl wahr! Die kürzlich „entdeckten Unzulänglichkeiten“ im Schulzentrum tragen den Löwenanteil zum Nachtragshaushalt bei. Dabei wurden die Ursachen für die aktuelle Mängelbeseitigung, zumindest teilweise, erstaunlicherweise bereits in den 1970er-Jahren angemahnt. Der Kreis hatte damals die Wandvertäfelung aus Holz als nicht genehmigungsfähig beanstandet. Geschehen ist seitdem jedoch nichts! Aber das ist kein fehlendes Glück, sondern ist begründet in fehlendem Gebäudemanagement und Controlling. Erst jetzt, im Jahr 2017, ist der Startschuss für den Aufbau dieser wesentlichen Prüf- und Kontrollmechanismen gefallen!

Der Nachtragshaushalt in Höhe von insgesamt 330.089 € wurde nach ausführlicher Diskussion bei neun Nein-Stimmen und fünf Enthaltungen beschlossen. Die CDU lehnte die Vorlage – bei einer mutigen Gegenstimme in den eigenen Reihen – ab, da die eventuell anfallenden Aufwendungen für die Burg Boetzelaer nicht berücksichtigt wurden. Jürgen Wenten (FBK) mochte dem Nachtrag nur unter der Voraussetzung zustimmen, dass zukünftig auf die Aufstellung eines Doppelhaushaltes verzichtet wird, da dieser von vornherein „überholt“ sei. Walter Schwaya (SPD) vermisst Sparbemühungen, auch mit einem Fingerzeig auf das FORUM, ohne jedoch selbst konkret zu werden. Lutz Kühnen (FORUM) verwies auf die vom FORUM initiierte mutige, aber nach Jahren der Mutlosigkeit unabdingbare Grundsteuererhöhung. Diese „verpuffte“ leider fast vollständig aufgrund der zeitlich unabhängigen und unabsehbaren reduzierten Schlüsselzuweisungen des Landes. Birgit Mosler (parteilos / SPD-Fraktion) wies auf die Fördergelder des Landes aus dem Programm „Gute Schule 2020“ hin, die bei einer Ablehnung für 2017 ungenutzt blieben und später auch nicht mehr abgerufen werden könnten. Dirk Altenburg (FORUM) erinnerte an die gemeinsam gefassten Beschlüsse. So entstehen z. B. Mehraufwendungen für die Personalaufstockung im „Bauamt“ zur Umsetzung des Gebäudemanagements als auch für die Durchführung der Organisationsuntersuchung. Die Ergebnisse aus diesen beiden Maßnahmen sollen in der Zukunft einen nicht unerheblichen Teil zur Sicherung des Haushalts beitragen. Die „Rufe“ nach der formellen Haushaltssicherung kommentierte Altenburg wörtlich: „Man kann auch regelrecht nach der formellen Haushaltssicherung betteln.“

Eine rege Diskussion entbrannte ebenso beim Tagesordnungspunkt zur 10. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Kalkar – Zusätzliche Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende.

Lutz Kühnen (FORUM) argumentierte die ablehnende Haltung des FORUM mit der kaum messbaren Mehrbelastung der Vorsitzenden für die Vorbereitung auf die Ausschusssitzungen und der vom Land dafür vorgesehenen zusätzlichen Entschädigung in Höhe von 2.629,20 € pro Jahr. „Maximal eine Stunde Vorbereitungszeit für eine Sitzung bei i.d.R. 2 bis maximal 6 (BPVU-Ausschuss) Sitzungen jährlich, rechnen können Sie selber“, so Kühnen. Carsten Nass (CDU)  wollte dem „Rechtsbruch“ nicht folgen, da bei einem ablehnenden Beschluss wohlmöglich noch höhere Kosten für die Stadt entstehen könnten. Boris Gulan (FDP) möchte diesen Streit gerne führen und lehnte die Beschlussvorlage ebenfalls ab. Nach ausführlicher Diskussion wurde die Erhöhung der Aufwandsentschädigung mehrheitlich abgelehnt.

Als weiterer TOP bereitete die Erhebung der Zweitwohnungssteuer dem einen oder anderen Ratsmitglied erhebliches Kopfzerbrechen. „Hauptleidtragende“ bei der Einführung der Steuer wären die Dauercamper. Unter dem Strich summiert sich die Belastung für diese Personengruppe auf geschätzt 96.800 €. Insgesamt rechnet der Kämmerer mit ca. 102.000 € Mehreinnahmen für die Stadtkasse. Dietmar Klein (FORUM) mochte den Campern diese Belastung nicht zumuten. Birgit Mosler hingegen vertrat die Meinung, „wenn nach Abzug der Verwaltungskosten etwas übrig bleibt, bin ich dabei“. Dirk Altenburg (FORUM) warb um das Verständnis der Betroffenen, da die Stadtkasse leer ist und die politisch Verantwortlichen auch unbequeme Entscheidungen zu treffen haben. Die CDU haderte mit dem Umstand, dass die Verwaltung keine Zahlen nennen konnte, die den zusätzlichen Verwaltungsaufwand darstellen. Bereits 2015 hatte Lutz Kühnen die Verwaltung mehrfach aufgefordert, im Falle einer Erhebung auch den Aufwand darzustellen. Eine Antwort blieb die Verwaltung bisher schuldig. Im Beschluss wurde nun festgehalten, dass der Verwaltungsaufwand erstmalig im Frühjahr 2019 benannt wird. Der Kämmerer geht von einer Bearbeitung im normalen Geschäftsbetrieb aus, ohne dass ein Personalengpass entsteht. Der zu erwartende Ertrag liegt auf jeden Fall höher als der Aufwand. Der Beirat der Freizeitpark Wisseler See GmbH hatte bereits in einer Sitzung am Vortag beschlossen, dass den Dauercampern mit der Einführung der Zweitwohnsitzsteuer ein Sonderkündigungsrecht bis Ende Oktober 2017 eingeräumt wird. Die Ratsmitglieder folgten dem Beschlussvorschlag mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung.

In der Einbringung des Jahresabschlusses 2016 konnte der Kämmerer, Stefan Jaspers, von einem positiven Abschluss berichten. Verkehrte Welt? Auf der einen Seite fehlendes Geld und auf der anderen ein positiver Abschluss aus dem Vorjahr in Höhe von 355.281,79 €. Höhere Gewerbesteuereinnahmen und eine auf Basis der Gewerbesteuerrückzahlung im Jahr 2015 als Einmaleffekt einzustufende erhöhte Schlüsselzuweisung trugen zu diesem positiven Ergebnis bei.

Als weitere Tagesordnungspunkte wurden final der Bebauungsplan Nr. 069 – Windenergieanlagen Neulouisendorf/ Teilbereich 1 und der Aufstellungsbeschluss für zwei Freisitze auf den Garagen eines Doppelhauses in der Straße „Auf dem Behrnen“ aufgehoben.

Ebenso wurde der zweite Verfahrensschritt (Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Durchführung der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange) im Rahmen der 22. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 027 – Erholungsgebiet Oybaum – einstimmig beschlossen. Ziel der Änderung ist die „Aufhebung und Neufestsetzung von Maßen der baulichen Nutzung und der Grundfläche von Nebenanlagen sowie die Zulässigkeit von Garagen im Erholungsgebiet“.

Die Anträge des FORUM zur Kostenermittlung für die Erstellung eines ländlichen Wegenetzkonzeptes unter Berücksichtigung der öffentlichen Fördermittel als auch die zukünftige Aufstellung der Haushaltssatzungen mit Kennzahlen wurden vom Rat einstimmig beschlossen.

In den Fragen nach § 17 der Geschäftsordnung erkundigte sich Dirk Altenburg nach den Problemen bei der Beförderung von Schulkindern, die die Gesamtschule in Goch besuchen, von Kalkar nach Wissel. So mussten die Schüler schon des Öfteren dem Bus „hinterherschauen“ mit dem sie eigentlich nach einem anstrengenden Tag nach Hause gebracht werden sollten. Die Verwaltung steht in Kontakt mit der NIAG, die zugesagt hat, den Missstand umgehend zu beheben, so der Fachbereichsleiter Andreas Stechling.

Hans-Wilfried Görden (CDU) fragte u. a. nach dem Sachstand zur Fertigstellung des Feuerwehrgerätehauses in Appeldorn. Die Abnahme soll im Oktober erfolgen. Die Kosten befinden sich im geplanten Rahmen, der Festpreis wird trotz der anfänglichen Verzögerungen nicht überschritten.

Bei den „Einwohnerfragen“ zu Beginn der Ratssitzung wurde es „turbulent“. Ein Bürger machte der Bürgermeisterin schwere Vorwürfe. „Sie können es einfach nicht“, so der Wortlaut während seiner langwierigen Erklärungen vor den eigentlichen Fragestellungen, als die Bürgermeisterin nachdrücklich die Nennung seiner Frage(n) anmahnte. Die Geschäftsordnung sieht nur Fragen vor und keinen ausufernden Vorspann bis zur Fragestellung. Schon in der Vergangenheit kam es wegen der Vorgehensweise dieses Bürgers und der Bürgermeisterin zu offen ausgetragenen Differenzen. Dr. Britta Schulz wies den Bürger zudem darauf hin, dass seine diversen Anfragen erhebliche Arbeitszeit des Verwaltungspersonals bindet. „Wann treten Sie zurück?“, so seine kurze Frage zum Ende des Disputs. Die Bürgermeisterin verbat sich die Respektlosigkeiten und verwies bei weiteren persönlichen Angriffen auf ihre Person auf ihr Hausrecht.

Der Tagesordnungspunkt „Einwohnerfragen“ zu Beginn und am Ende der öffentlichen Sitzungen bietet den Bürgern die Gelegenheit, kurz und knapp ihre Fragen zu stellen. Bei komplexeren Fragestellungen können diese auch schriftlich eingereicht werden.

 

Ihr FORUM Kalkar

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„Dunkle Wolken“ über Burg Boetzelaer !

„Dunkle Wolken“ über Burg Boetzelaer in Appeldorn! Auf der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am Donnerstag, dem 14. September, verlas die Bürgermeisterin der Stadt Kalkar, Dr. Britta Schulz, den Ausschussmitgliedern und Zuhörern einen Sachstandsbericht zum Thema „Sicherung und Wiedernutzbarmachung Burg Boetzelaer in Kalkar-Appeldorn“.

„Die im Eigentum des Freiherrn von Wendt befindliche ehemalige Ruine der Burg Boetzelaer sollte wieder aufgebaut werden. Das Land Nordrhein Westfalen (NRW) hat hierfür Fördermittel bewilligt, die jedoch nur von der Stadt Kalkar als Kommune abgerufen werden konnten. Um die Förderung zu Sicherung und Nutzbarmachung der Burg Boetzelaer dennoch zu erhalten, wurde mit Zustimmung des Landes NRW der Verein Burg Boetzelaer e. V. gegründet Die Stadt schloss mit dem Verein im Jahr 2000 einen Vertrag ab, in dem die Modalitäten der Förderangelegenheit geklärt werden sollten. So hat die Stadt bei der Bezirksregierung die entsprechenden Fördermittel (insgesamt 2.949.083,49 €) und direkt an den Verein weitergeleitet. Den Eigenanteil an den Baukosten hat der Verein getragen. Da auf die Stadt keinerlei finanzielle Belastungen zukommen sollten, wurde die Vereinbarung getroffen, dass der Verein die Stadt von eventuellen Rückzahlungen der Fördermittel freistellt – etwa für den Fall, dass eine dem Förderzweck zuwiderlaufende Nutzung der Burg Boetzelaer festgestellt werde. Für diesen Zweck sollte der Verein eine entsprechende Versicherung abschließen. Im Jahr 2003 waren die Baumaßnahmen für das Projekt weitgehend fertig gestellt.

Das Staatliche Rechnungsprüfungsamt führte im Jahr 2008 eine Prüfung der Förderangelegenheit durch und stellte ein Überfinanzierung in Höhe von 185.553,07 € fest, die im Jahr 2011 auch aufgrund des Rückforderungsbescheides der Bezirksregierung Düsseldorf überwiesen wurde. Wegen einer drohenden kompletten Rückforderung wurde ein angepasstes Nutzungskonzept mit einer verlängerten Zweckbindungsfrist (bis 2029) erstellt, so dass das Staatliche Rechnungsprüfung- samt von einer Gesamtrückforderung absah. In dem neuen Nutzungskonzept sind zur öffentlichen Zweckbindung verschiedene generelle Kriterien genannt: Öffentlichkeit bewahren, neue Zielgruppen gewinnen, Denkmalschutz am Objekt präsentieren, (Bau-)Geschichte erfahrbar machen. Alle anschließenden Versuche, diesen Betrag vom Verein aufgrund der entsprechenden vertraglichen Regelung zurückzuerhalten, scheiterten.

Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vereins Burg Boetzelaer Kalkar Appeldorn e. V. am 01.09.2017 und die darüber hinausgehende Beteiligung des Eigentümers, des Vereins, des Insolvenzverwalters und weiteren Beteiligten haben verschiedene Konsequenzen, über die der Rat der Stadt Kalkar vertraulich zu beraten und zu beschließen hat. Die Öffentlichkeit wird weiterhin in angemessener Weise über die Angelegenheit informiert.“

Der Sachstandsbericht wurde von den Ausschussmitgliedern zur Kenntnis genommen. Die weitere Beratung musste aufgrund gesetzlicher Vorgaben im nichtöffentlichen Teil der Sitzung geführt werden.

 

Vor der Verlesung des Sachstandberichtes fragte ein Bürger nach dem Einsatz von „Ein-Euro-Jobbern“ im Bauhof. Der Fachbereichsleiter Andreas Stechling verwies auf die sprachlichen Defizite der Migranten und in dem Zusammenhang auf die Verpflichtung zur Einweisung der Mitarbeiter an den Gerätschaften. Die Verständigung sei beinahe unmöglich. Da die Mitarbeiter u. a. an oder sogar teilweise auf den öffentlichen Verkehrsflächen beschäftigt sind, können diese in Gefahrensituationen auf Zuruf nicht sicher auf die Gefahr aufmerksam gemacht werden. Aus diesen Gründen werden Migranten nicht mehr für Arbeiten des Bauhofs eingesetzt.

Weiter fragte der Bürger die Verwaltung nach der Herausgabe der Verträge zwischen der Stadt und dem Verein Burg Boetzelaer Kalkar Appeldorn e. V.. Bürgermeisterin Dr. Britta Schulz verwies darauf, dass eine Herausgabe rechtlich unzulässig sei.

Die zusätzliche Aufwandsentschädigung für die Vorsitzenden der Ausschüsse für Bau, Planungs, Verkehr und Umwelt, Sondervermögen Abwasser, Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung, als auch für Schule, Jugend und Sport wurden mit 5 Ja-, 5 Nein-Stimmen und einer Enthaltung abgelehnt (Erklärung: bei Stimmengleichheit gilt ein Beschlussvorschlag als abgelehnt!). Wilhelm Wolters (CDU) verwies auf die Zusammenfassung des Kreises Kleve und der damit einhergehenden Verbindlichkeit. Dirk Altenburg (FORUM) sieht in der Ausarbeitung des Kreises keine Rechtsverbindlichkeit gegeben, da es sich um eine „Einschätzung“ von Landrat Spreen handelt. Zudem steht der zusätzliche Aufwand der Ausschussvorsitzenden für die Vorbereitung der Sitzungen in keinem Verhältnis zu der zusätzlichen monatlichen Vergütung in Höhe von 219,10 € (= 2.629,20 € pro Jahr). Die Tagesordnung wird überwiegend vollständig von der Verwaltung erstellt, so dass diese lediglich vom Ausschussvorsitzenden unterschrieben werden muss. Bei einer zusätzlichen Vorbereitungszeit zwischen ein und zwei Stunden und üblicherweise zwei Sitzungen pro Jahr ergäbe sich ein Stundenlohn von mehr als 650 €! Dann müsse der Kreis / das Land auch die nötigen finanziellen Mittel zur Verfügung stellen, so Dirk Altenburg. Der Antrag des FORUM, nur den Vorsitzenden des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses zu berücksichtigen, wurde von der Bürgermeisterin wegen rechtlicher Unzulässigkeit „kassiert“.

Der Nachtragshaushalt wurde mit 5 Ja-Stimmen bei 3 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen beschlossen und zur finalen Abstimmung an den Rat verwiesen. Wilhelm Wolters (CDU) sieht den Nachtragshaushalt schon als überholt an, da die absehbar anfallenden Aufwendungen für die Burg Boetzelaer nicht berücksichtigt sind. Der Kämmerer Stefan Jaspers verwies auf eine gesicherte Finanzierung. Der Stadtoberbaurat gab eventuelle Verzögerungen durch eine Ablehnung in Bezug auf die Baumaßnahmen im Schulzentrum zu bedenken. Dirk Altenburg (FORUM) verwies auf die Verantwortung, die Umbaumaßnahmen in Angriff nehmen zu müssen. Die Kostensteigerungen für die Baumaßnahmen resultieren überwiegend aus den Versäumnissen in der Vergangenheit, die bis in die 1970er Jahre reichen.

Diese Mehrkosten, wie kürzlich von der CDU in der Presse dargestellt, der amtierenden Bürgermeisterin anzulasten, ist einfach schäbig, so Altenburg.

Die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Kalkar wurde mit 10 : 1 Stimmen beschlossen. Die Dauercamper sind davon ebenfalls betroffen. Der Aufwand für die Erhebung ist im „laufenden Verwaltungsgeschäft unerheblich“, so der Kämmerer. Er erhofft Mehreinnahmen in der Höhe von ca. 102.000 € pro Jahr ab 2018 (rückwirkend in 2019 zu erheben).

Einstimmig wurde die Aufhebung der bisher zinslosen Stundungen auf den Anschlussbeitrag an das Kanalnetz beschlossen. Beginnend mit der Realisierung des Druckentwässerungsnetzes in Kalkar-Niedermörmter und der 1. Änderung der Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung im Juli 2004 wurde den Eigentümern von – überwiegend landwirtschaftlich – genutzten Gebäuden bzw. Gebäudeteilen, in denen kein Abwasser anfällt, auf Antrag und Nachweis eine zinslose Stundung der Kanalanschlussbeiträge gewährt. Die Finanzbehörden veranschlagen einen Zinssatz in Höhe von 6 %, der auf die nunmehr nachzuzahlenden Beiträge erhoben wird.

Der Antrag des FORUM, die Kosten für die Erstellung eines ländlichen Wegenetzkonzeptes abzuschätzen (vgl. FORUM-Antrag Nr. 0032), wurde einstimmig beschlossen. Falls das Konzept realisiert würde, wäre es eine sinnvolle unterstützende Maßnahme zur Erstellung des bereits beschlossenen „Verkehrsflächenkatasters“ (vgl. FORUM-Antrag Nr. 0021).

Ebenso einstimmig wurde der Antrag des FORUM beschlossen, die Aufstellung der Haushaltssatzung für das Jahr 2018 sowie alle nachfolgenden unter Einbezug des vom Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW im Rahmen der Umstellung von der Kameralistik auf das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) vorgehaltenen Kennzahlensets vorzunehmen (vgl. FORUM-Antrag Nr. 0031). Durch die Darstellung mit Kennzahlen können in einfacher Art und Weise Vergleiche mit anderen Kommunen in Bezug auf z. B. Personalintensität und Zinslastquote vorgenommen werden.

In den Fragen nach § 17 der Geschäftsordnung fragte Dirk Altenburg nach der Definition der „organisatorischen Gründe“, warum das Laub der städtischen Bäume, dass die Anwohner zusammenharken und verpacken, nicht mehr abgeholt wird. Die Bürgermeisterin verwies auf vereinzelte Anrufe in der Vergangenheit, auf die hin der Bauhof tätig wurde. Dieser ist aber derzeit nicht in der Lage, solch einen Service zu leisten. Nach der gültigen Satzung war eine derartige Abholung nie für das gesamte Stadtgebiet vorgesehen.

Ihr FORUM Kalkar

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In Kalkar wird für 2017 Nachtragshaushalt nötig

Rheinische Post vom 16.09.2017: Kalkar. Kämmerer Stefan Jaspers stellte im jüngsten Haupt- und Finanzausschuss den ersten Nachtrashaushalt für das Jahr 2017 vor. Nur rund die Hälfte der Kommunalpolitiker folgte seinem Vorschlag – der Rat wird über die Sachlage in der kommenden Woche zu befinden haben. „Seit dem Zeitpunkt der Verabschiedung der Haushaltssatzung haben sich mehrere Sachverhalte ergeben, die den Erlass einer Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2017 notwendig machen“, erklärte Jaspers. Zusätzliche, zuvor nicht absehbare Aufwendungen in erheblichem Umfang seien zu leisten.

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Stadt Kalkar bestimmt über die Zukunft von Burg Boetzelaer

NRZ vom 16.09.2017:

Kalkar-Appeldorn.   Die Zukunft des Vereins Burg Boetzelaer hänge ganz entscheidend von der Stadt Kalkar ab. Das sagt Insolvenzverwalter Bero-Alexander Lau, der seit dem 1. September das Insolvenzverfahren führt. Wie bereits berichtet wurde bereits am 17. Mai ein Verfahren von einer Gläubigerin beantragt. Das Verfahren wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung geführt. Im Gespräch mit der NRZ erläuterte Insolvenzverwalter Lau, dass es mehrere Gläubiger gebe, darunter auch zwei Gläubiger mit größeren Forderungen. Aktuell gibt es eine Liste, in die man sich eintragen kann wenn man seine Forderungen geltend machen möchte.

Die Zukunft des Vereins Burg Boetzelaer hänge ganz entscheidend von der Stadt Kalkar ab. Das sagt Insolvenzverwalter Bero-Alexander Lau, der seit dem 1. September das Insolvenzverfahren führt. Wie bereits berichtet wurde bereits am 17. Mai ein Verfahren von einer Gläubigerin beantragt. Das Verfahren wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung geführt. Im Gespräch mit der NRZ erläuterte Insolvenzverwalter Lau, dass es mehrere Gläubiger gebe, darunter auch zwei Gläubiger mit größeren Forderungen. Aktuell gibt es eine Liste, in die man sich eintragen kann wenn man seine Forderungen geltend machen möchte.

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Update zum „Oybaum-Schlamassel“

Das Hauptthema der Sitzung des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses am 7. September war das gleiche wie auf der letzten Sitzung des Ausschusses vor der Sommerpause – der „Oybaum-Schlamassel“!

 

Das Verfahren zur „Heilung“ der vom Kreis Kleve beanstandeten Bebauung ist angelaufen. Im ersten Schritt der Realisierung der 22. Änderung des Bebauungsplans Nr. 027 – Erholungsgebiet Oybaum -, der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, hat der Kreis Kleve Bedenken gegen die Legalisierung der rechtswidrigen Bebauung geäußert. So würde durch die Zulassung von Nebenanlagen und Garagen die zulässige Obergrenze für die Grundflächenzahl in Wochenendhausgebieten (0,2) teilweise erheblich überschritten. Hierzu führt die Verwaltung aus, dass der ersten Fassung des Bebauungsplans für das Erholungsgebiet Oybaum, die 1983 erstellt wurde, die seinerzeit gültige Baunutzungsverordnung (BauNVO) aus dem Jahr 1977 zugrunde liegt. Die maximal zulässige Grundflächenzahl von 0,2 bezog sich derzeit nur auf den Hauptbaukörper und nicht auf Nebenanlagen, Garagen und Stellplätze.

Ebenso hat die Untere Naturschutzbehörde Bedenken angemeldet, da 1983 gemäß der Auflagen zur 13. Änderung des Bebauungsplans eine Fläche für das Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern entlang der westlichen Grenze des Erholungsgebietes festgesetzt wurde. Diese Bestimmung sei bislang nicht überall realisiert worden. Hier verweist die Verwaltung darauf, dass der Pflanzstreifen nicht Gegenstand des laufenden Verfahrens sei. Zudem sei der Pflanzstreifen aufgrund der zahlreichen Gärten mit Hecken, Sträuchern und Bäumen aus heutiger Sicht nicht mehr erforderlich, so dass die Verwaltung die Aufhebung der Anordnung in einem weiteren Verfahren in Erwägung zieht.

Des Weiteren bestehen Bedenken, da nach der Einschätzung der Unteren Naturschutzbehörde Verbotstatbestände des § 44 (1) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) berührt werden. Dafür wären Ausgleichsmaßnahmen in der Art zu schaffen, dass 30 Fledermauskästen, 30 artspezifische Nisthilfen für Mehlschwalben und 20 für den Gartenrotschwanz angebracht werden müssen. Die Verwaltung verweist darauf, dass die Nebenanlagen, die nicht nach den Vorgaben des Bebauungsplanes errichtet worden sind, das derzeit zulässige Maß nur geringfügig überschreiten. Diese Überschreitung hat nicht zu einer erheblichen Störung der Tierwelt geführt. Die Anbringung von Brut- und Nistkästen ist aus Sicht der Verwaltung daher nicht erforderlich.

Die Mitglieder des BPVU-Ausschusses fassten den einstimmigen Beschluss, den Vorschlägen der Verwaltung zu folgen, so dass das Verfahren zur 22. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 027 – Erholungsgebiet Oybaum – in die nächste Phase gehen kann. Es folgt eine zweite Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange. Erst nach Abschluss dieses Verfahrensschrittes kann der Rat der Stadt Kalkar, falls keine schwerwiegenden Einwände erhoben werden, den Satzungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplans fassen.

 

Die Legalisierung der dauerhaften Wohnnutzung in Erholungssondergebieten (Wochenend- und Ferienhausgebiete) gestaltet sich kompliziert. Die Stadt Kalkar steht mit dieser Problematik nicht allein da, sondern wird sich diesbezüglich mit mehreren Kommunen zusammenschließen. Die Bürgermeisterin Dr. Britta Schulz verwies auf bereits geknüpfte Kontakte mit dem Städte- und Gemeindebund NRW und der zuständigen Landesministerin.

 

Des Weiteren wurde die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 069 – Windenergieanlagen Neulouisendorf/Teilbereich 1 – beschlossen. Weitere Windenergieanlagen sind in der Konzentrationszone voraussichtlich nicht realisierbar. Es werden Belange der Bundeswehr berührt („Link 16“- Kommunikationsverbindungen).

 

Der Antrag zur Errichtung von zwei Freisitzen (Umnutzung von Garagendächern zu Balkonen) – 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 073 – Auf dem Behrnen wurde bei einer Enthaltung abgelehnt. Die direkten Nachbarn sind auf Vorschlag des FORUM von der Verwaltung angeschrieben worden. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung verwiesen sie auf die Beeinträchtigung ihrer Privatsphäre.

 

In den „Mitteilungen“ informierte die Verwaltung über eine Anfrage der Firma Amprion. Einer der im Zuge der „Energiewende“ erforderlichen Stromkorridore verläuft ggf. durch das Stadtgebiet von Kalkar. Geprüft werden drei Alternativen, von denen eine die Stadtteile Niedermörmter und Kehrum beträfe, zwei weitere Varianten weiter südlich gelegene Gemeinden. Es würden überwiegend Erdkabel verlegt werden. Für die ausgewählte Trasse wird voraussichtlich Ende 2017 ein entsprechender Antrag gestellt werden.

 

Der Ausschussvorsitzende Carsten Nass (CDU) wies auf die Realisierung des Glasfaserfaserausbaus durch die Deutsche Glasfaser in Appeldorn und Hönnepel hin.

 

In den „Fragen nach § 17 der Geschäftsordnung“ erkundigte Dirk Altenburg (FORUM) sich nach dem Verfahrensstand zur Abbindung der Mühlenstraße in Wissel. Zurzeit ist ein Messgerät zur Erfassung des Verkehrsaufkommens aufgestellt. Nach der Auswertung der Daten kann über eine vorzeitige Abbindung der Mühlenstraße beraten werden.

 

Weiter fragte Altenburg, warum an der barrierefrei umgebauten Bushaltestelle an der Dorfstraße in Wissel zwei Pflanzbeete errichtet wurden und ob die Verwaltung über alternative Beläge anstelle der üblichen Pflastersteine nachdenken würde. Der hohe Fugenanteil begünstigt den Bewuchs, der schnell „unschön“ aussieht und wie die Pflanzbeete Mehrarbeit verursacht. Zudem sind im Kurvenbereich zum Prostewardsweg an der Haltestelle Gehwegplatten verbaut worden, die infolge des Überfahrens durch den Schwerlastverkehr und landwirtschaftlicher Fahrzeuge mutmaßlich nicht lange halten werden. Die Verwaltung prüft den Sachverhalt.

 

Walter Schwaya (SPD) fragte nach dem Abriss der Brücke unter der „Monrebrücke“. Hier sind am Geländer mutwillig starke Beschädigungen entstanden, die Verkehrssicherheit ist nicht mehr gewährleistet  Die Brücke wird kurzfristig abgerissen, so die Verwaltung.

 

In den „Einwohnerfragen“ fragte ein Bürger u. a. nach Planungen in naturgeschützten Bereichen des Stadtgebietes. Die Verwaltung verwies auf die Zuständigkeit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Kleve.

 

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